Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (12. Sitzung)
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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin b) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit c) Feststellung der Tagesordnung d) Feststellung von Ausschließungsgründen
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Fragestunde für Einwohner/innen
- 2Konzept zum Alltagsradverkehr im Stadtgebiet HamminkelnZur Vorlage · 2022/0213 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln stellt im Rahmen der Mitteilungsvorlage 2022/0213 die Ergebnisse eines Konzepts zum Alltagsradverkehr im Stadtgebiet vor. Die Grundlage für diese Untersuchung bildet ein Beschluss des Rates der Stadt Hamminkeln vom 19. Februar 2020, der im Zuge der Haushaltsaufstellung für das Jahr 2020 die Erstellung eines entsprechenden Radverkehrskonzeptes festlegte.
Mit der Ausarbeitung dieses Konzepts wurde das Fachbüro „BVS Rödel & Pachan – Büro für Verkehrs- und Stadtplanung“ beauftragt. Die vorliegende Vorlage präsentiert die Untersuchungsergebnisse zum Alltagsradverkehrsnetz innerhalb der Stadtgrenzen. Das vollständige Konzept wird den Fraktionen zur weiteren Beratung zur Verfügung gestellt. Die Federführung für die vorliegende Mitteilung liegt bei den Fachdiensten 61. Die Ergebnisse der Untersuchung sind Gegenstand der Beratung im Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung.
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Beratungsfolge
- 23.11.2022 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (12. Sitzung)
- 3Parkraumuntersuchung an den P & R Parkplätzen im Stadtgebiet HamminkelnZur Vorlage · 2022/0214 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Mitteilungsvorlage mit der Nummer 2022/0214 der Fachdienste 61 befasst sich mit den Ergebnissen einer Parkraumuntersuchung an den Park-and-Ride-Anlagen (P&R) im Stadtgebiet von Hamminkeln. Grundlage für die Untersuchung war ein Beschluss des Rates der Stadt Hamminkeln vom 19. Februar 2020, der im Rahmen der Haushaltsaufstellung 2020 Planungskosten für die Schaffung neuer sowie den Ausbau bestehender P&R-Parkplätze vorsah.
Im Auftrag der Stadt wurde das Fachbüro „BVS Rödel & Pachan – Büro für Verkehrs- und Stadtplanung“ mit der Erstellung eines entsprechenden Konzepts beauftragt. Die Untersuchung umfasste die Erhebung der Situation an den P&R-Parkplätzen der Bahnhöfe Dingden, Hamminkeln und Mehrhoog sowie des Parkplatzes an der B 473.
Die Ergebnisse der Untersuchung wurden in einem Konzept zusammengefasst, welches als Grundlage für die Ableitung und Umsetzung weiterer Maßnahmen dient. Das vollständige Konzept wird den Fraktionen im Anschluss zur weiteren Beratung zur Verfügung gestellt. Die Vorlage wurde für die Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung am 23. November 2022 vorbereitet.
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Beratungsfolge
- 23.11.2022 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (12. Sitzung)
- 4Sicherung von Bahnübergängen an der Bocholter Bahnstrecke im Abschnitt Ringenberg - Dingden - Bocholt; hier: Beratung und Beschlussfassung über das Maßnahmenkonzept der Deutschen Bahn AGZur Vorlage · 2022/0215 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2022/0215 der Fachdienste 61 befasst sich mit der Sicherung von Bahnübergängen an der Bocholter Bahnstrecke im Abschnitt zwischen Ringenberg und der Stadtgrenze Bocholt. Grundlage ist ein Maßnahmenkonzept der Deutschen Bahn AG, das im September 2022 vorgestellt wurde.
Das Konzept sieht für den Bahnübergang Kranendeich den Einbau von Heckentoren für die landwirtschaftliche Nutzung oder eine technische Sicherung mit Lichtzeichenanlage und Halbschranken für den Fuß- und Radverkehr vor. Für den Übergang Kniebingsweg sind ebenfalls Heckentore für die Landwirtschaft vorgesehen. Am Übergang Lankernbrok ist eine technische Sicherung für Fuß- und Radverkehr geplant. Die Übergänge Rotering und Döringer Feld sollen geschlossen und durch einen Bahnseitenweg ersetzt werden, wobei die Stadt Bocholt die Maßnahme am Übergang Döringer Feld akzeptiert hat.
Die Verwaltung empfiehlt, am Übergang Kranendeich die technische Sicherung für den Fuß- und Radverkehr vorzusehen, um die öffentliche Nutzung und die Bedeutung für die Naherholung zu erhalten. Zudem wird vorgeschlagen, den Beschluss des Rates vom 23.06.2022 bezüglich einer vollwertigen technischen Sicherung am Übergang Lankernbrok für alle Verkehrsarten aufzuheben und stattdessen die Beschränkung auf Fuß- und Radverkehr gemäß dem Konzept der Deutschen Bahn umzusetzen. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat diese Empfehlung einstimmig an den Rat weitergeleitet.
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- 08.12.2022 · Rat (15. Sitzung)
- 23.11.2022 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (12. Sitzung)
- 5Antrag der CDU-Fraktion vom 04.10.2022 - Unterstützung des Kreises Wesel und der Kommunen Alpen, Hünxe, Kamp-Lintfort, Neukirchen-Vluyn und Rheinberg bzgl. der geplanten 3. Offenlage des RPRZur Vorlage · 2022/0216 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat mit Schreiben vom 4. Oktober 2022 einen Antrag gestellt, die Stadt Hamminkeln solle sich der Unterstützung des Kreises Wesel und der Kommunen Alpen, Hünxe, Kamp-Lintfort, Neukirchen-Vluyn und Rheinberg im Rahmen der geplanten dritten Offenlage des Regionalplans Ruhr (RPR) anschließen. Ziel ist es, die Bereitschaft zur Teilnahme an einer möglichen Klage dieser Kommunen und des Kreises gegen den Regionalplan zu signalisieren, insbesondere im Hinblick auf die geplanten Auskiesungsflächen in Hamminkeln.
Nach Rücksprache mit den Bürgermeister der genannten Kommunen wird darauf hingewiesen, dass der endgültige Entwurf des Regionalplans noch nicht vorliegt und die konkreten Betroffenheiten der einzelnen Kommunen daher noch nicht feststellbar sind. Da eine Klage nur von den jeweiligen Kommunen selbst in Bezug auf ihre spezifische Betroffenheit erhoben werden kann, ist ein Beitritt zu einer gemeinsamen Klage rechtlich nicht möglich.
Die Verwaltung plant, den Planentwurf im Zuge des Beteiligungsverfahrens dem Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung sowie dem Rat zur Stellungnahme vorzulegen. Eine Entscheidung über eine etwaige Klage gegen den endgültigen Regionalplan wird erst nach Vorliegen der Ergebnisse und der Prüfung der gemeindlichen Betroffenheit getroffen. Während die Verwaltung die Ablehnung des Antrags empfahl, sprach der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung am 23. November 2022 mit 12 zu 5 Stimmen die Empfehlung aus, dem Antrag der CDU-Fraktion zuzustimmen.
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Beratungsfolge
- 08.12.2022 · Rat (15. Sitzung)
- 23.11.2022 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (12. Sitzung)
- 6Antrag auf Aufstellung einer Außenbereichssatzung gemäß § 35 BauGB für den Bereich Butenfeld/Strauchheide - Antrag der CDU-Fraktion vom 02.11.2022Zur Vorlage · 2022/0217 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat im Rat der Stadt Hamminkeln einen Antrag gestellt, die Verwaltung mit der Erarbeitung einer Außenbereichssatzung gemäß § 35 BauGB für den Bereich Butenfeld/Strauchheide zu beauftragen. Der Antrag basiert auf vorangegangenen Beratungen im Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung sowie im Rat im September 2022. Ein früherer Antrag, der sich lediglich auf den Bereich Butenfeld beschränkte, wurde in der Verwaltung abgelehnt, da die kleinteilige Bebauung dort nach Ansicht der Fachabteilung nicht das erforderliche Gewicht für eine solche Satzung aufweist. Eine Erweiterung des Gebiets auf die Strauchheide könnte die rechtlichen Voraussetzungen für die Aufstellung der Satzung erfüllen.
Die Verwaltung äußerte in der Beschlussvorlage planerische Bedenken hinsichtlich einer möglichen Präzedenzfallwirkung durch die aktive Planung solcher Außenbereichsstandorte. Dennoch liegt dem Dokument eine mögliche Abgrenzung bei, die den gesetzlichen Anforderungen an die Bebauungsstruktur entspricht. Während die Verwaltung dem Rat empfahl, die Verwaltung nicht mit der Erarbeitung zu beauftragen, hat der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung am 23. November 2022 mit 13 Ja-Stimmen und 4 Nein-Stimmen die Beauftragung der Verwaltung mit der Erarbeitung der Außenbereichssatzung für den Bereich Butenfeld/Strauchheide empfohlen.
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- 08.12.2022 · Rat (15. Sitzung)
- 23.11.2022 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (12. Sitzung)
- 7Radweg - Lückenschluss in Hamminkeln Marienthal L 401 - B70 - Antrag CDU-Fraktion vom 03.11.2022Zur Vorlage · 2022/0228 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat mit Schreiben vom 3. November 2022 beantragt, der Verwaltung einen Prüfauftrag bezüglich des Radwegs im Bereich Hamminkeln-Marienthal auf der Strecke L 401 bis B 70 zu erteilen. Hintergrund der Anfrage ist die aktuelle Situation beim Radwegbau, da eine durchgehende Umsetzung aufgrund fehlender Flächenverfügbarkeit derzeit nicht möglich ist. Der zuständige Straßenbaulastträger, Straßen NRW, lehnt die Errichtung einzelner Teilabschnitte gegenwärtig ab.
Nach Angaben der Verwaltung hat Straßen NRW jedoch zugesagt, die Realisierbarkeit eines Teilabschnitts im Rahmen eines Sicherheitsaudits zu prüfen. Ein entsprechendes Ergebnis wird nicht vor Beginn des Jahres 2023 erwartet. Die Verwaltung wird nach Vorliegen des Prüfergebnisses über die weiteren Entwicklungen berichten.
Aufgrund dieser laufenden Prüfung durch den Straßenbaulastträger sieht die Verwaltung zum jetzigen Zeitpunkt keinen unmittelbaren Handlungsbedarf für einen neuen Prüfauftrag. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln daher, den Antrag der CDU-Fraktion nicht zu erteilen. Die vorliegende Beschlussvorlage (Nummer 2022/0228) wurde von den Fachdiensten 61 erstellt.
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- 23.11.2022 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (12. Sitzung)
- 8Antrag auf Ausweisung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage im Ortsteil DingdenZur Vorlage · 2022/0218 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2022/0218 liegt ein Antrag vor, eine landwirtschaftlich genutzte Freifläche im Ortsteil Dingden für eine Freiflächen-Photovoltaikanlage auszuweisen. Der Standort befindet sich westlich des Königsbaches und nördlich der Straße Zum Tollberg. Ziel des Vorhabens ist die direkte Versorgung eines in Dingden ansässigen gewerblichen Betriebs mit Strom.
Nach aktuellen Planungsständen ist die Fläche im Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen, wobei kein Bebauungsplan existiert. Da die Fläche dem Außenbereich zuzuordnen ist, ist eine Umsetzung nach derzeitiger Rechtslage ohne entsprechende planungsrechtliche Ausweisung nicht zulässig. Die aktuellen Vorgaben des Landesentwicklungsplans beschränken die Ausweisung solcher Anlagen auf Brachflächen, Aufschüttungen oder Standorte entlang bedeutender Verkehrswege, was auf den beantragten Standort nicht zutrifft.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Landesregierung eine Änderung des Landesentwicklungsplans vorbereitet, um die Flächenkulisse für Photovoltaikanlagen zu erweitern. Bis zum Inkrafttreten dieser Änderungen, die spätestens bis Mai 2024 erfolgen sollen, wird an einem Erlass zur Auslegung der geltenden Regelungen gearbeitet. Die zuständige Fachabteilung empfiehlt daher, den Antrag zurückzustellen, bis die neuen planerischen Rahmenbedingungen feststehen. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln jedoch einstimmig, den vorliegenden Antrag zu prüfen.
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- 08.12.2022 · Rat (15. Sitzung)
- 23.11.2022 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (12. Sitzung)
- 9Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes betreffend der Errichtung einer Freiflächen PV-Anlage mit StromspeicherZur Vorlage · 2022/0230 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2022/0230 liegt ein Antrag zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 „Am Lankerner Schulweg“ vor. Ziel der Änderung ist die Ermöglichung der Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage mit Stromspeicher. Der ursprüngliche Bebauungsplan, der in den Jahren 2017 und 2018 aufgestellt wurde, sah für das Gebiet im Außenbereich die Erweiterung eines Gastronomiebetriebes um ein Hotel sowie die Anlage eines Demonstrationsbiotops vor.
Der Antragsteller beabsichtigt nun, die geplante Grünfläche für eine Photovoltaikanlage zu nutzen, die primär der Eigenversorgung des ansässigen Betriebes dienen soll. Da die aktuelle Zweckbindung des Bebauungsplanes diese Nutzung nicht zulässt, ist eine Anpassung der Festsetzungen erforderlich. Die Verwaltung weist darauf hin, dass durch die Änderung die ursprünglich vorgesehene Portalfunktion des Standorts für den Tourismus teilweise entfällt, da die geplante Grünflächengestaltung in der ursprünglichen Form nicht mehr umgesetzt wird.
Die Verwaltung sieht in der Förderung regenerativer Energien eine Begründung für die Änderung. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat bereits einstimmig empfohlen, dem Rat der Stadt Hamminkeln die beantragte Änderung des Bebauungsplanes zuzustimmen. Federführend für die Vorlage sind die Fachdienste 61.
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- 08.12.2022 · Rat (15. Sitzung)
- 23.11.2022 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (12. Sitzung)
- 10Antrag auf Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 14 "Erholungsgebiet Dingdener Heide" im Ortsteil DingdenZur Vorlage · 2022/0219 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2022/0219 wird eine Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 14 „Erholungsgebiet Dingdener Heide“ im Ortsteil Dingden beantragt. Der seit Juni 2020 rechtsverbindliche Bebauungsplan dient als Grundlage für die Süderweiterung des Campingplatzareals am Bußter Weg. Im ursprünglichen Aufstellungsverfahren wurde eine externe Ausgleichsfläche in Form eines Waldstücks auf dem bestehenden Campingplatzareal nördlich des Bußter Weges festgelegt.
Aufgrund geplanter Umstrukturierungen und Modernisierungsmaßnahmen im Bereich des Campingplatzes soll die Lage dieser Ausgleichsfläche verändert werden. Die Verwaltung führt aus, dass die aktuelle Lage der Ausgleichsfläche die Umsetzung des neuen Konzepts, insbesondere im Hinblick auf Brandschutzauflagen, erschwert. Es wird daher angestrebt, die Ausgleichsfläche an den südlichen Siedlungsrand von Dingden im Bereich des Königsbaches zu verlegen. In diesem Bereich ist bereits der ökologische Ausgleich für die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 „Dingden Süd“ vorgesehen. Die entsprechenden Maßnahmen wurden bereits mit der Unteren Landschaftsbehörde sowie dem Forstamt abgestimmt.
Die Fachverwaltung sieht der Änderung keine wesentlichen planerischen Belangen entgegen, stellt jedoch fest, dass keine zwingende städtebauliche Notwendigkeit vorliegt. Die erforderlichen Unterlagen zur Änderung werden durch die Antragstellerin erarbeitet. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat die Zustimmung zur Änderung mit 14 Ja-Stimmen und 3 Nein-Stimmen empfohlen.
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- 08.12.2022 · Rat (15. Sitzung)
- 23.11.2022 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (12. Sitzung)
- 11Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 21 "An der Roßmühle" im Ortsteil Hamminkeln - Aufstellungsbeschluss - Beschluss zur Durchführung des Verfahrens gemäß § 13b BauGBZur Vorlage · 2022/0220 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 betrifft die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 21 „An der Roßmühle“ im Ortsteil Hamminkeln. Der Antrag für das Bauvorhaben geht auf den Mai 2021 zurück und umfasst ein Areal östlich der Straße Roßmühle sowie südlich der Bislicher Straße. Die Planung sieht die Errichtung von Einfamilienhäusern in Form von Doppelhäusern oder freistehenden Einzelhäusern vor, die in drei Gruppen um jeweils einen privaten Stichweg angeordnet sind. Zudem ist ein Vorentwurf zum Straßenausbau enthalten, der eine Verbreiterung und Verkehrsberuhigung des betroffenen Abschnitts der Roßmühle vorsieht.
Die Verwaltung schlägt vor, das Aufstellungsverfahren auf Grundlage des § 13b BauGB als beschleunigtes Verfahren durchzuführen, da die Bebauungsfläche weniger als 10.000 m² umfasst und an bereits bebaute Ortsteile anschließt. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat im Termin am 23.11.2022 mit 15 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen empfohlen, den Aufstellungsbeschluss auf Basis der vorliegenden Entwürfe zu fassen. Dabei wurde die Empfehlung mit der Auflage ergänzt, den Vorhabenträger anzuhalten, die Dächer mit Photovoltaik-Anlagen auszuglezen. Der Rat der Stadt Hamminkeln soll über diesen Vorschlag in seiner Sitzung am 08.12.2022 entscheiden.
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Beratungsfolge
- 08.12.2022 · Rat (15. Sitzung)
- 23.11.2022 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (12. Sitzung)
- 12Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 17 "Mattenkamp" im Ortsteil Brünen - erneuter Aufstellungsbeschluss - Beschluss zur Durchführung des Verfahrens gemäß § 13b BauGBZur Vorlage · 2022/0221 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2022/0221 der Fachdienste 61 befasst sich mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 17 „Mattenkamp“ im Ortsteil Brünen. Ziel des Plans ist die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlage für die Errichtung von drei Mehrfamilienhäusern auf einem Eckgrundstück an der Einmündung des Mattenkamps in den Alten Rheder Weg.
Nach einem ursprünglichen Aufstellungsbeschluss im Februar 2021 ergab die weitere Ausarbeitung des Entwurfs, dass der geplante Ausnutzungsgrad die für Wohngebiete übliche Grundflächenzahl von 0,4 überschreiten würde. Um die Einhaltung dieser Vorgabe zu gewährleisten, hat der Vorhabenträger eine zusätzliche Grundstücksfläche an der Nordseite zugekauft. Durch diese Erweiterung des Geltungsbereichs ist eine Anpassung der Planung erforderlich, wesso die Verwaltung einen erneuten Aufstellungsbeschluss beantragt.
Da die Grundfläche der Bebauung unter 10.000 m² liegt und die Flächen an einen bereits bebauten Ortsteil anschließen, wird die Durchführung des Verfahrens im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b BauGB vorgeschlagen. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat dem Rat der Stadt empfohlen, den erneuten Aufstellungsbeschluss auf Basis der vorliegenden Planentwürfe zu fassen. In der Beratung wurde zudem die Empfehlung ausgesprochen, den Vorhabenträger anzuhalten, die Dächer der Gebäude mit Photovoltaik-Anlagen auszustatten.
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- 08.12.2022 · Rat (15. Sitzung)
- 23.11.2022 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (12. Sitzung)
- 13Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 19 "Erweiterung Elektrobetrieb" im Ortsteil Brünen - Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB) - Beschluss zur Beteiligung der Behörden (§ 4 BauGB)Zur Vorlage · 2022/0222 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Vorlage 2022/0222 wird dem Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung ein Beschluss zur weiteren Durchführung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 19 mit dem Titel „Erweiterung Elektrobetrieb“ im Ortsteil Brünen vorgelegt. Ziel des Bebauungsplans ist es, die planungsrechtlichen Grundlagen für die Errichtung einer Lager- und Logistikhalle zu schaffen, die als Erweiterung eines bereits bestehenden Elektrobetriebes dienen soll. Der Aufstellungsbeschluss hierzu wurde bereits am 1. Juli 2021 durch den Rat der Stadt Hamminkeln gefasst.
Der Vorhabenträger hat für das Aufstellungsverfahren einen Planentwurf sowie die erforderlichen Fachgutachten erarbeitet, welche der Vorlage beigefügt sind. Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 sieht vor, die nächste Phase des Verfahrens einzuleiten. Konkret wird die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 BauGB beantragt.
Hinsichtlich der Auswirkungen auf den Klimawandel wird in der Vorlage auf eine zusätzliche Versiegelung von Freiflächen hingewiesen. Der Ausschuss soll auf Grundlage des vorliegenden Entwurfs die entsprechenden Beschlüsse zur Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden fassen.
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Beratungsfolge
- 23.11.2022 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (12. Sitzung)
- 1464. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hamminkeln im Ortsteil Brünen - Aufstellungsbeschluss - Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB) - Beschluss zur Beteiligung der Behörden (§ 4 BauGB)Zur Vorlage · 2022/0223 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2022/0223 der Fachdienste 61 befasst sich mit der 64. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hamminkeln im Ortsteil Brünen. Ziel der Änderung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlage für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 19 „Erweiterung Elektrobetrieb“. Da Bebauungspläne gemäß Baugesetzbuch aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden müssen, ist eine entsprechende Anpassung erforderlich.
Inhaltlich sieht die Änderung vor, eine Fläche, die bisher als landwirtschaftliche Fläche dargestellt ist, in eine gewerbliche Baufläche umzuwandeln. Dabei sollen auch die bereits bestehende gewerbliche Nutzung sowie die Bebauung, die unter die Innenbereichssatzung „Unterbauernschaft“ fällt, in den Änderungsbereich einbezogen werden. Dies dient der planungsrechtlichen Absicherung der bestehenden Innenbereichssatzung auf der Ebene des Flächennutzungsplanes. Die Verwaltung weist darauf hin, dass durch die Maßnahme eine zusätzliche Versiegelung von Freiflächen erfolgt.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat der Vorlage bereits einstimmig mit zwei Enthaltungen zugestimmt. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, den Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Flächennutzungsplanes zu fassen. Zudem wurde die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 BauGB beschlossen, sofern der Rat der Stadt Hamminkeln der Vorlage zustimmt.
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- 08.12.2022 · Rat (15. Sitzung)
- 23.11.2022 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (12. Sitzung)
- 154. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 "Im Mühlenbusch" im Ortsteil Mehrhoog - Abwägungsbeschlüsse öffentliche Auslegung - Satzungsbeschluss (§ 10 Abs. 1 BauGB)Zur Vorlage · 2022/0224 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2022/0224 der Fachdienste 61 befasst sich mit der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 „Im Mühlenbusch“ im Ortsteil Mehrhoog. Ziel der Änderung ist die Modifizierung kleinteiliger Bebauungsplanbereiche, um eine Anpassung an die vorhandene örtliche Situation zu erreichen. Nachdem der Rat der Stadt Hamminkeln am 23. Juni 2022 den Aufstellungsbeschluss gefasst hatte, erfolgte im Zeitraum vom 30. August bis zum 30. September 2022 die öffentliche Auslegung des Plans.
Im Rahmen dieser Auslegung gingen Stellungnahmen verschiedener Stellen ein. Die Gelsenwasser Energienetze verwiesen auf im Planbereich befindliche Gasleitungen und die Notwendigkeit der Betriebssicherheit. Die Westnetz GmbH gab Hinweise auf eine Versorgungsleitung im Bereich des Wendehammers im Fichtenweg. Zudem informierte das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr über die Präsenz der Luftverteidigungsanlage Marienbaum, von Funkdiensten Marienbaum sowie einer Emissionsschutzzone des Standortübungsplatzes Bislicher Wald im Plangebiet.
Die Verwaltung und der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung bewerteten diese Hinweise als nicht planungsrelevant, da die Änderung lediglich eine Anpassung an die örtliche Situation vorsieht und keine baulichen Veränderungen vorgenommen werden. Der Ausschuss empfahl daher einstimmig, die Hinweise nicht zu beachten. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, den Satzungsbeschluss für die 4. Änderung des Bebauungsplanes zu fassen und die beigefügte Begründung als Entscheidungsgrundlage zu übernehmen.
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- 08.12.2022 · Rat (15. Sitzung)
- 23.11.2022 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (12. Sitzung)
- 16Antrag der FWI-Fraktion vom 20.10.2022 - Sachstand Autobahnabfahrt A 3 / Ortsumgehung BrünenZur Vorlage · 2022/0225 · Mitteilungsvorlage
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Die FWI-Fraktion hat mit Schreiben vom 20. Oktober 2022 einen Antrag gestellt, der einen Sachstandsbericht zur Autobahnabfahrt A3 sowie zur Ortsumgehung Brünen zum Gegenstand hat. Die Vorlage mit der Nummer 2022/0225 dient als Mitteilung zur Information des Ausschusses für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung.
Da die genannten Infrastrukturmaßnahmen in den Zuständigkeitsbereich von Straßen NRW fallen, hat die Verwaltung bei der zuständigen Stelle einen schriftlichen Bericht über den aktuellen Sachstand angefordert. Zum Zeitpunkt der Erstellung der Ausschussunterlagen lag dieser Bericht noch nicht vor. Die Verwaltung hat angekündigt, den Bericht im Ratsinformationssystem nachzureichen, sobald die Rückmeldung von Straßen NRW eingegangen ist. Die Federführung für die Vorlage liegt bei den Fachdiensten 61.
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- 23.11.2022 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (12. Sitzung)
- 175. Änderung des Bebauungsplanes Nr. BO8 "Friedhof/Sportplatz" im Ortsteil Dingden - Sachstand PlanungsrechtZur Vorlage · 2022/0226 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 2022/0226 zum Sachstand des Bebauungsplanes Nr. BO8 „Friedhof/Sportplatz“ im Ortsteil Dingden informiert über den aktuellen Stand des Planungsverfahrens zur Umnutzung des ehemaligen Sport- und Tennisplatzes an der Ringstraße in ein Wohngebiet. Nachdem der Rat der Stadt Hamminkeln im Juni 2020 den Aufstellungsbeschluss gefasst hatte, war im Oktober 2021 ein erneuter Aufstellungsbeschluss erforderlich.
Das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes verzögert sich derzeit, da die Ergebnisse der Offenlage nicht zur Beratung vorgelegt werden konnten. Voraussetzung für die Zustimmung der Bezirksregierung Düsseldorf im Bereich des Gewässerschutzes ist die Fertigstellung der Baumaßnahme Retentionsraum „Kranendeich Kleine Issel“ sowie die Überarbeitung des Generalentwässerungsplans Dingden. Die Baumaßnahme am Retentionsraum befindet sich in Ausführung; eine Fertigstellung wird bis Ende des Jahres 2022 erwartet, wobei der Fortschritt wetterabhängig ist. Die Überarbeitung des Generalentwässerungsplans ist ebenfalls in Bearbeitung.
Da die Belange des Gewässerschutzes aufgrund der noch nicht abgeschlossenen Maßnahmen derzeit nicht abschließend abgewogen werden können, stagniert das Verfahren. Eine Vorlage zum Satzungsbeschluss kann erst nach der Fertigstellung des Retentionsraumes zur Beratung vorgelegt werden. Die Stadtplanung weist darauf hin, dass die geplante Bebauung eine Aufwertung versiegelter Flächen in unversiegelte Gartenflächen sowie eine Aufwertung von Gewässerrandstreifen mit sich bringt, während gleichzeitig ein Verlust von Grünbewuchs und eine zusätzliche Versiegelung durch Verkehrsflächen und Gebäude entstehen.
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- 23.11.2022 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (12. Sitzung)
- 18Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 19Mitteilungen und Anfragen