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Beschlussvorlage

5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. BO8 "Friedhof/Sportplatz" im Ortsteil Dingden - Abwägungsbeschlüsse öffentliche Auslegung - Satzungsbeschluss (§ 10 Abs. 1 BauGB)

2023/0011 15.02.2023 Fachdienste 61

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadt Hamminkeln plant die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. BO8 „Friedhof/Sportplatz“ im Ortsteil Dingden. Das Vorhaben sieht vor, ehemalige Sportplatzflächen in Wohnbauflächen umzuwandeln. Im Zuge der Ausarbeitung wurde das Plangebiet vergrößert, weshalb ein erneuter Aufstellungsbeschluss erfolgte.

Die Vorlage behandelt die Abwägungsbeschlüsse zur öffentlichen Auslegung sowie den Satzungsbeschluss. Zuvor verzögerte sich das Verfahren, da Maßnahmen zur Sicherung des Rückhaltevolumens sowie die Überarbeitung des Generalentwässerungsplans noch nicht abgeschlossen waren. Nach Angaben der zuständigen Fachabteilung wurde das erforderliche Rückhaltevolumen nun geschaffen, sodass die Anregungen der Bezirksregierung Düsseldorf abgewogen werden können. Ein im Entwurf vorgesehener freistehender Baum im Norden des Gebiets musste aufgrund mangelnder Vitalität gefällt werden, weshalb die Darstellung im Plan angepasst wurde.

Bei der Abwägung der Träger öffentlicher Belange wurden verschiedene Aspekte berücksichtigt. Die Bezirksregierung Düsseldorf und der Kreis Wesel gaben Hinweise zu Gewässerschutz, Hochwasserrisiko und Artenschutz. Die Verwaltung hält fest, dass die geplanten Abstände zum Gewässer die gesetzlichen Anforderungen übertreffen und Maßnahmen zum Artenschutz, wie die Installation von Fledermaus- und Starenkästen, im Bebauungsplan verankert sind. Die Deutsche Telekom Technik GmbH sowie die Handwerkskammer Düsseldorf äußerten keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Planung. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat die Beachtung der Abwägungsempfehlungen empfohlen.

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