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Beschlussvorlage

3. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes der Stadt Hamminkeln

2023/0005 15.02.2023 Fachdienste 32

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 2023/0005 der Fachdienste 32 befasst sich mit der dritten Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes der Stadt Hamminkeln. Gemäß den gesetzlichen Regelungen des Brandschutz-, Hilfeleistungs- und Katastrophenschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen (BHKG NRW) sind die Kommunen dazu verpflichtet, Brandschutzbedarfspläne unter Beteiligung der Feuerwehr zu erstellen und in einem Turnus von fünf Jahren fortzuschreiben. Ein solcher Plan dient dazu, die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr darzustellen und etwaige Defizite zu identifizieren.

Nach der ersten Version im Jahr 2003 und den darauf folgenden Fortschreibungen im Jahr 2012 sowie 2018 steht nun turnusgemäß die dritte Überarbeitung an. Die Kommunal Agentur NRW wurde bereits im März 2022 mit der Erarbeitung eines Entwurfs beauftragt. Dieser Entwurf basiert auf einer örtlichen Bestandsaufnahme unter Einbeziehung der Freiwilligen Feuerwehr Hamminkeln.

Die Verwaltung empfiehlt, den vorliegenden Entwurf zur dritten Fortschreibung zu beschließen. Zudem wird die Verwaltung beauftragt, die im Entwurf enthaltenen Investitionsmaßnahmen im Rahmen der entsprechenden Haushalts- und Investitionsberatungen zur Beratung vorzulegen und nach entsprechender Beschlussfassung umzusetzen. Der Feuerschutzausschuss hat bereits eine einstimmige Empfehlung an den Rat ausgesprochen.

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