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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin b) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit c) Feststellung der Tagesordnung d) Feststellung von Ausschließungsgründen
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Fragestunde für Einwohner/innen
- 2Nachwahl des 1. stellvertretenden Vorsitzenden des Haupt- und FinanzausschussesZur Vorlage · 2022/0179 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Hamminkeln steht die Nachwahl des ersten stellvertretenden Vorsitzenden an. Die Vakanz des Amtes ist auf die Niederlegung des Ratsmandats eines bisherigen Ausschussmitglieds zum 31. Oktober 2022 zurückzuführen. Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen übernimmt der Bürgermeister den Vorsitz des Gremiums und wird durch Stellvertreter aus der Mitte des Ausschusses vertreten.
Nach den geltenden Regelungen liegt das Benennungsrecht für diese Position bei der CDU-Fraktion. Die Fraktion hat ein Ratsmitglied als Nachbesetzung für das Amt des ersten stellvertretenden Vorsitzenden vorgeschlagen. Die Wahl soll gemäß der Gemeindeordnung durch eine offene Abstimmung erfolgen, wobei die Person mit mehr als der Hälfte der abgegebenen Stimmen als gewählt gilt. Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 10 dient somit der formellen Durchführung der Nachbesetzung des vakanten Postens im Ausschuss.
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Beratungsfolge
- 01.12.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (13. Sitzung)
- 3Beteiligung am Marketing beim Naturpark Hohe MarkZur Vorlage · 2022/0233 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Mitteilungsvorlage der Fachdienste 61 befasst sich mit der geplanten finanziellen Beteiligung der Stadt Hamminkeln am Regionalmarketing des Naturparks Hohe Mark. Ab dem 1. Januar 2023 wird von den beteiligten Kommunen eine jährliche Umlage in Höhe von 6.000 Euro zuzüglich Umsatzsteuer gefordert. Diese Beteiligung soll über den Förderverein des Naturparks abgewickelt werden, der die Vermarktung der regionalen Produkte übernimmt.
Hintergrund der Anfrage ist das Ende der EFRE-Förderprojekte, wodurch die Finanzierung von Stellenanteilen sowie von Marketingausgaben und Betriebskosten entfällt. Um die naturtouristischen Angebote, wie etwa den „Hohe Mark Steig“ oder die „Hohe Mark Radroute“, dauerhaft zu sichern und die regionale Dachmarke zu stärken, ist die Einrichtung eines festen Marketingbudgets erforderlich. Die Verwaltung führt an, dass die Stadt Hamminkeln durch die Kooperation auch im Hinblick auf die Weiterentwicklung des Projektes Dingdener Heide profitieren kann, da die Beteiligung am Naturpark die Grundlage für die Akquise von Fördermitteln durch Institutionen wie den LVR oder LWL bildet.
Für das kommende Haushaltsjahr ist nach aktuellem Planungsstand ein Budget von 5.000 Euro vorgesehen. Nach Abzug von Mitgliedsbeiträgen für den Naturpark und die Liberation Route verbleibt ein Restbudget von 3.000 Euro. Damit ist die geforderte Beteiligung in Höhe von 7.140 Euro brutto für das erste Jahr nur anteilig durch die vorhandenen Mittel gedeckt, sodass ein Fehlbetrag von 4.140 Euro besteht. Die Vereinbarung mit dem Förderverein ist zunächst für den Zeitraum von fünf Jahren, von 2023 bis 2027, vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 01.12.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (13. Sitzung)
- 4Änderung der Geschäftsordnung des Klimabeirates; hier: Anregung eines Bürgers vom 20.10.2022 zur Änderung der Nichtöffentlichkeit sowie Einführung einer EinwohnerfragestundeZur Vorlage · 2022/0189 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2022/0189 befasst sich der Rat der Stadt Hamminkeln mit der Frage, die Geschäftsordnung des Klimabeirates zu ändern. Hintergrund ist eine Anregung eines Bürgers vom 20. Oktober 2022. Darin wird beantragt, die Sitzungen des Klimabeirates künftig öffentlich zu gestalten und als ersten Tagesordnungspunkt eine Einwohnerfragestunde einzuführen, analog zu den Regelungen für den Rat und dessen Ausschüsse.
Die Verwaltung führt dazu aus, dass der Klimabeirat als informelle Arbeitsgruppe konzipiert ist. Ziel der Einrichtung sei es, Anregungen zum Klimaschutz bewusst unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu diskutieren. Eine öffentliche Sitzungsberatung würde diesem Zweck widersprechen. Die Gewährleistung der Öffentlichkeit sei stattdessen durch die öffentlichen Sitzungen des Ausschusses für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung sowie des Rates sichergestellt, die ebenfalls eine Einwohnerfragestunde beinhalten.
Die Verwaltung empfiehlt, die Anregung abzulehnen. Ein wesentlicher Punkt der Begründung ist, dass die Einwohnerfragestunde primär der Information dient und keine inhaltliche Diskussion vorsieht. Zudem wird darauf hingewiesen, dass Bürger über die bestehende Geschäftsordnung des Klimabeirates bereits Anregungen einbringen können. Der Haupt- und Finanzausschuss hat dem Antrag in seiner Sitzung am 1. Dezember 2022 mit fünf Ja- und neun Nein-Stimmen widersprochen und empfiehlt dem Rat, die Änderung der Geschäftsordnung nicht vorzunehmen.
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Beratungsfolge
- 08.12.2022 · Rat (15. Sitzung)
- 01.12.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (13. Sitzung)
- 56. Änderung der Satzung über die Umlegung des Unterhaltungsaufwandes für fließende GewässerZur Vorlage · 2022/0208 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2022/0208 befasst sich mit der sechsten Änderung der Satzung über die Umlegung des Unterhaltungsaufwandes für fließende Gewässer in der Stadt Hamminkeln. Gegenstand der Vorlage sind die neu berechneten Gebührensätze für das Jahr 2023, die auf einer entsprechenden Kalkulation basieren.
Die Gebührensätze für verschiedene Wasser- und Bodenverbände wurden für das kommende Jahr angepasst. Beim Raesfelder Isselverband ist eine Erhöhung der Gebührensätze sowohl für befestigte Flächen als auch für übrige Flächen vorgesehen, was auf eine angekündigte Erhöhung des Verbandsbeitrages zurückzuführen ist. Bei den übrigen Verbänden – darunter die Obere Issel, die Mittlere Issel, die Untere Issel Nord, die Untere Issel Süd sowie der Verband Mengering-Rümping-Honselbach – ergeben sich Änderungen der Sätze aufgrund von Flächenveränderungen und geringfügigen Kostenanpassungen.
Die Vorlage wurde im Bauausschuss sowie im Haupt- und Finanzausschuss jeweils einstimmig mit der Empfehlung an den Rat behandelt, die Änderung der Satzung in der vorgelegten Fassung zu beschließen. Die Beratungsfolge sah Sitzungen im Bauausschuss am 30. November 2022, im Haupt- und Finanzausschuss am 1. Dezember 2022 sowie im Rat am 8. Dezember 2022 vor.
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Beratungsfolge
- 08.12.2022 · Rat (15. Sitzung)
- 01.12.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (13. Sitzung)
- 30.11.2022 · Bauausschuss (11. Sitzung)
- 613. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur StraßenreinigungssatzungZur Vorlage · 2022/0209 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln beabsichtigt, die 13. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Straßenreinigungssatzung zu verabschieden. Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung begründet die Anpassung der Gebühren mit einer Preissteigerung bei der Unternehmervergütung. Diese erhöhte sich um 6,18 Prozent, was einem Anstieg von 45.857 Euro auf 48.690 Euro entspricht.
Auf Basis dieser Entwicklung und unter Berücksichtigung eines Fehlbetrags aus dem Jahresabschluss 2021 in Höhe von 150,37 Euro wurde die Gebührenkalkulation für das Jahr 2023 erstellt. In der Folge steigt der Gebührensatz für die Straßenreinigung von bisher 0,78 Euro pro Meter auf 0,90 Euro pro Meter an.
Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 30. November 2022 die vorliegende Fassung einstimmig empfohlen. Eine entsprechende Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses erfolgte am 1. Dezember 2022 ebenfalls einstimmig. Die endgültige Entscheidung über die Satzungsänderung obliegt dem Rat der Stadt Hamminkeln.
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Beratungsfolge
- 08.12.2022 · Rat (15. Sitzung)
- 01.12.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (13. Sitzung)
- 30.11.2022 · Bauausschuss (11. Sitzung)
- 718. Änderung der Gebührensatzung für die AbfallentsorgungZur Vorlage · 2022/0210 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der vorliegenden Beschlussvorlage wird die 18. Änderung der Gebührensatzung für die Abfallentsorgung in Hamminkeln zur Beratung vorgelegt. Hintergrund der Neukalkulation für das Jahr 2023 ist ein Entsorgerwechsel zum 01.01.2als Folge einer Abfall-Ausschreibung. Da die grauen und blauen Abfallgefäße nun im kommunalen Eigentum stehen, entfällt die Behältermiete, während die entsprechenden Anschaffungskosten in die Kalkulation einfließen.
Ein wesentlicher Bestandteil der Neuregelung ist die Möglichkeit für Eigentümer und Mieter, ab Januar 2023 Babywindeln und Inkontinenzwindeln in die Restabfalltonnen zu entsorgen. Um die Gebührenbelastung durch das zusätzliche Gewicht zu begrenzen, können am Jahresende Freimengen beantragt werden. Diese belaufen sich auf 456 kg pro Jahr für Kleinkinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr sowie auf 730 kg pro Person bei Inkontinenzfällen, sofern ein ärztliches Attest vorliegt.
Die Gebührensätze für die Restabfallentsorgung und Altpapiergefäße werden für 2023 angepasst. Die Senkung der Restabfallgebühren wird durch höhere Erstattungen des Kreises Wesel sowie einen Überschuss aus dem Jahr 2021 begründet. Die Anpassung der Altpapiergebühren resultiert aus veränderten Erstattungsbeträgen aus der Papierverwertung. Die Verwaltung empfiehlt dem Rat, die Satzung in der vorliegenden Fassung zu beschließen und die Regelung zur Windelentsorgung inklusive der Freimengen zu verabschieden.
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Beratungsfolge
- 08.12.2022 · Rat (15. Sitzung)
- 01.12.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (13. Sitzung)
- 30.11.2022 · Bauausschuss (11. Sitzung)
- 815. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur EntwässerungssatzungZur Vorlage · 2022/0211 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant die 15. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung. Grundlage für die Neukalkulation ist ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts NRW, welches die bisherige Berechnung der kalkulatorischen Kosten für Abschreibungen und Verzinsung teilweise aufgehoben hat. Das Gericht hat die zulässigen Konzepte zur Betriebserhaltung sowie die Berechnung der kalkulatorischen Verzinsung neu definiert, was unter anderem eine Reduzierung des betrachteten Zeitraums für Zinssätze zur Folge hat.
Im Rahmen einer Neukalkulation für das Jahr 2022 wurde der Gebührensatz für Schmutzwasser aufgrund der geänderten Rechtsprechung von 2,73 € auf 2,32 € pro Kubikmeter gesenkt. Die Verwaltung empfiehlt, diesen Satz rückwirkend zum 1. Januar 2022 in Kraft zu setzen, um Rechtsunsicherheiten zu vermeiden.
Für die Gebührenkalkulation des Jahres 2023 ergeben sich jedoch andere Werte. Der Gebührensatz für die Schmutzwasserentsorgung steigt auf 2,94 € pro Kubikmeter, während der Satz für Niederschlagswasser von 0,96 € auf 1,03 € pro Quadratmeter ansteigt. Als Ursachen für diesen Anstieg werden steigende Stromkosten, höhere Kosten für Dienstleistungen sowie die nach einer erwarteten Gesetzesänderung mögliche Berechnung von Fremd- und Eigenkapital angeführt. Der Jahresabschluss 2021 wies einen Überschuss von 342.502,39 € aus, der in der Kalkulation berücksichtigt wurde. Der Bauausschuss sowie der Haupt- und Finanzausschuss haben die Vorlage einstimmig zur Beschlussfassung an den Rat empfohlen.
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Beratungsfolge
- 08.12.2022 · Rat (15. Sitzung)
- 01.12.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (13. Sitzung)
- 30.11.2022 · Bauausschuss (11. Sitzung)
- 918. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Entsorgung von GrundstücksentwässerungsanlagenZur Vorlage · 2022/0212 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2022/0212 behandelt die 18. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen in Hamminkeln. Die Verwaltung legt hiermit die angepassten Gebührensätze für das Jahr 2023 vor.
Nach den vorliegenden Berechnungen erhöht sich der Gebührensatz für Kleinkläranlagen von 32,98 Euro im Jahr 2022 auf 34,96 Euro im Jahr 2023. Für die Entsorgung von abflusslosen Gruben steigt der Betrag von 25,41 Euro im Vorjahr auf 27,24 Euro im Jahr 2023. Als wesentlicher Grund für diese Anpassung werden die gestiegenen Personal- und Stromkosten für die Zentralkläranlage angeführt.
Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 30. November 2022 die Vorlage einstimmig mit der Empfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss beraten, die Änderung zu beschließen. Auch der Haupt- und Finanzausschuss hat die Vorlage in seiner Sitzung am 1. Dezember 2022 einstimmig mit der Empfehlung an den Rat beraten. Der abschließende Beschluss über die neue Satzung ist für die Sitzung des Rates am 8. Dezember 2022 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 08.12.2022 · Rat (15. Sitzung)
- 01.12.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (13. Sitzung)
- 30.11.2022 · Bauausschuss (11. Sitzung)
- 102. Satzung zur Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung für Unterkünfte für Flüchtlinge und Obdachlose vom 09.06.2017Zur Vorlage · 2022/0182 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2022/0182 befasst sich mit der zweiten Satzung zur Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung für Unterkünfte für Flüchtlinge und Obdachlose vom 09.06.2017. Hintergrund der Vorlage ist die Notwendigkeit, aufgrund des Zustroms von Flüchtlingen aus der Ukraine zusätzliche Unterbringungsmöglichkeiten in der Stadt Hamminkeln zu schaffen.
Hierfür wurde das Gebäude der ehemaligen Grundschule in Mehrhoog als Unterkunft genutzt. Um die Kosten für die neu geschaffene Unterkunft am Vorthuiyser Weg 17 per Bescheid festsetzen und erlassen zu können, soll diese Einrichtung in die Anlage der bestehenden Satzung aufgenommen werden. Die entsprechende Anpassung der Satzung ist im Entwurf der Änderungssatzung enthalten.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 01.12.2022 die Entscheidung empfohlen, die Änderungssatzung in der vorliegenden Fassung zu beschließen. Der Rat wird über die Vorlage in seiner Sitzung am 08.12.2022 beraten. Federführend für die Vorlage sind die Fachdienste 50.
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Beratungsfolge
- 08.12.2022 · Rat (15. Sitzung)
- 01.12.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (13. Sitzung)
- 11Änderung der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2022/0184 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2022/0184 der Fachdienste 23 sieht eine Änderung der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Stadt Hamminkeln vor. Hintergrund der Vorlage ist eine gestiegene Nachfrage nach Rasengräbern für Erdbestattungen auf den kommunalen Friedhöfen.
Die Verwaltung plant, auf neu einzurichtenden Grabfeldern für Rasengräber eine Erweiterung der Gestaltungsmöglichkeiten anzubieten. Hierzu soll für jede Grabstelle ein etwa 40 cm breiter Streifen am Rand der Grabstätte durch die Stadt vorbereitet und eingefasst werden. In diesem Bereich können Angehörige ein kleineres Grabmal sowie eine Ablagefläche für Kerzen errichten lassen. Die Höhe der Grabmale ist dabei auf maximal 70 cm begrenzt.
Die Neuregelung sieht vor, dass bei einer Beisetzung in diesen speziellen Feldern die Errichtung eines Grabmals verpflichtend ist. Sollte kein Grabmal errichtet werden, bleibt die Verwendung einer einfachen Namensplatte vorgesehen. Die Verwaltung schlägt vor, die bestehende Satzungsregelung des § 18 um einen entsprechenden Absatz zu ergänzen.
Der Bauausschuss sowie der Haupt- und Finanzausschuss haben die Änderung der Friedhofssatzung bereits einstimmig empfohlen. Der abschließende Beschluss durch den Rat ist vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 08.12.2022 · Rat (15. Sitzung)
- 01.12.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (13. Sitzung)
- 30.11.2022 · Bauausschuss (11. Sitzung)
- 12Kindergartenbedarfsplanung 2023 und Auswirkungen im StadtgebietZur Vorlage · 2022/0194 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2022/0194 der Fachdienste 40 befasst sich mit der Kindergartenbedarfsplanung für das Jahr 2023/24 im Stadtgebiet von Hamminkeln. Laut Erhebungen des Jugendamtes Kreis Wesel stehen insgesamt 1060 Plätze in Kindertageseinrichtungen zur Verfügung, was für die aktuell angemeldeten Kinder ausreicht. Dennoch wird eine Überbelegungsquote von etwa 10 % in den Einrichtungen gemeldet, was die Flexibilität bei der Belegung einschränkt.
In den einzelnen Ortsteilen zeigen sich unterschiedliche Entwicklungen. Im Ortsteil Mehrhoog besteht Bedarf an weiteren Plätzen, weshalb die katholische Kirche einen Anbau an eine bestehende Einrichtung plant. In Brünen liegt eine Unterversorgung von 21 Plätzen für Kinder über drei Jahren vor. Hier besteht die Möglichkeit, durch die temporäre Nutzung eines angrenzenden Spielplatzgeländes für eine Containerbauweise zusätzliche Kapazitäten an einer evangelischen Einrichtung zu schaffen.
Perspektivisch sieht das Kreisjugendamt die Notwendigkeit, im gesamten Stadtgebiet drei weitere Gruppen zu schaffen. Die Verwaltung prüft hierfür zwei Grundstücksoptionen für einen Neubau im Ortsteil Hamminkeln, wobei die Realisierung etwa drei bis vier Jahre in Anspruch nehmen könnte. Die Verwaltung empfiehlt, die Prüfung von Grundstücken für eine neue dreigruppige Einrichtung voranzutreiben und bei einer Zusage der evangelischen Kirche die temporäre Bereitstellung der Flächen an der Rohstraße zu genehmigen. Die Gremien des Ausschusses für Soziales, Generationen, Bildung und Sport sowie des Haupt- und Finanzausschusses empfahlen, die weitere Vorgehensweise zur Findung ortsteilbezogener Lösungen mit dem Kreisjugendamt und der Verwaltung abzustimmen.
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Beratungsfolge
- 08.12.2022 · Rat (15. Sitzung)
- 01.12.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (13. Sitzung)
- 22.11.2022 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (11. Sitzung)
- 13Erhöhung der Erträge durch weitere Heranziehung der BeteiligungenZur Vorlage · 2022/0181 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2022/0181 des Vorstandsbereichs II befasst sich mit der Anpassung der Strategie zur Erhöhung der städtischen Erträge durch Beteiligungen. Die Verwaltung schlägt vor, den im Juni 2022 gefassten Beschluss zur Sitzungsvorlage 2022/0070 aufzuheben. Dieser ursprüngliche Beschluss sah vor, bei der Niederrheinischen Sparkasse Rhein-Lippe eine hälftige Ausschüttung des jährlichen Bilanzgewinnes an die Trägerkommunen zu beantragen.
Nach weiteren Gesprächen mit der Niederrheinischen Sparkasse Rhein-Lippe sowie anderen Kommunen wird die Mehrheitsfähigkeit des ursprünglichen Vorhabens als nicht gegeben eingestuft. Die Gespräche mit dem Vorstand der Sparkasse ergaben, dass eine Ausschüttung an die Trägerkommunen erst dann in Betracht gezogen werden soll, wenn die Eigenkapitalausstattung der Sparkasse mindestens den Durchschnittswert der Mitgliedssparkassen im Rheinischen Sparkassen- und Giroverband erreicht hat. Zudem wurde die Erhöhung der Stiftungs- und Spendenmittel zur Verbreiterung der Ausschüttungen thematisiert.
Der neue Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt Hamminkeln einen Antrag für die kommende Verbandsversammlung der Niederrheinischen Sparkasse Rhein-Lippe stellt, der eine Ausschüttung eines Anteils der jährlichen Bilanzgewinne an die Trägerkommunen vorsieht, sobald das genannte Niveau der Eigenkapitalausstattung erreicht ist. Die Gremienmitglieder sollen angewiesen werden, entsprechend diesem neuen Beschluss in der Verbandsversammlung zu votieren. Der Haupt- und Finanzausschuss hat diese Neuregelung einstimmig empfohlen.
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Beratungsfolge
- 08.12.2022 · Rat (15. Sitzung)
- 01.12.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (13. Sitzung)
- 143. Änderung des Stellenplans für das Jahr 2022Zur Vorlage · 2022/0205 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2022/0205 der Verwaltung sieht die dritte Änderung des Stellenplans für das Jahr 2022 vor. Gegenstand der Vorlage ist die Umgestaltung eines bisher unbesetzten Stellenanteils im Umfang von 0,5 Stellen der Entgeltgruppe 6 TVöD, der ursprünglich für das Bürgerbüro sowie die Abfallentsorgung und -verwertung vorgesehen war.
Aufgrund eines erhöhten Arbeitsaufwands durch Krisensituationen sowie einer Umverteilung von Aufgaben im Fachdienst 32 soll dieser Anteil beibehalten und in eine Vollzeitstelle der Besoldungsgruppe A9 (Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt) umgewandelt werden. Die neue Stelle soll zur Unterstützung der Bereiche Gefahrenabwehr, Verkehrsangelegenheiten und des Standesamtes dienen. Da im Rahmen eines bereits durchgeführten Auswahlverfahrens ein Beamter die Besetzung der Stelle erreicht hat, ist die unterjährige Anpassung des Stellenplans erforderlich, um die Einweisung in eine besetzbare Planstelle zu ermöglichen.
Die finanzielle Kompensation der Stellenerhöhung um 0,5 Stellen erfolgt durch die Verwendung einer Stelle der Besoldungsgruppe A9, die im Jahr 2025 durch eine Pensionierung im Bereich der Personenstands- und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten frei wird. Die Gleichstellungsstelle sowie der Personalrat haben der Einstellung bereits zugestimmt. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Änderung wie von der Verwaltung dargestellt zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 08.12.2022 · Rat (15. Sitzung)
- 01.12.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (13. Sitzung)
- 15Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 16Mitteilungen und Anfragen