18. Änderung der Gebührensatzung für die Abfallentsorgung
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der vorliegenden Beschlussvorlage wird die 18. Änderung der Gebührensatzung für die Abfallentsorgung in Hamminkeln zur Beratung vorgelegt. Hintergrund der Neukalkulation für das Jahr 2023 ist ein Entsorgerwechsel zum 01.01.2als Folge einer Abfall-Ausschreibung. Da die grauen und blauen Abfallgefäße nun im kommunalen Eigentum stehen, entfällt die Behältermiete, während die entsprechenden Anschaffungskosten in die Kalkulation einfließen.
Ein wesentlicher Bestandteil der Neuregelung ist die Möglichkeit für Eigentümer und Mieter, ab Januar 2023 Babywindeln und Inkontinenzwindeln in die Restabfalltonnen zu entsorgen. Um die Gebührenbelastung durch das zusätzliche Gewicht zu begrenzen, können am Jahresende Freimengen beantragt werden. Diese belaufen sich auf 456 kg pro Jahr für Kleinkinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr sowie auf 730 kg pro Person bei Inkontinenzfällen, sofern ein ärztliches Attest vorliegt.
Die Gebührensätze für die Restabfallentsorgung und Altpapiergefäße werden für 2023 angepasst. Die Senkung der Restabfallgebühren wird durch höhere Erstattungen des Kreises Wesel sowie einen Überschuss aus dem Jahr 2021 begründet. Die Anpassung der Altpapiergebühren resultiert aus veränderten Erstattungsbeträgen aus der Papierverwertung. Die Verwaltung empfiehlt dem Rat, die Satzung in der vorliegenden Fassung zu beschließen und die Regelung zur Windelentsorgung inklusive der Freimengen zu verabschieden.
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Beratungsfolge
- 08.12.2022kein Ergebnis hinterlegt
- 01.12.2022kein Ergebnis hinterlegt
- 30.11.2022kein Ergebnis hinterlegt