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Beschlussvorlage

7. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 "Minkelsches Feld" im Ortsteil Hamminkeln - Aufstellungsbeschluss - Beschluss zur Durchführung des Verfahrens gemäß § 13a BauGB

2023/0031 30.03.2023 Fachdienste 61

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 2023/0031 der Fachdienste 61 sieht die 7. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 „Minkelsches Feld“ im Ortsteil Hamminkeln vor. Gegenstand des Antrags ist der Aufstellungsbeschluss zur Umwidmung einer etwa 765 m² großen Fläche am Lilienweg. Das Grundstück ist im aktuellen Bebauungsplan als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbindung eines Kinderspielplatzes festgesetzt.

Nach der Reaktivierung des Spielplatzes „Minkelsches Feld“ und der damit einhergehenden Aufgabe des Spielplatzes „Lilienweg“ ist die bisherige Zweckbindung entfallen. Die Verwaltung beabsichtigt, die Fläche in ein Allgemeines Wohngebiet umzuwandeln, um eine innerörtliche Nachnutzung als Wohnbaufläche zu ermöglichen. Die geplante Änderung soll dem städtebaulichen Prinzip „Innen vor Außen“ folgen. In den Entwurf soll zudem eine bauordnungsrechtliche Festlegung aufgenommen werden, die aufgrund der Straßenführung am Lilienweg eine Stellplatzquote von 1,5 Parkplätzen pro Wohneinheit vorsieht.

Das Verfahren soll gemäß § 13a BauGB als vereinfachtes Verfahren zur Innenentwicklung durchgeführt werden, was lediglich eine Berichtigung des Flächennutzungsplans erfordert. Eine Fußwegeverbindung zwischen dem Lilienweg und dem Hirtenweg bleibt durch alternative Routen im Bereich nördlich des Grundstücks erhalten. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt, den Aufstellungsbeschluss zu fassen und die Verwaltung mit der Durchführung der Änderung zu beauftragen.

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