Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (11. Sitzung)
Gremium: Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport
Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- IZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin b) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit c) Feststellung der Tagesordnung d) Feststellung von Ausschließungsgründen
- IIÖFFENTLICHER TEIL
- 1Fragestunde für Einwohner/innen
- 2Kommunale Jugendeinrichtung "JUZE" Rückblick der Arbeit unter Coronabedingungen und AusblickZur Vorlage · 2022/0193 · Mitteilungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage mit der Nummer 2022/0193 der Fachdienste 40 dient der Information des Ausschusses für Soziales, Generationen, Bildung und Sport. Gegenstand der Vorlage ist die kommunale Jugendeinrichtung „JUZE“ in Hamminkeln.
Im Rahmen der Sitzung am 22. November 2022 soll die Jugendeinrichtung ihre neue Formation vorstellen. Zudem wird die Ausschussmitgliedschaft über die durchgeführten Arbeiten und die geleisteten Leistungen unter den Bedingungen der Corona-Pandemie in Kenntnis gesetzt. Darüber hinaus enthält die Vorlage einen Ausblick auf die für die Zukunft geplanten Aktivitäten der Einrichtung.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 22.11.2022 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (11. Sitzung)
- 3Kindergartenbedarfsplanung 2023 und Auswirkungen im StadtgebietZur Vorlage · 2022/0194 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2022/0194 der Fachdienste 40 befasst sich mit der Kindergartenbedarfsplanung für das Jahr 2023/24 im Stadtgebiet von Hamminkeln. Laut Erhebungen des Jugendamtes Kreis Wesel stehen insgesamt 1060 Plätze in Kindertageseinrichtungen zur Verfügung, was für die aktuell angemeldeten Kinder ausreicht. Dennoch wird eine Überbelegungsquote von etwa 10 % in den Einrichtungen gemeldet, was die Flexibilität bei der Belegung einschränkt.
In den einzelnen Ortsteilen zeigen sich unterschiedliche Entwicklungen. Im Ortsteil Mehrhoog besteht Bedarf an weiteren Plätzen, weshalb die katholische Kirche einen Anbau an eine bestehende Einrichtung plant. In Brünen liegt eine Unterversorgung von 21 Plätzen für Kinder über drei Jahren vor. Hier besteht die Möglichkeit, durch die temporäre Nutzung eines angrenzenden Spielplatzgeländes für eine Containerbauweise zusätzliche Kapazitäten an einer evangelischen Einrichtung zu schaffen.
Perspektivisch sieht das Kreisjugendamt die Notwendigkeit, im gesamten Stadtgebiet drei weitere Gruppen zu schaffen. Die Verwaltung prüft hierfür zwei Grundstücksoptionen für einen Neubau im Ortsteil Hamminkeln, wobei die Realisierung etwa drei bis vier Jahre in Anspruch nehmen könnte. Die Verwaltung empfiehlt, die Prüfung von Grundstücken für eine neue dreigruppige Einrichtung voranzutreiben und bei einer Zusage der evangelischen Kirche die temporäre Bereitstellung der Flächen an der Rohstraße zu genehmigen. Die Gremien des Ausschusses für Soziales, Generationen, Bildung und Sport sowie des Haupt- und Finanzausschusses empfahlen, die weitere Vorgehensweise zur Findung ortsteilbezogener Lösungen mit dem Kreisjugendamt und der Verwaltung abzustimmen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 08.12.2022 · Rat (15. Sitzung)
- 01.12.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (13. Sitzung)
- 22.11.2022 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (11. Sitzung)
- 6Berechnung der kommunalen Klassenrichtzahl und Festlegung der Zahl und Verteilung der Eingangsklassen der Grundschulen in der Stadt Hamminkeln für das Schuljahr 2023-2024Zur Vorlage · 2022/0195 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2022/0195 der Fachdienste 40 befasst sich mit der Festlegung der kommunalen Klassenrichtzahl sowie der Verteilung der Eingangsklassen an den Grundschulen in Hamminkeln für das Schuljahr 2023/24. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Schulgesetzes Nordrhein-Westfalen ist der Schulträger dazu verpflichtet, die Höchstzahl der zu bildenden Eingangsklassen festzulegen und deren Verteilung auf die einzelnen Schulstandorte zu entscheiden.
Die Berechnung der Klassenrichtzahl basiert auf der Anzahl der Schülerinnen und Schüler im ersten Jahrgang sowie den Erfahrungswerten der vergangenen Jahre. Auf Grundlage der aktuellen Anmeldungen sieht die Verwaltung vor, dem Land Nordrhein-Westfalen zum Stichtag 15. Januar 2023 eine kommunale Klassenrichtzahl von insgesamt 14 Eingangsklassen zu melden.
Die Verteilung der Klassen auf die einzelnen Grundschulen ist im Entwurf wie folgt vorgesehen: An der Grundschule Brünen sollen zwei Klassen gebildet werden, an der Grundschule Dingden vier Klassen und an der Grundschule Hamminkeln ebenfalls vier Klassen. Für die Grundschule Mehrhoog ist die Bildung von vier Eingangsklassen vorgesehen, wobei drei Klassen am Standort Mehrhoog und eine Klasse am Teilstandort Wertherbruch unterrichtet werden sollen. Der Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport hat den entsprechenden Beschlussentwurf einstimmig empfohlen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 08.12.2022 · Rat (15. Sitzung)
- 22.11.2022 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (11. Sitzung)
- 5Schulentwicklungsplanung a) Entwicklung aller Schulen b) Offene Ganztagsschule in den Grundschulen der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2022/0196 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage zur Schulentwicklungsplanung der Stadt Hamminkeln basiert auf den Ergebnissen des Monitorings 2022. Die Prognosen des beauftragten Beratungsbüros weisen für die Schulen der Stadt eine weitgehend stabile Entwicklung aus, wobei die Zuwachsraten im Vergleich zum Vorjahr leicht rückläufig sind. Dennoch ergeben sich an einzelnen Standorten spezifische Veränderungen.
An der Grundschule Dingden ist ein Anstieg der Schülerzahlen zu verzeichnen, was für das Schuljahr 2023/2024 die Bildung einer vierten Eingangsklasse zur Folge hat. Aufgrund der geplanten Erschließung neuer Wohngebiete und der steigenden Nachfrage nach Ganztagsangeboten sieht die Verwaltung die Kapazitätsgrenzen des Schulgebäudes erreicht. Daher wird vorgeschlagen, die Beratungen zum Schulbau in Dingden bereits im Jahr 2
An der Grundschule Brünen ist eine vorübergehende Entwicklung an der Schwelle zur Dreizügigkeit zu beobachten, während für die Grundschule Hamminkeln aufgrund eines Raumdefizits die Nutzung von Containern sowie ein Neubau geplant sind. Die Grundschule Mehrhoog zeigt am Teilstandort Wertherbruch einen deutlichen Zuwachs in der offenen Ganztagsschule. Die Gesamtschule wird für die kommenden Jahre steigende Schülerzahlen prognostiziert.
Ein wesentlicher Bestandteil der Planung ist die Entwicklung einer Ganztagsstrategie. Angesichts des ab 2026 geltenden Rechtsanspruchs auf einen Platz in der offenen Ganztagsschule strebt die Stadt eine koordinierte Qualitätsentwicklung an. Hierbei sollen Raumkonzepte und die Zusammenarbeit zwischen der Verwaltung, den Schulleitungen und den Trägern im Fokus stehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 08.12.2022 · Rat (15. Sitzung)
- 22.11.2022 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (11. Sitzung)
- 6Veränderter SchülerspezialverkehrZur Vorlage · 2022/0199 · Mitteilungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant eine Anpassung des Schülerspezialverkehrs, um die Kosten für die Beförderung der Schülerinnen und Schüler im Stadtgebiet zu senken. Der bisherige Verkehr umfasst die morgendliche Beförderung vor acht Uhr sowie bedarfsgerechte Rückfahrten nach Schulschluss, die auf vertraglichen Vereinbarungen mit Busunternehmen und den Stundenplänen der Schulen basieren.
In den vergangenen zwei Jahren wurden aufgrund der Pandemie sowie unbesetzter Lehrerstellen an den Schulen zusätzliche Rückfahrten beauftragt. Für die Grundschulen umfassten diese durchschnittlich fünf, für die Gesamtschule vier weitere Abfahrtzeiten pro Woche. Vor dem Hintergrund der aktuellen Haushaltslage wurde am 20. Oktober 2022 mit den Schulleitungen erörtert, den Stundenplan ab dem 1. Februar 2023 wieder an die vertraglichen Grundlagen anzupassen. Zukünftig sollen an den Grundschulen nur noch eine und an der Gesamtschule nur noch zwei zusätzliche Rückfahrten pro Woche beauftragt werden. Eine weitere Reduzierung wird aus schulorganisatorischen Gründen als nicht umsetzbar beschrieben.
Durch diese Maßnahme wird ein Einsparpotenzial von etwa 157.218,43 Euro bei den Grundschulen und etwa 56.207,17 Euro bei der Gesamtschule erwartet. Die Gesamtkosten des Schülerspezialverkehrs sollen sich dadurch im Jahr 2023 von voraussichtlich 1.647.477,55 Euro auf etwa 1.434.051,95 Euro reduzieren.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 22.11.2022 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (11. Sitzung)
- 7Antrag Fahrgemeinschaft Dingdener Heide auf InvestionskostenzuschussZur Vorlage · 2022/0198 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fahrsportfreunde Dingdener Heide e. V. haben einen Antrag auf Gewährung eines Investitionskostenzuschusses gestellt, um den Anschluss an das öffentliche Wassernetz zu realisieren. Ziel der Maßnahme ist die Sicherstellung der Wasserversorgung für die Pferdehaltung sowie die Toilettenanlagen, da die bisherige Grundwasserversorgung aufgrund trockener Sommermonate nicht mehr als verlässlich eingestuft wird. Die kalkulierten Kosten für den Wasseranschluss belaufen sich auf etwa 10.000 Euro.
Die Verwaltung stuft das Vorhaben als Modernisierung einer Sportanlage ein. Aufgrund der Mitgliederstruktur des Vereins wäre ein Zuschuss in Höhe von 10 Prozent der Kosten, also rund 1.000 Euro, möglich, sofern die Haushaltsmittel dies zulassen. Da der Antrag nach Ablauf der jährlichen Frist eingegangen ist, kann eine Förderung für das Haushaltsjahr 2023 nicht unmittelbar erfolgen. Eine Umsetzung im Rahmen des Haushalts 2024 wird als Option aufgeführt.
Die Verwaltung empfiehlt, dem Antrag erst für das Jahr 2024 stattzugeben, da die Frist für 2023 bereits verstrichen ist. Der Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport hat dem Rat bereits einstimmig empfohlen, den Zuschuss erst im Jahr 2024 zu gewähren. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Unterlagen einzufordern und den Antrag im Jahr 2023 erneut dem Ausschuss vorzulegen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 08.12.2022 · Rat (15. Sitzung)
- 22.11.2022 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (11. Sitzung)
- 8Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 9Mitteilungen und Anfragen