Antrag auf Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 14 "Erholungsgebiet Dingdener Heide" im Ortsteil Dingden
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2022/0219 wird eine Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 14 „Erholungsgebiet Dingdener Heide“ im Ortsteil Dingden beantragt. Der seit Juni 2020 rechtsverbindliche Bebauungsplan dient als Grundlage für die Süderweiterung des Campingplatzareals am Bußter Weg. Im ursprünglichen Aufstellungsverfahren wurde eine externe Ausgleichsfläche in Form eines Waldstücks auf dem bestehenden Campingplatzareal nördlich des Bußter Weges festgelegt.
Aufgrund geplanter Umstrukturierungen und Modernisierungsmaßnahmen im Bereich des Campingplatzes soll die Lage dieser Ausgleichsfläche verändert werden. Die Verwaltung führt aus, dass die aktuelle Lage der Ausgleichsfläche die Umsetzung des neuen Konzepts, insbesondere im Hinblick auf Brandschutzauflagen, erschwert. Es wird daher angestrebt, die Ausgleichsfläche an den südlichen Siedlungsrand von Dingden im Bereich des Königsbaches zu verlegen. In diesem Bereich ist bereits der ökologische Ausgleich für die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 „Dingden Süd“ vorgesehen. Die entsprechenden Maßnahmen wurden bereits mit der Unteren Landschaftsbehörde sowie dem Forstamt abgestimmt.
Die Fachverwaltung sieht der Änderung keine wesentlichen planerischen Belangen entgegen, stellt jedoch fest, dass keine zwingende städtebauliche Notwendigkeit vorliegt. Die erforderlichen Unterlagen zur Änderung werden durch die Antragstellerin erarbeitet. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat die Zustimmung zur Änderung mit 14 Ja-Stimmen und 3 Nein-Stimmen empfohlen.
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Beratungsfolge
- 08.12.2022kein Ergebnis hinterlegt
- 23.11.2022kein Ergebnis hinterlegt