Hamminkeln Transparent

← Alle Vorlagen

Mitteilungsvorlage

Sachstand zur Windelentsorgung ab dem 01.01.2023 hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 17.01.2023

2023/0021 02.02.2023

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung der Stadt Hamminkeln hat im Rahmen der Mitteilungsvorlage 2023/0021 den Sachstand zur Windelentsorgung ab dem 1. Januar 2023 dargelegt. Grundlage ist ein Beschluss des Rates vom 1. Juli 2021, der die Entsorgung von Kleinkinder- und Inkontinenzwindeln über die graue Restmülltonne ermöglicht.

Im Zuge der Überarbeitung der Gebührensatzung für die Abfallentsorgung wurden die Freimengen angepasst, um eine anteilsmäßige Anrechnung bei Zu- oder Wegzug sowie bei Änderungen der Betreuungszeiten zu vereinfachen. Für Kleinkinder im Alter von 0 bis 3 Jahren wird ein jährliches Freigewicht von 456 kg pro Kind vom Gesamtgewicht abgezogen. Für Inkontinenzwindeln beträgt die jährliche Freimenge 73,732 kg pro Person. Die Berechnung der Werte basiert auf Schätzungen von Experten und Medizinern.

Bei Kindern in Kindertagesstätten wird das Freigewicht je nach Wochenbetreuungszeit anteilig auf die Einrichtung übertragen. Bei 25 Wochenstunden sind dies 70,72 kg, bei 35 Wochenstunden 95,96 kg und bei 45 Wochenstunden 120 kg. Die Kindertagesstätten müssen hierfür bis zum 31. Dezember des Kalenderjahres eine Liste der betroffenen Kinder einreichen. Für die private Tagesbetreuung gilt die Regelung, dass die Windeln weiterhin über den Haushalt zu entsorgen sind. Die Beantragung der Freimengen kann über Formulare der Verwaltung erfolgen und ist rückwirkend bis zum 31. März des Folgejahres möglich.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 199 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

Dokumente

Beratungsfolge