Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin b) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit c) Feststellung der Tagesordnung d) Feststellung von Ausschließungsgründen
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Fragestunde für Einwohner/innen
- 2Wahl von Schiedspersonen für den Schiedsamtsbezirk HamminkelnZur Vorlage · 2023/0022 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2023/0022 der Fachdienste 32 befasst sich mit der Neubesetzung der Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk III, der die Gebiete Hamminkeln und Ringenberg umfasst. Da die Amtszeit der bisherigen Schiedsperson zum 31. Januar 2023 endet und diese nicht für eine weitere Amtsperiode zur Verfügung steht, ist gemäß dem Schiedsamtsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen eine Neuwahl durch den Rat erforderlich.
Im Rahmen des Auswahlverfahrens, welches durch Bekanntmachungen in lokalen Zeitungen und Information der Fraktionen eingeleitet wurde, gingen zwei Bewerbungen ein. Die Bewerber erfüllen die gesetzlichen Altersvoraussetzungen. Die Verwaltung empfiehlt, die bisherige stellvertretende Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk III zu wählen. Diese Empfehlung begründet die Verwaltung mit der bereits erfolgten Einarbeitung in die Tätigkeit.
Gleichzeitig sieht die Vorlage vor, die Position der stellvertretenden Schiedsperson im Schiedsamtsbezirk III künftig nicht mehr neu zu besetzen. Hintergrund ist die Information der stellvertretenden Schiedspersonen, dass ein Einsatz aufgrund der Regelungen zur Vertretung bei Abwesenheit, etwa durch Urlaub, selten notwendig sei. Stattdessen ist eine künftige Neugliederung der Schiedsamtsbezirke geplant, bei der sich die Schiedspersonen der verschiedenen Bezirke gegenseitig vertreten sollen. Dieses Vorgehen wurde nach Rücksprache mit dem Amtsgericht Wesel als möglich erachtet. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, dem Beschlussentwurf zur Wahl der Schiedsperson zuzustimmen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 15.02.2023 · Rat (17. Sitzung)
- 08.02.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (15. Sitzung)
- 312. Satzung zur Änderung des Tarifs zur Kostenersatz- und Gebührensatzung der Feuerwehr der Stadt Hamminkeln vom 14.04.2011Zur Vorlage · 2023/0006 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2023/0006 der Fachdienste 32 sieht die Verabschiedung der 12. Satzung zur Änderung des Tarifs zur Kostenersatz- und Gebührensatzung der Feuerwehr der Stadt Hamminkeln vor. Grundlage für die Neufassung ist eine abgeschlossene Gebührenbedarfsrechnung.
Die vorgeschlagenen Änderungen betreffen die Gebührensätze für Feuerwehr-Dienstkräfte sowie für verschiedene Einsatzfahrzeuge. Die Kosten für das Personal werden mit 6,25 Euro pro 15 Minuten bzw. 25 Euro pro Stunde angesetzt. Bei den Fahrzeuggebühren variieren die Sätze je nach Fahrzeugtyp, beispielsweise für Mannschaftstransportfahrzeuge, Löschgruppenfahrzeuge, Rüstwagen oder Hubrettungsfahrzeuge.
Die Berechnung der Fahrzeugkosten basiert auf den Vorhaltekosten und den Unterhaltskosten. Zu den Vorhaltekosten zählen Abschreibungen auf den Anschaffungswert nach Abzug von Landeszuweisungen, die Verzinsung von Fremdkapital sowie Kosten für die Gebäudenutzung und Fahrzeugversicherungen. Die Gebäudenutzungskosten wurden auf Basis der Daten für das Jahr 2022 mit insgesamt 163.814,89 Euro ausgewiesen. Die Unterhaltskosten, welche Wartung, Reparatur und Kraftstoff umfassen, werden als Mittelwerte der Vorjahre ermittelt. Um eine einheitliche Abrechnung zu gewährleisten, wurden aus den unterschiedlichen Stundensätzen gleichartiger Fahrzeuge einheitliche Gebührensätze gebildet.
Die Verwaltung empfiehlt die Annahme der Änderung. Der Feuerschutzausschuss sowie der Haupt- und Finanzausschuss haben bereits einstimmige Beschlussempfehlungen für die Vorlage abgegeben.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 15.02.2023 · Rat (17. Sitzung)
- 08.02.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (15. Sitzung)
- 25.01.2023 · Feuerschutzausschuss (6. Sitzung)
- 4Dritte Änderung der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Hamminkeln vom 25.10.2010Zur Vorlage · 2023/0025 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Hamminkeln hat mit der Beschlussvorlage 2023/0025 die dritte Änderung der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Hamminkeln vom 25.10.2010 vorgelegt. Ziel der Vorlage ist die Anpassung der Gebührenstrukturen aufgrund rechtlicher Änderungen und veränderter Kostenstrukturen.
Aufgrund der gesetzlichen Änderung des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft, die die Einführung der „Ehe für alle“ zum 1. Oktober 2017 beinhaltete, werden die Tarifstellen zur Prüfung der Voraussetzungen für die Begründung einer Lebenspartnerschaft sowie zur Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe neu gefasst. Die Gebühr für die Umwandlung nach deutschem Recht wird auf 80,00 Euro und nach ausländischem Recht auf 100,00 Euro festgesetzt. Eine bisherige Tarifstelle zur Mitwirkung an der Begründung einer Lebenspartnerschaft durch ein anderes Standesamt wird ersatzlos gestrichen.
Zudem sieht die Vorlage eine Anpassung der Gebühr für Eheschließungen in externen Trauräumen durch Eheschließungsstandesbeamte vor. Die Gebühr soll von 250,00 Euro auf 300,00 Euro angehoben werden, wobei eine Wirkung zum 1. März 2023 angestrebt wird. Grund hierfür ist die Anpassung der Vergütung für die im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung tätigen Standesbeamten sowie der Fahrtkostenentschädigung infolge der Erhöhung des Mindestlohns.
Die Verwaltung führt zudem redaktionelle Änderungen in den Tarifnummern F22, F27, F28 und F29 aus. Finanzielle Auswirkungen werden als nicht vorhanden angegeben, da die Gebühren kostendeckend sind. Der Haupt- und Finanzausschuss hat die Vorlage einstimmig mit einer Empfehlung an den Rat beschlossen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 15.02.2023 · Rat (17. Sitzung)
- 08.02.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (15. Sitzung)
- 53. Änderung der HundesteuersatzungZur Vorlage · 2023/0004 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant die dritte Änderung der Hundesteuersatzung. Hintergrund der Vorlage ist die gesetzliche Neuregelung zum 1. Januar 2023, durch die das Arbeitslosengeld II und das Sozialgeld durch das Bürgergeld ersetzt wurden.
Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, die bestehende Satzung vom 10. November 2016 anzupassen, um die terminologische Übereinstimmung mit dem neuen Sozialrecht herzustellen. Konkret soll in § 4 der Satzung, der die allgemeine Steuerermäßigung regelt, der Begriff „Arbeitslosengeld“ durch den Begriff „Bürgergeld“ ersetzt werden. Die Regelung sieht vor, dass für Personen, die Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Bürgergeld beziehen sowie für einkommensmäßig gleichgestellte Personen, die Steuer auf Antrag auf die Hälfte des fälligen Steuersatzes gesenkt wird. Diese Ermäßigung gilt jedoch nur für einen Hund.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat die Änderung in der vorgelegten Fassung einstimmig empfohlen. Der Rat der Stadt Hamminkeln soll über den Beschluss entscheiden. Finanzielle Auswirkungen werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 15.02.2023 · Rat (17. Sitzung)
- 08.02.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (15. Sitzung)
- 619. Änderung der Gebührensatzung für die AbfallentsorgungZur Vorlage · 2023/0024 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der vorliegenden Beschlussvorlage 2023/0024 wird die 19. Änderung der Gebührensatzung für die Abfallentsorgung in Hamminkeln zur Umsetzung eines im Rat beschlossenen Systems vorgestellt. Ziel der Neuregelung ist es, die Entsorgung von Windeln über das bestehende Wiegesystem zu regeln und bestimmte Freimengen vom Gesamtgewicht der Abfallmenge abzuziehen.
Für Kleinkinder im Alter von 0 bis 3 Jahren können auf Antrag 38 kg pro Monat bzw. 456 kg pro Jahr vom Gesamtgewicht abgezogen werden. Bei Kindern in Kindertagesstätten erfolgt die Zurechnung der entsprechenden Gewichtsmengen an die Einrichtung, basierend auf der Betreuungszeit. Je nach Wochenstundenzahl werden 6 kg (bei 25 Stunden), 8 kg (bei 35 Stunden) oder 10 kg (bei 45 Stunden) pro Monat der jeweiligen Kita zugerechnet. Bei privater Betreuung, etwa durch Tagesmütter, sollen die Windelmengen in der eigenen Tonne der Eltern entsorgt werden.
Für Personen, die auf Inkontinenzwindeln angewiesen sind, sieht die Vorlage nach ärztlicher Bestätigung einen Abzug von 61 kg pro Monat bzw. 732 kg pro Jahr vor. In begründeten Ausnahmefällen kann ein Schlüssel für einen zentralen Sammelcontainer ausgegeben werden.
Anträge auf Anrechnung der Freimengen müssen bis zum 31. März des Folgejahres gestellt werden. Kindertagesstätten müssen Listen der betroffenen Kinder inklusive Betreuungszeiten bis zum 31. Dezember des Kalenderjahres einreichen. Die Verwaltung weist darauf hin, dass durch die Einführung dieser Freimengen ein Gebührenausfall entstehen kann, dessen genaue Höhe noch nicht beziffert werden kann. Die Verwaltung empfiehlt die Annahme des Beschlussentwurfs.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 15.02.2023 · Rat (17. Sitzung)
- 08.02.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (15. Sitzung)
- 02.02.2023 · Bauausschuss (12. Sitzung)
- 7Stellenplan für das Jahr 2023Zur Vorlage · 2023/0001 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 10 zum Stellenplan für das Jahr 2023 legt die geplanten Veränderungen im Personalbestand der Stadt Hamminkeln dar. Im Bereich der Beamten zeigt der Entwurf im Vergleich zum Vorjahr keine Veränderung des Gesamtumfangs. Eine Stelle in der Besoldungsgruppe A15 im Personalmanagement wird aufgrund des Endes einer Altersteilzeit gestriccht, während eine Stelle der Besoldungsgruppe A10 zur Nachbesetzung nach Abschluss einer Ausbildung neu geschaffen wird.
Bei den Tarifbeschäftigten ist ein Rückgang von insgesamt 2,20 Stellen im Vergleich zum Jahr 2022 vorgesehen. Die Reduzierung ergibt sich unter anderem durch das Ende von Altersteilzeitphasen, den Eintritt in den Ruhestand sowie die externe Vergabe von Reinigungsleistungen. Gleichzeitig werden neue Stellen oder Stellenanpassungen vorgenommen, etwa im Bereich der Flüchtlingsunterbringung, des Wohngeldes oder des Bauhofs. Auch die Nachbesetzung im Bereich der Erschließungsanlagen zur Gewinnung von Fachkräften ist vorgesehen.
Zudem enthält die Vorlage verschiedene KW-Vermerke, die zukünftige personelle Entwicklungen für die Jahre 202rachten. Diese betreffen unter anderem die Nachfolgeplanung bei Renteneintritten oder dem Ende von Altersteilzeitphasen in den Bereichen Steuern, Schule, Bauhof und Sportstätten. Die Vorlage wurde zur Beratung in den Haupt- und Finanzausschuss sowie in den Rat vorgelegt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 15.02.2023 · Rat (17. Sitzung)
- 08.02.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (15. Sitzung)
- 8Haushaltssatzung und Haushaltsplan einschließlich Anlagen für das Haushaltsjahr 2023Zur Vorlage · 2023/0020 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2023/0020 des Vorstandsbereichs II befasst sich mit der Haushaltssatzung sowie dem Haushaltsplan einschließlich der Anlagen für das Haushaltsjahr 2023 der Stadt Hamminkeln. Der Entwurf des Haushaltsplanes, welcher von der stellvertretenden Kämmerin erstellt und vom Bürgermeister festgestellt wurde, wurde bereits in der Ratssitzung am 21. Dezember 2022 eingebracht.
Im Zeitraum nach der Einbringung hatten die Fraktionen die Möglichkeit, über den Entwurf zu beraten. Die Fachausschüsse führten ihre Beratungen über den Haushaltsplanentwurf bis zum 2. Februar 2023 durch. Die in der Vorlage enthaltenen Änderungen, welche von den Ausschüssen und der Verwaltung vorgeschlagen wurden, sind in einer Zusammenfassung als Anlage beigefügt.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat die vorliegenden Änderungsvorschläge sowie die in seine Zuständigkeit fallenden Anpassungen beraten. In seiner Sitzung am 8. Februar 2023 empfahl der Ausschuss dem Rat, den Haushaltsplan 2023 unter Berücksichtigung der vorgenommenen Änderungen zu beschließen und die entsprechend geänderte Haushaltssatzung zu erlassen. Die Entscheidung des Haupt- und Finanzausschusses fiel mit sieben Ja-Stimmen, sechs Nein-Stimmen und einer Enthaltung.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 15.02.2023 · Rat (17. Sitzung)
- 08.02.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (15. Sitzung)
- 9Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 10Mitteilungen und Anfragen