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Beschlussvorlage

Dritte Änderung der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Hamminkeln vom 25.10.2010

2023/0025 15.02.2023 Fachdienste 10

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadtverwaltung Hamminkeln hat mit der Beschlussvorlage 2023/0025 die dritte Änderung der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Hamminkeln vom 25.10.2010 vorgelegt. Ziel der Vorlage ist die Anpassung der Gebührenstrukturen aufgrund rechtlicher Änderungen und veränderter Kostenstrukturen.

Aufgrund der gesetzlichen Änderung des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft, die die Einführung der „Ehe für alle“ zum 1. Oktober 2017 beinhaltete, werden die Tarifstellen zur Prüfung der Voraussetzungen für die Begründung einer Lebenspartnerschaft sowie zur Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe neu gefasst. Die Gebühr für die Umwandlung nach deutschem Recht wird auf 80,00 Euro und nach ausländischem Recht auf 100,00 Euro festgesetzt. Eine bisherige Tarifstelle zur Mitwirkung an der Begründung einer Lebenspartnerschaft durch ein anderes Standesamt wird ersatzlos gestrichen.

Zudem sieht die Vorlage eine Anpassung der Gebühr für Eheschließungen in externen Trauräumen durch Eheschließungsstandesbeamte vor. Die Gebühr soll von 250,00 Euro auf 300,00 Euro angehoben werden, wobei eine Wirkung zum 1. März 2023 angestrebt wird. Grund hierfür ist die Anpassung der Vergütung für die im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung tätigen Standesbeamten sowie der Fahrtkostenentschädigung infolge der Erhöhung des Mindestlohns.

Die Verwaltung führt zudem redaktionelle Änderungen in den Tarifnummern F22, F27, F28 und F29 aus. Finanzielle Auswirkungen werden als nicht vorhanden angegeben, da die Gebühren kostendeckend sind. Der Haupt- und Finanzausschuss hat die Vorlage einstimmig mit einer Empfehlung an den Rat beschlossen.

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Dokumente

Beratungsfolge