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Beschlussvorlage

15. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung

2022/0211 08.12.2022

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadt Hamminkeln plant die 15. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung. Grundlage für die Neukalkulation ist ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts NRW, welches die bisherige Berechnung der kalkulatorischen Kosten für Abschreibungen und Verzinsung teilweise aufgehoben hat. Das Gericht hat die zulässigen Konzepte zur Betriebserhaltung sowie die Berechnung der kalkulatorischen Verzinsung neu definiert, was unter anderem eine Reduzierung des betrachteten Zeitraums für Zinssätze zur Folge hat.

Im Rahmen einer Neukalkulation für das Jahr 2022 wurde der Gebührensatz für Schmutzwasser aufgrund der geänderten Rechtsprechung von 2,73 € auf 2,32 € pro Kubikmeter gesenkt. Die Verwaltung empfiehlt, diesen Satz rückwirkend zum 1. Januar 2022 in Kraft zu setzen, um Rechtsunsicherheiten zu vermeiden.

Für die Gebührenkalkulation des Jahres 2023 ergeben sich jedoch andere Werte. Der Gebührensatz für die Schmutzwasserentsorgung steigt auf 2,94 € pro Kubikmeter, während der Satz für Niederschlagswasser von 0,96 € auf 1,03 € pro Quadratmeter ansteigt. Als Ursachen für diesen Anstieg werden steigende Stromkosten, höhere Kosten für Dienstleistungen sowie die nach einer erwarteten Gesetzesänderung mögliche Berechnung von Fremd- und Eigenkapital angeführt. Der Jahresabschluss 2021 wies einen Überschuss von 342.502,39 € aus, der in der Kalkulation berücksichtigt wurde. Der Bauausschuss sowie der Haupt- und Finanzausschuss haben die Vorlage einstimmig zur Beschlussfassung an den Rat empfohlen.

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