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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ÖFFENTLICHER TEIL
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin b) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit c) Feststellung der Tagesordnung d) Feststellung von Ausschließungsgründen
- 1Fragestunde für Einwohner/innen
- 2Endausbau Neubaugebiet An der Feuerwehr hier: Beschluss des BauprogrammsZur Vorlage · 2022/0200 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant den Straßenendausbau der Straße „An der Feuerwehr“ im Ortsteil Brünen. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, die Straße als verkehrsberuhigten Bereich in Pflasterbauweise auszuführen. Die Planung umfasst die Gestaltung der Straßenparzelle mit Asphalt im Anbindungsbereich, roten Pflastergehwegen sowie anthrazitfarbenen Stellflächen und Grünanlagen. Im Rahmen der Maßnahme sind 27 öffentliche Stellplätze sowie die Pflanzung hochstämmiger Laubbäume vorgesehen. Die Entwässerung des Niederschlagswassers soll über Rinnen in Versickerungsmulden erfolgen, während die bestehende Straßenbeleuchtung durch LED-Leuchten ergänzt wird.
Die Kosten für das Bauvorhaben werden auf 733.000 Euro geschätzt, woraus ein voraussichtlicher Beitragssatz nach Baugesetzbuch von 41 Euro pro Quadratmeter resultiert. Im Zuge der Planung wurden Anregungen aus einer Anliegerversammlung berücksichtigt. Für die Grünflächen vor den Grundstücken besteht die Möglichkeit für Grünflächenpatenschaften.
Der zeitliche Ablauf sieht die Erstellung der Leistungsverzeichnisse und die Vergabe der Arbeiten für den Zeitraum zwischen Januar und März 2023 vor, wobei die Bauausführung für die Monate April bis Juli 2023 geplant ist. Um auf bauliche Veränderungen während der Ausführung reagieren zu können, wird der Bürgermeister ermächtigt, Änderungen am Bauprogramm bis zu einer Grenze von 5 % der Bausumme ohne erneuten Ratsbeschluss vorzunehmen, sofern die bereitgestellten Haushaltsmittel nicht überschritten werden.
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Beratungsfolge
- 08.12.2022 · Rat (15. Sitzung)
- 30.11.2022 · Bauausschuss (11. Sitzung)
- 3Straßenausbau Schwanenschlatt 3. BA / Römerstraße hier: Sachstand und weitere VorgehensweiseZur Vorlage · 2022/0201 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 2022/0201 informiert über den Sachstand und die weitere Vorgehensweise beim Straßenausbau der Schwanenschlatt (3. Bauabschnitt) sowie der Römerstraße im Ortsteil Dingden.
Der Ausbau der Schwanenschlatt umfasst die erstmalige Erschließung der Straße als Gewerbestraße mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h. Die Maßnahme wird nach dem Baugesetzbuch abgerechnet. Die Römerstraße soll nachmalig wiederhergestellt und ebenfalls als Gewerbestraße mit 50 km/h ausgebaut werden, wobei die Abrechnung nach dem Kommunalabgabengesetz erfolgt. In beiden Abschnitten ist die Verwendung von Asphalt für die Fahrbahn und Pflaster für die Gehwege vorgesehen. Die Römerstraße wird zudem um Parkflächen und Baumstandorte ergänzt. In beiden Bereichen soll die vorhandene Straßenbeleuchtung durch LED-Leuchten erweitert werden.
Für die Planung ist eine Anliegerversammlung im Dezember 2022 vorgesehen, um die Entwürfe vorzustellen und Anregungen der Anwohner zu diskutieren. Die Kosten für die Römerstraße werden auf 493.950 Euro und für die Schwanenschlatt auf 654.900 Euro geschätzt. Die Mittel für die Maßnahmen sind im Haushalt ab 2022 verfügbar.
Nach der Beratung im Bauausschuss zu Beginn des Jahres 2023 und der anschließenden Beschlussfassung im Rat soll das Leistungsverzeichnis durch ein beauftragtes Ingenieurbüro erstellt werden. Die Ausschreibung beider Lose ist für März 2023 geplant, mit einem angestrebten Baubeginn im Juni oder Juli 2023. Durch die Zusammenlegung der Lose sollen wirtschaftliche und baubetriebliche Synergieeffekte genutzt werden.
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Beratungsfolge
- 30.11.2022 · Bauausschuss (11. Sitzung)
- 4Überprüfung von Umlaufschranken, Sperrpfosten und ähnlicher Einbauten hier: Sachstand und weitere VorgehensweiseZur Vorlage · 2022/0207 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 2022/0207 informiert den Bauausschuss über den aktuellen Sachstand zur Überprüfung von Umlaufschranken, Sperrpfosten und ähnlichen Einbauten an Rad- und Fußwegen in den Stadtteilen von Hamminkeln. Im Auftrag des Ausschusses wurde eine Untersuchung zur Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit dieser Anlagen durchgeführt.
Im Rahmen der Untersuchung wurden 185 Objekte erfasst und bewertet. Dabei wurde bei 137 Objekten, was einem Anteil von 74 Prozent entspricht, ein Mangel festgestellt, da diese Anlagen nicht den aktuellen Regelwerken (ERA/EFA) entsprechen. Lediglich bei 48 Objekten wurden keine Abweichungen registriert. Eine vollständige Erneuerung der Anlagen nach dem aktuellen Regelwerk würde nach einer ersten Kostenschätzung etwa 300.000 Euro kosten. Hinzu kämen voraussichtlich 170.000 Euro für die notwendige Nachrüstung der Beleuchtung, was einen Gesamtaufwand von circa 470.000 Euro zur Folge hätte.
Die Verwaltung weist zudem auf ein Konfliktpotenzial hin: Während Forderungen nach dem Ersatz von Umlaufschranken durch hohe Poller zur Erleichterung des Radverkehrs bestehen, wird die Rückhaltefunktion der Schranken für die Sicherheit von Kleinkindern betont. Zudem wird auf ein Unfallrisiko durch die schwer erkennbaren Poller hingewiesen. Vor einer Entscheidung über bauliche Maßnahmen empfiehlt die Verwaltung eine rechtliche Bewertung des Konfliktpotenzials, deren Ergebnis für die zweite Jahreshälfte 2023 erwartet wird. Im Anschluss soll die Möglichkeit von Fördermitteln geprüft werden, um eine mögliche Einplanung von Haushaltsmitteln für das Jahr 2024 vorzubereiten.
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Beratungsfolge
- 30.11.2022 · Bauausschuss (11. Sitzung)
- 5Abfallentsorgung ab dem 01.01.2023 hier: Sachstand zum EntsorgerwechselZur Vorlage · 2022/0206 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Mitteilungsvorlage 2022/0206 informiert die Verwaltung über den anstehenden Wechsel des Entsorgungsunternehmens zum 1. Januar 2023. Auf Grundlage einer Ausschreibung übernimmt die Firma Drekopf Recyclingzentrum Rhein-Lippe GmbH die Abfallentsorgung. Um einen reibungslosen Übergang ohne systembedingte Fehler durch den Austausch von Gefäßen zu gewährleisten, wurden alle grauen und blauen Tonnen im Revier bereits von der Firma Schönmackers erworben und befinden sich nun im kommunalen Eigentum.
Im Zuge dieses Wechsels werden neue Regelungen umgesetzt. In den Ortsteilen Dingden, Mehrhoog, Brünen sowie im Wechsel Loikum und Wertherbruch wird ein 14-tägiges Pilotprojekt zur Bioabfallsammlung eingeführt. Die Abholung erfolgt jeweils zwischen 8 und 14 Uhr. Das Projekt ist zunächst auf ein Jahr befristet, um die Annahme durch die Bürger sowie die anfallenden Mengen zu evaluieren.
Zudem wird das System der Windelentsorgung umgestellt. Ab Januar 2023 können Baby- und Inkontinenzwindeln direkt am Grundstück in die Restabfalltonnen entsorgt werden. Eigentümer und Mieter können beim Steueramt ein zusätzliches Freikilogewicht beantragen, das gebührensenkend wirkt. Die Anwendung setzt für Inkontinenzwindeln die Vorlage eines ärztlichen Attests voraus. Das bisherige Bringsystem über Container wird deutlich eingeschränkt und ist nur noch in Ausnahmefällen über einen beantragbaren Schlüssel zugänglich. Die Verwaltung geht bei der Berechnung der Freimengen von Durchschnittswerten für Kleinkinder und Personen mit Inkontinenz aus.
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Beratungsfolge
- 30.11.2022 · Bauausschuss (11. Sitzung)
- 618. Änderung der Gebührensatzung für die AbfallentsorgungZur Vorlage · 2022/0210 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der vorliegenden Beschlussvorlage wird die 18. Änderung der Gebührensatzung für die Abfallentsorgung in Hamminkeln zur Beratung vorgelegt. Hintergrund der Neukalkulation für das Jahr 2023 ist ein Entsorgerwechsel zum 01.01.2als Folge einer Abfall-Ausschreibung. Da die grauen und blauen Abfallgefäße nun im kommunalen Eigentum stehen, entfällt die Behältermiete, während die entsprechenden Anschaffungskosten in die Kalkulation einfließen.
Ein wesentlicher Bestandteil der Neuregelung ist die Möglichkeit für Eigentümer und Mieter, ab Januar 2023 Babywindeln und Inkontinenzwindeln in die Restabfalltonnen zu entsorgen. Um die Gebührenbelastung durch das zusätzliche Gewicht zu begrenzen, können am Jahresende Freimengen beantragt werden. Diese belaufen sich auf 456 kg pro Jahr für Kleinkinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr sowie auf 730 kg pro Person bei Inkontinenzfällen, sofern ein ärztliches Attest vorliegt.
Die Gebührensätze für die Restabfallentsorgung und Altpapiergefäße werden für 2023 angepasst. Die Senkung der Restabfallgebühren wird durch höhere Erstattungen des Kreises Wesel sowie einen Überschuss aus dem Jahr 2021 begründet. Die Anpassung der Altpapiergebühren resultiert aus veränderten Erstattungsbeträgen aus der Papierverwertung. Die Verwaltung empfiehlt dem Rat, die Satzung in der vorliegenden Fassung zu beschließen und die Regelung zur Windelentsorgung inklusive der Freimengen zu verabschieden.
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Beratungsfolge
- 08.12.2022 · Rat (15. Sitzung)
- 01.12.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (13. Sitzung)
- 30.11.2022 · Bauausschuss (11. Sitzung)
- 7Änderung der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2022/0184 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2022/0184 der Fachdienste 23 sieht eine Änderung der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Stadt Hamminkeln vor. Hintergrund der Vorlage ist eine gestiegene Nachfrage nach Rasengräbern für Erdbestattungen auf den kommunalen Friedhöfen.
Die Verwaltung plant, auf neu einzurichtenden Grabfeldern für Rasengräber eine Erweiterung der Gestaltungsmöglichkeiten anzubieten. Hierzu soll für jede Grabstelle ein etwa 40 cm breiter Streifen am Rand der Grabstätte durch die Stadt vorbereitet und eingefasst werden. In diesem Bereich können Angehörige ein kleineres Grabmal sowie eine Ablagefläche für Kerzen errichten lassen. Die Höhe der Grabmale ist dabei auf maximal 70 cm begrenzt.
Die Neuregelung sieht vor, dass bei einer Beisetzung in diesen speziellen Feldern die Errichtung eines Grabmals verpflichtend ist. Sollte kein Grabmal errichtet werden, bleibt die Verwendung einer einfachen Namensplatte vorgesehen. Die Verwaltung schlägt vor, die bestehende Satzungsregelung des § 18 um einen entsprechenden Absatz zu ergänzen.
Der Bauausschuss sowie der Haupt- und Finanzausschuss haben die Änderung der Friedhofssatzung bereits einstimmig empfohlen. Der abschließende Beschluss durch den Rat ist vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 08.12.2022 · Rat (15. Sitzung)
- 01.12.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (13. Sitzung)
- 30.11.2022 · Bauausschuss (11. Sitzung)
- 813. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur StraßenreinigungssatzungZur Vorlage · 2022/0209 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln beabsichtigt, die 13. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Straßenreinigungssatzung zu verabschieden. Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung begründet die Anpassung der Gebühren mit einer Preissteigerung bei der Unternehmervergütung. Diese erhöhte sich um 6,18 Prozent, was einem Anstieg von 45.857 Euro auf 48.690 Euro entspricht.
Auf Basis dieser Entwicklung und unter Berücksichtigung eines Fehlbetrags aus dem Jahresabschluss 2021 in Höhe von 150,37 Euro wurde die Gebührenkalkulation für das Jahr 2023 erstellt. In der Folge steigt der Gebührensatz für die Straßenreinigung von bisher 0,78 Euro pro Meter auf 0,90 Euro pro Meter an.
Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 30. November 2022 die vorliegende Fassung einstimmig empfohlen. Eine entsprechende Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses erfolgte am 1. Dezember 2022 ebenfalls einstimmig. Die endgültige Entscheidung über die Satzungsänderung obliegt dem Rat der Stadt Hamminkeln.
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Beratungsfolge
- 08.12.2022 · Rat (15. Sitzung)
- 01.12.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (13. Sitzung)
- 30.11.2022 · Bauausschuss (11. Sitzung)
- 96. Änderung der Satzung über die Umlegung des Unterhaltungsaufwandes für fließende GewässerZur Vorlage · 2022/0208 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2022/0208 befasst sich mit der sechsten Änderung der Satzung über die Umlegung des Unterhaltungsaufwandes für fließende Gewässer in der Stadt Hamminkeln. Gegenstand der Vorlage sind die neu berechneten Gebührensätze für das Jahr 2023, die auf einer entsprechenden Kalkulation basieren.
Die Gebührensätze für verschiedene Wasser- und Bodenverbände wurden für das kommende Jahr angepasst. Beim Raesfelder Isselverband ist eine Erhöhung der Gebührensätze sowohl für befestigte Flächen als auch für übrige Flächen vorgesehen, was auf eine angekündigte Erhöhung des Verbandsbeitrages zurückzuführen ist. Bei den übrigen Verbänden – darunter die Obere Issel, die Mittlere Issel, die Untere Issel Nord, die Untere Issel Süd sowie der Verband Mengering-Rümping-Honselbach – ergeben sich Änderungen der Sätze aufgrund von Flächenveränderungen und geringfügigen Kostenanpassungen.
Die Vorlage wurde im Bauausschuss sowie im Haupt- und Finanzausschuss jeweils einstimmig mit der Empfehlung an den Rat behandelt, die Änderung der Satzung in der vorgelegten Fassung zu beschließen. Die Beratungsfolge sah Sitzungen im Bauausschuss am 30. November 2022, im Haupt- und Finanzausschuss am 1. Dezember 2022 sowie im Rat am 8. Dezember 2022 vor.
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Beratungsfolge
- 08.12.2022 · Rat (15. Sitzung)
- 01.12.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (13. Sitzung)
- 30.11.2022 · Bauausschuss (11. Sitzung)
- 1018. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Entsorgung von GrundstücksentwässerungsanlagenZur Vorlage · 2022/0212 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2022/0212 behandelt die 18. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen in Hamminkeln. Die Verwaltung legt hiermit die angepassten Gebührensätze für das Jahr 2023 vor.
Nach den vorliegenden Berechnungen erhöht sich der Gebührensatz für Kleinkläranlagen von 32,98 Euro im Jahr 2022 auf 34,96 Euro im Jahr 2023. Für die Entsorgung von abflusslosen Gruben steigt der Betrag von 25,41 Euro im Vorjahr auf 27,24 Euro im Jahr 2023. Als wesentlicher Grund für diese Anpassung werden die gestiegenen Personal- und Stromkosten für die Zentralkläranlage angeführt.
Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 30. November 2022 die Vorlage einstimmig mit der Empfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss beraten, die Änderung zu beschließen. Auch der Haupt- und Finanzausschuss hat die Vorlage in seiner Sitzung am 1. Dezember 2022 einstimmig mit der Empfehlung an den Rat beraten. Der abschließende Beschluss über die neue Satzung ist für die Sitzung des Rates am 8. Dezember 2022 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 08.12.2022 · Rat (15. Sitzung)
- 01.12.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (13. Sitzung)
- 30.11.2022 · Bauausschuss (11. Sitzung)
- 1115. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur EntwässerungssatzungZur Vorlage · 2022/0211 · Beschlussvorlage
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Die Stadt Hamminkeln plant die 15. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung. Grundlage für die Neukalkulation ist ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts NRW, welches die bisherige Berechnung der kalkulatorischen Kosten für Abschreibungen und Verzinsung teilweise aufgehoben hat. Das Gericht hat die zulässigen Konzepte zur Betriebserhaltung sowie die Berechnung der kalkulatorischen Verzinsung neu definiert, was unter anderem eine Reduzierung des betrachteten Zeitraums für Zinssätze zur Folge hat.
Im Rahmen einer Neukalkulation für das Jahr 2022 wurde der Gebührensatz für Schmutzwasser aufgrund der geänderten Rechtsprechung von 2,73 € auf 2,32 € pro Kubikmeter gesenkt. Die Verwaltung empfiehlt, diesen Satz rückwirkend zum 1. Januar 2022 in Kraft zu setzen, um Rechtsunsicherheiten zu vermeiden.
Für die Gebührenkalkulation des Jahres 2023 ergeben sich jedoch andere Werte. Der Gebührensatz für die Schmutzwasserentsorgung steigt auf 2,94 € pro Kubikmeter, während der Satz für Niederschlagswasser von 0,96 € auf 1,03 € pro Quadratmeter ansteigt. Als Ursachen für diesen Anstieg werden steigende Stromkosten, höhere Kosten für Dienstleistungen sowie die nach einer erwarteten Gesetzesänderung mögliche Berechnung von Fremd- und Eigenkapital angeführt. Der Jahresabschluss 2021 wies einen Überschuss von 342.502,39 € aus, der in der Kalkulation berücksichtigt wurde. Der Bauausschuss sowie der Haupt- und Finanzausschuss haben die Vorlage einstimmig zur Beschlussfassung an den Rat empfohlen.
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Beratungsfolge
- 08.12.2022 · Rat (15. Sitzung)
- 01.12.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (13. Sitzung)
- 30.11.2022 · Bauausschuss (11. Sitzung)
- 12Abwasser-/Niederschlagsbeseitigungskonzept hier: Neuerstellung für den Zeitraum 2023-2028Zur Vorlage · 2022/0202 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2022/0202 befasst sich mit der Neuerstellung des Abwasserbeseitigungskonzeptes (ABK) für die Stadt Hamminkeln für den Zeitraum von 2023 bis 2028. Gemäß den Vorgaben des Landeswassergesetzes sind Kommunen dazu verpflichtet, der Oberen Wasserbehörde eine Übersicht über den Stand der Abwasserentsorgung, die geplanten Maßnahmen, deren zeitlichen Ablauf sowie die geschätzten Kosten vorzulegen.
Das Konzept umfasst die Dokumentation der künftigen Entwicklung der städtischen Entwässerung sowie die Darstellung der Niederschlagswassereinleitungen anhand von Steckbriefen. Ziel des Plans ist es, den Erfüllungsgrad der Entsorgung sowie die Notwendigkeit von Investitionsmaßnahmen aufzuzeigen. Die Stadt Hamminkeln deckt mit einer Gesamtfläche von etwa 164 Hektar einen Anschlussbereich von circa 22.100 Einwohnern ab.
Die Vorlage enthält verschiedene Anlagen, darunter eine Übersicht des Anlagenbestandes, eine Gesamtzusammenstellung der geplanten Maßnahmen sowie Pläne und Zeichnungen. Die finanziellen Auswirkungen für den Betrachtungszeitraum sind in der Zusammenstellung der Maßnahmen dargelegt und werden in den kommenden Haushalten angemeldet.
Die Verwaltung empfiehlt die Annahme des Entwurfes. Der Bauausschuss hat bereits einstimmig empfohlen, das Abwasserbeseitigungskonzept für den Zeitraum 2023 bis 2028 zu genehmigen und das Dokument der Bezirksregierung Düsseldorf zur Kenntnisnahme und Prüfung vorzulegen.
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Beratungsfolge
- 08.12.2022 · Rat (15. Sitzung)
- 30.11.2022 · Bauausschuss (11. Sitzung)
- 13Vorzeitige Beschaffung eines Radladers für die Kläranlage hier: überplanmäßige Ausgaben im Haushaltsjahr 2022Zur Vorlage · 2022/0232 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Regiebetrieb Abwasserwirtschaft hat im Rahmen der Beschlussvorlage 2022/0232 die vorzeitige Beschaffung eines Radladers für die Kläranlage beantragt. Die Verwaltung begründet diesen Antrag mit dem Zustand des bisherigen Fahrzeugs aus dem Jahr 1995. In den vergangenen drei Jahren fielen Reparatur- und Werkstattkosten von über 12.000 Euro an, zudem entstanden durch Ausfallzeiten Mietkosten für Ersatzgeräte in Höhe von 7.300 Euro. Da das aktuelle Fahrzeug nun wieder eingeschränkte Einsatzmöglichkeiten aufweist, soll die Neuanschaffung, die ursprünglich für das Haushaltsjahr 2023 geplant war, vorgezogen werden. Dies diene der Sicherung der notwendigen Arbeiten auf der Kläranlage sowie im Außenbereich und berücksichtige die aktuelle Marktlage bei der Beschaffung.
Die Kosten für das neue Gerät werden auf etwa 70.000 Euro geschätzt. Da im Haushalt 2022 keine direkten Mittel für diese Ausgabe vorgesehen sind, wird eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 70.000 Euro für das laufende Jahr beantragt, wobei der endgültige Zahlungsvorgang im Jahr 2023 erfolgen soll. Zur Deckung dieser außerplanmäßigen Ausgabe wird vorgeschlagen, Mittel aus einer nicht genutzten Verpflichtungsermächtigung des PSP-Elements „Erneuerung RW-/SW-Kanal Sachsenstraße“ in Höhe von 1.100.000 Euro heranzuziehen. Der Bauausschuss hat dem Rat bereits einstimmig empfohlen, diesen Beschluss zu genehmigen.
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Beratungsfolge
- 08.12.2022 · Rat (15. Sitzung)
- 30.11.2022 · Bauausschuss (11. Sitzung)
- 14Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage am Standort der Zentralkläranlage hier: Ergebnis der Machbarkeitsstudie und weitere VorgehensweiseZur Vorlage · 2022/0203 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2022/0203 befasst sich mit der Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage am Standort der Zentralkläranlage Hamminkeln. Grundlage der Vorlage sind die Ergebnisse einer Machbarkeitsstudie sowie die Beantwortung einer Anfrage der Unabhängigen Stadtvertreter (USD).
Die Untersuchung untersuchte Flächen im Bestandsbereich der Kläranlage sowie angrenzende Freiflächen im Eigentum der Stadt Hamminkeln. Für die Flächen neben der Kläranlage wurden bereits umweltbezogene Voruntersuchungen, unter anderem zum Artenschutz, durchgeführt. Da eine Nutzung des erzeugten Stroms für den Eigenverbrauch der Kläranlage angestrebt wird, ist ein privilegiertes Bau- und Betriebsverfahren möglich. Die Studie identifizierte geeignete Flächen, wobei eine Priorisierung auf die Grünflächen hinter dem Verwaltungsgebäude, zwischen Belebung und Schönungsteich sowie hinter der Kläranlage entfällt.
Die Verwaltung empfiehlt, das Projekt durch eine Funktionalausschreibung über alle Leistungsphasen bis zur Ausführung „aus einer Hand“ umzusetzen. Für das Jahr 2023 sind die Entwurfs-, Genehmigungs- und Ausführungsplanung sowie die Ausschreibung vorgesehen, sodass eine Realisierung im Jahr 2024 angestrebt wird. Die bisherigen Schätzkosten müssen um Leistungen wie Ingenieurleistungen, Batteriespeichersysteme und technische Anbindungen ergänzt werden. Die überarbeiteten Kostenansätze sollen in die Haushaltspläne ab 2023 aufgenommen werden. Der Bauausschuss empfahl dem Rat, die Verwaltung mit der weiteren Verfolgung der Ergebnisse und der Umsetzung der Maßnahmen zu beauftragen.
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- 08.12.2022 · Rat (15. Sitzung)
- 30.11.2022 · Bauausschuss (11. Sitzung)
- 15Sachstandsbericht zur Errichtung von PV-Anlagen hier: USD-Antrag vom 21.10.2022Zur Vorlage · 2022/0204 · Mitteilungsvorlage
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Die Mitteilungsvorlage 2022/0204 informiert über den aktuellen Sachstand zur Errichtung von Photovoltaik-Anlagen auf städtischen Dachflächen in Hamminkeln. Bezugnehmend auf einen Antrag der USD wird die Entwicklung der Dachflächenvermietung seit dem Ratsbeschluss von 2015 dargelegt. Seit 2011 werden städtische Liegenschaften an Dritte verpachtet, wobei der Fokus von reinen Volleinspeisern hin zu Anlagen, die den Strom direkt vor Ort für die Stadtverwaltung nutzen, gewandert ist. Eine Auflistung der zwischen 2016 und 2021 abgeschlossenen Verträge zeigt die Nutzung verschiedener Schulen, Kindergärten und Feuerwehrgebäude.
Im Rahmen eines Pilotprojekts namens „Solar for kids“ wird in Zusammenarbeit mit der Westenergie und dem Unternehmen „Solar für Kinder“ die Solarenergie in den Unterricht an der Grundschule in Brünen integriert. Die technische Umsetzung verzögert sich jedoch aufgrund geplanter Umbaumaßnahmen am Schulgebäude.
Die Verwaltung verfolgt eine Prioritätenliste für die weitere Prüfung städtischer Gebäude. Die Prioritäten 1 bis 3 umfassen neun Gebäude sowie das Schulzentrum. Für die ersten Objekte, die Grundschule und Turnhalle in Ringenberg, sollen bis Anfang 2023 Fördermittel für Machbarkeitsstudien beantragt werden, die bis zu 90 % der Kosten für Voruntersuchungen decken könnten. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen sollen klären, ob die Anlagen durch Dritte gemietet oder in Eigenregie durch die Stadt betrieben werden sollen. Für das Schulzentrum werden zunächst die Flächen des Hallenbades und der Sporthalle priorisiert, wobei beim Hallenbad ein Sanierungsbedarf besteht. Die Ergebnisse der Untersuchungen sollen bis zur Haushaltsmittelanmeldung für 2024 vorliegen.
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Beratungsfolge
- 30.11.2022 · Bauausschuss (11. Sitzung)
- 16Beauftragung von Elektroarbeiten in städtischen Gebäuden hier: Genehmigung überplanmäßiger AusgabenZur Vorlage · 2022/0235 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Nummer 2022/0235 befasst sich mit der Genehmigung überplanmäßiger Ausgaben für Elektroarbeiten in städtischen Gebäuden. Hintergrund der Vorlage ist der kurzfristige Ausfall eines Facharbeiters für Elektrotechnik im Bereich des Gebäudemanagements aufgrund einer langfristigen Erkrankung. Da die Aufgaben der verantwortlichen Elektrofachkraft nicht aufschiebbar sind und eine Besetzung über die Arbeitnehmerüberlassung aufgrund des Fachkräftemangels nicht realisiert werden konnte, wurde seit Ende September 2022 ein Facharbeiter eines ortsansässigen Unternehmens auf Werkvertragsbasis beschäftigt. Diese Beschäftigung ist vorerst bis Dezember 2022 geplant, wobei eine anschließende temporäre Besetzung durch internes Personal angestrebt wird.
Die durch diese Maßnahme entstehenden Kosten belaufen sich auf etwa 30.000 Euro. Da für diese Aufwendungen im Bereich der Dienstleistungen im Produkt Gebäudemanagement keine ausreichenden Mittel vorhanden sind, schlägt die Verwaltung eine Deckung der Kosten vor. Die Mittel sollen aus dem Personalbudget der Kostenstelle 10011001 auf dem Sachkonto 50120000 bereitgestellt werden, wo durch nicht durchgehend besetzte Stellen Einsparungen erzielt werden konnten. Der Bauausschuss hat bereits einstimmig empfohlen, dem Rat dem Deckungsvorschlag zu folgen und die überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 30.000 Euro bereitzustellen.
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Beratungsfolge
- 08.12.2022 · Rat (15. Sitzung)
- 30.11.2022 · Bauausschuss (11. Sitzung)
- 17Maßnahmen zur Energieeinsparung hier: Information an die Nutzer städtischer GebäudeZur Vorlage · 2022/0234 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 2022/0234 des Vorstandsbereichs III informiert über Maßnahmen zur Energieeinsparung in städtischen Gebäuden. Grundlage der Vorlage sind Erkenntnisse aus einem Pilotprojekt im Rathaus sowie ein Austausch mit Vertretern von Vereinen zum Thema Energieeinsparungen in Sportstätten.
Um den Energieverbrauch zu senken, setzt die Verwaltung auf Verhaltensanpassungen der Gebäudenutzer. Zu den genannten Maßnahmen gehören das Abschalten nicht benötigter Geräte, Beleuchtungen und Kühlanlagen sowie eine Reduzierung der Raum- und Wassertemperaturen in Bädern und Sportstätten. Zudem sollen die Belegungszeiten effizienter geplant und Fluchtlichter nur während der Spielzeit genutzt werden. Zur Unterstützung dieser Maßnahmen hat die Verwaltung Piktogramme erstellt, die den Vereinen zum Aushang zur Verfügung gestellt wurden.
Ein wesentlicher Bestandteil der Vorlage ist ein finanzieller Anreizmechanismus, der als Solidarpakt konzipiert ist. Die Verwaltung ermittelt den Durchschnittsverbrauch von Wärme- und Stromenergie der Jahre 2017 bis 2019. Sollte der Gesamtverbrauch der durch die Vereine genutzten Gebäude im Jahr 2023 unter diesen Durchschnittswert fallen, werden 20 Prozent der erzielten Kosteneinsparungen an die Vereine weitergeleitet. Diese Auszahlung erfolgt jedoch nur bei einer Reduzierung des Gesamtverbrauchs; steigt der Verbrauch insgesamt an, entfällt der Anspruch auf finanzielle Leistungen. Ziel der Maßnahmen ist eine Reduzierung des CO2-Ausstoßes durch eingesparte Energie.
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Beratungsfolge
- 30.11.2022 · Bauausschuss (11. Sitzung)
- 18Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 19Mitteilungen und Anfragen