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Beschlussvorlage

4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 "Dingden-Süd" als vorhabenbezogene Bebauungsplanänderung im Ortsteil Dingden - Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB) - Beschluss zur Beteiligung der Behörden (§ 4 BauGB)

2022/0147 07.09.2022 Fachdienste 61

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadt Hamminkeln plant die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 „Dingden-Süd“ als vorhabenbezogene Änderung im Ortsteil Dingden. Ziel dieses Verfahrens ist die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlage für die Errichtung eines großflächigen Einzelhandelsbetriebes in Form eines Lebensmitteldiscounters.

Der vorliegende Entwurf wurde seit der ursprünglichen Beschlussfassung durch die Stadt im Juni 2022 weiter ausgearbeitet und um verschiedene Fachgutachten ergänzt. Die Planung umfasst nun neben dem Bebauungsplanentwurf und der Entwurfsbegründung auch ein Einzelhandelsgutachten, ein Schallschutzgutachten, eine UVP-Vorprüfung sowie Unterlagen zum Artenschutz und einen landschaftspflegerischen Begleitplan. Im Rahmen des landschaftspflegerischen Begleitplans wurden Ausgleichsmaßnahmen festgelegt, deren Umsetzung südlich des Baugebietes vorgesehen ist. Hinsichtlich der Auswirkungen auf den Klimawandel wird ein teilweiser Verlust einer innerortlichen Freifläche aufgeführt.

Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 sieht vor, dass der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 BauGB beschließt. Damit wird der nächste Schritt im Aufstellungsverfahren eingeleitet.

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