Verbandsversammlung Hochwasserzweckverband Issel (6. Sitzung)
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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin b) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit c) Feststellung der Tagesordnung d) Feststellung von Ausschließungsgründen
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Verpflichtung der Mitglieder der Verbandsversammlung
- 2Sachstandsbericht Zweckverband Hochwasserschutz Issel
- 3Wahl des Verbandsvorstehers und dessen StellvertretungZur Vorlage · 2022/0003.H · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Hochwasserzweckverbandes Issel wird in ihrer Sitzung am 12. Dezember 2022 über die Wahl der Verbandsleitung beraten. Gegenstand der Beschlussvorlage 2022/0003.H ist die Neubesetzung des Verbandsvorstehers sowie dessen Stellvertretung.
Gemäß der Satzung des Zweckverbandes Hochwasserschutz Issel obliegt die Wahl dieser Funktionen der Verbandsversammlung. Die Satzung sieht vor, dass die Verbandsvorsteher aus dem Kreis der Hauptverwaltungsbeamten der zu dem Verband gehörenden Städte und Gemeinden gewählt werden. Die Amtszeit der gewählten Leitungspersonen ist dabei an die Wahlzeit der in die Verbandsversammlung entsandten Vertreter gebunden.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, den Bürgermeister der Stadt Hamminkeln zum Verbandsvorsteher und den Bürgermeister der Stadt Isselburg zum stellvertretenden Verbandsvorsteher zu wählen. Für die Durchführung der Wahl sind keine finanziellen Auswirkungen oder Mittelabflüsse aus dem Haushalt vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 12.12.2022 · Verbandsversammlung Hochwasserzweckverband Issel (6. Sitzung)
- 4Wahl des Vorsitzenden und dessen StellvertretungWahl des Vorsitzenden und dessen StellvertretungZur Vorlage · 2022/0009.H · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Hochwasserzweckverbandes Issel soll im Rahmen der vorliegenden Beschlussvorlage 2022/0009.H über die Wahl der Leitung des Entscheidungsgremiums entscheiden. Gemäß § 15 Abs. 4 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW) obliegt der Verbandsversammlung die Aufgabe, aus ihrer Mitte eine vertretungsberechtigte Person einer Stadt oder Gemeinde zum Vorsitzenden sowie eine Stellvertretung zu wählen.
Der Vorsitzende übernimmt dabei die Leitung der Verbandsversammlung, während die laufenden Geschäfte und die Verwaltung des Zweckverbandes durch den Verbandsvorsteher geführt werden. Für die anstehende Wahl wurde vorgeschlagen, eine Person aus dem Gremium zum Vorsitzenden der Verbandsversammlung zu bestimmen und eine weitere Person als stellvertretenden Vorsitzenden zu wählen. Der Beschlussvorschlag sieht die Wahl eines Kandidaten zum Vorsitzenden sowie die Wahl eines Kandidaten zum stellvertretenden Vorsitzenden der Verbandsversammlung vor. Es sind keine Auswirkungen auf die Haushaltsmittel zu verzeichnen.
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Beratungsfolge
- 12.12.2022 · Verbandsversammlung Hochwasserzweckverband Issel (6. Sitzung)
- 5Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2023Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2023Zur Vorlage · 2022/0010.H · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2022/0010.H des Hochwasserzweckverbandes Issel betrifft die Haushaltssatzung sowie den Haushaltsplan für das Wirtschaftsjahr 2023. Gemäß der Zweckverbandssatzung und den gesetzlichen Vorgaben des Gesetzes für kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW) ist die Anwendung der Gemeindehaushaltsverordnung für das Rechnungswesen des Verbandes vorgesehen.
Der Haushaltsplan sieht für das Jahr 2023 Aufwendungen in Höhe von 1.160.500 Euro für Sach- und Dienstleistungen vor. Diese Summe ergibt sich aus der Durchführung der Leistungsphasen 1 bis 4 nach der HOAI für verschiedene Maßnahmenbausteine. Die Umsetzung erfolgt durch Planungsbüros, mit denen bereits Rahmenverträge bestehen oder noch abzuschließen sind. Auf der Ertragsseite sind Verbandsumlagen in Höhe von 1.517.800 Euro veranschlagt.
Ein weiterer Bestandteil des Plans sind die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit, die für das Jahr 2023 mit 518.000 Euro angesetzt sind. Dieser Betrag fällt aufgrund bereits erfolgter Erwerbe von Tauschgrundlagen in den Vorjahren niedriger aus als in den vorangegangenen Jahren. Die Verbandsversammlung wird gebeten, die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan nebst den dazugehörigen Anlagen zu beschließen.
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- 12.12.2022 · Verbandsversammlung Hochwasserzweckverband Issel (6. Sitzung)
- 6Umlageerhebung für das Jahr 2023
- 7Einbringung des Jahresabschlusses 2021Zur Vorlage · 2022/0011.H · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2022/0011.H des Hochwasserzweckverbandes Issel befasst sich mit der Einbringung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2021. Der Entwurf des Jahresabschlusses wurde von der Verwaltung erstellt und durch den Verbandsvorsteher bestätigt.
Der Jahresabschluss umfasst gemäß den Vorgaben die Ergebnisrechnung, die Finanzrechnung, die Teilrechnungen, die Bilanz sowie den Anhang. Er dient dazu, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Zweckverbandes zu vermitteln. Dabei werden sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen sowie Ein- und Auszahlungen berücksichtigt. Dem Abschluss ist zudem ein Lagebericht gemäß den kommunalen Haushaltsverordnungen beizufügen.
Der Verbandsvorsteher legt den bestätigten Entwurf nun einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Prüfung vor. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung den Entwurf des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2021 zur Kenntnis nimmt und diesen zur weiteren Prüfung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen an die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft weiterleitet. Auswirkungen auf die verfügbaren Mittel im Haushalt werden in der Vorlage nicht angegeben.
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- 12.12.2022 · Verbandsversammlung Hochwasserzweckverband Issel (6. Sitzung)
- 8Bestellung einer WirtschaftsprüfungsgesellschaftZur Vorlage · 2022/0014.H · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Hochwasserzweckverband Issel beabsichtigt, für die Prüfung der Jahresabschlüsse der Geschäftsjahre 2021 und 2022 eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu beauftragen. Grundlage für dieses Vorhaben ist die Notwendigkeit, den Jahresabschluss zum Stichtag 31.12.2021 gemäß den Vorgaben der Gemeindeordnung NRW zu prüfen.
Die vorliegende Beschlussvorlage legt dar, dass die Durchführung dieser Prüfung durch eine externe Wirtschaftsprüfungsgesellschaft nach vorheriger Beschlussfassung möglich ist. Da die Einkünfte der Wirtschaftsprüfer als freiberufliche Tätigkeit nach dem Einkommensteuergesetz einzustufen sind und der Schwellenwert der Vergabeverordnung für öffentliche Aufträge (VgV) mit diesem Auftrag nicht erreicht wird, kann die Vergabe als Direktauftrag nach der Unverbindlichen Vergabeordnung (UVgO) erfolgen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft s+b GmbH WpG mit der Prüfung der genannten Jahresabschlüsse zu beauftragen. Laut den Angaben in der Vorlage ergeben sich aus dieser Bestellung keine Auswirkungen auf die verfügbaren Mittel oder die Haushaltsführung des Zweckverbandes.
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- 12.12.2022 · Verbandsversammlung Hochwasserzweckverband Issel (6. Sitzung)
- 9Grundsatzbeschluss MB 34Zur Vorlage · 2022/0006.H · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 2022/0006.H des Hochwasserzweckverbandes Issel befasst sich mit der Umsetzung des Maßnahmenbausteins 34 aus dem Hochwasserschutzkonzept Issel. Das Vorhaben sieht die Anlegung einer Flutrinne vom Ringenberger Bach in die Kleine Issel vor. Ziel dieser Maßnahme ist es, im Hochwasserfall den Wasserspiegel im Ringenberger Bach zu senken und somit den Ort Ringenberg zu entlasten. In Verbindung mit den Maßnahmenbausteinen 11, 12 und 35 soll durch dieses Projekt ein Schutz bei einem mindestens 100-jährigen Hochwasserereignis gewährleistet werden.
Die Realisierung des Maßnahmenbausteins ist für das Jahr 2025 geplant, wobei die Vergabe der weiteren Planungsleistungen im Jahr 2023 erfolgen soll. Die voraussichtlichen Kosten für die Planungsleistungen nach HOAI sowie für zusätzliche Gutachten werden auf 25.000 € geschätzt. Die Baukosten belaufen sich nach aktuellen Schätzungen auf 150.000 €. Für die Finanzierung wird eine Förderung durch das Land Nordrhein-Westfalen in einer Höhe von 40 bis 60 % erwartet.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung der Verwaltung die Ermächtigung erteilt, die weitere Planung, Vergabe und Durchführung des Maßnahmenbausteins 34 umzusetzen.
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- 12.12.2022 · Verbandsversammlung Hochwasserzweckverband Issel (6. Sitzung)
- 10Grundsatzbeschluss MB 12Zur Vorlage · 2022/0007.H · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2022/0007.H des Hochwasserzweckverbandes Issel befasst sich mit der Umsetzung des Maßnahmenbausteins 12 aus dem Hochwasserschutzkonzept Issel. Ziel dieser Maßnahme ist es, im Falle eines Hochwassers eine gezielte Flutung des Weikensees zu ermöglichen. Die Umsetzung umfasst zudem die Aktivierung der Fläche nördlich des Weikensees bis zur Bundesautobahn A3. Zusammen mit den Maßnahmenbausteinen 11, 34 und 35 dient dieses Vorhaben dem Schutz der Ortschaft Ringenberg bei einem mindestens 100-jährigen Hochwasserereignis.
Die Verwaltung plant, die Vergabe der weiteren Planung im Jahr 2023 durchzuführen. Gespräche mit den betroffenen Grundstückseigentümern stehen zum jetzigen Zeitpunkt noch aus. Die voraussichtlichen Kosten für Planungsleistungen nach der HOAI sowie für weitere Fachgutachten werden auf 60.000 € geschätzt. Die Baukosten werden mit 225.000 € kalkuliert. Für die Finanzierung wird eine Förderung durch das Land Nordrhein-Westfalen in Höhe von 40 bis 60 % erwartet.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung der Verwaltung die Ermächtigung erteilt, die weitere Planung, Vergabe und Durchführung des Maßnahmenbausteins 12 zu übernehmen. Die entsprechenden Mittel für die Planung sind im Produkt 14 unter dem Sachkonto für Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen vorgesehen.
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- 12.12.2022 · Verbandsversammlung Hochwasserzweckverband Issel (6. Sitzung)
- 11Kenntnisnahme der Niederschrift vom 05.04.2022
- 12Mitteilungen und Anfragen