Bebauungsplan Nr. 32 "Grundschule Diersfordter Straße" im Ortsteil Hamminkeln - Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB) - Beschluss zur Beteiligung der Behörden (§ 4 Bau GB)
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 befasst sich mit dem Bebauungsplan Nr. 32 „Grundschule Diersfordter Straße“ im Ortsteil Hamminkeln. Ziel des Bebauungsplans ist die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlage für die Errichtung eines neuen Grundschulstandortes inklusive einer Turnhalle. Parallel dazu ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes vorgesehen.
Im Rahmen der laufenden Planung hat sich die Hochbauplanung konkretisiert. Während im ursprünglichen Aufstellungsbeschluss noch ein größerer Rahmen für die Gebäude festgesetzt war, sieht die aktuelle Planung nun eine Begrenzung auf zwei Geschossebenen für das Schulgebäude vor, da eine dreigeschossige Bauweise nicht mehr benötigt wird. Die Turnhalle ist mit einem Vollgeschoss geplant. Alle weiteren Festsetzungen des Bebauungsplans bleiben unverändert bestehen.
Da die erforderlichen Gutachten vorliegen, sieht die Vorlage die Einleitung der nächsten Verfahrensschritte vor. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung soll auf Grundlage des Planentwurfs die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 BauGB beschließen. Die Verwaltung empfiehlt die Zustimmung zum Beschlussentwurf.
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