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Beschlussvorlage

64. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hamminkeln im Ortsteil Brünen - Aufstellungsbeschluss - Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB) - Beschluss zur Beteiligung der Behörden (§ 4 BauGB)

2022/0223 08.12.2022 Fachdienste 61

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 2022/0223 der Fachdienste 61 befasst sich mit der 64. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hamminkeln im Ortsteil Brünen. Ziel der Änderung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlage für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 19 „Erweiterung Elektrobetrieb“. Da Bebauungspläne gemäß Baugesetzbuch aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden müssen, ist eine entsprechende Anpassung erforderlich.

Inhaltlich sieht die Änderung vor, eine Fläche, die bisher als landwirtschaftliche Fläche dargestellt ist, in eine gewerbliche Baufläche umzuwandeln. Dabei sollen auch die bereits bestehende gewerbliche Nutzung sowie die Bebauung, die unter die Innenbereichssatzung „Unterbauernschaft“ fällt, in den Änderungsbereich einbezogen werden. Dies dient der planungsrechtlichen Absicherung der bestehenden Innenbereichssatzung auf der Ebene des Flächennutzungsplanes. Die Verwaltung weist darauf hin, dass durch die Maßnahme eine zusätzliche Versiegelung von Freiflächen erfolgt.

Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat der Vorlage bereits einstimmig mit zwei Enthaltungen zugestimmt. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, den Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Flächennutzungsplanes zu fassen. Zudem wurde die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 BauGB beschlossen, sofern der Rat der Stadt Hamminkeln der Vorlage zustimmt.

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