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Beschlussvorlage

Aufstellung des Regionalplanes Ruhr - Stellungnahme der Stadt Hamminkeln zur 3. Beteiligung

2023/0039.1 30.03.2023 Fachdienste 61

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadt Hamminkeln befasst sich im Rahmen der Beschlussvorlage 2023/0039.1 mit der Stellungnahme zur dritten Beteiligungsrunde des Regionalplans Ruhr. Der Regionalverband Ruhr (RVR) hat den Planentwurf aufgrund veränderter Rahmenbedingungen sowie der Auswertung vorangegangener Stellungnahmen überarbeitet. Der neue Regionalplan soll die bestehenden Pläne der Regierungsbezirke Arnsberg, Düsseldorf und Münster sowie den Regionalen Flächennutzungsplan der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr ablösen.

Die vorliegende Vorlage der Fachdienste 61 thematisiert spezifische Änderungen der zeichnerischen und textlichen Festlegungen. Im Bereich der zeichnerischen Anpassungen werden zwei Flächen im Stadtgebiet, die zuvor als allgemeine Freiraum- und Agrarbereiche ausgewiesen waren, nach Anregung des Landesbetriebs Wald und Holz NRW als Waldbereiche neu definiert. Die Verwaltung der Stadt Hamminkeln bewertet diese Änderungen als mit den Belangen der Stadt vereinbar.

Ein wesentlicher Gegenstand der Stellungnahme bleibt der Bereich für die Sicherung und den Abbau oberflächennaher Bodenschätze (BSAB) im Bereich Lankern. Die Stadt Hamminkeln fordert eine Beschränkung dieses Bereichs auf die im Gebietsentwicklungsplan für den Regierungsbezirk Düsseldorf ausgewiesene Größe. Die Regionalplanungsbehörde lehnt diese Verkleinerung ab und begründet die Festlegung mit dem Ziel einer flächensparenden Rohstoffgewinnung und der Ausnutzung von Potenzialflächen. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die aktuelle Erwiderung des Regionalverbandes darauf hindeutet, dass Erweiterungen von Neuaufschlüssen grundsätzlich zu bevorzugen sind.

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