Wahl des Vorsitzenden und dessen StellvertretungWahl des Vorsitzenden und dessen Stellvertretung
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Hochwasserzweckverbandes Issel soll im Rahmen der vorliegenden Beschlussvorlage 2022/0009.H über die Wahl der Leitung des Entscheidungsgremiums entscheiden. Gemäß § 15 Abs. 4 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW) obliegt der Verbandsversammlung die Aufgabe, aus ihrer Mitte eine vertretungsberechtigte Person einer Stadt oder Gemeinde zum Vorsitzenden sowie eine Stellvertretung zu wählen.
Der Vorsitzende übernimmt dabei die Leitung der Verbandsversammlung, während die laufenden Geschäfte und die Verwaltung des Zweckverbandes durch den Verbandsvorsteher geführt werden. Für die anstehende Wahl wurde vorgeschlagen, eine Person aus dem Gremium zum Vorsitzenden der Verbandsversammlung zu bestimmen und eine weitere Person als stellvertretenden Vorsitzenden zu wählen. Der Beschlussvorschlag sieht die Wahl eines Kandidaten zum Vorsitzenden sowie die Wahl eines Kandidaten zum stellvertretenden Vorsitzenden der Verbandsversammlung vor. Es sind keine Auswirkungen auf die Haushaltsmittel zu verzeichnen.
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Beratungsfolge
- 12.12.2022kein Ergebnis hinterlegt