Erhöhung der Erträge durch weitere Heranziehung der Beteiligungen
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2022/0181 des Vorstandsbereichs II befasst sich mit der Anpassung der Strategie zur Erhöhung der städtischen Erträge durch Beteiligungen. Die Verwaltung schlägt vor, den im Juni 2022 gefassten Beschluss zur Sitzungsvorlage 2022/0070 aufzuheben. Dieser ursprüngliche Beschluss sah vor, bei der Niederrheinischen Sparkasse Rhein-Lippe eine hälftige Ausschüttung des jährlichen Bilanzgewinnes an die Trägerkommunen zu beantragen.
Nach weiteren Gesprächen mit der Niederrheinischen Sparkasse Rhein-Lippe sowie anderen Kommunen wird die Mehrheitsfähigkeit des ursprünglichen Vorhabens als nicht gegeben eingestuft. Die Gespräche mit dem Vorstand der Sparkasse ergaben, dass eine Ausschüttung an die Trägerkommunen erst dann in Betracht gezogen werden soll, wenn die Eigenkapitalausstattung der Sparkasse mindestens den Durchschnittswert der Mitgliedssparkassen im Rheinischen Sparkassen- und Giroverband erreicht hat. Zudem wurde die Erhöhung der Stiftungs- und Spendenmittel zur Verbreiterung der Ausschüttungen thematisiert.
Der neue Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt Hamminkeln einen Antrag für die kommende Verbandsversammlung der Niederrheinischen Sparkasse Rhein-Lippe stellt, der eine Ausschüttung eines Anteils der jährlichen Bilanzgewinne an die Trägerkommunen vorsieht, sobald das genannte Niveau der Eigenkapitalausstattung erreicht ist. Die Gremienmitglieder sollen angewiesen werden, entsprechend diesem neuen Beschluss in der Verbandsversammlung zu votieren. Der Haupt- und Finanzausschuss hat diese Neuregelung einstimmig empfohlen.
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Beratungsfolge
- 08.12.2022kein Ergebnis hinterlegt
- 01.12.2022kein Ergebnis hinterlegt