Hamminkeln Transparent

← Alle Vorlagen

Beschlussvorlage

Berechnung der kommunalen Klassenrichtzahl und Festlegung der Zahl und Verteilung der Eingangsklassen der Grundschulen in der Stadt Hamminkeln für das Schuljahr 2023-2024

2022/0195 08.12.2022 Fachdienste 40

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 2022/0195 der Fachdienste 40 befasst sich mit der Festlegung der kommunalen Klassenrichtzahl sowie der Verteilung der Eingangsklassen an den Grundschulen in Hamminkeln für das Schuljahr 2023/24. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Schulgesetzes Nordrhein-Westfalen ist der Schulträger dazu verpflichtet, die Höchstzahl der zu bildenden Eingangsklassen festzulegen und deren Verteilung auf die einzelnen Schulstandorte zu entscheiden.

Die Berechnung der Klassenrichtzahl basiert auf der Anzahl der Schülerinnen und Schüler im ersten Jahrgang sowie den Erfahrungswerten der vergangenen Jahre. Auf Grundlage der aktuellen Anmeldungen sieht die Verwaltung vor, dem Land Nordrhein-Westfalen zum Stichtag 15. Januar 2023 eine kommunale Klassenrichtzahl von insgesamt 14 Eingangsklassen zu melden.

Die Verteilung der Klassen auf die einzelnen Grundschulen ist im Entwurf wie folgt vorgesehen: An der Grundschule Brünen sollen zwei Klassen gebildet werden, an der Grundschule Dingden vier Klassen und an der Grundschule Hamminkeln ebenfalls vier Klassen. Für die Grundschule Mehrhoog ist die Bildung von vier Eingangsklassen vorgesehen, wobei drei Klassen am Standort Mehrhoog und eine Klasse am Teilstandort Wertherbruch unterrichtet werden sollen. Der Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport hat den entsprechenden Beschlussentwurf einstimmig empfohlen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 181 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

Dokumente

Beratungsfolge