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Beschlussvorlage

19. Änderung der Gebührensatzung für die Abfallentsorgung

2023/0024 15.02.2023

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Mit der vorliegenden Beschlussvorlage 2023/0024 wird die 19. Änderung der Gebührensatzung für die Abfallentsorgung in Hamminkeln zur Umsetzung eines im Rat beschlossenen Systems vorgestellt. Ziel der Neuregelung ist es, die Entsorgung von Windeln über das bestehende Wiegesystem zu regeln und bestimmte Freimengen vom Gesamtgewicht der Abfallmenge abzuziehen.

Für Kleinkinder im Alter von 0 bis 3 Jahren können auf Antrag 38 kg pro Monat bzw. 456 kg pro Jahr vom Gesamtgewicht abgezogen werden. Bei Kindern in Kindertagesstätten erfolgt die Zurechnung der entsprechenden Gewichtsmengen an die Einrichtung, basierend auf der Betreuungszeit. Je nach Wochenstundenzahl werden 6 kg (bei 25 Stunden), 8 kg (bei 35 Stunden) oder 10 kg (bei 45 Stunden) pro Monat der jeweiligen Kita zugerechnet. Bei privater Betreuung, etwa durch Tagesmütter, sollen die Windelmengen in der eigenen Tonne der Eltern entsorgt werden.

Für Personen, die auf Inkontinenzwindeln angewiesen sind, sieht die Vorlage nach ärztlicher Bestätigung einen Abzug von 61 kg pro Monat bzw. 732 kg pro Jahr vor. In begründeten Ausnahmefällen kann ein Schlüssel für einen zentralen Sammelcontainer ausgegeben werden.

Anträge auf Anrechnung der Freimengen müssen bis zum 31. März des Folgejahres gestellt werden. Kindertagesstätten müssen Listen der betroffenen Kinder inklusive Betreuungszeiten bis zum 31. Dezember des Kalenderjahres einreichen. Die Verwaltung weist darauf hin, dass durch die Einführung dieser Freimengen ein Gebührenausfall entstehen kann, dessen genaue Höhe noch nicht beziffert werden kann. Die Verwaltung empfiehlt die Annahme des Beschlussentwurfs.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 229 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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Beratungsfolge