Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (14. Sitzung)
Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin b) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit c) Feststellung der Tagesordnung d) Feststellung von Ausschließungsgründen
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Fragestunde für Einwohner/innen
- 2Antrag zur Errichtung eines Businesscenters in der Nähe der BAB A3 Anschlussstelle Hamminkeln - Vorstellung des KonzeptsZur Vorlage · 2023/0034 · Mitteilungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Verein Pro Mittelstand e.V. hat einen Antrag zur Errichtung eines Businesscenters in der Nähe der Anschlussstelle Hamminkeln an der BAB A3 eingereicht. Das Projekt umfasst die Errichtung eines modernen Bürogebäudes sowie eines Restaurants auf einem Grundstück an der Isselburger Straße im Bereich Weikensee. Die Umsetzung soll durch eine in Gründung befindliche Betriebsgesellschaft unter Beteiligung der LAAK GmbH & Co. KG erfolgen.
Nach der Vermittlung der Flächen durch die Stadt Hamminkeln im Februar 2023 sieht das Vorhaben eine bauliche Entwicklung vor, die derzeit im Flächennutzungsplan als Sondergebiet mit der Zweckbindung Hotel/Restaurant ausgewiesen ist. Da kein Bebauungsplan existiert, ist das Vorhaben dem Außenbereich zuzuordnen. Für die Realisierung des Projekts sind eine Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.
Die Verwaltung bewertet das Vorhaben als positiv. Bei einer entsprechenden Zustimmung durch den Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung würde die Verwaltung im nächsten Schritt eine Abstimmung mit dem Regionalverband Ruhr bezüglich der Vorgaben der Regional- und Landesplanung vornehmen. Voraussetzung hierfür sind die entsprechenden Aufstellungsbeschlüsse für die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes. Das Projekt wird im Rahmen der Sitzung des Ausschusses vorgestellt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 15.03.2023 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (14. Sitzung)
- 3Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 24 "Businesscenter" im Ortsteil Hamminkeln - AufstellungsbeschlussZur Vorlage · 2023/0042 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Hamminkeln hat im Rahmen der Beschlussvorlage 2023/0042 den Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 24 mit dem Titel „Businesscenter“ vorgelegt. Das geplante Projekt sieht die Errichtung eines Bürogebäudes sowie eines Restaurants in der Nähe der Anschlussstelle Hamminkeln an der BAB A3 im Ortsteil Hamminkeln vor.
Da für das betreffende Areal derzeit kein Bebauungsplan existiert, ist neben einer Änderung des Flächennutzungsplanes die Aufstellung eines neuen Bebauungsplans erforderlich. Die Verwaltung plant, im weiteren Verfahren eine Abstimmung mit dem Regionalverband Ruhr durchzuführen, um die Übereinstimmung mit den Vorgaben der Regional- und Landesplanung zu prüfen.
Hinsichtlich der Auswirkungen auf den Klimawandel wird in der Vorlage ein kleinteiliger Verlust von Freiflächen angeführt. Die zuständige Fachabteilung empfiehlt, dem Beschlussentwurf zu folgen. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung soll dem Rat der Stadt Hamminkeln die Annahme des Aufstellungsbeschlusses empfehlen. Die Beratung der Vorlage ist für den Ausschuss am 15. März 2023 sowie für den Rat am 30. März 2023 vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 15.03.2023 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (14. Sitzung)
- 468. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hamminkeln - AufstellungsbeschlussZur Vorlage · 2023/0043 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamminkeln hat mit der Beschlussvorlage 2023/0043 den Aufstellungsbeschluss für die 68. Änderung des Flächennutzungsplanes vorgelegt. Ziel dieser Änderung ist die Anpassung der planerischen Grundlagen im Bereich des Weikensees.
Derzeit ist die betreffende Fläche im Flächennutzungsplan als Sondergebiet mit der Zweckbindung für Hotel und Restaurant ausgewiesen. Laut der Begründung der Fachdienste 61 ist diese bestehende Zweckbindung mit der geplanten Realisierung eines Bürogebäudes nicht vereinbar. Um die notwendigen Voraussetzungen für eine mögliche Ansiedlung eines Businesscenters zu schaffen, ist eine Änderung der Flächennutzung erforderlich.
Hinsichtlich der Auswirkungen auf den Klimawandel führt die Vorlage einen kleinteiligen Verlust von Freiflächen auf. Die Verwaltung empfiehlt, dem Beschlussentwurf zu folgen. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung soll dem Rat der Stadt Hamminkeln die Annahme des Aufstellungsbeschlusses empfehlen. Die Beratung der Vorlage ist für die Sitzung des Ausschusses am 15. März 2023 sowie für die Ratssitzung am 30. März 2023 vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 15.03.2023 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (14. Sitzung)
- 5Aufstellung des Regionalplanes Ruhr - Stellungnahme der Stadt Hamminkeln zur 3. BeteiligungZur Vorlage · 2023/0039 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2023/0039 der Fachdienste 61 befasst sich mit der Stellungnahme der Stadt Hamminkeln zur dritten Beteiligung des Regionalplans Ruhr durch den Regionalverband Ruhr (RVR). Gegenstand der Vorlage sind die Anpassungen des Planentwurfs, die Begründung sowie der Umweltbericht, die im Zeitraum vom 6. Februar bis zum 31. März 2023 zur Einsicht auslagen.
Inhaltlich werden Änderungen der zeichnerischen Festlegungen behandelt, bei denen auf Anregung des Landesbetriebs Wald und Holz NRW Regionalforstamt Ruhrgebiet zwei Flächen, etwa drei Hektar nördlich von Mehrhoog sowie etwa ein Hektar östlich der B473, von Agrarflächen in Waldbereiche umgewandelt wurden. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Ablehnung der Stadt Hamminkeln hinsichtlich der Verkleinerung des Bereichs für die Sicherung und den Abbau oberflächennaher Bodenschätze (BSAB) im Bereich Lankern, da der RVR der entsprechenden Forderung nicht nachgekommen ist.
Zudem thematisiert die Vorlage die Erwiderung der Regionalplanungsbehörde. Die Stadt lehnt eine Erweiterung des BSAB-Bereichs im Bereich Lankern ab und fordert eine Beschränkung auf die Flächengröße des Gebietsentwicklungsplans Düsseldorf. Bezüglich der Versorgungszeiträume für Lockergesteine wird auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts vom 3. Mai 2022 verwiesen, welches die Erhöhung um fünf Jahre für unwirksam erklärt, sodass ein Zeitraum von mindestens 20 Jahren maßgeblich bleibt. Die Verwaltung empfiehlt die Zustimmung zum Beschlussentwurf. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zu den Teilen A und C zu beschließen, wobei eine Vertagung im Rat vorgesehen ist.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 15.03.2023 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (14. Sitzung)
- 6Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 23 "Freiflächen-Photovoltaikanlage am Königsbach" im Ortsteil Dingden - AufstellungsbeschlussZur Vorlage · 2023/0038 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 betrifft den Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 23 „Freiflächen-Photovoltaikanlage am Königsbach“ im Ortsteil Dingden. Ziel des Antrags ist die Errichtung einer Photovoltaikanlage auf einer etwa 4 Hektar großen Fläche innerhalb eines 5,3 Hektar umfassenden Grundstücks. Die Anlage soll den Strom direkt einem in Dingden ansässigen Gewerbebetrieb zuführen.
Nach einer raumordnerischen Bewertung durch den Regionalverband Ruhr ist das Vorhaben mit den Zielen der Landesentwicklungsplanung vereinbar. Es bestehen keine Konflikte mit regionalplanerischen Festlegungen zu Überschwemmungsgebieten, da die geplante Aufständerung der Module auf etwa 1,5 Meter die Fläche im Hochwasserfall als Retentionsraum nutzbar hält. Zur Förderung der Biodiversität und zur Minimierung von Landschaftseingriffen sind Maßnahmen wie die Nutzung von extensiven Grünlandflächen, die Pflanzung von Hecken oder Blühstreifen vorgesehen.
Da das Vorhaben nach aktueller Rechtslage im Außenbereich nicht als privilegiertes Vorhaben gilt, ist eine rechtliche Zulässigkeit nur durch ein Parallelverfahren mit der Ausweisung im Flächennutzungsplan und die Aufstellung eines Bebauungsplanes möglich. Die Verwaltung empfiehlt die Zustimmung zum Aufstellungsbeschluss. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat diesen Beschluss mit 16 Ja-Stimmen und einer Nein-Stimme empfohlen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 30.03.2023 · Rat (18. Sitzung)
- 15.03.2023 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (14. Sitzung)
- 767. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hamminkeln im Ortsteil Dingden - AufstellungsbeschlussZur Vorlage · 2023/0035 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 behandelt den Aufstellungsbeschluss für die 67. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hamminkeln im Ortsteil Dingden. Gegenstand des Antrags ist die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage auf einer etwa 5,3 Hektar großen Fläche im Gemarkung Dingden. Die geplante Anlage soll auf einer landwirtschaftlich genutzten Fläche von circa 4 Hektar errichtet werden, wobei der erzeugte Strom einem in Dingden ansässigen Gewerbebetrieb zugeführt werden soll.
Nach einer Prüfung durch die Verwaltung und einer raumordnerischen Bewertung durch den Regionalverband Ruhr wird die Vereinbarkeit des Vorhabens mit den Zielen der Raumordnung in Aussicht gestellt. Es bestehen keine Konflikte mit regionalplanerischen Festlegungen zum Hochwasserschutz, da das Gebiet nicht als Überschwemmungsgebiet eingestuft ist und die Anlage als Retentionsraum fungieren kann. Zur Förderung der Biodiversität wird eine Gestaltung mit natürlicher Vegetation empfohlen.
Da das Vorhaben nach den aktuellen Regelungen des Baugesetzbuums im Außenbereich nicht als privilegiertes Vorhaben gilt, ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans erforderlich. Die Änderung sieht vor, Flächen für Landwirtschaft, Gewerbe und Grünflächen in Flächen für Versorgungsanlagen mit der Zweckbestimmung für erneuerbare Energien umzuwandeln. Die Verwaltung empfiehlt die Zustimmung zum Aufstellungsbeschluss, wofür der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung mit 16 Ja-Stimmen und einer Gegenstimme die Beschlussempfehlung an den Rat abgegeben hat.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 30.03.2023 · Rat (18. Sitzung)
- 15.03.2023 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (14. Sitzung)
- 81. Änderung des Bebauungsplans Nr. 23 "Am Mumbecker Bach" im Ortsteil Dingden - Aufstellungsbeschluss - Beschluss zur Durchführung des vereinfachten Änderungsverfahrens (§ 13 BauGB)Zur Vorlage · 2023/0032 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2023/0032 der Fachdienste 61 sieht die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 23 „Am Mumbecker Bach“ im Ortsteil Dingden vor. Ziel des Vorhabens ist der Aufstellungsbeschluss für eine Änderung im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB.
Der bestehende Bebauungsplan aus dem Jahr 2006 sieht für eine etwa 6.909 m² große Teilfläche im Westen des Gebiets Wohnbauflächen vor. Aufgrund von Bedenken eines nahegelegenen Gewerbebetriebs konnte dieser Bereich bisher nicht baulich umgesetzt werden, da keine überbaubaren Bauzonen festgesetzt waren. Die Fläche wird derzeit überwiegend als landwirtschaftliche Ackerfläche genutzt.
Die geplante Änderung umfasst die Umwidmung von Wohnbaufläche in eine Fläche für die Wasserwirtschaft. Es soll eine naturnahe Retentionsfläche zur Regelung des Wasserabflusses geschaffen werden, die als Erdbecken bei Starkregenereignissen dient. Zudem soll die verbleibende Grundstücksfläche nach einer gutachterlichen Prüfung möglicher Immissionen neu moduliert werden. Ein weiterer Aspekt ist die Prüfung, ob die ursprünglich vorgesehene Anpflanzung von dreißig Kopfweiden als Ausgleichsmaßnahme in den Bereich der neuen Änderung verlegt werden kann.
Die Verwaltung empfiehlt die Annahme des Beschlussentwurfs. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat bereits eine zustimmende Empfehlung an den Rat der Stadt abgegeben.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 30.03.2023 · Rat (18. Sitzung)
- 15.03.2023 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (14. Sitzung)
- 97. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 "Minkelsches Feld" im Ortsteil Hamminkeln - Aufstellungsbeschluss - Beschluss zur Durchführung des Verfahrens gemäß § 13a BauGBZur Vorlage · 2023/0031 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2023/0031 der Fachdienste 61 sieht die 7. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 „Minkelsches Feld“ im Ortsteil Hamminkeln vor. Gegenstand des Antrags ist der Aufstellungsbeschluss zur Umwidmung einer etwa 765 m² großen Fläche am Lilienweg. Das Grundstück ist im aktuellen Bebauungsplan als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbindung eines Kinderspielplatzes festgesetzt.
Nach der Reaktivierung des Spielplatzes „Minkelsches Feld“ und der damit einhergehenden Aufgabe des Spielplatzes „Lilienweg“ ist die bisherige Zweckbindung entfallen. Die Verwaltung beabsichtigt, die Fläche in ein Allgemeines Wohngebiet umzuwandeln, um eine innerörtliche Nachnutzung als Wohnbaufläche zu ermöglichen. Die geplante Änderung soll dem städtebaulichen Prinzip „Innen vor Außen“ folgen. In den Entwurf soll zudem eine bauordnungsrechtliche Festlegung aufgenommen werden, die aufgrund der Straßenführung am Lilienweg eine Stellplatzquote von 1,5 Parkplätzen pro Wohneinheit vorsieht.
Das Verfahren soll gemäß § 13a BauGB als vereinfachtes Verfahren zur Innenentwicklung durchgeführt werden, was lediglich eine Berichtigung des Flächennutzungsplans erfordert. Eine Fußwegeverbindung zwischen dem Lilienweg und dem Hirtenweg bleibt durch alternative Routen im Bereich nördlich des Grundstücks erhalten. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt, den Aufstellungsbeschluss zu fassen und die Verwaltung mit der Durchführung der Änderung zu beauftragen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 30.03.2023 · Rat (18. Sitzung)
- 15.03.2023 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (14. Sitzung)
- 101. Änderung des Bebauungsplanes Nr. BO 14 "Ringstraße" als vorhabenbezogene Bebauungsplanänderung im Ortsteil Dingden - Abwägungsbeschlüsse frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung - Beschluss zur öffentlichen Auslegung (gemäß § 3 Abs. 2 BauGB)Zur Vorlage · 2023/0040 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2023/0040 der Fachdienste 61 befasst sich mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. BO 14 „Ringstraße“ im Ortsteil Dingden. Ziel dieser vorhabenbezogenen Bebauungsplanänderung ist die Schaffung von zusätzlichen Flächen für Wohngebäude auf einer bisherigen Grünfläche. Der Rat der Stadt Hamminkeln hatte die Aufstellung des Verfahrens bereits am 9. Dezember 2021 beschlossen.
Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens fand am 17. November 2022 eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung statt, bei der keine abwägungsrelevanten Aspekte zur Planung vorgebracht wurden. Die vorliegende Vorlage dient nun dem Beschluss über die öffentliche Auslegung des Planentwurfes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB. Der Vorhabenträger hat hierfür die erforderlichen Planunterlagen erstellt.
Hinsichtlich der Auswirkungen auf den Klimawandel wird der Verlust einer innerörtlichen Freifläche aufgeführt. Die Verwaltung empfiehlt die Zustimmung zum Beschlussentwurf. Dieser sieht vor, die öffentliche Auslegung der Planänderung zu beschließen und die Verwaltung damit zu beauftragen, mit dem Vorhabenträger die notwendigen Vereinbarungen zum Bodenmanagement zu treffen. Der Entwurf wurde für die Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung am 15. März 2023 vorbereitet.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 15.03.2023 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (14. Sitzung)
- 112. Änderung des Bebauungsplanes Nr. BO1 "Am Klausenhof" im Ortsteil Dingden - Abwägungsbeschlüsse öffentliche Auslegung - Satzungsbeschluss (§ 10 Abs. 1 BauGB)Zur Vorlage · 2023/0037 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln bereitet die zweite Änderung des Bebauungsplanes Nr. BO1 „Am Klausenhof“ im Ortsteil Dingden vor. Ziel der Änderung ist es, durch eine kleinteilige Umstrukturierung und Erweiterung der Festsetzungen zusätzliche Bebauungsmöglichkeiten auf den betroffenen Grundstücken zu schaffen. Das Verfahren wird als vereinfachtes Aufstellungsverfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt.
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Planentwurfs zwischen Ende Januar und Anfang März 2023 gingen verschiedene Anregungen ein, die im Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung abgewogen wurden. Bezüglich der Landschaftsplanung und der Eingriffsregelung wurde die Beachtung des Landschaftsschutzgebietes sowie der Erhalt eines ortsbildprägenden Baumes empfohlen. Hinsichtlich des Artenschutzrechts sowie der Belange der Unteren Wasserbehörde wurde die Aufnahme entsprechender Regelungen und Hinweise, etwa zur Festsetzung eines Gewässerrandstreifens am Mumbecker Bach, befürwortet.
Zudem wurden Hinweise des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Issel Nord“ zur ökologischen Baubegleitung sowie Anliegen der Deutschen Telekom Technik GmbH und der Westnetz GmbH zu bestehenden Versorgungsleitungen berücksichtigt. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat dem Rat der Stadt empfohlen, den Satzungsbeschluss zur zweiten Änderung des Bebauungsplanes zu fassen und die Entwurfsbegründung als Entscheidungsbegründung zu übernehmen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 30.03.2023 · Rat (18. Sitzung)
- 15.03.2023 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (14. Sitzung)
- 12Straßenbenennung im Ortsteil DingdenZur Vorlage · 2023/0033 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Erschließung eines neuen Baugebiets im Ortsteil Dingden, welches im Bereich des alten Ascheplatzes an der Ringstraße entsteht, ist eine Benennung der dort neu entstehenden Straßen erforderlich. Das betreffende Gebiet wird durch den Bebauungsplan Nr. 8 – Friedhof/Sportplatz (5. Änderung) geregelt und umfasst zwei Stichstraßen, die von der Ringstraße abzweigen.
Im Zuge des Verfahrens zur Namensfindung wurden der Heimatverein Dingden e.V. sowie die Fraktionen des Rates der Stadt Hamminkeln einbezogen. Der Heimatverein sprach sich für die Benennung der Straßen nach Heinrich Schlütter und Hermann Platz aus. Auf Basis dieser Vorschläge legt die Verwaltung die Benennung der nördlichen Straße als „Herrmann-Platz-Siedlung“ und der südlichen Straße als „Heinrich-Schlütter-Weg“ vor.
Nach Prüfung durch die zuständige Fachabteilung sind keine Verwechslungsgefahren mit bereits bestehenden Straßennamen im Stadtgebiet Hamminkeln ersichtlich. Eine ausreichende Unterscheidung zur Heinrich-Heine-Straße sowie zum Schlümersweg wird als gegeben bewertet. Der Beschlussvorschlag für den Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung sieht die Umsetzung dieser Benennungen vor.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 15.03.2023 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (14. Sitzung)
- 13Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 14Mitteilungen und Anfragen