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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin b) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit c) Feststellung der Tagesordnung d) Feststellung von Ausschließungsgründen
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Verabschiedung und Einführung von Ratsmitgliedern hier: Ratsmitglied Hermann-Josef Görkes für Johannes BauhausZur Vorlage · 2022/0186 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage mit der Nummer 2022/0186 informiert über den Wechsel in der Zusammensetzung des Rates der Stadt Hamminkeln. Ein Ratsmitglied der CDU hat auf sein Mandat, welches bei der Kommunalwahl am 13. September 2020 erworben wurde, mit Wirkung zum 31. Oktober 2022 verzichtet.
Als Nachfolger wurde gemäß den Bestimmungen des Kommunalwahlgesetzes ein Mitglied aus der Reserveliste der CDU festgestellt. Die betreffende Person hat die Nachfolgefeststellung mit einer Erklärung vom 25. Oktober 2022 angenommen, wodurch die Ratsmitgliedschaft mit Wirkung zum 1. November 2022 erworben wurde.
Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen obliegt dem Bürgermeister die Aufgabe, den Nachfolger einzuführen und feierlich zur gewissenhaften Wahrnehmung der Aufgaben zu verpflichten. Die Vorlage beschreibt den vorgesehenen Ablauf dieser Verpflichtung, bei der sich das neue Ratsmitglied erhebt und die Einhaltung des Grundgesetzes, der Landesverfassung sowie der Gesetze und die Erfüllung der Pflichten zum Wohle der Gemeinde bestätigt. Die Mitteilung wurde von der zuständigen Fachdiensteleiterin und dem Bürgermeister unterzeichnet.
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Beratungsfolge
- 08.12.2022 · Rat (15. Sitzung)
- 2Fragestunde für Einwohner/innen
- 3Änderung der Geschäftsordnung des Klimabeirates; hier: Anregung eines Bürgers vom 20.10.2022 zur Änderung der Nichtöffentlichkeit sowie Einführung einer EinwohnerfragestundeZur Vorlage · 2022/0189 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2022/0189 befasst sich der Rat der Stadt Hamminkeln mit der Frage, die Geschäftsordnung des Klimabeirates zu ändern. Hintergrund ist eine Anregung eines Bürgers vom 20. Oktober 2022. Darin wird beantragt, die Sitzungen des Klimabeirates künftig öffentlich zu gestalten und als ersten Tagesordnungspunkt eine Einwohnerfragestunde einzuführen, analog zu den Regelungen für den Rat und dessen Ausschüsse.
Die Verwaltung führt dazu aus, dass der Klimabeirat als informelle Arbeitsgruppe konzipiert ist. Ziel der Einrichtung sei es, Anregungen zum Klimaschutz bewusst unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu diskutieren. Eine öffentliche Sitzungsberatung würde diesem Zweck widersprechen. Die Gewährleistung der Öffentlichkeit sei stattdessen durch die öffentlichen Sitzungen des Ausschusses für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung sowie des Rates sichergestellt, die ebenfalls eine Einwohnerfragestunde beinhalten.
Die Verwaltung empfiehlt, die Anregung abzulehnen. Ein wesentlicher Punkt der Begründung ist, dass die Einwohnerfragestunde primär der Information dient und keine inhaltliche Diskussion vorsieht. Zudem wird darauf hingewiesen, dass Bürger über die bestehende Geschäftsordnung des Klimabeirates bereits Anregungen einbringen können. Der Haupt- und Finanzausschuss hat dem Antrag in seiner Sitzung am 1. Dezember 2022 mit fünf Ja- und neun Nein-Stimmen widersprochen und empfiehlt dem Rat, die Änderung der Geschäftsordnung nicht vorzunehmen.
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Beratungsfolge
- 08.12.2022 · Rat (15. Sitzung)
- 01.12.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (13. Sitzung)
- 4Kindergartenbedarfsplanung 2023 und Auswirkungen im StadtgebietZur Vorlage · 2022/0194 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2022/0194 der Fachdienste 40 befasst sich mit der Kindergartenbedarfsplanung für das Jahr 2023/24 im Stadtgebiet von Hamminkeln. Laut Erhebungen des Jugendamtes Kreis Wesel stehen insgesamt 1060 Plätze in Kindertageseinrichtungen zur Verfügung, was für die aktuell angemeldeten Kinder ausreicht. Dennoch wird eine Überbelegungsquote von etwa 10 % in den Einrichtungen gemeldet, was die Flexibilität bei der Belegung einschränkt.
In den einzelnen Ortsteilen zeigen sich unterschiedliche Entwicklungen. Im Ortsteil Mehrhoog besteht Bedarf an weiteren Plätzen, weshalb die katholische Kirche einen Anbau an eine bestehende Einrichtung plant. In Brünen liegt eine Unterversorgung von 21 Plätzen für Kinder über drei Jahren vor. Hier besteht die Möglichkeit, durch die temporäre Nutzung eines angrenzenden Spielplatzgeländes für eine Containerbauweise zusätzliche Kapazitäten an einer evangelischen Einrichtung zu schaffen.
Perspektivisch sieht das Kreisjugendamt die Notwendigkeit, im gesamten Stadtgebiet drei weitere Gruppen zu schaffen. Die Verwaltung prüft hierfür zwei Grundstücksoptionen für einen Neubau im Ortsteil Hamminkeln, wobei die Realisierung etwa drei bis vier Jahre in Anspruch nehmen könnte. Die Verwaltung empfiehlt, die Prüfung von Grundstücken für eine neue dreigruppige Einrichtung voranzutreiben und bei einer Zusage der evangelischen Kirche die temporäre Bereitstellung der Flächen an der Rohstraße zu genehmigen. Die Gremien des Ausschusses für Soziales, Generationen, Bildung und Sport sowie des Haupt- und Finanzausschusses empfahlen, die weitere Vorgehensweise zur Findung ortsteilbezogener Lösungen mit dem Kreisjugendamt und der Verwaltung abzustimmen.
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Beratungsfolge
- 08.12.2022 · Rat (15. Sitzung)
- 01.12.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (13. Sitzung)
- 22.11.2022 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (11. Sitzung)
- 5Berechnung der kommunalen Klassenrichtzahl und Festlegung der Zahl und Verteilung der Eingangsklassen der Grundschulen in der Stadt Hamminkeln für das Schuljahr 2023-2024Zur Vorlage · 2022/0195 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2022/0195 der Fachdienste 40 befasst sich mit der Festlegung der kommunalen Klassenrichtzahl sowie der Verteilung der Eingangsklassen an den Grundschulen in Hamminkeln für das Schuljahr 2023/24. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Schulgesetzes Nordrhein-Westfalen ist der Schulträger dazu verpflichtet, die Höchstzahl der zu bildenden Eingangsklassen festzulegen und deren Verteilung auf die einzelnen Schulstandorte zu entscheiden.
Die Berechnung der Klassenrichtzahl basiert auf der Anzahl der Schülerinnen und Schüler im ersten Jahrgang sowie den Erfahrungswerten der vergangenen Jahre. Auf Grundlage der aktuellen Anmeldungen sieht die Verwaltung vor, dem Land Nordrhein-Westfalen zum Stichtag 15. Januar 2023 eine kommunale Klassenrichtzahl von insgesamt 14 Eingangsklassen zu melden.
Die Verteilung der Klassen auf die einzelnen Grundschulen ist im Entwurf wie folgt vorgesehen: An der Grundschule Brünen sollen zwei Klassen gebildet werden, an der Grundschule Dingden vier Klassen und an der Grundschule Hamminkeln ebenfalls vier Klassen. Für die Grundschule Mehrhoog ist die Bildung von vier Eingangsklassen vorgesehen, wobei drei Klassen am Standort Mehrhoog und eine Klasse am Teilstandort Wertherbruch unterrichtet werden sollen. Der Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport hat den entsprechenden Beschlussentwurf einstimmig empfohlen.
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Beratungsfolge
- 08.12.2022 · Rat (15. Sitzung)
- 22.11.2022 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (11. Sitzung)
- 6Schulentwicklungsplanung a) Entwicklung aller Schulen b) Offene Ganztagsschule in den Grundschulen der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2022/0196 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage zur Schulentwicklungsplanung der Stadt Hamminkeln basiert auf den Ergebnissen des Monitorings 2022. Die Prognosen des beauftragten Beratungsbüros weisen für die Schulen der Stadt eine weitgehend stabile Entwicklung aus, wobei die Zuwachsraten im Vergleich zum Vorjahr leicht rückläufig sind. Dennoch ergeben sich an einzelnen Standorten spezifische Veränderungen.
An der Grundschule Dingden ist ein Anstieg der Schülerzahlen zu verzeichnen, was für das Schuljahr 2023/2024 die Bildung einer vierten Eingangsklasse zur Folge hat. Aufgrund der geplanten Erschließung neuer Wohngebiete und der steigenden Nachfrage nach Ganztagsangeboten sieht die Verwaltung die Kapazitätsgrenzen des Schulgebäudes erreicht. Daher wird vorgeschlagen, die Beratungen zum Schulbau in Dingden bereits im Jahr 2
An der Grundschule Brünen ist eine vorübergehende Entwicklung an der Schwelle zur Dreizügigkeit zu beobachten, während für die Grundschule Hamminkeln aufgrund eines Raumdefizits die Nutzung von Containern sowie ein Neubau geplant sind. Die Grundschule Mehrhoog zeigt am Teilstandort Wertherbruch einen deutlichen Zuwachs in der offenen Ganztagsschule. Die Gesamtschule wird für die kommenden Jahre steigende Schülerzahlen prognostiziert.
Ein wesentlicher Bestandteil der Planung ist die Entwicklung einer Ganztagsstrategie. Angesichts des ab 2026 geltenden Rechtsanspruchs auf einen Platz in der offenen Ganztagsschule strebt die Stadt eine koordinierte Qualitätsentwicklung an. Hierbei sollen Raumkonzepte und die Zusammenarbeit zwischen der Verwaltung, den Schulleitungen und den Trägern im Fokus stehen.
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Beratungsfolge
- 08.12.2022 · Rat (15. Sitzung)
- 22.11.2022 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (11. Sitzung)
- 7Antrag Fahrgemeinschaft Dingdener Heide auf InvestionskostenzuschussZur Vorlage · 2022/0198 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fahrsportfreunde Dingdener Heide e. V. haben einen Antrag auf Gewährung eines Investitionskostenzuschusses gestellt, um den Anschluss an das öffentliche Wassernetz zu realisieren. Ziel der Maßnahme ist die Sicherstellung der Wasserversorgung für die Pferdehaltung sowie die Toilettenanlagen, da die bisherige Grundwasserversorgung aufgrund trockener Sommermonate nicht mehr als verlässlich eingestuft wird. Die kalkulierten Kosten für den Wasseranschluss belaufen sich auf etwa 10.000 Euro.
Die Verwaltung stuft das Vorhaben als Modernisierung einer Sportanlage ein. Aufgrund der Mitgliederstruktur des Vereins wäre ein Zuschuss in Höhe von 10 Prozent der Kosten, also rund 1.000 Euro, möglich, sofern die Haushaltsmittel dies zulassen. Da der Antrag nach Ablauf der jährlichen Frist eingegangen ist, kann eine Förderung für das Haushaltsjahr 2023 nicht unmittelbar erfolgen. Eine Umsetzung im Rahmen des Haushalts 2024 wird als Option aufgeführt.
Die Verwaltung empfiehlt, dem Antrag erst für das Jahr 2024 stattzugeben, da die Frist für 2023 bereits verstrichen ist. Der Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport hat dem Rat bereits einstimmig empfohlen, den Zuschuss erst im Jahr 2024 zu gewähren. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Unterlagen einzufordern und den Antrag im Jahr 2023 erneut dem Ausschuss vorzulegen.
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Beratungsfolge
- 08.12.2022 · Rat (15. Sitzung)
- 22.11.2022 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (11. Sitzung)
- 8Allgemeinverfügung zum Verzicht auf die Ausübung des Vorkaufsrechts gemäß § 31 Denkmalschutzgesetzes NWZur Vorlage · 2022/0177 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2022/0177 der Fachdienste 40 sieht vor, dass der Rat der Stadt Hamminkeln auf die Ausübung des Vorkaufsrechts gemäß § 31 des Denkmalschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen verzichtet. Diese Regelung ermöglicht es Gemeinden als Untere Denkmalbehörde, beim Erwerb von Grundstücken, auf denen sich eingetragene Denkmäler oder ortsfeste Bodendenkmäler befinden, ein Vorkaufsrecht auszuüben. Dieses Recht erstreckt sich auch auf Rechte nach dem Wohnungseigentumsgesetz sowie auf Erbbaurechte und dient der dauerhaften Erhaltung der Denkmale.
Die Grundlage für den Verzicht bildet eine Anwendungshinweise des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen vom 15. Juni 2022. Ziel dieser Hinweise ist es, Verzögerungen im Grundstücksverkehr zu minimieren und die dreimonatige Ausübungsfrist nach Mitteilung eines Kaufvertrags nicht auszuschöpfen. Die Verwaltung nutzt die Möglichkeit, für das gesamte Gemeindegebiet generell auf dieses Vorkaufsrecht zu verzichten.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat die Vorlage bereits in seiner Sitzung am 22. September 2022 empfohlen, dem Verzicht zuzustimmen. Die Empfehlung des Ausschusses erfolgte mit 11 Ja-Stimmen und 4 Nein-Stimmen. Der Rat soll über den Verzicht sowie über den Erlass der entsprechenden Allgemeinverfügung entscheiden.
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Beratungsfolge
- 08.12.2022 · Rat (15. Sitzung)
- 92. Satzung zur Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung für Unterkünfte für Flüchtlinge und Obdachlose vom 09.06.2017Zur Vorlage · 2022/0182 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2022/0182 befasst sich mit der zweiten Satzung zur Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung für Unterkünfte für Flüchtlinge und Obdachlose vom 09.06.2017. Hintergrund der Vorlage ist die Notwendigkeit, aufgrund des Zustroms von Flüchtlingen aus der Ukraine zusätzliche Unterbringungsmöglichkeiten in der Stadt Hamminkeln zu schaffen.
Hierfür wurde das Gebäude der ehemaligen Grundschule in Mehrhoog als Unterkunft genutzt. Um die Kosten für die neu geschaffene Unterkunft am Vorthuiyser Weg 17 per Bescheid festsetzen und erlassen zu können, soll diese Einrichtung in die Anlage der bestehenden Satzung aufgenommen werden. Die entsprechende Anpassung der Satzung ist im Entwurf der Änderungssatzung enthalten.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 01.12.2022 die Entscheidung empfohlen, die Änderungssatzung in der vorliegenden Fassung zu beschließen. Der Rat wird über die Vorlage in seiner Sitzung am 08.12.2022 beraten. Federführend für die Vorlage sind die Fachdienste 50.
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Beratungsfolge
- 08.12.2022 · Rat (15. Sitzung)
- 01.12.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (13. Sitzung)
- 1018. Änderung der Gebührensatzung für die AbfallentsorgungZur Vorlage · 2022/0210 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der vorliegenden Beschlussvorlage wird die 18. Änderung der Gebührensatzung für die Abfallentsorgung in Hamminkeln zur Beratung vorgelegt. Hintergrund der Neukalkulation für das Jahr 2023 ist ein Entsorgerwechsel zum 01.01.2als Folge einer Abfall-Ausschreibung. Da die grauen und blauen Abfallgefäße nun im kommunalen Eigentum stehen, entfällt die Behältermiete, während die entsprechenden Anschaffungskosten in die Kalkulation einfließen.
Ein wesentlicher Bestandteil der Neuregelung ist die Möglichkeit für Eigentümer und Mieter, ab Januar 2023 Babywindeln und Inkontinenzwindeln in die Restabfalltonnen zu entsorgen. Um die Gebührenbelastung durch das zusätzliche Gewicht zu begrenzen, können am Jahresende Freimengen beantragt werden. Diese belaufen sich auf 456 kg pro Jahr für Kleinkinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr sowie auf 730 kg pro Person bei Inkontinenzfällen, sofern ein ärztliches Attest vorliegt.
Die Gebührensätze für die Restabfallentsorgung und Altpapiergefäße werden für 2023 angepasst. Die Senkung der Restabfallgebühren wird durch höhere Erstattungen des Kreises Wesel sowie einen Überschuss aus dem Jahr 2021 begründet. Die Anpassung der Altpapiergebühren resultiert aus veränderten Erstattungsbeträgen aus der Papierverwertung. Die Verwaltung empfiehlt dem Rat, die Satzung in der vorliegenden Fassung zu beschließen und die Regelung zur Windelentsorgung inklusive der Freimengen zu verabschieden.
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Beratungsfolge
- 08.12.2022 · Rat (15. Sitzung)
- 01.12.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (13. Sitzung)
- 30.11.2022 · Bauausschuss (11. Sitzung)
- 11Änderung der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2022/0184 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2022/0184 der Fachdienste 23 sieht eine Änderung der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Stadt Hamminkeln vor. Hintergrund der Vorlage ist eine gestiegene Nachfrage nach Rasengräbern für Erdbestattungen auf den kommunalen Friedhöfen.
Die Verwaltung plant, auf neu einzurichtenden Grabfeldern für Rasengräber eine Erweiterung der Gestaltungsmöglichkeiten anzubieten. Hierzu soll für jede Grabstelle ein etwa 40 cm breiter Streifen am Rand der Grabstätte durch die Stadt vorbereitet und eingefasst werden. In diesem Bereich können Angehörige ein kleineres Grabmal sowie eine Ablagefläche für Kerzen errichten lassen. Die Höhe der Grabmale ist dabei auf maximal 70 cm begrenzt.
Die Neuregelung sieht vor, dass bei einer Beisetzung in diesen speziellen Feldern die Errichtung eines Grabmals verpflichtend ist. Sollte kein Grabmal errichtet werden, bleibt die Verwendung einer einfachen Namensplatte vorgesehen. Die Verwaltung schlägt vor, die bestehende Satzungsregelung des § 18 um einen entsprechenden Absatz zu ergänzen.
Der Bauausschuss sowie der Haupt- und Finanzausschuss haben die Änderung der Friedhofssatzung bereits einstimmig empfohlen. Der abschließende Beschluss durch den Rat ist vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 08.12.2022 · Rat (15. Sitzung)
- 01.12.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (13. Sitzung)
- 30.11.2022 · Bauausschuss (11. Sitzung)
- 1213. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur StraßenreinigungssatzungZur Vorlage · 2022/0209 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln beabsichtigt, die 13. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Straßenreinigungssatzung zu verabschieden. Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung begründet die Anpassung der Gebühren mit einer Preissteigerung bei der Unternehmervergütung. Diese erhöhte sich um 6,18 Prozent, was einem Anstieg von 45.857 Euro auf 48.690 Euro entspricht.
Auf Basis dieser Entwicklung und unter Berücksichtigung eines Fehlbetrags aus dem Jahresabschluss 2021 in Höhe von 150,37 Euro wurde die Gebührenkalkulation für das Jahr 2023 erstellt. In der Folge steigt der Gebührensatz für die Straßenreinigung von bisher 0,78 Euro pro Meter auf 0,90 Euro pro Meter an.
Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 30. November 2022 die vorliegende Fassung einstimmig empfohlen. Eine entsprechende Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses erfolgte am 1. Dezember 2022 ebenfalls einstimmig. Die endgültige Entscheidung über die Satzungsänderung obliegt dem Rat der Stadt Hamminkeln.
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Beratungsfolge
- 08.12.2022 · Rat (15. Sitzung)
- 01.12.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (13. Sitzung)
- 30.11.2022 · Bauausschuss (11. Sitzung)
- 136. Änderung der Satzung über die Umlegung des Unterhaltungsaufwandes für fließende GewässerZur Vorlage · 2022/0208 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2022/0208 befasst sich mit der sechsten Änderung der Satzung über die Umlegung des Unterhaltungsaufwandes für fließende Gewässer in der Stadt Hamminkeln. Gegenstand der Vorlage sind die neu berechneten Gebührensätze für das Jahr 2023, die auf einer entsprechenden Kalkulation basieren.
Die Gebührensätze für verschiedene Wasser- und Bodenverbände wurden für das kommende Jahr angepasst. Beim Raesfelder Isselverband ist eine Erhöhung der Gebührensätze sowohl für befestigte Flächen als auch für übrige Flächen vorgesehen, was auf eine angekündigte Erhöhung des Verbandsbeitrages zurückzuführen ist. Bei den übrigen Verbänden – darunter die Obere Issel, die Mittlere Issel, die Untere Issel Nord, die Untere Issel Süd sowie der Verband Mengering-Rümping-Honselbach – ergeben sich Änderungen der Sätze aufgrund von Flächenveränderungen und geringfügigen Kostenanpassungen.
Die Vorlage wurde im Bauausschuss sowie im Haupt- und Finanzausschuss jeweils einstimmig mit der Empfehlung an den Rat behandelt, die Änderung der Satzung in der vorgelegten Fassung zu beschließen. Die Beratungsfolge sah Sitzungen im Bauausschuss am 30. November 2022, im Haupt- und Finanzausschuss am 1. Dezember 2022 sowie im Rat am 8. Dezember 2022 vor.
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Beratungsfolge
- 08.12.2022 · Rat (15. Sitzung)
- 01.12.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (13. Sitzung)
- 30.11.2022 · Bauausschuss (11. Sitzung)
- 1418. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Entsorgung von GrundstücksentwässerungsanlagenZur Vorlage · 2022/0212 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2022/0212 behandelt die 18. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen in Hamminkeln. Die Verwaltung legt hiermit die angepassten Gebührensätze für das Jahr 2023 vor.
Nach den vorliegenden Berechnungen erhöht sich der Gebührensatz für Kleinkläranlagen von 32,98 Euro im Jahr 2022 auf 34,96 Euro im Jahr 2023. Für die Entsorgung von abflusslosen Gruben steigt der Betrag von 25,41 Euro im Vorjahr auf 27,24 Euro im Jahr 2023. Als wesentlicher Grund für diese Anpassung werden die gestiegenen Personal- und Stromkosten für die Zentralkläranlage angeführt.
Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 30. November 2022 die Vorlage einstimmig mit der Empfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss beraten, die Änderung zu beschließen. Auch der Haupt- und Finanzausschuss hat die Vorlage in seiner Sitzung am 1. Dezember 2022 einstimmig mit der Empfehlung an den Rat beraten. Der abschließende Beschluss über die neue Satzung ist für die Sitzung des Rates am 8. Dezember 2022 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 08.12.2022 · Rat (15. Sitzung)
- 01.12.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (13. Sitzung)
- 30.11.2022 · Bauausschuss (11. Sitzung)
- 1515. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur EntwässerungssatzungZur Vorlage · 2022/0211 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant die 15. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung. Grundlage für die Neukalkulation ist ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts NRW, welches die bisherige Berechnung der kalkulatorischen Kosten für Abschreibungen und Verzinsung teilweise aufgehoben hat. Das Gericht hat die zulässigen Konzepte zur Betriebserhaltung sowie die Berechnung der kalkulatorischen Verzinsung neu definiert, was unter anderem eine Reduzierung des betrachteten Zeitraums für Zinssätze zur Folge hat.
Im Rahmen einer Neukalkulation für das Jahr 2022 wurde der Gebührensatz für Schmutzwasser aufgrund der geänderten Rechtsprechung von 2,73 € auf 2,32 € pro Kubikmeter gesenkt. Die Verwaltung empfiehlt, diesen Satz rückwirkend zum 1. Januar 2022 in Kraft zu setzen, um Rechtsunsicherheiten zu vermeiden.
Für die Gebührenkalkulation des Jahres 2023 ergeben sich jedoch andere Werte. Der Gebührensatz für die Schmutzwasserentsorgung steigt auf 2,94 € pro Kubikmeter, während der Satz für Niederschlagswasser von 0,96 € auf 1,03 € pro Quadratmeter ansteigt. Als Ursachen für diesen Anstieg werden steigende Stromkosten, höhere Kosten für Dienstleistungen sowie die nach einer erwarteten Gesetzesänderung mögliche Berechnung von Fremd- und Eigenkapital angeführt. Der Jahresabschluss 2021 wies einen Überschuss von 342.502,39 € aus, der in der Kalkulation berücksichtigt wurde. Der Bauausschuss sowie der Haupt- und Finanzausschuss haben die Vorlage einstimmig zur Beschlussfassung an den Rat empfohlen.
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Beratungsfolge
- 08.12.2022 · Rat (15. Sitzung)
- 01.12.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (13. Sitzung)
- 30.11.2022 · Bauausschuss (11. Sitzung)
- 16Sicherung von Bahnübergängen an der Bocholter Bahnstrecke im Abschnitt Ringenberg - Dingden - Bocholt; hier: Beratung und Beschlussfassung über das Maßnahmenkonzept der Deutschen Bahn AGZur Vorlage · 2022/0215 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2022/0215 der Fachdienste 61 befasst sich mit der Sicherung von Bahnübergängen an der Bocholter Bahnstrecke im Abschnitt zwischen Ringenberg und der Stadtgrenze Bocholt. Grundlage ist ein Maßnahmenkonzept der Deutschen Bahn AG, das im September 2022 vorgestellt wurde.
Das Konzept sieht für den Bahnübergang Kranendeich den Einbau von Heckentoren für die landwirtschaftliche Nutzung oder eine technische Sicherung mit Lichtzeichenanlage und Halbschranken für den Fuß- und Radverkehr vor. Für den Übergang Kniebingsweg sind ebenfalls Heckentore für die Landwirtschaft vorgesehen. Am Übergang Lankernbrok ist eine technische Sicherung für Fuß- und Radverkehr geplant. Die Übergänge Rotering und Döringer Feld sollen geschlossen und durch einen Bahnseitenweg ersetzt werden, wobei die Stadt Bocholt die Maßnahme am Übergang Döringer Feld akzeptiert hat.
Die Verwaltung empfiehlt, am Übergang Kranendeich die technische Sicherung für den Fuß- und Radverkehr vorzusehen, um die öffentliche Nutzung und die Bedeutung für die Naherholung zu erhalten. Zudem wird vorgeschlagen, den Beschluss des Rates vom 23.06.2022 bezüglich einer vollwertigen technischen Sicherung am Übergang Lankernbrok für alle Verkehrsarten aufzuheben und stattdessen die Beschränkung auf Fuß- und Radverkehr gemäß dem Konzept der Deutschen Bahn umzusetzen. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat diese Empfehlung einstimmig an den Rat weitergeleitet.
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Beratungsfolge
- 08.12.2022 · Rat (15. Sitzung)
- 23.11.2022 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (12. Sitzung)
- 17Antrag der CDU-Fraktion vom 04.10.2022 - Unterstützung des Kreises Wesel und der Kommunen Alpen, Hünxe, Kamp-Lintfort, Neukirchen-Vluyn und Rheinberg bzgl. der geplanten 3. Offenlage des RPRZur Vorlage · 2022/0216 · Beschlussvorlage
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Die CDU-Fraktion hat mit Schreiben vom 4. Oktober 2022 einen Antrag gestellt, die Stadt Hamminkeln solle sich der Unterstützung des Kreises Wesel und der Kommunen Alpen, Hünxe, Kamp-Lintfort, Neukirchen-Vluyn und Rheinberg im Rahmen der geplanten dritten Offenlage des Regionalplans Ruhr (RPR) anschließen. Ziel ist es, die Bereitschaft zur Teilnahme an einer möglichen Klage dieser Kommunen und des Kreises gegen den Regionalplan zu signalisieren, insbesondere im Hinblick auf die geplanten Auskiesungsflächen in Hamminkeln.
Nach Rücksprache mit den Bürgermeister der genannten Kommunen wird darauf hingewiesen, dass der endgültige Entwurf des Regionalplans noch nicht vorliegt und die konkreten Betroffenheiten der einzelnen Kommunen daher noch nicht feststellbar sind. Da eine Klage nur von den jeweiligen Kommunen selbst in Bezug auf ihre spezifische Betroffenheit erhoben werden kann, ist ein Beitritt zu einer gemeinsamen Klage rechtlich nicht möglich.
Die Verwaltung plant, den Planentwurf im Zuge des Beteiligungsverfahrens dem Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung sowie dem Rat zur Stellungnahme vorzulegen. Eine Entscheidung über eine etwaige Klage gegen den endgültigen Regionalplan wird erst nach Vorliegen der Ergebnisse und der Prüfung der gemeindlichen Betroffenheit getroffen. Während die Verwaltung die Ablehnung des Antrags empfahl, sprach der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung am 23. November 2022 mit 12 zu 5 Stimmen die Empfehlung aus, dem Antrag der CDU-Fraktion zuzustimmen.
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Beratungsfolge
- 08.12.2022 · Rat (15. Sitzung)
- 23.11.2022 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (12. Sitzung)
- 18Antrag auf Aufstellung einer Außenbereichssatzung gemäß § 35 BauGB für den Bereich Butenfeld/Strauchheide - Antrag der CDU-Fraktion vom 02.11.2022Zur Vorlage · 2022/0217 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat im Rat der Stadt Hamminkeln einen Antrag gestellt, die Verwaltung mit der Erarbeitung einer Außenbereichssatzung gemäß § 35 BauGB für den Bereich Butenfeld/Strauchheide zu beauftragen. Der Antrag basiert auf vorangegangenen Beratungen im Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung sowie im Rat im September 2022. Ein früherer Antrag, der sich lediglich auf den Bereich Butenfeld beschränkte, wurde in der Verwaltung abgelehnt, da die kleinteilige Bebauung dort nach Ansicht der Fachabteilung nicht das erforderliche Gewicht für eine solche Satzung aufweist. Eine Erweiterung des Gebiets auf die Strauchheide könnte die rechtlichen Voraussetzungen für die Aufstellung der Satzung erfüllen.
Die Verwaltung äußerte in der Beschlussvorlage planerische Bedenken hinsichtlich einer möglichen Präzedenzfallwirkung durch die aktive Planung solcher Außenbereichsstandorte. Dennoch liegt dem Dokument eine mögliche Abgrenzung bei, die den gesetzlichen Anforderungen an die Bebauungsstruktur entspricht. Während die Verwaltung dem Rat empfahl, die Verwaltung nicht mit der Erarbeitung zu beauftragen, hat der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung am 23. November 2022 mit 13 Ja-Stimmen und 4 Nein-Stimmen die Beauftragung der Verwaltung mit der Erarbeitung der Außenbereichssatzung für den Bereich Butenfeld/Strauchheide empfohlen.
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Beratungsfolge
- 08.12.2022 · Rat (15. Sitzung)
- 23.11.2022 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (12. Sitzung)
- 19Antrag auf Ausweisung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage im Ortsteil DingdenZur Vorlage · 2022/0218 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2022/0218 liegt ein Antrag vor, eine landwirtschaftlich genutzte Freifläche im Ortsteil Dingden für eine Freiflächen-Photovoltaikanlage auszuweisen. Der Standort befindet sich westlich des Königsbaches und nördlich der Straße Zum Tollberg. Ziel des Vorhabens ist die direkte Versorgung eines in Dingden ansässigen gewerblichen Betriebs mit Strom.
Nach aktuellen Planungsständen ist die Fläche im Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen, wobei kein Bebauungsplan existiert. Da die Fläche dem Außenbereich zuzuordnen ist, ist eine Umsetzung nach derzeitiger Rechtslage ohne entsprechende planungsrechtliche Ausweisung nicht zulässig. Die aktuellen Vorgaben des Landesentwicklungsplans beschränken die Ausweisung solcher Anlagen auf Brachflächen, Aufschüttungen oder Standorte entlang bedeutender Verkehrswege, was auf den beantragten Standort nicht zutrifft.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Landesregierung eine Änderung des Landesentwicklungsplans vorbereitet, um die Flächenkulisse für Photovoltaikanlagen zu erweitern. Bis zum Inkrafttreten dieser Änderungen, die spätestens bis Mai 2024 erfolgen sollen, wird an einem Erlass zur Auslegung der geltenden Regelungen gearbeitet. Die zuständige Fachabteilung empfiehlt daher, den Antrag zurückzustellen, bis die neuen planerischen Rahmenbedingungen feststehen. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln jedoch einstimmig, den vorliegenden Antrag zu prüfen.
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Beratungsfolge
- 08.12.2022 · Rat (15. Sitzung)
- 23.11.2022 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (12. Sitzung)
- 20Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes betreffend der Errichtung einer Freiflächen PV-Anlage mit StromspeicherZur Vorlage · 2022/0230 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2022/0230 liegt ein Antrag zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 „Am Lankerner Schulweg“ vor. Ziel der Änderung ist die Ermöglichung der Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage mit Stromspeicher. Der ursprüngliche Bebauungsplan, der in den Jahren 2017 und 2018 aufgestellt wurde, sah für das Gebiet im Außenbereich die Erweiterung eines Gastronomiebetriebes um ein Hotel sowie die Anlage eines Demonstrationsbiotops vor.
Der Antragsteller beabsichtigt nun, die geplante Grünfläche für eine Photovoltaikanlage zu nutzen, die primär der Eigenversorgung des ansässigen Betriebes dienen soll. Da die aktuelle Zweckbindung des Bebauungsplanes diese Nutzung nicht zulässt, ist eine Anpassung der Festsetzungen erforderlich. Die Verwaltung weist darauf hin, dass durch die Änderung die ursprünglich vorgesehene Portalfunktion des Standorts für den Tourismus teilweise entfällt, da die geplante Grünflächengestaltung in der ursprünglichen Form nicht mehr umgesetzt wird.
Die Verwaltung sieht in der Förderung regenerativer Energien eine Begründung für die Änderung. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat bereits einstimmig empfohlen, dem Rat der Stadt Hamminkeln die beantragte Änderung des Bebauungsplanes zuzustimmen. Federführend für die Vorlage sind die Fachdienste 61.
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Beratungsfolge
- 08.12.2022 · Rat (15. Sitzung)
- 23.11.2022 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (12. Sitzung)
- 21Antrag auf Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 14 "Erholungsgebiet Dingdener Heide" im Ortsteil DingdenZur Vorlage · 2022/0219 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2022/0219 wird eine Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 14 „Erholungsgebiet Dingdener Heide“ im Ortsteil Dingden beantragt. Der seit Juni 2020 rechtsverbindliche Bebauungsplan dient als Grundlage für die Süderweiterung des Campingplatzareals am Bußter Weg. Im ursprünglichen Aufstellungsverfahren wurde eine externe Ausgleichsfläche in Form eines Waldstücks auf dem bestehenden Campingplatzareal nördlich des Bußter Weges festgelegt.
Aufgrund geplanter Umstrukturierungen und Modernisierungsmaßnahmen im Bereich des Campingplatzes soll die Lage dieser Ausgleichsfläche verändert werden. Die Verwaltung führt aus, dass die aktuelle Lage der Ausgleichsfläche die Umsetzung des neuen Konzepts, insbesondere im Hinblick auf Brandschutzauflagen, erschwert. Es wird daher angestrebt, die Ausgleichsfläche an den südlichen Siedlungsrand von Dingden im Bereich des Königsbaches zu verlegen. In diesem Bereich ist bereits der ökologische Ausgleich für die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 „Dingden Süd“ vorgesehen. Die entsprechenden Maßnahmen wurden bereits mit der Unteren Landschaftsbehörde sowie dem Forstamt abgestimmt.
Die Fachverwaltung sieht der Änderung keine wesentlichen planerischen Belangen entgegen, stellt jedoch fest, dass keine zwingende städtebauliche Notwendigkeit vorliegt. Die erforderlichen Unterlagen zur Änderung werden durch die Antragstellerin erarbeitet. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat die Zustimmung zur Änderung mit 14 Ja-Stimmen und 3 Nein-Stimmen empfohlen.
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- 08.12.2022 · Rat (15. Sitzung)
- 23.11.2022 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (12. Sitzung)
- 22Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 21 "An der Roßmühle" im Ortsteil Hamminkeln - Aufstellungsbeschluss - Beschluss zur Durchführung des Verfahrens gemäß § 13b BauGBZur Vorlage · 2022/0220 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 betrifft die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 21 „An der Roßmühle“ im Ortsteil Hamminkeln. Der Antrag für das Bauvorhaben geht auf den Mai 2021 zurück und umfasst ein Areal östlich der Straße Roßmühle sowie südlich der Bislicher Straße. Die Planung sieht die Errichtung von Einfamilienhäusern in Form von Doppelhäusern oder freistehenden Einzelhäusern vor, die in drei Gruppen um jeweils einen privaten Stichweg angeordnet sind. Zudem ist ein Vorentwurf zum Straßenausbau enthalten, der eine Verbreiterung und Verkehrsberuhigung des betroffenen Abschnitts der Roßmühle vorsieht.
Die Verwaltung schlägt vor, das Aufstellungsverfahren auf Grundlage des § 13b BauGB als beschleunigtes Verfahren durchzuführen, da die Bebauungsfläche weniger als 10.000 m² umfasst und an bereits bebaute Ortsteile anschließt. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat im Termin am 23.11.2022 mit 15 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen empfohlen, den Aufstellungsbeschluss auf Basis der vorliegenden Entwürfe zu fassen. Dabei wurde die Empfehlung mit der Auflage ergänzt, den Vorhabenträger anzuhalten, die Dächer mit Photovoltaik-Anlagen auszuglezen. Der Rat der Stadt Hamminkeln soll über diesen Vorschlag in seiner Sitzung am 08.12.2022 entscheiden.
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Beratungsfolge
- 08.12.2022 · Rat (15. Sitzung)
- 23.11.2022 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (12. Sitzung)
- 23Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 17 "Mattenkamp" im Ortsteil Brünen - erneuter Aufstellungsbeschluss - Beschluss zur Durchführung des Verfahrens gemäß § 13b BauGBZur Vorlage · 2022/0221 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2022/0221 der Fachdienste 61 befasst sich mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 17 „Mattenkamp“ im Ortsteil Brünen. Ziel des Plans ist die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlage für die Errichtung von drei Mehrfamilienhäusern auf einem Eckgrundstück an der Einmündung des Mattenkamps in den Alten Rheder Weg.
Nach einem ursprünglichen Aufstellungsbeschluss im Februar 2021 ergab die weitere Ausarbeitung des Entwurfs, dass der geplante Ausnutzungsgrad die für Wohngebiete übliche Grundflächenzahl von 0,4 überschreiten würde. Um die Einhaltung dieser Vorgabe zu gewährleisten, hat der Vorhabenträger eine zusätzliche Grundstücksfläche an der Nordseite zugekauft. Durch diese Erweiterung des Geltungsbereichs ist eine Anpassung der Planung erforderlich, wesso die Verwaltung einen erneuten Aufstellungsbeschluss beantragt.
Da die Grundfläche der Bebauung unter 10.000 m² liegt und die Flächen an einen bereits bebauten Ortsteil anschließen, wird die Durchführung des Verfahrens im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b BauGB vorgeschlagen. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat dem Rat der Stadt empfohlen, den erneuten Aufstellungsbeschluss auf Basis der vorliegenden Planentwürfe zu fassen. In der Beratung wurde zudem die Empfehlung ausgesprochen, den Vorhabenträger anzuhalten, die Dächer der Gebäude mit Photovoltaik-Anlagen auszustatten.
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- 08.12.2022 · Rat (15. Sitzung)
- 23.11.2022 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (12. Sitzung)
- 2464. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hamminkeln im Ortsteil Brünen - Aufstellungsbeschluss - Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB) - Beschluss zur Beteiligung der Behörden (§ 4 BauGB)Zur Vorlage · 2022/0223 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2022/0223 der Fachdienste 61 befasst sich mit der 64. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hamminkeln im Ortsteil Brünen. Ziel der Änderung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlage für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 19 „Erweiterung Elektrobetrieb“. Da Bebauungspläne gemäß Baugesetzbuch aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden müssen, ist eine entsprechende Anpassung erforderlich.
Inhaltlich sieht die Änderung vor, eine Fläche, die bisher als landwirtschaftliche Fläche dargestellt ist, in eine gewerbliche Baufläche umzuwandeln. Dabei sollen auch die bereits bestehende gewerbliche Nutzung sowie die Bebauung, die unter die Innenbereichssatzung „Unterbauernschaft“ fällt, in den Änderungsbereich einbezogen werden. Dies dient der planungsrechtlichen Absicherung der bestehenden Innenbereichssatzung auf der Ebene des Flächennutzungsplanes. Die Verwaltung weist darauf hin, dass durch die Maßnahme eine zusätzliche Versiegelung von Freiflächen erfolgt.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat der Vorlage bereits einstimmig mit zwei Enthaltungen zugestimmt. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, den Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Flächennutzungsplanes zu fassen. Zudem wurde die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 BauGB beschlossen, sofern der Rat der Stadt Hamminkeln der Vorlage zustimmt.
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Beratungsfolge
- 08.12.2022 · Rat (15. Sitzung)
- 23.11.2022 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (12. Sitzung)
- 254. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 "Im Mühlenbusch" im Ortsteil Mehrhoog - Abwägungsbeschlüsse öffentliche Auslegung - Satzungsbeschluss (§ 10 Abs. 1 BauGB)Zur Vorlage · 2022/0224 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2022/0224 der Fachdienste 61 befasst sich mit der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 „Im Mühlenbusch“ im Ortsteil Mehrhoog. Ziel der Änderung ist die Modifizierung kleinteiliger Bebauungsplanbereiche, um eine Anpassung an die vorhandene örtliche Situation zu erreichen. Nachdem der Rat der Stadt Hamminkeln am 23. Juni 2022 den Aufstellungsbeschluss gefasst hatte, erfolgte im Zeitraum vom 30. August bis zum 30. September 2022 die öffentliche Auslegung des Plans.
Im Rahmen dieser Auslegung gingen Stellungnahmen verschiedener Stellen ein. Die Gelsenwasser Energienetze verwiesen auf im Planbereich befindliche Gasleitungen und die Notwendigkeit der Betriebssicherheit. Die Westnetz GmbH gab Hinweise auf eine Versorgungsleitung im Bereich des Wendehammers im Fichtenweg. Zudem informierte das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr über die Präsenz der Luftverteidigungsanlage Marienbaum, von Funkdiensten Marienbaum sowie einer Emissionsschutzzone des Standortübungsplatzes Bislicher Wald im Plangebiet.
Die Verwaltung und der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung bewerteten diese Hinweise als nicht planungsrelevant, da die Änderung lediglich eine Anpassung an die örtliche Situation vorsieht und keine baulichen Veränderungen vorgenommen werden. Der Ausschuss empfahl daher einstimmig, die Hinweise nicht zu beachten. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, den Satzungsbeschluss für die 4. Änderung des Bebauungsplanes zu fassen und die beigefügte Begründung als Entscheidungsgrundlage zu übernehmen.
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- 08.12.2022 · Rat (15. Sitzung)
- 23.11.2022 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (12. Sitzung)
- 26Endausbau Neubaugebiet An der Feuerwehr hier: Beschluss des BauprogrammsZur Vorlage · 2022/0200 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant den Straßenendausbau der Straße „An der Feuerwehr“ im Ortsteil Brünen. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, die Straße als verkehrsberuhigten Bereich in Pflasterbauweise auszuführen. Die Planung umfasst die Gestaltung der Straßenparzelle mit Asphalt im Anbindungsbereich, roten Pflastergehwegen sowie anthrazitfarbenen Stellflächen und Grünanlagen. Im Rahmen der Maßnahme sind 27 öffentliche Stellplätze sowie die Pflanzung hochstämmiger Laubbäume vorgesehen. Die Entwässerung des Niederschlagswassers soll über Rinnen in Versickerungsmulden erfolgen, während die bestehende Straßenbeleuchtung durch LED-Leuchten ergänzt wird.
Die Kosten für das Bauvorhaben werden auf 733.000 Euro geschätzt, woraus ein voraussichtlicher Beitragssatz nach Baugesetzbuch von 41 Euro pro Quadratmeter resultiert. Im Zuge der Planung wurden Anregungen aus einer Anliegerversammlung berücksichtigt. Für die Grünflächen vor den Grundstücken besteht die Möglichkeit für Grünflächenpatenschaften.
Der zeitliche Ablauf sieht die Erstellung der Leistungsverzeichnisse und die Vergabe der Arbeiten für den Zeitraum zwischen Januar und März 2023 vor, wobei die Bauausführung für die Monate April bis Juli 2023 geplant ist. Um auf bauliche Veränderungen während der Ausführung reagieren zu können, wird der Bürgermeister ermächtigt, Änderungen am Bauprogramm bis zu einer Grenze von 5 % der Bausumme ohne erneuten Ratsbeschluss vorzunehmen, sofern die bereitgestellten Haushaltsmittel nicht überschritten werden.
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Beratungsfolge
- 08.12.2022 · Rat (15. Sitzung)
- 30.11.2022 · Bauausschuss (11. Sitzung)
- 27Abwasser-/Niederschlagsbeseitigungskonzept hier: Neuerstellung für den Zeitraum 2023-2028Zur Vorlage · 2022/0202 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2022/0202 befasst sich mit der Neuerstellung des Abwasserbeseitigungskonzeptes (ABK) für die Stadt Hamminkeln für den Zeitraum von 2023 bis 2028. Gemäß den Vorgaben des Landeswassergesetzes sind Kommunen dazu verpflichtet, der Oberen Wasserbehörde eine Übersicht über den Stand der Abwasserentsorgung, die geplanten Maßnahmen, deren zeitlichen Ablauf sowie die geschätzten Kosten vorzulegen.
Das Konzept umfasst die Dokumentation der künftigen Entwicklung der städtischen Entwässerung sowie die Darstellung der Niederschlagswassereinleitungen anhand von Steckbriefen. Ziel des Plans ist es, den Erfüllungsgrad der Entsorgung sowie die Notwendigkeit von Investitionsmaßnahmen aufzuzeigen. Die Stadt Hamminkeln deckt mit einer Gesamtfläche von etwa 164 Hektar einen Anschlussbereich von circa 22.100 Einwohnern ab.
Die Vorlage enthält verschiedene Anlagen, darunter eine Übersicht des Anlagenbestandes, eine Gesamtzusammenstellung der geplanten Maßnahmen sowie Pläne und Zeichnungen. Die finanziellen Auswirkungen für den Betrachtungszeitraum sind in der Zusammenstellung der Maßnahmen dargelegt und werden in den kommenden Haushalten angemeldet.
Die Verwaltung empfiehlt die Annahme des Entwurfes. Der Bauausschuss hat bereits einstimmig empfohlen, das Abwasserbeseitigungskonzept für den Zeitraum 2023 bis 2028 zu genehmigen und das Dokument der Bezirksregierung Düsseldorf zur Kenntnisnahme und Prüfung vorzulegen.
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Beratungsfolge
- 08.12.2022 · Rat (15. Sitzung)
- 30.11.2022 · Bauausschuss (11. Sitzung)
- 28Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage am Standort der Zentralkläranlage hier: Ergebnis der Machbarkeitsstudie und weitere VorgehensweiseZur Vorlage · 2022/0203 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2022/0203 befasst sich mit der Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage am Standort der Zentralkläranlage Hamminkeln. Grundlage der Vorlage sind die Ergebnisse einer Machbarkeitsstudie sowie die Beantwortung einer Anfrage der Unabhängigen Stadtvertreter (USD).
Die Untersuchung untersuchte Flächen im Bestandsbereich der Kläranlage sowie angrenzende Freiflächen im Eigentum der Stadt Hamminkeln. Für die Flächen neben der Kläranlage wurden bereits umweltbezogene Voruntersuchungen, unter anderem zum Artenschutz, durchgeführt. Da eine Nutzung des erzeugten Stroms für den Eigenverbrauch der Kläranlage angestrebt wird, ist ein privilegiertes Bau- und Betriebsverfahren möglich. Die Studie identifizierte geeignete Flächen, wobei eine Priorisierung auf die Grünflächen hinter dem Verwaltungsgebäude, zwischen Belebung und Schönungsteich sowie hinter der Kläranlage entfällt.
Die Verwaltung empfiehlt, das Projekt durch eine Funktionalausschreibung über alle Leistungsphasen bis zur Ausführung „aus einer Hand“ umzusetzen. Für das Jahr 2023 sind die Entwurfs-, Genehmigungs- und Ausführungsplanung sowie die Ausschreibung vorgesehen, sodass eine Realisierung im Jahr 2024 angestrebt wird. Die bisherigen Schätzkosten müssen um Leistungen wie Ingenieurleistungen, Batteriespeichersysteme und technische Anbindungen ergänzt werden. Die überarbeiteten Kostenansätze sollen in die Haushaltspläne ab 2023 aufgenommen werden. Der Bauausschuss empfahl dem Rat, die Verwaltung mit der weiteren Verfolgung der Ergebnisse und der Umsetzung der Maßnahmen zu beauftragen.
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Beratungsfolge
- 08.12.2022 · Rat (15. Sitzung)
- 30.11.2022 · Bauausschuss (11. Sitzung)
- 29Vorzeitige Beschaffung eines Radladers für die Kläranlage hier: überplanmäßige Ausgaben im Haushaltsjahr 2022Zur Vorlage · 2022/0232 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Regiebetrieb Abwasserwirtschaft hat im Rahmen der Beschlussvorlage 2022/0232 die vorzeitige Beschaffung eines Radladers für die Kläranlage beantragt. Die Verwaltung begründet diesen Antrag mit dem Zustand des bisherigen Fahrzeugs aus dem Jahr 1995. In den vergangenen drei Jahren fielen Reparatur- und Werkstattkosten von über 12.000 Euro an, zudem entstanden durch Ausfallzeiten Mietkosten für Ersatzgeräte in Höhe von 7.300 Euro. Da das aktuelle Fahrzeug nun wieder eingeschränkte Einsatzmöglichkeiten aufweist, soll die Neuanschaffung, die ursprünglich für das Haushaltsjahr 2023 geplant war, vorgezogen werden. Dies diene der Sicherung der notwendigen Arbeiten auf der Kläranlage sowie im Außenbereich und berücksichtige die aktuelle Marktlage bei der Beschaffung.
Die Kosten für das neue Gerät werden auf etwa 70.000 Euro geschätzt. Da im Haushalt 2022 keine direkten Mittel für diese Ausgabe vorgesehen sind, wird eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 70.000 Euro für das laufende Jahr beantragt, wobei der endgültige Zahlungsvorgang im Jahr 2023 erfolgen soll. Zur Deckung dieser außerplanmäßigen Ausgabe wird vorgeschlagen, Mittel aus einer nicht genutzten Verpflichtungsermächtigung des PSP-Elements „Erneuerung RW-/SW-Kanal Sachsenstraße“ in Höhe von 1.100.000 Euro heranzuziehen. Der Bauausschuss hat dem Rat bereits einstimmig empfohlen, diesen Beschluss zu genehmigen.
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Beratungsfolge
- 08.12.2022 · Rat (15. Sitzung)
- 30.11.2022 · Bauausschuss (11. Sitzung)
- 30Beauftragung von Elektroarbeiten in städtischen Gebäuden hier: Genehmigung überplanmäßiger AusgabenZur Vorlage · 2022/0235 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Nummer 2022/0235 befasst sich mit der Genehmigung überplanmäßiger Ausgaben für Elektroarbeiten in städtischen Gebäuden. Hintergrund der Vorlage ist der kurzfristige Ausfall eines Facharbeiters für Elektrotechnik im Bereich des Gebäudemanagements aufgrund einer langfristigen Erkrankung. Da die Aufgaben der verantwortlichen Elektrofachkraft nicht aufschiebbar sind und eine Besetzung über die Arbeitnehmerüberlassung aufgrund des Fachkräftemangels nicht realisiert werden konnte, wurde seit Ende September 2022 ein Facharbeiter eines ortsansässigen Unternehmens auf Werkvertragsbasis beschäftigt. Diese Beschäftigung ist vorerst bis Dezember 2022 geplant, wobei eine anschließende temporäre Besetzung durch internes Personal angestrebt wird.
Die durch diese Maßnahme entstehenden Kosten belaufen sich auf etwa 30.000 Euro. Da für diese Aufwendungen im Bereich der Dienstleistungen im Produkt Gebäudemanagement keine ausreichenden Mittel vorhanden sind, schlägt die Verwaltung eine Deckung der Kosten vor. Die Mittel sollen aus dem Personalbudget der Kostenstelle 10011001 auf dem Sachkonto 50120000 bereitgestellt werden, wo durch nicht durchgehend besetzte Stellen Einsparungen erzielt werden konnten. Der Bauausschuss hat bereits einstimmig empfohlen, dem Rat dem Deckungsvorschlag zu folgen und die überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 30.000 Euro bereitzustellen.
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Beratungsfolge
- 08.12.2022 · Rat (15. Sitzung)
- 30.11.2022 · Bauausschuss (11. Sitzung)
- 313. Änderung des Stellenplans für das Jahr 2022Zur Vorlage · 2022/0205 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2022/0205 der Verwaltung sieht die dritte Änderung des Stellenplans für das Jahr 2022 vor. Gegenstand der Vorlage ist die Umgestaltung eines bisher unbesetzten Stellenanteils im Umfang von 0,5 Stellen der Entgeltgruppe 6 TVöD, der ursprünglich für das Bürgerbüro sowie die Abfallentsorgung und -verwertung vorgesehen war.
Aufgrund eines erhöhten Arbeitsaufwands durch Krisensituationen sowie einer Umverteilung von Aufgaben im Fachdienst 32 soll dieser Anteil beibehalten und in eine Vollzeitstelle der Besoldungsgruppe A9 (Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt) umgewandelt werden. Die neue Stelle soll zur Unterstützung der Bereiche Gefahrenabwehr, Verkehrsangelegenheiten und des Standesamtes dienen. Da im Rahmen eines bereits durchgeführten Auswahlverfahrens ein Beamter die Besetzung der Stelle erreicht hat, ist die unterjährige Anpassung des Stellenplans erforderlich, um die Einweisung in eine besetzbare Planstelle zu ermöglichen.
Die finanzielle Kompensation der Stellenerhöhung um 0,5 Stellen erfolgt durch die Verwendung einer Stelle der Besoldungsgruppe A9, die im Jahr 2025 durch eine Pensionierung im Bereich der Personenstands- und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten frei wird. Die Gleichstellungsstelle sowie der Personalrat haben der Einstellung bereits zugestimmt. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Änderung wie von der Verwaltung dargestellt zu beschließen.
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- 08.12.2022 · Rat (15. Sitzung)
- 01.12.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (13. Sitzung)
- 32Erhöhung der Erträge durch weitere Heranziehung der BeteiligungenZur Vorlage · 2022/0181 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2022/0181 des Vorstandsbereichs II befasst sich mit der Anpassung der Strategie zur Erhöhung der städtischen Erträge durch Beteiligungen. Die Verwaltung schlägt vor, den im Juni 2022 gefassten Beschluss zur Sitzungsvorlage 2022/0070 aufzuheben. Dieser ursprüngliche Beschluss sah vor, bei der Niederrheinischen Sparkasse Rhein-Lippe eine hälftige Ausschüttung des jährlichen Bilanzgewinnes an die Trägerkommunen zu beantragen.
Nach weiteren Gesprächen mit der Niederrheinischen Sparkasse Rhein-Lippe sowie anderen Kommunen wird die Mehrheitsfähigkeit des ursprünglichen Vorhabens als nicht gegeben eingestuft. Die Gespräche mit dem Vorstand der Sparkasse ergaben, dass eine Ausschüttung an die Trägerkommunen erst dann in Betracht gezogen werden soll, wenn die Eigenkapitalausstattung der Sparkasse mindestens den Durchschnittswert der Mitgliedssparkassen im Rheinischen Sparkassen- und Giroverband erreicht hat. Zudem wurde die Erhöhung der Stiftungs- und Spendenmittel zur Verbreiterung der Ausschüttungen thematisiert.
Der neue Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt Hamminkeln einen Antrag für die kommende Verbandsversammlung der Niederrheinischen Sparkasse Rhein-Lippe stellt, der eine Ausschüttung eines Anteils der jährlichen Bilanzgewinne an die Trägerkommunen vorsieht, sobald das genannte Niveau der Eigenkapitalausstattung erreicht ist. Die Gremienmitglieder sollen angewiesen werden, entsprechend diesem neuen Beschluss in der Verbandsversammlung zu votieren. Der Haupt- und Finanzausschuss hat diese Neuregelung einstimmig empfohlen.
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- 08.12.2022 · Rat (15. Sitzung)
- 01.12.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (13. Sitzung)
- 33Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Hamminkeln zum 31.12.2021 und des Lageberichts für das Haushaltsjahr 2021Zur Vorlage · 2022/0236.1 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2022/0236.1 der Rechnungsprüfung befasst sich mit der Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Hamminkeln zum 31. Dezember 2021 sowie des dazugehörigen Lageberichts. Der Entwurf des Jahresabschlusses wurde im Juni 2022 vom Kämmerer aufgestellt und vom Bürgermeister bestätigt. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Abschluss unter Einbeziehung der Fachdienste Rechnungsprüfung geprüft und in seiner Sitzung am 6. Dezember 2022 beraten.
Die Ergebnisrechnung weist für das Haushaltsjahr 2021 einen Jahresüberschuss in Höhe von 8.238.674,51 € aus. Es wird vorgeschlagen, diesen Betrag der Ausgleichsrücklage zuzuführen. Im Rahmen der Vorlage wird zudem die Entlastung des Bürgermeisters für das betreffende Haushaltsjahr beantragt.
Ein wesentlicher Bestandteil der Vorlage ist die Regelung zur Erstellung eines Gesamtabschlusses. Aufgrund geänderter gesetzlicher Rahmenbedingungen und in Abstimmung mit der Kommunalaufsicht wird vorgeschlagen, auf die Aufstellung eines Gesamtabschlusses sowie eines Beteiligungsberichts für das Jahr 2021 zu verzichten, da keine vollkonsolidierungspflichtigen Aufgabenbereiche vorliegen. Der Anhang zum Jahresabschluss wurde entsprechend um eine Übersicht der verselbstständigten Aufgabenbereiche ergänzt.
Hinsichtlich der Darstellung der wirtschaftlichen Lage wird darauf hingewiesen, dass die Bilanzierungshilfe nach dem NKF-COVID-19-Isolierungsgesetz dazu führt, dass Kosten in Höhe von 3.217.656,26 € in Folgeperioden verschoben wurden. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat, die vorliegenden Beschlussvorschläge anzunehmen.
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Beratungsfolge
- 08.12.2022 · Rat (15. Sitzung)
- 34Vorlage des 3. Quartalsberichtes der Stadt Hamminkeln 2022Zur Vorlage · 2022/0192 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln hat mit der Mitteilungsvorlage 2022/0192 den dritten Quartalsbericht für das Jahr 2022 vorgelegt. Die Unterlagen enthalten die Ergebnis- und Finanzrechnungen sowie eine Übersicht über die Abwicklung investiver Maßnahmen für den Zeitraum von Januar bis September 2022.
Im Bereich der Erträge sind bis zum 30. September 64 % der für das Jahr 2022 geplanten Beträge angefallen. Bei den Steuern und ähnlichen Abgaben wurden 76 % des Planansatzes verbucht, wobei die Gewerbesteuer nach aktuellem Stand voraussichtlich die Planung um etwa 4,3 Millionen Euro übertreffen wird. Die Gemeindeanteile an der Einkommen- und Umsatzsteuer werden zum Jahresende voraussichtlich unter dem Planansatz liegen.
Die Zuwendungen und allgemeinen Umlagen weisen einen Stand von 47 % des Planansatzes auf. Während Schlüsselzuweisungen und die Schulpauschale bereits in voller Höhe eingegangen sind, stehen Förderbeträge für den Breitbandausbau im Außenbereich noch aus. Die Landeszuwendungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sind aufgrund des erhöhten Flüchtlingsaufkommens auf 1,3 Millionen Euro gestiegen.
Bei den öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten wurden 83 % der geplanten Erträge erreicht. Die privatrechtlichen Leistungsentgelte liegen mit 135 % über dem Planwert, was unter anderem auf Einspeisevergütungen und Erlöse aus der Abfallverwertung zurückzuführen ist. Der Haushalt verzeichnet zudem Mehraufwendungen in Höhe von 1,1 Millionen Euro infolge der Ukrainekrise, während Mehrerträge in Höhe von 370 T€ gegenüberstehen.
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- 08.12.2022 · Rat (15. Sitzung)
- 35Teilnahme am Projekt "Europa fängt in der Gemeinde an" sowie Benennung eines ProjektmitgliedesZur Vorlage · 2022/0191 · Beschlussvorlage
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Die Stadt Hamminkeln beabsichtigt, am Projekt „Europa fängt in der Gemeinde an“ teilzunehmen. Bei diesem Vorhaben handelt es sich um ein Netzwerk aus gewählten Lokalpolitikerinnen und Lokalpolitikern, das eine Partnerschaft zwischen der europäischen und der lokalen Regierungsebene herstellt. Ziel des Projekts ist es, EU-relevante Themen vor Ort zu vermitteln, den Informationsfluss zu den Bürgerinnen und Bürgern zu fördern und den Austausch über die Zukunft Europas zu unterstützen.
Durch die Teilnahme als Partner der Europäischen Kommission erhält die Verwaltung Zugang zu Informationsmaterialien und kann als Informationsstelle für EU-Fragen auftreten. Zudem soll ein Ratsmitglied als aktives Mitglied des Netzwerks benannt werden. Dieses Mitglied erhält Zugang zu einer digitalen Plattform, speziellen Kommunikationsquellen in Landessprache sowie Einladungen zu Besuchen bei EU-Institutionen. Der Austausch mit anderen Netzwerkmitgliedern und der Zugang zu internationalen Zentren der Öffentlichkeitsarbeit sind weitere Bestandteile der Teilnahme. Die Partnerschaft ist auf die Dauer des Netzwerks angelegt, welches als Pilotprojekt für mindestens zwei Jahre konzipiert ist.
Für die Stadt Hamminkeln entstehen durch die Partnerschaft keine Kosten. Nachdem die CDU-Fraktion auf die Benennung eines Mitglieds verzichtet hat, schlägt die SPD-Fraktion die Wahl eines Ratsmitglieds als Projektmitglied vor. Der Rat soll beschließen, die Bewerbung der Stadt als Partner der Europäischen Kommission sowie die Benennung des entsprechenden Ratsmitglieds als aktives Netzwerkmitglied zu verabschieden.
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- 08.12.2022 · Rat (15. Sitzung)
- 36Neubesetzung von Ratsausschüssen und Benennung von Gremiumsmitgliedern in DrittorganisationenZur Vorlage · 2022/0187 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 2022/0187 der Fachdienste 10 befasst sich mit der Neubesetzung verschiedener kommunaler Gremien und Ausschüsse nach dem Ausscheiden eines Ratsmitglieds sowie weiteren personellen Veränderungen. Da ein Ratsmitglied sein Mandat zum 31.10.2022 niedergelegt hat, wurde durch die Nachfolgefeststellung ein neues Ratsmitglied der CDU-Fraktion bestimmt, welches das Mandat zum 01.11.2022 angetreten hat.
Aufgrund dieses Wechsels sind Nachbesetzungen in kommunalen Ausschüssen sowie in Gremien von Drittorganisationen erforderlich. Die CDU-Fraktion schlägt vor, das neue Ratsmitglied für mehrere Positionen im Haupt- und Finanzausschuss, im Rechnungsprüfungsausschuss, im Feuerschutzausschuss sowie im Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung zu benennen. Zudem werden Nachbesetzungen in den Verbandsversammlungen und Betriebsausschüssen des Wasserversorgungsverbandes Wittenhorst sowie im Zweckverband Hochwasserschutz Issel vorgeschlagen.
Im Bereich der Drittorganisationen soll zudem eine Vertretung für den Kämmerer in verschiedenen Zweckverbänden, darunter dem Sparkassenzweckverband, bestellt werden. Für den Wasser- und Bodenverband „Mengering-Rümping-Honselbach“ wird die Wiederwahl eines Mitglieds sowie die Benennung eines stellvertretenden Mitglieds durch die USD-Fraktion vorgeschlagen. Für die Ausschussgruppe Erschwerer des Isselverbandes wird ein Verwaltungsmitarbeiter als stellvertretendes Mitglied vorgeschlagen. Abschließend wird die Nachbesetzung der Arbeitsgruppe Schule durch zwei neue Mitglieder der Schulpflegschaft beantragt.
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- 08.12.2022 · Rat (15. Sitzung)
- 37Erschließung des Neubaugebietes Ringstraße; hier: Genehmigung einer überplanmäßigen AusgabeZur Vorlage · 2022/0239 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2022/0239 der Fachdienste 66 sieht die Bereitstellung überplanmäßiger Mittel für die Erschließung des Neubaugebietes Ringstraße vor. Ziel der Maßnahme ist die kurzfristige Erschließung der Baugrundstücke zur weiteren Vermarktung. Die Arbeiten umfassen die Befreiung des Gebiets von vorhandenen Anlagen und Einbauten, die Verlegung eines Schmutz- und Regenwasserkanals sowie die Errichtung einer Baustraße.
Nach der Erstellung eines Leistungsverzeichnisses durch ein beauftragtes Ingenieurbüro beläuft sich die aktuelle Kostenschätzung auf 729.092,18 Euro. Da die derzeit verfügbaren Mittel für den Kanal- und Straßenbau lediglich 592.999,87 Euro umfassen, ergibt sich eine Differenz von 136.092,31 Euro, was einer Steigerung von etwa 23 Prozent gegenüber der ursprünglichen Kalkulation entspricht. Die Verwaltung begründet diese Erhöhung mit der allgemeinen Preissteigerung im Baupreissektor. Um die Handlungsfähigkeit bei der Vergabe zu gewährleisten, wurde die überplanmäßige Ausgabe auf 150.000 Euro festgesetzt. Die Deckung der Kosten soll über das PSP-Element „West-tangente Dingden“ erfolgen.
Die Maßnahme soll gemeinschaftlich ausgeschrieben werden. Eine Entscheidung im aktuellen Sitzungszyklus soll verhindern, dass sich der Baubeginn durch eine Verschiebung in das Haushaltsjahr 2023 verzögert. Das Leistungsverzeichnis befindet sich derzeit zur Prüfung beim Rechnungsprüfungsamt und der Vergabestelle. Der Rat wird angehalten, die Finanzmittel in Höhe von 150.000 Euro bereitzustellen und die Verwaltung mit der zeitnahen Veröffentlichung der Ausschreibung zu beauftragen.
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- 08.12.2022 · Rat (15. Sitzung)
- 38Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 39Mitteilungen und Anfragen