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Beschlussvorlage

4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 "Im Mühlenbusch" im Ortsteil Mehrhoog - Abwägungsbeschlüsse öffentliche Auslegung - Satzungsbeschluss (§ 10 Abs. 1 BauGB)

2022/0224 08.12.2022 Fachdienste 61

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 2022/0224 der Fachdienste 61 befasst sich mit der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 „Im Mühlenbusch“ im Ortsteil Mehrhoog. Ziel der Änderung ist die Modifizierung kleinteiliger Bebauungsplanbereiche, um eine Anpassung an die vorhandene örtliche Situation zu erreichen. Nachdem der Rat der Stadt Hamminkeln am 23. Juni 2022 den Aufstellungsbeschluss gefasst hatte, erfolgte im Zeitraum vom 30. August bis zum 30. September 2022 die öffentliche Auslegung des Plans.

Im Rahmen dieser Auslegung gingen Stellungnahmen verschiedener Stellen ein. Die Gelsenwasser Energienetze verwiesen auf im Planbereich befindliche Gasleitungen und die Notwendigkeit der Betriebssicherheit. Die Westnetz GmbH gab Hinweise auf eine Versorgungsleitung im Bereich des Wendehammers im Fichtenweg. Zudem informierte das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr über die Präsenz der Luftverteidigungsanlage Marienbaum, von Funkdiensten Marienbaum sowie einer Emissionsschutzzone des Standortübungsplatzes Bislicher Wald im Plangebiet.

Die Verwaltung und der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung bewerteten diese Hinweise als nicht planungsrelevant, da die Änderung lediglich eine Anpassung an die örtliche Situation vorsieht und keine baulichen Veränderungen vorgenommen werden. Der Ausschuss empfahl daher einstimmig, die Hinweise nicht zu beachten. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, den Satzungsbeschluss für die 4. Änderung des Bebauungsplanes zu fassen und die beigefügte Begründung als Entscheidungsgrundlage zu übernehmen.

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