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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin b) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit c) Feststellung der Tagesordnung d) Feststellung von Ausschließungsgründen
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Fragestunde für Einwohner/innen
- 2Wahl von Schiedspersonen für den Schiedsamtsbezirk HamminkelnZur Vorlage · 2023/0022 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2023/0022 der Fachdienste 32 befasst sich mit der Neubesetzung der Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk III, der die Gebiete Hamminkeln und Ringenberg umfasst. Da die Amtszeit der bisherigen Schiedsperson zum 31. Januar 2023 endet und diese nicht für eine weitere Amtsperiode zur Verfügung steht, ist gemäß dem Schiedsamtsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen eine Neuwahl durch den Rat erforderlich.
Im Rahmen des Auswahlverfahrens, welches durch Bekanntmachungen in lokalen Zeitungen und Information der Fraktionen eingeleitet wurde, gingen zwei Bewerbungen ein. Die Bewerber erfüllen die gesetzlichen Altersvoraussetzungen. Die Verwaltung empfiehlt, die bisherige stellvertretende Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk III zu wählen. Diese Empfehlung begründet die Verwaltung mit der bereits erfolgten Einarbeitung in die Tätigkeit.
Gleichzeitig sieht die Vorlage vor, die Position der stellvertretenden Schiedsperson im Schiedsamtsbezirk III künftig nicht mehr neu zu besetzen. Hintergrund ist die Information der stellvertretenden Schiedspersonen, dass ein Einsatz aufgrund der Regelungen zur Vertretung bei Abwesenheit, etwa durch Urlaub, selten notwendig sei. Stattdessen ist eine künftige Neugliederung der Schiedsamtsbezirke geplant, bei der sich die Schiedspersonen der verschiedenen Bezirke gegenseitig vertreten sollen. Dieses Vorgehen wurde nach Rücksprache mit dem Amtsgericht Wesel als möglich erachtet. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, dem Beschlussentwurf zur Wahl der Schiedsperson zuzustimmen.
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Beratungsfolge
- 15.02.2023 · Rat (17. Sitzung)
- 08.02.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (15. Sitzung)
- 33. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2023/0005 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2023/0005 der Fachdienste 32 befasst sich mit der dritten Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes der Stadt Hamminkeln. Gemäß den gesetzlichen Regelungen des Brandschutz-, Hilfeleistungs- und Katastrophenschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen (BHKG NRW) sind die Kommunen dazu verpflichtet, Brandschutzbedarfspläne unter Beteiligung der Feuerwehr zu erstellen und in einem Turnus von fünf Jahren fortzuschreiben. Ein solcher Plan dient dazu, die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr darzustellen und etwaige Defizite zu identifizieren.
Nach der ersten Version im Jahr 2003 und den darauf folgenden Fortschreibungen im Jahr 2012 sowie 2018 steht nun turnusgemäß die dritte Überarbeitung an. Die Kommunal Agentur NRW wurde bereits im März 2022 mit der Erarbeitung eines Entwurfs beauftragt. Dieser Entwurf basiert auf einer örtlichen Bestandsaufnahme unter Einbeziehung der Freiwilligen Feuerwehr Hamminkeln.
Die Verwaltung empfiehlt, den vorliegenden Entwurf zur dritten Fortschreibung zu beschließen. Zudem wird die Verwaltung beauftragt, die im Entwurf enthaltenen Investitionsmaßnahmen im Rahmen der entsprechenden Haushalts- und Investitionsberatungen zur Beratung vorzulegen und nach entsprechender Beschlussfassung umzusetzen. Der Feuerschutzausschuss hat bereits eine einstimmige Empfehlung an den Rat ausgesprochen.
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Beratungsfolge
- 15.02.2023 · Rat (17. Sitzung)
- 25.01.2023 · Feuerschutzausschuss (6. Sitzung)
- 412. Satzung zur Änderung des Tarifs zur Kostenersatz- und Gebührensatzung der Feuerwehr der Stadt Hamminkeln vom 14.04.2011Zur Vorlage · 2023/0006 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2023/0006 der Fachdienste 32 sieht die Verabschiedung der 12. Satzung zur Änderung des Tarifs zur Kostenersatz- und Gebührensatzung der Feuerwehr der Stadt Hamminkeln vor. Grundlage für die Neufassung ist eine abgeschlossene Gebührenbedarfsrechnung.
Die vorgeschlagenen Änderungen betreffen die Gebührensätze für Feuerwehr-Dienstkräfte sowie für verschiedene Einsatzfahrzeuge. Die Kosten für das Personal werden mit 6,25 Euro pro 15 Minuten bzw. 25 Euro pro Stunde angesetzt. Bei den Fahrzeuggebühren variieren die Sätze je nach Fahrzeugtyp, beispielsweise für Mannschaftstransportfahrzeuge, Löschgruppenfahrzeuge, Rüstwagen oder Hubrettungsfahrzeuge.
Die Berechnung der Fahrzeugkosten basiert auf den Vorhaltekosten und den Unterhaltskosten. Zu den Vorhaltekosten zählen Abschreibungen auf den Anschaffungswert nach Abzug von Landeszuweisungen, die Verzinsung von Fremdkapital sowie Kosten für die Gebäudenutzung und Fahrzeugversicherungen. Die Gebäudenutzungskosten wurden auf Basis der Daten für das Jahr 2022 mit insgesamt 163.814,89 Euro ausgewiesen. Die Unterhaltskosten, welche Wartung, Reparatur und Kraftstoff umfassen, werden als Mittelwerte der Vorjahre ermittelt. Um eine einheitliche Abrechnung zu gewährleisten, wurden aus den unterschiedlichen Stundensätzen gleichartiger Fahrzeuge einheitliche Gebührensätze gebildet.
Die Verwaltung empfiehlt die Annahme der Änderung. Der Feuerschutzausschuss sowie der Haupt- und Finanzausschuss haben bereits einstimmige Beschlussempfehlungen für die Vorlage abgegeben.
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Beratungsfolge
- 15.02.2023 · Rat (17. Sitzung)
- 08.02.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (15. Sitzung)
- 25.01.2023 · Feuerschutzausschuss (6. Sitzung)
- 5Dritte Änderung der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Hamminkeln vom 25.10.2010Zur Vorlage · 2023/0025 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Hamminkeln hat mit der Beschlussvorlage 2023/0025 die dritte Änderung der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Hamminkeln vom 25.10.2010 vorgelegt. Ziel der Vorlage ist die Anpassung der Gebührenstrukturen aufgrund rechtlicher Änderungen und veränderter Kostenstrukturen.
Aufgrund der gesetzlichen Änderung des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft, die die Einführung der „Ehe für alle“ zum 1. Oktober 2017 beinhaltete, werden die Tarifstellen zur Prüfung der Voraussetzungen für die Begründung einer Lebenspartnerschaft sowie zur Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe neu gefasst. Die Gebühr für die Umwandlung nach deutschem Recht wird auf 80,00 Euro und nach ausländischem Recht auf 100,00 Euro festgesetzt. Eine bisherige Tarifstelle zur Mitwirkung an der Begründung einer Lebenspartnerschaft durch ein anderes Standesamt wird ersatzlos gestrichen.
Zudem sieht die Vorlage eine Anpassung der Gebühr für Eheschließungen in externen Trauräumen durch Eheschließungsstandesbeamte vor. Die Gebühr soll von 250,00 Euro auf 300,00 Euro angehoben werden, wobei eine Wirkung zum 1. März 2023 angestrebt wird. Grund hierfür ist die Anpassung der Vergütung für die im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung tätigen Standesbeamten sowie der Fahrtkostenentschädigung infolge der Erhöhung des Mindestlohns.
Die Verwaltung führt zudem redaktionelle Änderungen in den Tarifnummern F22, F27, F28 und F29 aus. Finanzielle Auswirkungen werden als nicht vorhanden angegeben, da die Gebühren kostendeckend sind. Der Haupt- und Finanzausschuss hat die Vorlage einstimmig mit einer Empfehlung an den Rat beschlossen.
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Beratungsfolge
- 15.02.2023 · Rat (17. Sitzung)
- 08.02.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (15. Sitzung)
- 63. Änderung der HundesteuersatzungZur Vorlage · 2023/0004 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant die dritte Änderung der Hundesteuersatzung. Hintergrund der Vorlage ist die gesetzliche Neuregelung zum 1. Januar 2023, durch die das Arbeitslosengeld II und das Sozialgeld durch das Bürgergeld ersetzt wurden.
Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, die bestehende Satzung vom 10. November 2016 anzupassen, um die terminologische Übereinstimmung mit dem neuen Sozialrecht herzustellen. Konkret soll in § 4 der Satzung, der die allgemeine Steuerermäßigung regelt, der Begriff „Arbeitslosengeld“ durch den Begriff „Bürgergeld“ ersetzt werden. Die Regelung sieht vor, dass für Personen, die Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Bürgergeld beziehen sowie für einkommensmäßig gleichgestellte Personen, die Steuer auf Antrag auf die Hälfte des fälligen Steuersatzes gesenkt wird. Diese Ermäßigung gilt jedoch nur für einen Hund.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat die Änderung in der vorgelegten Fassung einstimmig empfohlen. Der Rat der Stadt Hamminkeln soll über den Beschluss entscheiden. Finanzielle Auswirkungen werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.
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Beratungsfolge
- 15.02.2023 · Rat (17. Sitzung)
- 08.02.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (15. Sitzung)
- 7Windelentsorgung hier: Abkehr vom Holsystem und Wiedereinführung einer stationären WindelannahmeZur Vorlage · 2023/0027 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2023/0027 befasst sich mit der Neuregelung der Windelentsorgung in Hamminkeln. Hintergrund ist ein Antrag einer Fraktion, der im Bauausschuss mit neun zu acht Stimmen angenommen wurde. Dieser Antrag sieht vor, vom bisherigen Holsystem, bei dem Windeln über die graue Abfalltonne entsorgt werden, abzurücken und stattdessen wieder ein frei zugängliches Bringsystem einzuführen. Im Rahmen eines solchen Bringsystems müssten die Container am Bauhof sowie in der Schledenhorster Straße umgehend wieder in Betrieb genommen werden.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass eine Kombination aus beiden Systemen aufgrund steuerlicher Aspekte nicht umsetzbar sei. Eine Rückkehr zum Bringsystem würde die Rückabwicklung bereits bestehender Bestellungen für Sondergefäße sowie die Einstellung der Ausgabe von Antragsformularen für Freimengen zur Folge haben. Zudem wäre die Erstellung eines aktualisierten Abfallkalenders notwendig, was die Kosten um etwa 15.000 Euro erhöhen würde. Die Verwaltung äußert zudem Bedenken hinsichtlich der rechtlichen Sicherheit bei der Gebührenabrechnung und des Verwaltungsaufwands.
Der vorliegende Beschlussentwurf sieht vor, die bisherigen Regelungen zu ändern und die Windelentsorgung mit sofortiger Wirkung ausschließlich im Bringsystem durchzuführen. Dabei sollen die Antragssteller der Freimengen für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 28. Februar 2023 in der kommenden Abrechnung vergütet werden. Die Frist für neue Anträge soll auf den 31. März 2023 festgesetzt werden. Die Verwaltung empfiehlt jedoch, den bisherigen Weg des Holsystems beizubehalten.
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Beratungsfolge
- 15.02.2023 · Rat (17. Sitzung)
- 819. Änderung der Gebührensatzung für die AbfallentsorgungZur Vorlage · 2023/0024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der vorliegenden Beschlussvorlage 2023/0024 wird die 19. Änderung der Gebührensatzung für die Abfallentsorgung in Hamminkeln zur Umsetzung eines im Rat beschlossenen Systems vorgestellt. Ziel der Neuregelung ist es, die Entsorgung von Windeln über das bestehende Wiegesystem zu regeln und bestimmte Freimengen vom Gesamtgewicht der Abfallmenge abzuziehen.
Für Kleinkinder im Alter von 0 bis 3 Jahren können auf Antrag 38 kg pro Monat bzw. 456 kg pro Jahr vom Gesamtgewicht abgezogen werden. Bei Kindern in Kindertagesstätten erfolgt die Zurechnung der entsprechenden Gewichtsmengen an die Einrichtung, basierend auf der Betreuungszeit. Je nach Wochenstundenzahl werden 6 kg (bei 25 Stunden), 8 kg (bei 35 Stunden) oder 10 kg (bei 45 Stunden) pro Monat der jeweiligen Kita zugerechnet. Bei privater Betreuung, etwa durch Tagesmütter, sollen die Windelmengen in der eigenen Tonne der Eltern entsorgt werden.
Für Personen, die auf Inkontinenzwindeln angewiesen sind, sieht die Vorlage nach ärztlicher Bestätigung einen Abzug von 61 kg pro Monat bzw. 732 kg pro Jahr vor. In begründeten Ausnahmefällen kann ein Schlüssel für einen zentralen Sammelcontainer ausgegeben werden.
Anträge auf Anrechnung der Freimengen müssen bis zum 31. März des Folgejahres gestellt werden. Kindertagesstätten müssen Listen der betroffenen Kinder inklusive Betreuungszeiten bis zum 31. Dezember des Kalenderjahres einreichen. Die Verwaltung weist darauf hin, dass durch die Einführung dieser Freimengen ein Gebührenausfall entstehen kann, dessen genaue Höhe noch nicht beziffert werden kann. Die Verwaltung empfiehlt die Annahme des Beschlussentwurfs.
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Beratungsfolge
- 15.02.2023 · Rat (17. Sitzung)
- 08.02.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (15. Sitzung)
- 02.02.2023 · Bauausschuss (12. Sitzung)
- 9Antrag der Evangelische Kirchengemeinde an der Issel auf Übernahme von Trägeranteilen für die zusätzliche temporäre 4. Gruppe für die evangelische Kita Brünen vom 15.12.22Zur Vorlage · 2023/0003 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Evangelische Kirchengemeinde an der Issel hat einen Antrag gestellt, damit die Stadt Hamminkeln den kompletten Trägeranteil für eine zusätzliche, temporäre vierte Gruppe in der evangelischen Kindertageseinrichtung in Brünen übernimmt. Zudem wird die Übernahme der zusätzlichen Personalkosten für die Höhergruppierung der Leitung beantragt. Hintergrund ist eine Unterversorgung von 21 Plätzen für Kinder über drei Jahre im Ortsteil Brünen, die unter anderem auf Wohnbebauungsvorhaben in den Jahren 2020 und 2021 zurückzuführen ist. Zur Sicherung der wohnortnahen Versorgung wurde die Errichtung einer Containerlösung auf einem angrenzenden Spielplatz für eine Dauer von drei Jahren in Aussicht gestellt.
Die jährlichen Kosten für die Übernahme des Trägeranteils, bestehend aus Kinderpauschalen und der Miete für den Container, belaufen sich laut Kreisjugendamt Wesel auf 20.000 Euro pro Kindergartenjahr. Für das Jahr 2023 fallen aufgrund des Beginns des Kitajahres am 1. August Kosten in Höhe von 8.500 Euro an. Der jährliche Mehranteil an Personalkosten für die Leitung wird mit 1.900 Euro beziffert.
Die Verwaltung empfiehlt, den Trägeranteil ab dem Kindergartenjahr 2023/2024 bereitzustellen. Der Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport empfiehlt dem Rat, dem Antrag zuzustimmen und die entsprechenden Mehrausgaben von 8.500 Euro im Haushalt 2023 aufzunehmen.
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Beratungsfolge
- 15.02.2023 · Rat (17. Sitzung)
- 26.01.2023 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (12. Sitzung)
- 10Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung - FörderantragZur Vorlage · 2023/0014 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln beabsichtigt, im Rahmen der Vorlage 2023/0014 die Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung einzuleiten. Hintergrund der Initiative ist die bundesgesetzliche Regelung zur Wärmeplanung, die Kommunen dazu verpflichtet, Strategien für eine klimaneutrale Wärmeversorgung zu entwickeln. Ein solcher Wärmeplan umfasst eine Bestands- und Potenzialanalyse sowie die Erarbeitung von Zielszenarien und Handlungsstrategien, um die Umstellung auf erneuerbare Energien und eine netzgebundene Wärmeversorgung zu unterstützen.
Die Fachdienste 61 legen dar, dass für die Erstellung der Planung externe Dienstleister in Anspruch genommen werden sollen. Die Kosten für diese Leistung werden auf 100.000 Euro geschätzt. Um die finanzielle Belastung für die Kommune zu begrenzen, soll ein Förderantrag im Rahmen der Kommunalrichtlinien gestellt werden. Bei einer Antragstellung bis zum 31. Dezember 2023 sieht die Förderquote einen Zuschuss von 90 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben vor, wodurch sich der kommunale Eigenanteil auf 10.000 Euro reduzieren würde.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat bereits eine einstimmige Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt Hamminkeln abgegeben. Diese sieht vor, die erforderlichen Mittel im Haushalt 2023 bereitzustellen und die Verwaltung mit der Beantragung der Zuwendung sowie der Vergabe der Leistung nach einem positiven Förderbescheid zu beauftragen. Das Vorhaben wird aufgrund der Ausrichtung auf regenerative Energieträger als klimarelevant eingestuft.
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Beratungsfolge
- 15.02.2023 · Rat (17. Sitzung)
- 31.01.2023 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (13. Sitzung)
- 11Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für den Bereich nördlich der Autobahnanschlussstelle zum Zwecke der Ansiedlung eines gewerblichen UnternehmensZur Vorlage · 2023/0009 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 befasst sich mit der Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 22 mit der Bezeichnung „Logistikcenter Isselburger Straße“. Ziel der Planung ist die Ansiedlung eines Logistikunternehmens im Bereich nördlich der Autobahn-Anschlussstelle in Hamminkeln. Die Grundlage für dieses Vorhaben bildet der sachliche Teilplan „Regionale Kooperationsstandorte“ des Regionalverbandes Ruhr (RVR), der diesen Bereich als Standort für Betriebe ab einer Flächengröße von fünf Hektar ausgewiesen hat.
Das geplante Projekt sieht die Nutzung einer etwa 11 Hektar großen Fläche im Außenbereich vor. Kernstück der Bebauung soll ein Hochregallager mit einer Grundfläche von 22.500 Quadratmetern und einer Höhe von 30 Metern sein, ergänzt durch weitere Hallen mit Gebäudehöhen zwischen 14 und 18 Metern. Die Erschließung des Standorts ist gegenüber der Autobahnabfahrt vorgesehen, wobei ein neuer Park-and-Ride-Parkplatz entstehen soll, der den bisherigen Parkplatz südlich der Autobahn ersetzt.
Da das Vorhaben die Entwicklung eines Gewerbestandortes auf Flächen im Außenbereich erfordert, ist neben dem Bebauungsplan auch eine Änderung des Flächennutzungsplanes notwendig. Die Verwaltung bewertet die Auswirkungen auf den Klimawandel aufgrund des Verlusts von Freiflächen als klimaschädlich und empfiehlt die Zustimmung zum Beschlussentwurf. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat dem Rat der Stadt Hamminkeln bereits mit einer Mehrheit von 13 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und einer Enthaltung die Fassung des Aufstellungsbeschlusses empfohlen.
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Beratungsfolge
- 15.02.2023 · Rat (17. Sitzung)
- 31.01.2023 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (13. Sitzung)
- 1266. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hamminkeln zur Ausweisung einer gewerblichen Baufläche nördlich der AutobahnanschlussstelleZur Vorlage · 2023/0010 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2023/0010 der Fachdienste 61 sieht die 66. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hamminkeln vor. Ziel der Änderung ist die Ausweisung einer gewerblichen Baufläche im Bereich nördlich der Autobahnanschlussstelle. Grundlage für die Planung ist der sachliche Teilplan „Regionale Kooperationsstandorte“ des Regionalverbandes Ruhr (RVR), der diesen Bereich als Standort für Betriebe mit einer Flächengröße ab 5 ha ausgewiesen hat.
Im Rahmen der Planung ist die Ansiedlung eines Logistikunternehmens vorgesehen, welches ein Logistikcenter auf einer Fläche von etwa 11 ha beansprucht. Das Projekt umfasst die Errichtung eines Hochregallagers mit einer Grundfläche von 22.500 m² und einer Höhe von 30 m sowie ergänzende Hallen mit Gebäudehöhen von 14 bzw. 18 m. Da sich das betreffende Areal derzeit im Außenbereich befindet, ist eine Änderung der Darstellung von landwirtschaftlicher Fläche zu gewerblicher Baufläche im Flächennutzungsplan erforderlich.
Die Verwaltung empfiehlt die Zustimmung zum Aufstellungsbeschluss, um die weitere Konkretisierung der Planung im Rahmen eines Parallelverfahrens mit einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan zu ermöglichen. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat den Aufstellungsbeschluss mit 13 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und einer Enthaltung empfohlen.
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Beratungsfolge
- 15.02.2023 · Rat (17. Sitzung)
- 31.01.2023 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (13. Sitzung)
- 135. Änderung des Bebauungsplanes Nr. BO8 "Friedhof/Sportplatz" im Ortsteil Dingden - Abwägungsbeschlüsse öffentliche Auslegung - Satzungsbeschluss (§ 10 Abs. 1 BauGB)Zur Vorlage · 2023/0011 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. BO8 „Friedhof/Sportplatz“ im Ortsteil Dingden. Das Vorhaben sieht vor, ehemalige Sportplatzflächen in Wohnbauflächen umzuwandeln. Im Zuge der Ausarbeitung wurde das Plangebiet vergrößert, weshalb ein erneuter Aufstellungsbeschluss erfolgte.
Die Vorlage behandelt die Abwägungsbeschlüsse zur öffentlichen Auslegung sowie den Satzungsbeschluss. Zuvor verzögerte sich das Verfahren, da Maßnahmen zur Sicherung des Rückhaltevolumens sowie die Überarbeitung des Generalentwässerungsplans noch nicht abgeschlossen waren. Nach Angaben der zuständigen Fachabteilung wurde das erforderliche Rückhaltevolumen nun geschaffen, sodass die Anregungen der Bezirksregierung Düsseldorf abgewogen werden können. Ein im Entwurf vorgesehener freistehender Baum im Norden des Gebiets musste aufgrund mangelnder Vitalität gefällt werden, weshalb die Darstellung im Plan angepasst wurde.
Bei der Abwägung der Träger öffentlicher Belange wurden verschiedene Aspekte berücksichtigt. Die Bezirksregierung Düsseldorf und der Kreis Wesel gaben Hinweise zu Gewässerschutz, Hochwasserrisiko und Artenschutz. Die Verwaltung hält fest, dass die geplanten Abstände zum Gewässer die gesetzlichen Anforderungen übertreffen und Maßnahmen zum Artenschutz, wie die Installation von Fledermaus- und Starenkästen, im Bebauungsplan verankert sind. Die Deutsche Telekom Technik GmbH sowie die Handwerkskammer Düsseldorf äußerten keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Planung. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat die Beachtung der Abwägungsempfehlungen empfohlen.
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Beratungsfolge
- 15.02.2023 · Rat (17. Sitzung)
- 31.01.2023 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (13. Sitzung)
- 14Straßen- und Wegekonzept hier: Aktualisierung und ÜberarbeitungZur Vorlage · 2023/0016 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln beabsichtigt, ihr bestehendes Straßen- und Wegekonzept zu aktualisieren und zu überarbeiten. Grundlage für diese Maßnahme ist das Fünfte Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) des Landes Nordrhein-Westfalen, welches die Erstellung eines solchen Konzepts für Straßenunterhaltungsmaßnahmen sowie beitragspflichtige Straßenbaumaßnahmen vorschreibt. Das Konzept muss mindestens alle zwei Jahre fortgeschrieben werden.
Die vorliegende Beschlussvorlage dient der Anpassung des im Dezember 2020 beschlossenen Konzepts an aktuelle Veränderungen im Haushaltsentwurf sowie an bereits abgeschlossene Maßnahmen. Die enthaltenen Listen der geplanten Arbeiten sind als vorläufig zu betrachten, da eine umfassende Befahrung und Bewertung der innerstädtischen Straßen für den Zeitraum 2023/24 vorgesehen ist.
Das Konzept umfasst zwei Kategorien: Erstens geplante, voraussichtlich beitragsfreie Unterhaltungsmaßnahmen, wie etwa Patcherarbeiten im Stadtgebiet oder die Erneuerung von Fahrbahnen und Nebenanlagen in bestimmten Abschnitten des Schlootwegs und der Sandstraße. Zweitens werden beitragspflichtige Straßenbaumaßnahmen aufgeführt, die eine Erneuerung von Fahrbahnen und Nebenanlagen vorsehen. Diese betreffen verschiedene Abschnitte, unter anderem die Sachsenstraße, die Isselstraße und die Rathausstraße, wobei die zeitliche Umsetzung zwischen der Planung für 2023 und Projekten nach 2025 variiert.
Die Verwaltung empfiehlt die Annahme der Änderung, um die Voraussetzungen für die Förderung des umlagefähigen Aufwandes nach dem Kommunalabgabengesetz zu sichern. Der Bauausschuss hat die Änderung mit 15 Ja-Stimmen und zwei Enthaltungen empfohlen.
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- 15.02.2023 · Rat (17. Sitzung)
- 02.02.2023 · Bauausschuss (12. Sitzung)
- 15Finanzielle Beteiligung von Kommunen an WindenergieanlagenZur Vorlage · 2023/0026 · Mitteilungsvorlage
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Mit der Mitteilungsvorlage 2023/0026 informiert der Vorstandsbereich II über die aktuellen Regelungen zur finanziellen Beteiligung von Kommunen an Windenergieanlagen. Durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023) wurden die Bestimmungen zur finanziellen Teilhabe der Gemeinden angepasst und der Anwendungsbereich gegenüber der Vorversion des Gesetzes erweitert. Eine wesentliche Änderung betrifft die Ausdehnung der Regelungen auf Bestandsanlagen sowie die Möglichkeit von Zuwendungen durch Betreiber von Anlagen, für die keine Förderung nach dem EEG in Anspruch genommen wird. Zudem besteht für Anlagenbetreiber die Verpflichtung, allen betroffenen Gemeinden ein Angebot zu Zahlungen nach § 6 EEG 2023 zu unterbreiten, sofern mindestens eine Gemeinde ein Angebot erhält.
Im Rahmen dieser Neuregelungen hat der Bürgermeister Ende November 2022 die Betreiber sämtlicher Windenergieanlagen in der Kommune angeschrieben. Ziel war es, die Bereitschaft für einen freiwilligen Beitrag in Höhe von 0,2 Cent pro Kilowattstunde für Bestandsanlagen zu ermitteln. Bis zum Erstellungszeitpunkt der Vorlage liegt jedoch keine Rückmeldung der Anlagenbetreiber vor, die ein solches Angebot unterbreiten möchten. Eine vollständige Beteiligung aller Betreiber würde zu jährlichen Einnahmen von etwa 40.000 Euro führen. Während die Beiträge für neu zu errichtende Windenergieanlagen sowie für PV-Freiflächenanlagen verpflichtend sind, bleibt die Beteiligung für Bestandsanlagen im Rahmen der freiwilligen Angebote.
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Beratungsfolge
- 15.02.2023 · Rat (17. Sitzung)
- 16Stellenplan für das Jahr 2023Zur Vorlage · 2023/0001 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 10 zum Stellenplan für das Jahr 2023 legt die geplanten Veränderungen im Personalbestand der Stadt Hamminkeln dar. Im Bereich der Beamten zeigt der Entwurf im Vergleich zum Vorjahr keine Veränderung des Gesamtumfangs. Eine Stelle in der Besoldungsgruppe A15 im Personalmanagement wird aufgrund des Endes einer Altersteilzeit gestriccht, während eine Stelle der Besoldungsgruppe A10 zur Nachbesetzung nach Abschluss einer Ausbildung neu geschaffen wird.
Bei den Tarifbeschäftigten ist ein Rückgang von insgesamt 2,20 Stellen im Vergleich zum Jahr 2022 vorgesehen. Die Reduzierung ergibt sich unter anderem durch das Ende von Altersteilzeitphasen, den Eintritt in den Ruhestand sowie die externe Vergabe von Reinigungsleistungen. Gleichzeitig werden neue Stellen oder Stellenanpassungen vorgenommen, etwa im Bereich der Flüchtlingsunterbringung, des Wohngeldes oder des Bauhofs. Auch die Nachbesetzung im Bereich der Erschließungsanlagen zur Gewinnung von Fachkräften ist vorgesehen.
Zudem enthält die Vorlage verschiedene KW-Vermerke, die zukünftige personelle Entwicklungen für die Jahre 202rachten. Diese betreffen unter anderem die Nachfolgeplanung bei Renteneintritten oder dem Ende von Altersteilzeitphasen in den Bereichen Steuern, Schule, Bauhof und Sportstätten. Die Vorlage wurde zur Beratung in den Haupt- und Finanzausschuss sowie in den Rat vorgelegt.
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- 15.02.2023 · Rat (17. Sitzung)
- 08.02.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (15. Sitzung)
- 17Haushaltssatzung und Haushaltsplan einschließlich Anlagen für das Haushaltsjahr 2023Zur Vorlage · 2023/0020 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2023/0020 des Vorstandsbereichs II befasst sich mit der Haushaltssatzung sowie dem Haushaltsplan einschließlich der Anlagen für das Haushaltsjahr 2023 der Stadt Hamminkeln. Der Entwurf des Haushaltsplanes, welcher von der stellvertretenden Kämmerin erstellt und vom Bürgermeister festgestellt wurde, wurde bereits in der Ratssitzung am 21. Dezember 2022 eingebracht.
Im Zeitraum nach der Einbringung hatten die Fraktionen die Möglichkeit, über den Entwurf zu beraten. Die Fachausschüsse führten ihre Beratungen über den Haushaltsplanentwurf bis zum 2. Februar 2023 durch. Die in der Vorlage enthaltenen Änderungen, welche von den Ausschüssen und der Verwaltung vorgeschlagen wurden, sind in einer Zusammenfassung als Anlage beigefügt.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat die vorliegenden Änderungsvorschläge sowie die in seine Zuständigkeit fallenden Anpassungen beraten. In seiner Sitzung am 8. Februar 2023 empfahl der Ausschuss dem Rat, den Haushaltsplan 2023 unter Berücksichtigung der vorgenommenen Änderungen zu beschließen und die entsprechend geänderte Haushaltssatzung zu erlassen. Die Entscheidung des Haupt- und Finanzausschusses fiel mit sieben Ja-Stimmen, sechs Nein-Stimmen und einer Enthaltung.
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Beratungsfolge
- 15.02.2023 · Rat (17. Sitzung)
- 08.02.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (15. Sitzung)
- 18Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 19Mitteilungen und Anfragen