66. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hamminkeln zur Ausweisung einer gewerblichen Baufläche nördlich der Autobahnanschlussstelle
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2023/0010 der Fachdienste 61 sieht die 66. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hamminkeln vor. Ziel der Änderung ist die Ausweisung einer gewerblichen Baufläche im Bereich nördlich der Autobahnanschlussstelle. Grundlage für die Planung ist der sachliche Teilplan „Regionale Kooperationsstandorte“ des Regionalverbandes Ruhr (RVR), der diesen Bereich als Standort für Betriebe mit einer Flächengröße ab 5 ha ausgewiesen hat.
Im Rahmen der Planung ist die Ansiedlung eines Logistikunternehmens vorgesehen, welches ein Logistikcenter auf einer Fläche von etwa 11 ha beansprucht. Das Projekt umfasst die Errichtung eines Hochregallagers mit einer Grundfläche von 22.500 m² und einer Höhe von 30 m sowie ergänzende Hallen mit Gebäudehöhen von 14 bzw. 18 m. Da sich das betreffende Areal derzeit im Außenbereich befindet, ist eine Änderung der Darstellung von landwirtschaftlicher Fläche zu gewerblicher Baufläche im Flächennutzungsplan erforderlich.
Die Verwaltung empfiehlt die Zustimmung zum Aufstellungsbeschluss, um die weitere Konkretisierung der Planung im Rahmen eines Parallelverfahrens mit einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan zu ermöglichen. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat den Aufstellungsbeschluss mit 13 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und einer Enthaltung empfohlen.
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