62. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hamminkeln im Ortsteil Hamminkeln - Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB) - Beschluss zur Beteiligung der Behörden (§ 4 Bau GB)
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant die 62. Änderung des Flächennutzungsplanes im Ortsteil Hamminkeln. Ziel dieser Änderung ist es, die planungsrechtliche Grundlage für die Errichtung eines neuen Grundschulstandortes inklusive einer Turnhalle zu schaffen. Hierzu wird im Parallelverfahren auch der Bebauungsplan Nr. 32 „Grundschule Diersfordter Straße“ aufgestellt. Im Rahmen der Flächennutzungsplanänderung soll die bisherige Darstellung als landwirtschaftliche Fläche in eine Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zwickbindung „Schule“ umgewandelt werden.
Die Verwaltung führt aus, dass sich die Hochbauplanung im Zuge eines laufenden Verhandlungsverfahrens konkretisiert hat. Ein Abgleich dieser aktuellen Planung mit dem vorliegenden Änderungsentwurf ergab, dass die Planung ohne weitere Anpassungen fortgeführt werden kann. Zudem liegen die erforderlichen Gutachten bereits vor.
Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, dass der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 BauGB beschließt. Die Verwaltung empfiehlt die Zustimmung zum Beschlussentwurf. Als potenzielle Auswirkung auf das Klima wird ein großflächiger Verlust von Freiflächen aufgeführt.
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