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Beschlussvorlage

Antrag auf Aufstellung einer Außenbereichssatzung gemäß § 35 BauGB für den Bereich Butenfeld/Strauchheide

2022/0142 29.09.2022 Fachdienste 61

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Mit der Beschlussvorlage 2022/0142 liegt ein Antrag vor, eine Außenbereichssatzung gemäß § 35 BauGB für den Bereich Butenfeld/Strauchheide aufzustellen. Ziel des Antrags vom 15. August 2022 ist es, durch eine solche Satzung zusätzlichen Wohnraum zu schaffen, da die allgemeinen Regelungen für das Bauen im Außenbereich den bestehenden Wohn- und Raumbedarf in bestimmten Bestandslagen nicht vollständig abdecken können. Eine Außenbereichssatzung könnte die Genehmigung von Wohnbauvorhaben ermöglichen, die sonst aufgrund von Beschränkungen wie Wohnflächenobergrenzen oder der Anzahl der Wohneinheiten nicht zulässig wären.

Die Verwaltung führt dazu aus, dass die Wohnbebauung im Bereich der Straße Butenfeld (Hausnummern 37 bis 43) räumlich von der restlichen Bebauung abgesetzt ist und durch das Wasserwerk eine Zäsur erfährt. Damit stelle diese Bebauung keine Wohnbebauung von eigenem Gewicht dar. Eine Ausweitung der Satzung auf die Strauchheide wird aufgrund fehlender räumlicher Zusammenhänge und planerischer sowie rechtlicher Bedenken seitens der Fachdienste kritisch betrachtet.

Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat den ursprünglichen Beschlussvorschlag, den Antrag abzulehnen, in seiner Sitzung am 7. September 2022 mit 12 Gegenstimmen zu 4 Ja-Stimmen abgelehnt. Stattdessen empfiehlt der Ausschuss dem Rat der Stadt Hamminkeln, die Verwaltung mit der Erarbeitung einer Außenbereichssatzung für den Bereich Butenfeld/Strauchheide zu beauftragen.

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