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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin b) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit c) Feststellung der Tagesordnung d) Feststellung von Ausschließungsgründen
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Fragestunde für Einwohner/innen
- 2Verabschiedung und Einführung von Ratsmitgliedern hier: Ratsmitglied Johannes Blümer für Ulrich StreichZur Vorlage · 2023/0047 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Mitteilungsvorlage 2023/0047 informiert die Verwaltung über den Verzicht eines Ratsmitglieds auf sein Mandat sowie die damit verbundene Nachfolge. Ein Ratsmitglied hat mit Wirkung zum 28. Februar 2023 auf das bei der Kommunalwahl am 13. September 2020 erworbene Mandat verzichtet.
Als Nachfolger wurde gemäß den gesetzlichen Bestimmungen der Kommunalwahlordnung ein Mitglied der FWI aus der Reserveliste festgestellt. Die Nachfolge wurde durch die entsprechende Erklärung der betreffenden Person am 2. März 2023 angenommen.
Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen obliegt dem Bürgermeister die Aufgabe, das neue Ratsmitglied einzuführen und feierlich zur gewissenhaften Wahrnehmung der Aufgaben zu verpflichten. Der Vorgang der Verpflichtung sieht vor, dass das Ratsmitglied durch das Erheben von seinem Platz und die Bekundung des Einverständnisses mit einer festgelegten Formel die Zusage leistet, die Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen sowie unter Beachtung des Grundgesetzes, der Landesverfassung und der Gesetze zum Wohle der Gemeinde zu erfüllen. Die Vorlage wurde durch die zuständige Fachdiensteleiterin und den Ersten Beigeordneten unterzeichnet.
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Beratungsfolge
- 30.03.2023 · Rat (18. Sitzung)
- 3Neubau der Grundschule Hamminkeln mit Turnhalle hier: Beschluss des pädagogischen KonzeptesZur Vorlage · 2023/0030.1 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung von Hamminkeln hat eine Beschlussvorlage zum Neubau der Grundschule sowie einer zugehörigen Turnhalle an der Diersfordter Straße vorgelegt. Im Zentrum der Vorlage steht die Entscheidung über das pädagogische Konzept sowie die Ergebnisse der Verhandlungsphase mit einem Generalunternehmer.
Nach der Ausschreibung des Bauvorhabens, bei der die Vergabe von Planung, Bau und Betrieb an einen Generalunternehmer angestrebt wurde, lag ein indikatives Angebot bei rund 32 Millionen Euro. In anschließenden Verhandlungen zwischen der Verwaltung und dem Bieter wurden Optimierungen vorgenommen. Durch eine Anpassung der Grundrissanordnung, die Reduzierung von Nebenflächen sowie technische Anpassungen bei der Gebäudeautomation und den Wärmeerzeugern konnte das verbindliche Angebot auf 31.671.287 Euro festgesetzt werden. Damit liegt der Betrag unter der im Haushalt 2023 angemeldeten Summe von 33,3 Millionen Euro.
Der geplante Neubau umfasst eine Nettoraumfläche von 6.163 Quadratmetern. Die städtebauliche Planung sieht eine Gliederung in Einzelbaukörper vor, die sich in die Umgebung einfügen. Die Architektur nutzt eine Ost-West-Ausrichtung zur natürlichen Belichtung und setzt auf eine barrierefreie Gestaltung der Wege und Anlagen. Das Konzept sieht zudem eine ökologische Ausstattung mit Dachbegrünung und Photovoltaik-Modulen vor. Die Außenanlagen sind als multifunktionale Lern- und Spiellandschaften mit verschiedenen Zonen für Aktivität und Rückzug konzipiert.
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Beratungsfolge
- 30.03.2023 · Rat (18. Sitzung)
- 16.03.2023 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (14. Sitzung)
- 4Neubau der Grundschule Hamminkeln mit Turnhalle hier: Fassung des BaubeschlussesZur Vorlage · 2023/0030.2 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung zum Neubau der Grundschule Hamminkeln mit Turnhalle an der Diersfordter Straße legt die Fassung des Baubeschlusses dar. Nach den vorangegangenen Beschlüssen zum Raumprogramm und zum Neubau wurde ein Verfahren zur Vergabe von Planung, Bau und Betrieb an einen Generalunternehmer durchgeführt. Ziel dieses Vorgehens ist die Optimierung der Kosten über den gesamten Lebenszyklus des Gebäudes sowie die Entlastung der personellen Kapazitäten der Verwaltung.
Im Rahmen eines Teilnahmewettbewerbs wurde ein Angebot der Firma Goldbeck abgegeben. Nach Verhandlungsgesprächen zwischen Januar und Februar 2023, die unter anderem Flächenoptimierungen in Bereichen wie der Mensa-Küche, den Garderoben und den Teamräumen sowie Anpassungen bei der Gebäudeautomation und den Wärmeerzeugern beinhalteten, wurde ein verbindliches Angebot in Höhe von 31.671.287 Euro abgegeben. Damit liegt der Betrag unter der im Haushalt 202<0xC2>3 angemeldeten Summe von 33,3 Millionen Euro.
Der geplante Neubau umfasst eine Nettoraumfläche von 6.163 Quadratmeter. Die städtebauliche Gestaltung sieht eine Gliederung in Einzelbaukörper vor, wobei die Turnhalle parallel zur Diersfordter Straße angeordnet ist. Die Architektur nutzt Klinkerriemchen und Aluminiumfenster und integriert Photovoltaik-Module sowie Dachbegrünungen. Die Außenanlagen sind barrierefrei gestaltet und bieten verschiedene Zonen für Spiel, Sport und Erholung, einschließlich Flächen für einen Schulgarten und Biotope. Die Erschließung erfolgt über die Diersfordter Straße mit vorgesehenen Stellplätzen für PKW und Fahrrad sowie einer Anbindung an den ÖPNV.
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Beratungsfolge
- 30.03.2023 · Rat (18. Sitzung)
- 22.03.2023 · Bauausschuss (14. Sitzung)
- 5Aufstellung des Regionalplanes Ruhr - Stellungnahme der Stadt Hamminkeln zur 3. BeteiligungZur Vorlage · 2023/0039.1 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln befasst sich im Rahmen der Beschlussvorlage 2023/0039.1 mit der Stellungnahme zur dritten Beteiligungsrunde des Regionalplans Ruhr. Der Regionalverband Ruhr (RVR) hat den Planentwurf aufgrund veränderter Rahmenbedingungen sowie der Auswertung vorangegangener Stellungnahmen überarbeitet. Der neue Regionalplan soll die bestehenden Pläne der Regierungsbezirke Arnsberg, Düsseldorf und Münster sowie den Regionalen Flächennutzungsplan der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr ablösen.
Die vorliegende Vorlage der Fachdienste 61 thematisiert spezifische Änderungen der zeichnerischen und textlichen Festlegungen. Im Bereich der zeichnerischen Anpassungen werden zwei Flächen im Stadtgebiet, die zuvor als allgemeine Freiraum- und Agrarbereiche ausgewiesen waren, nach Anregung des Landesbetriebs Wald und Holz NRW als Waldbereiche neu definiert. Die Verwaltung der Stadt Hamminkeln bewertet diese Änderungen als mit den Belangen der Stadt vereinbar.
Ein wesentlicher Gegenstand der Stellungnahme bleibt der Bereich für die Sicherung und den Abbau oberflächennaher Bodenschätze (BSAB) im Bereich Lankern. Die Stadt Hamminkeln fordert eine Beschränkung dieses Bereichs auf die im Gebietsentwicklungsplan für den Regierungsbezirk Düsseldorf ausgewiesene Größe. Die Regionalplanungsbehörde lehnt diese Verkleinerung ab und begründet die Festlegung mit dem Ziel einer flächensparenden Rohstoffgewinnung und der Ausnutzung von Potenzialflächen. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die aktuelle Erwiderung des Regionalverbandes darauf hindeutet, dass Erweiterungen von Neuaufschlüssen grundsätzlich zu bevorzugen sind.
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- 30.03.2023 · Rat (18. Sitzung)
- 6Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 23 "Freiflächen-Photovoltaikanlage am Königsbach" im Ortsteil Dingden - AufstellungsbeschlussZur Vorlage · 2023/0038 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 betrifft den Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 23 „Freiflächen-Photovoltaikanlage am Königsbach“ im Ortsteil Dingden. Ziel des Antrags ist die Errichtung einer Photovoltaikanlage auf einer etwa 4 Hektar großen Fläche innerhalb eines 5,3 Hektar umfassenden Grundstücks. Die Anlage soll den Strom direkt einem in Dingden ansässigen Gewerbebetrieb zuführen.
Nach einer raumordnerischen Bewertung durch den Regionalverband Ruhr ist das Vorhaben mit den Zielen der Landesentwicklungsplanung vereinbar. Es bestehen keine Konflikte mit regionalplanerischen Festlegungen zu Überschwemmungsgebieten, da die geplante Aufständerung der Module auf etwa 1,5 Meter die Fläche im Hochwasserfall als Retentionsraum nutzbar hält. Zur Förderung der Biodiversität und zur Minimierung von Landschaftseingriffen sind Maßnahmen wie die Nutzung von extensiven Grünlandflächen, die Pflanzung von Hecken oder Blühstreifen vorgesehen.
Da das Vorhaben nach aktueller Rechtslage im Außenbereich nicht als privilegiertes Vorhaben gilt, ist eine rechtliche Zulässigkeit nur durch ein Parallelverfahren mit der Ausweisung im Flächennutzungsplan und die Aufstellung eines Bebauungsplanes möglich. Die Verwaltung empfiehlt die Zustimmung zum Aufstellungsbeschluss. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat diesen Beschluss mit 16 Ja-Stimmen und einer Nein-Stimme empfohlen.
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- 30.03.2023 · Rat (18. Sitzung)
- 15.03.2023 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (14. Sitzung)
- 767. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hamminkeln im Ortsteil Dingden - AufstellungsbeschlussZur Vorlage · 2023/0035 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 behandelt den Aufstellungsbeschluss für die 67. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hamminkeln im Ortsteil Dingden. Gegenstand des Antrags ist die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage auf einer etwa 5,3 Hektar großen Fläche im Gemarkung Dingden. Die geplante Anlage soll auf einer landwirtschaftlich genutzten Fläche von circa 4 Hektar errichtet werden, wobei der erzeugte Strom einem in Dingden ansässigen Gewerbebetrieb zugeführt werden soll.
Nach einer Prüfung durch die Verwaltung und einer raumordnerischen Bewertung durch den Regionalverband Ruhr wird die Vereinbarkeit des Vorhabens mit den Zielen der Raumordnung in Aussicht gestellt. Es bestehen keine Konflikte mit regionalplanerischen Festlegungen zum Hochwasserschutz, da das Gebiet nicht als Überschwemmungsgebiet eingestuft ist und die Anlage als Retentionsraum fungieren kann. Zur Förderung der Biodiversität wird eine Gestaltung mit natürlicher Vegetation empfohlen.
Da das Vorhaben nach den aktuellen Regelungen des Baugesetzbuums im Außenbereich nicht als privilegiertes Vorhaben gilt, ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans erforderlich. Die Änderung sieht vor, Flächen für Landwirtschaft, Gewerbe und Grünflächen in Flächen für Versorgungsanlagen mit der Zweckbestimmung für erneuerbare Energien umzuwandeln. Die Verwaltung empfiehlt die Zustimmung zum Aufstellungsbeschluss, wofür der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung mit 16 Ja-Stimmen und einer Gegenstimme die Beschlussempfehlung an den Rat abgegeben hat.
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Beratungsfolge
- 30.03.2023 · Rat (18. Sitzung)
- 15.03.2023 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (14. Sitzung)
- 81. Änderung des Bebauungsplans Nr. 23 "Am Mumbecker Bach" im Ortsteil Dingden - Aufstellungsbeschluss - Beschluss zur Durchführung des vereinfachten Änderungsverfahrens (§ 13 BauGB)Zur Vorlage · 2023/0032 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2023/0032 der Fachdienste 61 sieht die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 23 „Am Mumbecker Bach“ im Ortsteil Dingden vor. Ziel des Vorhabens ist der Aufstellungsbeschluss für eine Änderung im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB.
Der bestehende Bebauungsplan aus dem Jahr 2006 sieht für eine etwa 6.909 m² große Teilfläche im Westen des Gebiets Wohnbauflächen vor. Aufgrund von Bedenken eines nahegelegenen Gewerbebetriebs konnte dieser Bereich bisher nicht baulich umgesetzt werden, da keine überbaubaren Bauzonen festgesetzt waren. Die Fläche wird derzeit überwiegend als landwirtschaftliche Ackerfläche genutzt.
Die geplante Änderung umfasst die Umwidmung von Wohnbaufläche in eine Fläche für die Wasserwirtschaft. Es soll eine naturnahe Retentionsfläche zur Regelung des Wasserabflusses geschaffen werden, die als Erdbecken bei Starkregenereignissen dient. Zudem soll die verbleibende Grundstücksfläche nach einer gutachterlichen Prüfung möglicher Immissionen neu moduliert werden. Ein weiterer Aspekt ist die Prüfung, ob die ursprünglich vorgesehene Anpflanzung von dreißig Kopfweiden als Ausgleichsmaßnahme in den Bereich der neuen Änderung verlegt werden kann.
Die Verwaltung empfiehlt die Annahme des Beschlussentwurfs. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat bereits eine zustimmende Empfehlung an den Rat der Stadt abgegeben.
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Beratungsfolge
- 30.03.2023 · Rat (18. Sitzung)
- 15.03.2023 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (14. Sitzung)
- 97. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 "Minkelsches Feld" im Ortsteil Hamminkeln - Aufstellungsbeschluss - Beschluss zur Durchführung des Verfahrens gemäß § 13a BauGBZur Vorlage · 2023/0031 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2023/0031 der Fachdienste 61 sieht die 7. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 „Minkelsches Feld“ im Ortsteil Hamminkeln vor. Gegenstand des Antrags ist der Aufstellungsbeschluss zur Umwidmung einer etwa 765 m² großen Fläche am Lilienweg. Das Grundstück ist im aktuellen Bebauungsplan als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbindung eines Kinderspielplatzes festgesetzt.
Nach der Reaktivierung des Spielplatzes „Minkelsches Feld“ und der damit einhergehenden Aufgabe des Spielplatzes „Lilienweg“ ist die bisherige Zweckbindung entfallen. Die Verwaltung beabsichtigt, die Fläche in ein Allgemeines Wohngebiet umzuwandeln, um eine innerörtliche Nachnutzung als Wohnbaufläche zu ermöglichen. Die geplante Änderung soll dem städtebaulichen Prinzip „Innen vor Außen“ folgen. In den Entwurf soll zudem eine bauordnungsrechtliche Festlegung aufgenommen werden, die aufgrund der Straßenführung am Lilienweg eine Stellplatzquote von 1,5 Parkplätzen pro Wohneinheit vorsieht.
Das Verfahren soll gemäß § 13a BauGB als vereinfachtes Verfahren zur Innenentwicklung durchgeführt werden, was lediglich eine Berichtigung des Flächennutzungsplans erfordert. Eine Fußwegeverbindung zwischen dem Lilienweg und dem Hirtenweg bleibt durch alternative Routen im Bereich nördlich des Grundstücks erhalten. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt, den Aufstellungsbeschluss zu fassen und die Verwaltung mit der Durchführung der Änderung zu beauftragen.
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Beratungsfolge
- 30.03.2023 · Rat (18. Sitzung)
- 15.03.2023 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (14. Sitzung)
- 102. Änderung des Bebauungsplanes Nr. BO1 "Am Klausenhof" im Ortsteil Dingden - Abwägungsbeschlüsse öffentliche Auslegung - Satzungsbeschluss (§ 10 Abs. 1 BauGB)Zur Vorlage · 2023/0037 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln bereitet die zweite Änderung des Bebauungsplanes Nr. BO1 „Am Klausenhof“ im Ortsteil Dingden vor. Ziel der Änderung ist es, durch eine kleinteilige Umstrukturierung und Erweiterung der Festsetzungen zusätzliche Bebauungsmöglichkeiten auf den betroffenen Grundstücken zu schaffen. Das Verfahren wird als vereinfachtes Aufstellungsverfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt.
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Planentwurfs zwischen Ende Januar und Anfang März 2023 gingen verschiedene Anregungen ein, die im Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung abgewogen wurden. Bezüglich der Landschaftsplanung und der Eingriffsregelung wurde die Beachtung des Landschaftsschutzgebietes sowie der Erhalt eines ortsbildprägenden Baumes empfohlen. Hinsichtlich des Artenschutzrechts sowie der Belange der Unteren Wasserbehörde wurde die Aufnahme entsprechender Regelungen und Hinweise, etwa zur Festsetzung eines Gewässerrandstreifens am Mumbecker Bach, befürwortet.
Zudem wurden Hinweise des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Issel Nord“ zur ökologischen Baubegleitung sowie Anliegen der Deutschen Telekom Technik GmbH und der Westnetz GmbH zu bestehenden Versorgungsleitungen berücksichtigt. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat dem Rat der Stadt empfohlen, den Satzungsbeschluss zur zweiten Änderung des Bebauungsplanes zu fassen und die Entwurfsbegründung als Entscheidungsbegründung zu übernehmen.
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Beratungsfolge
- 30.03.2023 · Rat (18. Sitzung)
- 15.03.2023 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (14. Sitzung)
- 11Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen des Haushaltsjahres 2022Zur Vorlage · 2023/0019 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Mitteilungsvorlage 2023/0019 informiert die Verwaltung über die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen sowie Auszahlungen des Haushaltsjahres 2022. Die in der Anlage zur Sitzungsvorlage aufgeführten Beträge wurden durch den Kämmerer genehmigt.
Die Deckung der zusätzlichen Auszahlungen und Aufwendungen war laut Angaben in der Vorlage gewährleistet. Es wird darauf hingewiesen, dass sich durch abschließende Buchungen zum Jahresabschluss noch weitere über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen ergeben können. Die Federführung der Vorlage liegt bei den Fachdiensten 20.
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Beratungsfolge
- 30.03.2023 · Rat (18. Sitzung)
- 12Bericht über finanzielle Auswirkungen im Zusammenhang mit der Aufnahme und Unterbringung von Schutzsuchenden IV 2022Zur Vorlage · 2023/0048 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 2023/0048 des Vorstandsbereichs II informiert den Rat über die finanziellen Auswirkungen im Zusammenhang mit der Aufnahme und Unterbringung von Schutzsuchenden im vierten Quartal des Jahres 2022. Die Berichterstattung erfolgt gemäß der Verordnung zur Anwendung des Kommunalhaushaltsrechts bei Maßnahmen zur Aufnahme und Unterbringung von Personen, die aufgrund des Krieges in der Ukraine nach Nordrhein-Westfalen eingereist sind.
Nach den vorliegenden Daten sind zum Stichtag 31. Dezember 2022 Mehraufwendungen in Höhe von 1,5 Millionen Euro angefallen, wovon 1,4 Millionen Euro zahlungswirksam waren. Diesen stehen Mehrerträge in Höhe von 749.000 Euro gegenüber, wobei 643.000 Euro zahlungswirksam waren. Die Angaben erfolgen unter dem Vorbehalt der noch ausstehenden Jahresabschlussarbeiten für das Jahr 2022.
Zum Ende des Berichtszeitraums befanden sich 287 ukrainische Flüchtlinge im Stadtgebiet von Hamminkeln. Davon waren 147 Personen in privaten Wohnungen untergebracht. Die Vorlage dient der Erfüllung der Berichtspflicht, da für das vierte Quartal eines jeden Jahres kein separater Quartalsbericht erstellt wird.
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Beratungsfolge
- 30.03.2023 · Rat (18. Sitzung)
- 13Straßenendausbau Schwanenschlatt 3. Bauabschnitt hier: Beschluss des BauprogrammsZur Vorlage · 2023/0046 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2023/0046 sieht den Ausbau der Straße „Schwanenschlatt“ im dritten Bauabschnitt im Ortsteil Dingden vor. Das Vorhaben umfasst den Lückenschluss zwischen dem zweiten Bauabschnitt und der Sachsenstraße, wobei die Straße als Gewerbestraße mit einer zulässigen Geschwindigkeit von 50 km/h geplant ist. Die Straßenfläche soll in Asphaltbauweise mit einer Breite von 6,50 Metern ausgeführt werden. Ergänzend ist ein einseitiger Gehweg aus rotem Pflaster vorgesehen.
Im Rahmen der Maßnahme wird die Straßenbeleuchtung durch neue LED-Leuchten ersetzt. Das abfließende Niederschlagswasser wird über Rinnen und Straßenabläufe dem Regenwasserkanal zugeführt. Ein bestehender provisorischer Wendehammer soll zurückgebaut werden, um die Straße an den vorhandenen zweiten Bauabschnitt anzupassen. Zur ökologischen Aufwertung sind im verbleibenden Grünstreifen die Pflanzung von hochstämmigen Laubbäumen sowie eine Unterbepflanzung vorgesehen.
Die Kosten für das Bauprogramm werden auf 650.000 Euro kalkuliert, wobei die Finanzierung durch Anliegerbeiträge nach BGB aus dem Haushalt 2023 vorgesehen ist. Eine kombinierte Ausschreibung mit dem Straßenbau der Römerstraße kann aufgrund noch zu klärender rechtlicher Aspekte nicht erfolgen, wesso die Ausschreibung für die Schwanenschlatt separat durchgeführt wird. Die Verwaltung plant die Vergabe der Arbeiten für Mai 2023, wobei mit einer Bauzeit von etwa zehn bis zwölf Wochen gerechnet wird. Die Verwaltung empfiehlt die Annahme des Beschlussentwurfs.
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Beratungsfolge
- 30.03.2023 · Rat (18. Sitzung)
- 22.03.2023 · Bauausschuss (14. Sitzung)
- 14Grundstücksangebot für Gewerbeflächen in DingdenZur Vorlage · 2023/0028 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant die Erweiterung des Gewerbegebiets Dingden-Nord durch die Überplanung eines etwa 7.200 Quadratmeter großen Grundstücksbereichs südlich der Gewerbeerschließungsstraße Schwanenschlatt. Ziel der Planung ist die Schaffung von Gewerbeflächen mit eingeschränktem Störgrad. Die Bebauungsplanung soll voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2023 abgeschlossen werden.
Die Verwaltung beabsichtigt, die Vermarktung der Flächen etwa Mitte des Jahres einzuleiten, sobald das Bebauungsplanverfahren ausreichend konkretisiert ist. Das Angebot soll über die Internetseite der Stadt veröffentlicht werden, wobei bereits bekannte Interessenten gezielt informiert werden sollen. Die Entscheidung über die Grundstücksvergabe erfolgt nach der Prüfung der Bewerbungen in den zuständigen politischen Gremien. Die Flächen können dabei an bis zu drei Bewerber aufgeteilt werden.
Hinsichtlich der Preisgestaltung schlägt die Verwaltung einen Verkaufspreis von 73,00 Euro pro Quadratmeter vor. Dieser Wert liegt über dem vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Wesel ermittelten Richtwert von 65,00 Euro pro Quadratmeter. In diesem Preis sind die Ablösung der Erschließungsbeiträge sowie der Kanalanschlussbeiträge enthalten, jedoch nicht die Kosten der Versorgungsunternehmen. Die Anpassung des Preises gegenüber einem Beschluss aus dem Jahr 2022 begründet die Verwaltung mit der allgemeinen Preisentwicklung sowie der besonderen Lage der Grundstücke. Die Kosten für durchgeführte Vermessungsarbeiten in Höhe von etwa 8.150 Euro sollen auf die Flächen umgelegt werden.
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Beratungsfolge
- 30.03.2023 · Rat (18. Sitzung)
- 29.03.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (16. Sitzung)
- 15Vorbereitung der Veräußerung und Grundsätze für die Vergabe von Baugrundstücken im geplanten Neubaugebiet "Alter Sportplatz Ringstraße" in DingdenZur Vorlage · 2023/0029 · Beschlussvorlage
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Die Stadt Hamminkeln bereitet die Veräußerung von Baugrundstücken im geplanten Neubaugebiet „Alter Sportplatz Ringstraße“ in Dingden vor. Nachdem die Rechtskraft der Bebauungsplanung für die 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. BO 8 „Friedhof/Sportplatz“ im Februar 2023 erfolgt ist, werden derzeit die Erschließungsmaßnahmen für die Kanalisation und die Baustraße vorbereitet. Die Verwaltung beabsichtigt, die Veräußerung der Bauplätze in der zweiten Jahreshälfte 2023 einzuleiten.
Die Preisgestaltung der Grundstücke orientiert sich an einem Richtwert des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Kreis Wesel. Die Verwaltung schlägt eine Staffelung der Verkaufspreise vor, die je nach Bebauungsmöglichkeit zwischen 195,32 Euro und 330,45 Euro pro Quadratmeter liegt. Dieser Preis beinhaltet die Ablösung des Kanalanschlussbeitrags. Für Flächen, die für Mehrfamilienhäuser vorgesehen sind, sollen die Preise als Mindestgebote in einer Ausschreibung verwendet werden, wobei auch die Einreichung von Bebauungskonzepten berücksichtigt werden soll.
Bei der Vergabe von Bauplätzen für Einfamilienhäuser und Doppelhaushälften sieht die Verwaltung eine Priorisierung vor, um die Bildung von Wohneigentum zu fördern. Vorrangig sollen junge Paare und Einzelbewerber bis etwa 35 Jahre berücksichtigt werden, insbesondere wenn sie bereits Kinder haben und bislang über keinen eigenen Grundbesitz verfügen. Ein besonderes soziales oder ehrenamtliches Engagement kann ebenfalls in die Auswahl einfließen. Die Erwerber müssen sich zudem zu einer Bebauungsverpflichtung innerhalb von fünf Jahren sowie zu einer Veräußerungsbeschränkung von zehn Jahren verpflichten.
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- 30.03.2023 · Rat (18. Sitzung)
- 29.03.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (16. Sitzung)
- 16Vorschlag für die Besetzung des Vorstandes (Gruppe Erschwerer) des IsselverbandesZur Vorlage · 2023/0049 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 10 befasst sich mit der Neubesetzung des Vorstandes der Gruppe Erschwerer innerhalb des Isselverbandes für die kommende Wahlperiode vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2028. Hintergrund ist das Ende der aktuellen Amtszeit der Vorstandsmitglieder zum Jahresende 2023 sowie eine Neufassung der Verbandssatzung im Jahr 2019, die vorsieht, dass die Gruppe der Erschwerer ab 2024 mit einem Mitglied im Vorstand vertreten ist.
Die Verwaltung empfiehlt dem Rat, für die Besetzung des Vorstandes der Gruppe Erschwerer eine stellvertretende Betriebsleiterin der Kläranlage als ordentliches Mitglied sowie einen Mitarbeiter der VBL III als stellvertretendes Mitglied vorzuschlagen. Dieser Vorschlag erfolgt unter Berücksichtigung der Höhe der Erschwerer-Beiträge.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Rat lediglich ein Vorschlagsrecht besitzt, da die endgültige Wahl der Vorstandsmitglieder durch den Verbandsausschuss erfolgt. Dabei ist die satzungsgemäße Regelung zu beachten, dass Vorstandsmitglieder nicht gleichzeitig dem Verbandsausschuss angehören dürfen. Die Vertretungen im Verbandsausschuss der Gruppe Erschwerer sind bis zum 31. Dezember 2025 bereits besetzt. Die Beschlussfassung über die Vertreter in Gremien von Drittorganisationen erfolgt gemäß der Gemeindeordnung nach den Grundsätzen der Verhältniswahl.
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Beratungsfolge
- 30.03.2023 · Rat (18. Sitzung)
- 17Neubesetzung von Ratsausschüssen und Benennung von Gremiumsmitgliedern in DrittorganisationenZur Vorlage · 2023/0045 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2023/0045 der Fachdienste 10 befasst sich mit der Neubesetzung von kommunalen Ausschüssen sowie der Benennung von Mitgliedern in Gremien von Drittorganisationen. Anlass ist das Ausscheiden eines Ratsmitglieds aus dem Mandat sowie verschiedene Verzichtserklärungen und Mandatstausche innerhalb der Fraktionen.
Nach dem Rücktritt eines Ratsmitglieds wurde ein Nachfolger aus der Reserveliste der FWI festgestellt, welcher das Mandat angenommen hat. Da die Nachfolge im Rat nicht automatisch die Übernahme von Ausschussmandaten und Vertretungen in Drittorganisationen beinhaltet, sind entsprechende Nachbesetzungen erforderlich. Die FWI-Fraktion schlägt vor, das neue Ratsmitglied im Bauausschuss als Mitglied und ersten stellvertretenden Vorsitzenden sowie im Haupt- und Finanzausschuss als stellvertretendes Mitglied zu besetzen. Zudem werden neue Besetzungen für sachkundige Bürger im Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung vorgeschlagen.
Zudem sieht die Vorlage einen Mandatstausch innerhalb der SPD-Fraktion im Haupt- und Finanzausschuss vor. Für die Vertretung in Zweckverbänden, namentlich dem Zweckverband Hochwasserschutz Issel und dem Wasserversorgungsverband Wittenhorst, wird die Nachbesetzung durch das neue Ratsmitglied vorgeschlagen. Die Verwaltung empfiehlt die Annahme der vorliegenden Beschlussentwürfe.
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Beratungsfolge
- 30.03.2023 · Rat (18. Sitzung)
- 18Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 19Mitteilungen und Anfragen