12. Satzung zur Änderung des Tarifs zur Kostenersatz- und Gebührensatzung der Feuerwehr der Stadt Hamminkeln vom 14.04.2011
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2023/0006 der Fachdienste 32 sieht die Verabschiedung der 12. Satzung zur Änderung des Tarifs zur Kostenersatz- und Gebührensatzung der Feuerwehr der Stadt Hamminkeln vor. Grundlage für die Neufassung ist eine abgeschlossene Gebührenbedarfsrechnung.
Die vorgeschlagenen Änderungen betreffen die Gebührensätze für Feuerwehr-Dienstkräfte sowie für verschiedene Einsatzfahrzeuge. Die Kosten für das Personal werden mit 6,25 Euro pro 15 Minuten bzw. 25 Euro pro Stunde angesetzt. Bei den Fahrzeuggebühren variieren die Sätze je nach Fahrzeugtyp, beispielsweise für Mannschaftstransportfahrzeuge, Löschgruppenfahrzeuge, Rüstwagen oder Hubrettungsfahrzeuge.
Die Berechnung der Fahrzeugkosten basiert auf den Vorhaltekosten und den Unterhaltskosten. Zu den Vorhaltekosten zählen Abschreibungen auf den Anschaffungswert nach Abzug von Landeszuweisungen, die Verzinsung von Fremdkapital sowie Kosten für die Gebäudenutzung und Fahrzeugversicherungen. Die Gebäudenutzungskosten wurden auf Basis der Daten für das Jahr 2022 mit insgesamt 163.814,89 Euro ausgewiesen. Die Unterhaltskosten, welche Wartung, Reparatur und Kraftstoff umfassen, werden als Mittelwerte der Vorjahre ermittelt. Um eine einheitliche Abrechnung zu gewährleisten, wurden aus den unterschiedlichen Stundensätzen gleichartiger Fahrzeuge einheitliche Gebührensätze gebildet.
Die Verwaltung empfiehlt die Annahme der Änderung. Der Feuerschutzausschuss sowie der Haupt- und Finanzausschuss haben bereits einstimmige Beschlussempfehlungen für die Vorlage abgegeben.
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