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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ÖFFENTLICHER TEIL
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin b) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit c) Feststellung der Tagesordnung d) Feststellung von Ausschließungsgründen
- 1Fragestunde für Einwohner/innen
- 2Straßen- und Wegekonzept hier: Aktualisierung und ÜberarbeitungZur Vorlage · 2023/0016 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln beabsichtigt, ihr bestehendes Straßen- und Wegekonzept zu aktualisieren und zu überarbeiten. Grundlage für diese Maßnahme ist das Fünfte Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) des Landes Nordrhein-Westfalen, welches die Erstellung eines solchen Konzepts für Straßenunterhaltungsmaßnahmen sowie beitragspflichtige Straßenbaumaßnahmen vorschreibt. Das Konzept muss mindestens alle zwei Jahre fortgeschrieben werden.
Die vorliegende Beschlussvorlage dient der Anpassung des im Dezember 2020 beschlossenen Konzepts an aktuelle Veränderungen im Haushaltsentwurf sowie an bereits abgeschlossene Maßnahmen. Die enthaltenen Listen der geplanten Arbeiten sind als vorläufig zu betrachten, da eine umfassende Befahrung und Bewertung der innerstädtischen Straßen für den Zeitraum 2023/24 vorgesehen ist.
Das Konzept umfasst zwei Kategorien: Erstens geplante, voraussichtlich beitragsfreie Unterhaltungsmaßnahmen, wie etwa Patcherarbeiten im Stadtgebiet oder die Erneuerung von Fahrbahnen und Nebenanlagen in bestimmten Abschnitten des Schlootwegs und der Sandstraße. Zweitens werden beitragspflichtige Straßenbaumaßnahmen aufgeführt, die eine Erneuerung von Fahrbahnen und Nebenanlagen vorsehen. Diese betreffen verschiedene Abschnitte, unter anderem die Sachsenstraße, die Isselstraße und die Rathausstraße, wobei die zeitliche Umsetzung zwischen der Planung für 2023 und Projekten nach 2025 variiert.
Die Verwaltung empfiehlt die Annahme der Änderung, um die Voraussetzungen für die Förderung des umlagefähigen Aufwandes nach dem Kommunalabgabengesetz zu sichern. Der Bauausschuss hat die Änderung mit 15 Ja-Stimmen und zwei Enthaltungen empfohlen.
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Beratungsfolge
- 15.02.2023 · Rat (17. Sitzung)
- 02.02.2023 · Bauausschuss (12. Sitzung)
- 3Grundschule Brünen hier: Konkretisierung Kostenschätzung und weitere VorgehensweiseZur Vorlage · 2023/0017 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 2023/0017 informiert über den aktuellen Stand der Planung und die konkretisierten Kostenschätzungen für den Um- und Anbau der Grundschule Brünen. Auf Basis der fortgeführten Entwurfsplanung belaufen sich die Kosten für die Kostengruppen 300 und 400 auf rund 6.057.637 Euro. Unter Einbeziehung der Außenanlagen und der Baunebenkosten wird ein Gesamtwert von 8.115.000 Euro veranschlagt. Diese Summe umfasst unter anderem die Kosten für eine Containeranlage während der Umbauphase, die Sanierung des Kanals, Arbeiten am denkmalgeschützten Bestand sowie energetische Maßnahmen wie die Dämmung und die Installation einer Wärmepumpenanlage. Nicht enthalten sind die Kosten für die Ausstattung sowie Umzugskosten.
Unter Berücksichtigung eines Sicherheitszuschlags von 20 Prozent für Bauen im Bestand und allgemeine Kostensteigerungen ergibt sich ein Kostenansatz von 8.800.000 Euro, welcher durch die im Haushalt bereitgestellten Mittel gedeckt ist.
Der Bauantrag wurde bereits im Dezember eingereicht. Die Planung sieht nun eine Reduzierung auf zwei Bauabschnitte vor, um die Bauzeit und die Beeinträchtigungen für den Schulbetrieb zu minimieren. Im ersten Bauabschnitt, der ab August 2023 mit einer Dauer von 18 Monaten geplant ist, sollen der Erweiterungsbau sowie Umbaumaßnahmen am Bestandsgebäude erfolgen. Während dieser Zeit werden Klassenräume in einer Containeranlage untergebracht. Der zweite Bauabschnitt umfasst den Trakt mit den Verwaltungsräumen und der Turnhalle und wird auf eine Dauer von 10 Monaten geschätzt. Die Fertigstellung der gesamten Maßnahme ist für Ende 2025 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 02.02.2023 · Bauausschuss (12. Sitzung)
- 4Sachstand zur Windelentsorgung ab dem 01.01.2023 hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 17.01.2023Zur Vorlage · 2023/0021 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamminkeln hat im Rahmen der Mitteilungsvorlage 2023/0021 den Sachstand zur Windelentsorgung ab dem 1. Januar 2023 dargelegt. Grundlage ist ein Beschluss des Rates vom 1. Juli 2021, der die Entsorgung von Kleinkinder- und Inkontinenzwindeln über die graue Restmülltonne ermöglicht.
Im Zuge der Überarbeitung der Gebührensatzung für die Abfallentsorgung wurden die Freimengen angepasst, um eine anteilsmäßige Anrechnung bei Zu- oder Wegzug sowie bei Änderungen der Betreuungszeiten zu vereinfachen. Für Kleinkinder im Alter von 0 bis 3 Jahren wird ein jährliches Freigewicht von 456 kg pro Kind vom Gesamtgewicht abgezogen. Für Inkontinenzwindeln beträgt die jährliche Freimenge 73,732 kg pro Person. Die Berechnung der Werte basiert auf Schätzungen von Experten und Medizinern.
Bei Kindern in Kindertagesstätten wird das Freigewicht je nach Wochenbetreuungszeit anteilig auf die Einrichtung übertragen. Bei 25 Wochenstunden sind dies 70,72 kg, bei 35 Wochenstunden 95,96 kg und bei 45 Wochenstunden 120 kg. Die Kindertagesstätten müssen hierfür bis zum 31. Dezember des Kalenderjahres eine Liste der betroffenen Kinder einreichen. Für die private Tagesbetreuung gilt die Regelung, dass die Windeln weiterhin über den Haushalt zu entsorgen sind. Die Beantragung der Freimengen kann über Formulare der Verwaltung erfolgen und ist rückwirkend bis zum 31. März des Folgejahres möglich.
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Beratungsfolge
- 02.02.2023 · Bauausschuss (12. Sitzung)
- 519. Änderung der Gebührensatzung für die AbfallentsorgungZur Vorlage · 2023/0024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der vorliegenden Beschlussvorlage 2023/0024 wird die 19. Änderung der Gebührensatzung für die Abfallentsorgung in Hamminkeln zur Umsetzung eines im Rat beschlossenen Systems vorgestellt. Ziel der Neuregelung ist es, die Entsorgung von Windeln über das bestehende Wiegesystem zu regeln und bestimmte Freimengen vom Gesamtgewicht der Abfallmenge abzuziehen.
Für Kleinkinder im Alter von 0 bis 3 Jahren können auf Antrag 38 kg pro Monat bzw. 456 kg pro Jahr vom Gesamtgewicht abgezogen werden. Bei Kindern in Kindertagesstätten erfolgt die Zurechnung der entsprechenden Gewichtsmengen an die Einrichtung, basierend auf der Betreuungszeit. Je nach Wochenstundenzahl werden 6 kg (bei 25 Stunden), 8 kg (bei 35 Stunden) oder 10 kg (bei 45 Stunden) pro Monat der jeweiligen Kita zugerechnet. Bei privater Betreuung, etwa durch Tagesmütter, sollen die Windelmengen in der eigenen Tonne der Eltern entsorgt werden.
Für Personen, die auf Inkontinenzwindeln angewiesen sind, sieht die Vorlage nach ärztlicher Bestätigung einen Abzug von 61 kg pro Monat bzw. 732 kg pro Jahr vor. In begründeten Ausnahmefällen kann ein Schlüssel für einen zentralen Sammelcontainer ausgegeben werden.
Anträge auf Anrechnung der Freimengen müssen bis zum 31. März des Folgejahres gestellt werden. Kindertagesstätten müssen Listen der betroffenen Kinder inklusive Betreuungszeiten bis zum 31. Dezember des Kalenderjahres einreichen. Die Verwaltung weist darauf hin, dass durch die Einführung dieser Freimengen ein Gebührenausfall entstehen kann, dessen genaue Höhe noch nicht beziffert werden kann. Die Verwaltung empfiehlt die Annahme des Beschlussentwurfs.
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Beratungsfolge
- 15.02.2023 · Rat (17. Sitzung)
- 08.02.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (15. Sitzung)
- 02.02.2023 · Bauausschuss (12. Sitzung)
- 6Beratung über den Haushaltsplan für das Jahr 2023 ff.Zur Vorlage · 2023/0018 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2023/0018 dient der Beratung über den Haushaltsplan für das Jahr 2023 und die Folgejahre. Der Entwurf des Haushaltsplanes liegt den Mitgliedern des Bauausschusses vor. Grundlage der Vorlage ist ein Auftrag des Rates aus der Sitzung vom 21. Dezember 2022, wonach der Bauausschuss über den Haushaltsplan 2023 in den spezifischen Produktbereichen 1, welcher den Bauhof und das Gebäudemanagement umfasst, sowie der Bereiche 11 bis 13 zu beraten hat.
Zusätzlich zur Beratung des Entwurfs ist die Erörterung von Anträgen vorgesehen, die nach der Aufstellung des Haushaltsplanes 2023 im Rahmen des Veränderungsdienstes eingegangen sind. Die Verwaltung empfiehlt dem Bauausschuss, den Entwurf des Haushaltsplanes 2023 zur Kenntnis zu nehmen. Gleichzeitig wird die Empfehlung ausgesprochen, dem Rat der Stadt die im Änderungsdienst beschlossenen Anpassungen vorzunehmen. Der vorliegende Beschlussentwurf sieht vor, dass der Bauausschuss den Entwurf zur Kenntnis nimmt und dem Rat der Stadt empfiehlt, die entsprechenden Änderungen umzusetzen. Die Federführung der Vorlage liegt beim Vorstandsbereich III.
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Beratungsfolge
- 02.02.2023 · Bauausschuss (12. Sitzung)
- 7Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 8Mitteilungen und Anfragen