Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (13. Sitzung)
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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin b) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit c) Feststellung der Tagesordnung d) Feststellung von Ausschließungsgründen
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Fragestunde für Einwohner/innen
- 2Beratung über den Haushalt für das Jahr 2023Zur Vorlage · 2023/0008 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2023/0008 der Fachdienste 61 befasst sich mit der Beratung des Haushaltsplans 2023 für den Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung. Der Entwurf umfasst verschiedene Produktbereiche, darunter die räumliche Planung, den öffentlichen Personennahverkehr sowie den Klimaschutz.
Im Bereich der räumlichen Planung sind 60.000 € für planerische Dienstleistungen sowie 50.000 € für mögliche Rechtsverfahren im Rahmen der Planfeststellung zur Betuwe Linie vorgesehen. Für den Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs ist eine Erhöhung des Kostenansatzes um 20.000 € auf insgesamt 80.000 € vorgesehen, um das durch gestiegene Treibstoffkosten entstandene Defizit bei den Bürgerbussen auszugleichen. Die Organisationspauschalen der Bürgerbusvereine werden dabei als durchlaufende Posten behandelt.
Der Bereich Klimaschutz umfasst zahlreiche investive und konsumtive Maßnahmen. Zu den geplanten Investitionen gehören der Bau eines Bürgerradwegs an der Mussumer Straße mit 1.443.000 €, die Errichtung einer Photovoltaikanlage an der Zentralkläranlage mit 832.500 € sowie der barrierefreie Umbau von acht Bushaltestellen mit einem Kostenansatz von 439.560 €. Weitere Projekte betreffen die Errichtung von Mobilstationen, den Erwerb von Ökpunkten sowie die Erweiterung des Radverkehrsnetzes. Zudem sind Mittel für die Erstellung von Mobilitäts- und Vorreiterkonzepten sowie für Energiesparprojekte an Schulen und Kitas vorgesehen. Der Ausschuss wird gebeten, den Entwurf zur Kenntnis zu nehmen und dem Rat einen entsprechenden Veränderungsdienst zu empfehlen.
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Beratungsfolge
- 31.01.2023 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (13. Sitzung)
- 3Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung - FörderantragZur Vorlage · 2023/0014 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln beabsichtigt, im Rahmen der Vorlage 2023/0014 die Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung einzuleiten. Hintergrund der Initiative ist die bundesgesetzliche Regelung zur Wärmeplanung, die Kommunen dazu verpflichtet, Strategien für eine klimaneutrale Wärmeversorgung zu entwickeln. Ein solcher Wärmeplan umfasst eine Bestands- und Potenzialanalyse sowie die Erarbeitung von Zielszenarien und Handlungsstrategien, um die Umstellung auf erneuerbare Energien und eine netzgebundene Wärmeversorgung zu unterstützen.
Die Fachdienste 61 legen dar, dass für die Erstellung der Planung externe Dienstleister in Anspruch genommen werden sollen. Die Kosten für diese Leistung werden auf 100.000 Euro geschätzt. Um die finanzielle Belastung für die Kommune zu begrenzen, soll ein Förderantrag im Rahmen der Kommunalrichtlinien gestellt werden. Bei einer Antragstellung bis zum 31. Dezember 2023 sieht die Förderquote einen Zuschuss von 90 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben vor, wodurch sich der kommunale Eigenanteil auf 10.000 Euro reduzieren würde.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat bereits eine einstimmige Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt Hamminkeln abgegeben. Diese sieht vor, die erforderlichen Mittel im Haushalt 2023 bereitzustellen und die Verwaltung mit der Beantragung der Zuwendung sowie der Vergabe der Leistung nach einem positiven Förderbescheid zu beauftragen. Das Vorhaben wird aufgrund der Ausrichtung auf regenerative Energieträger als klimarelevant eingestuft.
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Beratungsfolge
- 15.02.2023 · Rat (17. Sitzung)
- 31.01.2023 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (13. Sitzung)
- 4Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für den Bereich nördlich der Autobahnanschlussstelle zum Zwecke der Ansiedlung eines gewerblichen UnternehmensZur Vorlage · 2023/0009 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 befasst sich mit der Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 22 mit der Bezeichnung „Logistikcenter Isselburger Straße“. Ziel der Planung ist die Ansiedlung eines Logistikunternehmens im Bereich nördlich der Autobahn-Anschlussstelle in Hamminkeln. Die Grundlage für dieses Vorhaben bildet der sachliche Teilplan „Regionale Kooperationsstandorte“ des Regionalverbandes Ruhr (RVR), der diesen Bereich als Standort für Betriebe ab einer Flächengröße von fünf Hektar ausgewiesen hat.
Das geplante Projekt sieht die Nutzung einer etwa 11 Hektar großen Fläche im Außenbereich vor. Kernstück der Bebauung soll ein Hochregallager mit einer Grundfläche von 22.500 Quadratmetern und einer Höhe von 30 Metern sein, ergänzt durch weitere Hallen mit Gebäudehöhen zwischen 14 und 18 Metern. Die Erschließung des Standorts ist gegenüber der Autobahnabfahrt vorgesehen, wobei ein neuer Park-and-Ride-Parkplatz entstehen soll, der den bisherigen Parkplatz südlich der Autobahn ersetzt.
Da das Vorhaben die Entwicklung eines Gewerbestandortes auf Flächen im Außenbereich erfordert, ist neben dem Bebauungsplan auch eine Änderung des Flächennutzungsplanes notwendig. Die Verwaltung bewertet die Auswirkungen auf den Klimawandel aufgrund des Verlusts von Freiflächen als klimaschädlich und empfiehlt die Zustimmung zum Beschlussentwurf. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat dem Rat der Stadt Hamminkeln bereits mit einer Mehrheit von 13 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und einer Enthaltung die Fassung des Aufstellungsbeschlusses empfohlen.
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Beratungsfolge
- 15.02.2023 · Rat (17. Sitzung)
- 31.01.2023 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (13. Sitzung)
- 566. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hamminkeln zur Ausweisung einer gewerblichen Baufläche nördlich der AutobahnanschlussstelleZur Vorlage · 2023/0010 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2023/0010 der Fachdienste 61 sieht die 66. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hamminkeln vor. Ziel der Änderung ist die Ausweisung einer gewerblichen Baufläche im Bereich nördlich der Autobahnanschlussstelle. Grundlage für die Planung ist der sachliche Teilplan „Regionale Kooperationsstandorte“ des Regionalverbandes Ruhr (RVR), der diesen Bereich als Standort für Betriebe mit einer Flächengröße ab 5 ha ausgewiesen hat.
Im Rahmen der Planung ist die Ansiedlung eines Logistikunternehmens vorgesehen, welches ein Logistikcenter auf einer Fläche von etwa 11 ha beansprucht. Das Projekt umfasst die Errichtung eines Hochregallagers mit einer Grundfläche von 22.500 m² und einer Höhe von 30 m sowie ergänzende Hallen mit Gebäudehöhen von 14 bzw. 18 m. Da sich das betreffende Areal derzeit im Außenbereich befindet, ist eine Änderung der Darstellung von landwirtschaftlicher Fläche zu gewerblicher Baufläche im Flächennutzungsplan erforderlich.
Die Verwaltung empfiehlt die Zustimmung zum Aufstellungsbeschluss, um die weitere Konkretisierung der Planung im Rahmen eines Parallelverfahrens mit einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan zu ermöglichen. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat den Aufstellungsbeschluss mit 13 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und einer Enthaltung empfohlen.
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- 15.02.2023 · Rat (17. Sitzung)
- 31.01.2023 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (13. Sitzung)
- 6Bebauungsplan Nr. 32 "Grundschule Diersfordter Straße" im Ortsteil Hamminkeln - Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB) - Beschluss zur Beteiligung der Behörden (§ 4 Bau GB)Zur Vorlage · 2023/0012 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 befasst sich mit dem Bebauungsplan Nr. 32 „Grundschule Diersfordter Straße“ im Ortsteil Hamminkeln. Ziel des Bebauungsplans ist die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlage für die Errichtung eines neuen Grundschulstandortes inklusive einer Turnhalle. Parallel dazu ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes vorgesehen.
Im Rahmen der laufenden Planung hat sich die Hochbauplanung konkretisiert. Während im ursprünglichen Aufstellungsbeschluss noch ein größerer Rahmen für die Gebäude festgesetzt war, sieht die aktuelle Planung nun eine Begrenzung auf zwei Geschossebenen für das Schulgebäude vor, da eine dreigeschossige Bauweise nicht mehr benötigt wird. Die Turnhalle ist mit einem Vollgeschoss geplant. Alle weiteren Festsetzungen des Bebauungsplans bleiben unverändert bestehen.
Da die erforderlichen Gutachten vorliegen, sieht die Vorlage die Einleitung der nächsten Verfahrensschritte vor. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung soll auf Grundlage des Planentwurfs die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 BauGB beschließen. Die Verwaltung empfiehlt die Zustimmung zum Beschlussentwurf.
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- 31.01.2023 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (13. Sitzung)
- 762. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hamminkeln im Ortsteil Hamminkeln - Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB) - Beschluss zur Beteiligung der Behörden (§ 4 Bau GB)Zur Vorlage · 2023/0013 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant die 62. Änderung des Flächennutzungsplanes im Ortsteil Hamminkeln. Ziel dieser Änderung ist es, die planungsrechtliche Grundlage für die Errichtung eines neuen Grundschulstandortes inklusive einer Turnhalle zu schaffen. Hierzu wird im Parallelverfahren auch der Bebauungsplan Nr. 32 „Grundschule Diersfordter Straße“ aufgestellt. Im Rahmen der Flächennutzungsplanänderung soll die bisherige Darstellung als landwirtschaftliche Fläche in eine Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zwickbindung „Schule“ umgewandelt werden.
Die Verwaltung führt aus, dass sich die Hochbauplanung im Zuge eines laufenden Verhandlungsverfahrens konkretisiert hat. Ein Abgleich dieser aktuellen Planung mit dem vorliegenden Änderungsentwurf ergab, dass die Planung ohne weitere Anpassungen fortgeführt werden kann. Zudem liegen die erforderlichen Gutachten bereits vor.
Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, dass der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 BauGB beschließt. Die Verwaltung empfiehlt die Zustimmung zum Beschlussentwurf. Als potenzielle Auswirkung auf das Klima wird ein großflächiger Verlust von Freiflächen aufgeführt.
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- 31.01.2023 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (13. Sitzung)
- 85. Änderung des Bebauungsplanes Nr. BO8 "Friedhof/Sportplatz" im Ortsteil Dingden - Abwägungsbeschlüsse öffentliche Auslegung - Satzungsbeschluss (§ 10 Abs. 1 BauGB)Zur Vorlage · 2023/0011 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. BO8 „Friedhof/Sportplatz“ im Ortsteil Dingden. Das Vorhaben sieht vor, ehemalige Sportplatzflächen in Wohnbauflächen umzuwandeln. Im Zuge der Ausarbeitung wurde das Plangebiet vergrößert, weshalb ein erneuter Aufstellungsbeschluss erfolgte.
Die Vorlage behandelt die Abwägungsbeschlüsse zur öffentlichen Auslegung sowie den Satzungsbeschluss. Zuvor verzögerte sich das Verfahren, da Maßnahmen zur Sicherung des Rückhaltevolumens sowie die Überarbeitung des Generalentwässerungsplans noch nicht abgeschlossen waren. Nach Angaben der zuständigen Fachabteilung wurde das erforderliche Rückhaltevolumen nun geschaffen, sodass die Anregungen der Bezirksregierung Düsseldorf abgewogen werden können. Ein im Entwurf vorgesehener freistehender Baum im Norden des Gebiets musste aufgrund mangelnder Vitalität gefällt werden, weshalb die Darstellung im Plan angepasst wurde.
Bei der Abwägung der Träger öffentlicher Belange wurden verschiedene Aspekte berücksichtigt. Die Bezirksregierung Düsseldorf und der Kreis Wesel gaben Hinweise zu Gewässerschutz, Hochwasserrisiko und Artenschutz. Die Verwaltung hält fest, dass die geplanten Abstände zum Gewässer die gesetzlichen Anforderungen übertreffen und Maßnahmen zum Artenschutz, wie die Installation von Fledermaus- und Starenkästen, im Bebauungsplan verankert sind. Die Deutsche Telekom Technik GmbH sowie die Handwerkskammer Düsseldorf äußerten keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Planung. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat die Beachtung der Abwägungsempfehlungen empfohlen.
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Beratungsfolge
- 15.02.2023 · Rat (17. Sitzung)
- 31.01.2023 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (13. Sitzung)
- 9Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 10Mitteilungen und Anfragen