Änderung der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Stadt Hamminkeln
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2022/0184 der Fachdienste 23 sieht eine Änderung der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Stadt Hamminkeln vor. Hintergrund der Vorlage ist eine gestiegene Nachfrage nach Rasengräbern für Erdbestattungen auf den kommunalen Friedhöfen.
Die Verwaltung plant, auf neu einzurichtenden Grabfeldern für Rasengräber eine Erweiterung der Gestaltungsmöglichkeiten anzubieten. Hierzu soll für jede Grabstelle ein etwa 40 cm breiter Streifen am Rand der Grabstätte durch die Stadt vorbereitet und eingefasst werden. In diesem Bereich können Angehörige ein kleineres Grabmal sowie eine Ablagefläche für Kerzen errichten lassen. Die Höhe der Grabmale ist dabei auf maximal 70 cm begrenzt.
Die Neuregelung sieht vor, dass bei einer Beisetzung in diesen speziellen Feldern die Errichtung eines Grabmals verpflichtend ist. Sollte kein Grabmal errichtet werden, bleibt die Verwendung einer einfachen Namensplatte vorgesehen. Die Verwaltung schlägt vor, die bestehende Satzungsregelung des § 18 um einen entsprechenden Absatz zu ergänzen.
Der Bauausschuss sowie der Haupt- und Finanzausschuss haben die Änderung der Friedhofssatzung bereits einstimmig empfohlen. Der abschließende Beschluss durch den Rat ist vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 08.12.2022kein Ergebnis hinterlegt
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- 30.11.2022kein Ergebnis hinterlegt