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Beschlussvorlage

3. Änderung der Hundesteuersatzung

2023/0004 15.02.2023

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadt Hamminkeln plant die dritte Änderung der Hundesteuersatzung. Hintergrund der Vorlage ist die gesetzliche Neuregelung zum 1. Januar 2023, durch die das Arbeitslosengeld II und das Sozialgeld durch das Bürgergeld ersetzt wurden.

Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, die bestehende Satzung vom 10. November 2016 anzupassen, um die terminologische Übereinstimmung mit dem neuen Sozialrecht herzustellen. Konkret soll in § 4 der Satzung, der die allgemeine Steuerermäßigung regelt, der Begriff „Arbeitslosengeld“ durch den Begriff „Bürgergeld“ ersetzt werden. Die Regelung sieht vor, dass für Personen, die Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Bürgergeld beziehen sowie für einkommensmäßig gleichgestellte Personen, die Steuer auf Antrag auf die Hälfte des fälligen Steuersatzes gesenkt wird. Diese Ermäßigung gilt jedoch nur für einen Hund.

Der Haupt- und Finanzausschuss hat die Änderung in der vorgelegten Fassung einstimmig empfohlen. Der Rat der Stadt Hamminkeln soll über den Beschluss entscheiden. Finanzielle Auswirkungen werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.

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Beratungsfolge