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Beschlussvorlage

Bestellung einer Stellvertretung des Kämmerers

2022/0174 29.09.2022 Fachdienste 10

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Mit der Beschlussvorlage 2022/0174 wird dem Rat von Hamminkeln ein Antrag zur Bestellung einer Stellvertretung des Kämmerers vorgelegt. Ziel der Vorlage ist es, die bestehende Vertretungsregelung für den Fall einer mehrtägigen Verhinderung des Kämmerers zu erweitern. Während bereits zuvor Regelungen für die Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben sowie für Verpflichtungsermächtigungen getroffen wurden, sollen nun weitere gesetzlich zugewiesene Aufgaben abgedeckt werden.

Die Erweiterung der Befugnisse umfasst unter anderem die Mitgliedschaft im Verwaltungsvorstand, die Aufstellung der Haushaltssatzung, der Nachtragssatzung sowie der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung. Ebenso sollen die Erstellung des Jahresabschlusses sowie die Vertretung abweichender Meinungen in den Beratungen des Rates in den Aufgabenbereich der Vertretung fallen. Eine Übertragung der Aufgaben auf das Bürgermeisteramt ist aufgrund der gesetzlichen Stellung des Kämmerers nach der Gemeindeordnung NRW nicht möglich.

Als Stellvertreterin wird eine Mitarbeiterin der Fachdienste vorgeschlagen, die bereits seit 2013 die Funktion der stellvertretenden Fachdiensteleitung innehat und über die entsprechende fachliche Qualifikation verfügt. Von der Vertretungsbefugnis ausgenommen bleibt die Aufsicht über die Finanzbuchhaltung; diese soll im Falle einer Verhinderung des Kämmerers durch den Bürgermeister wahrgenommen werden. Die Stellvertretung bezieht sich ausschließlich auf den Aufgabenbereich des Kämmerers und nicht auf die Funktion als Vorstandsbereichsleiter.

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