Wahl von Schiedspersonen für den Schiedsamtsbezirk Hamminkeln
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2023/0022 der Fachdienste 32 befasst sich mit der Neubesetzung der Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk III, der die Gebiete Hamminkeln und Ringenberg umfasst. Da die Amtszeit der bisherigen Schiedsperson zum 31. Januar 2023 endet und diese nicht für eine weitere Amtsperiode zur Verfügung steht, ist gemäß dem Schiedsamtsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen eine Neuwahl durch den Rat erforderlich.
Im Rahmen des Auswahlverfahrens, welches durch Bekanntmachungen in lokalen Zeitungen und Information der Fraktionen eingeleitet wurde, gingen zwei Bewerbungen ein. Die Bewerber erfüllen die gesetzlichen Altersvoraussetzungen. Die Verwaltung empfiehlt, die bisherige stellvertretende Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk III zu wählen. Diese Empfehlung begründet die Verwaltung mit der bereits erfolgten Einarbeitung in die Tätigkeit.
Gleichzeitig sieht die Vorlage vor, die Position der stellvertretenden Schiedsperson im Schiedsamtsbezirk III künftig nicht mehr neu zu besetzen. Hintergrund ist die Information der stellvertretenden Schiedspersonen, dass ein Einsatz aufgrund der Regelungen zur Vertretung bei Abwesenheit, etwa durch Urlaub, selten notwendig sei. Stattdessen ist eine künftige Neugliederung der Schiedsamtsbezirke geplant, bei der sich die Schiedspersonen der verschiedenen Bezirke gegenseitig vertreten sollen. Dieses Vorgehen wurde nach Rücksprache mit dem Amtsgericht Wesel als möglich erachtet. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, dem Beschlussentwurf zur Wahl der Schiedsperson zuzustimmen.
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Beratungsfolge
- 15.02.2023kein Ergebnis hinterlegt
- 08.02.2023kein Ergebnis hinterlegt