Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung - Förderantrag
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln beabsichtigt, im Rahmen der Vorlage 2023/0014 die Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung einzuleiten. Hintergrund der Initiative ist die bundesgesetzliche Regelung zur Wärmeplanung, die Kommunen dazu verpflichtet, Strategien für eine klimaneutrale Wärmeversorgung zu entwickeln. Ein solcher Wärmeplan umfasst eine Bestands- und Potenzialanalyse sowie die Erarbeitung von Zielszenarien und Handlungsstrategien, um die Umstellung auf erneuerbare Energien und eine netzgebundene Wärmeversorgung zu unterstützen.
Die Fachdienste 61 legen dar, dass für die Erstellung der Planung externe Dienstleister in Anspruch genommen werden sollen. Die Kosten für diese Leistung werden auf 100.000 Euro geschätzt. Um die finanzielle Belastung für die Kommune zu begrenzen, soll ein Förderantrag im Rahmen der Kommunalrichtlinien gestellt werden. Bei einer Antragstellung bis zum 31. Dezember 2023 sieht die Förderquote einen Zuschuss von 90 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben vor, wodurch sich der kommunale Eigenanteil auf 10.000 Euro reduzieren würde.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat bereits eine einstimmige Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt Hamminkeln abgegeben. Diese sieht vor, die erforderlichen Mittel im Haushalt 2023 bereitzustellen und die Verwaltung mit der Beantragung der Zuwendung sowie der Vergabe der Leistung nach einem positiven Förderbescheid zu beauftragen. Das Vorhaben wird aufgrund der Ausrichtung auf regenerative Energieträger als klimarelevant eingestuft.
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Beratungsfolge
- 15.02.2023kein Ergebnis hinterlegt
- 31.01.2023kein Ergebnis hinterlegt