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Beschlussvorlage

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 21 "An der Roßmühle" im Ortsteil Hamminkeln - Aufstellungsbeschluss - Beschluss zur Durchführung des Verfahrens gemäß § 13b BauGB

2022/0220 08.12.2022 Fachdienste 61

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 betrifft die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 21 „An der Roßmühle“ im Ortsteil Hamminkeln. Der Antrag für das Bauvorhaben geht auf den Mai 2021 zurück und umfasst ein Areal östlich der Straße Roßmühle sowie südlich der Bislicher Straße. Die Planung sieht die Errichtung von Einfamilienhäusern in Form von Doppelhäusern oder freistehenden Einzelhäusern vor, die in drei Gruppen um jeweils einen privaten Stichweg angeordnet sind. Zudem ist ein Vorentwurf zum Straßenausbau enthalten, der eine Verbreiterung und Verkehrsberuhigung des betroffenen Abschnitts der Roßmühle vorsieht.

Die Verwaltung schlägt vor, das Aufstellungsverfahren auf Grundlage des § 13b BauGB als beschleunigtes Verfahren durchzuführen, da die Bebauungsfläche weniger als 10.000 m² umfasst und an bereits bebaute Ortsteile anschließt. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat im Termin am 23.11.2022 mit 15 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen empfohlen, den Aufstellungsbeschluss auf Basis der vorliegenden Entwürfe zu fassen. Dabei wurde die Empfehlung mit der Auflage ergänzt, den Vorhabenträger anzuhalten, die Dächer mit Photovoltaik-Anlagen auszuglezen. Der Rat der Stadt Hamminkeln soll über diesen Vorschlag in seiner Sitzung am 08.12.2022 entscheiden.

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