Maßnahmen zur Energieeinsparung hier: Information an die Nutzer städtischer Gebäude
✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 2022/0234 des Vorstandsbereichs III informiert über Maßnahmen zur Energieeinsparung in städtischen Gebäuden. Grundlage der Vorlage sind Erkenntnisse aus einem Pilotprojekt im Rathaus sowie ein Austausch mit Vertretern von Vereinen zum Thema Energieeinsparungen in Sportstätten.
Um den Energieverbrauch zu senken, setzt die Verwaltung auf Verhaltensanpassungen der Gebäudenutzer. Zu den genannten Maßnahmen gehören das Abschalten nicht benötigter Geräte, Beleuchtungen und Kühlanlagen sowie eine Reduzierung der Raum- und Wassertemperaturen in Bädern und Sportstätten. Zudem sollen die Belegungszeiten effizienter geplant und Fluchtlichter nur während der Spielzeit genutzt werden. Zur Unterstützung dieser Maßnahmen hat die Verwaltung Piktogramme erstellt, die den Vereinen zum Aushang zur Verfügung gestellt wurden.
Ein wesentlicher Bestandteil der Vorlage ist ein finanzieller Anreizmechanismus, der als Solidarpakt konzipiert ist. Die Verwaltung ermittelt den Durchschnittsverbrauch von Wärme- und Stromenergie der Jahre 2017 bis 2019. Sollte der Gesamtverbrauch der durch die Vereine genutzten Gebäude im Jahr 2023 unter diesen Durchschnittswert fallen, werden 20 Prozent der erzielten Kosteneinsparungen an die Vereine weitergeleitet. Diese Auszahlung erfolgt jedoch nur bei einer Reduzierung des Gesamtverbrauchs; steigt der Verbrauch insgesamt an, entfällt der Anspruch auf finanzielle Leistungen. Ziel der Maßnahmen ist eine Reduzierung des CO2-Ausstoßes durch eingesparte Energie.
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