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Beschlussvorlage

18. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen

2022/0212 08.12.2022

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 2022/0212 behandelt die 18. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen in Hamminkeln. Die Verwaltung legt hiermit die angepassten Gebührensätze für das Jahr 2023 vor.

Nach den vorliegenden Berechnungen erhöht sich der Gebührensatz für Kleinkläranlagen von 32,98 Euro im Jahr 2022 auf 34,96 Euro im Jahr 2023. Für die Entsorgung von abflusslosen Gruben steigt der Betrag von 25,41 Euro im Vorjahr auf 27,24 Euro im Jahr 2023. Als wesentlicher Grund für diese Anpassung werden die gestiegenen Personal- und Stromkosten für die Zentralkläranlage angeführt.

Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 30. November 2022 die Vorlage einstimmig mit der Empfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss beraten, die Änderung zu beschließen. Auch der Haupt- und Finanzausschuss hat die Vorlage in seiner Sitzung am 1. Dezember 2022 einstimmig mit der Empfehlung an den Rat beraten. Der abschließende Beschluss über die neue Satzung ist für die Sitzung des Rates am 8. Dezember 2022 vorgesehen.

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