Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 23 "Freiflächen-Photovoltaikanlage am Königsbach" im Ortsteil Dingden - Aufstellungsbeschluss
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 betrifft den Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 23 „Freiflächen-Photovoltaikanlage am Königsbach“ im Ortsteil Dingden. Ziel des Antrags ist die Errichtung einer Photovoltaikanlage auf einer etwa 4 Hektar großen Fläche innerhalb eines 5,3 Hektar umfassenden Grundstücks. Die Anlage soll den Strom direkt einem in Dingden ansässigen Gewerbebetrieb zuführen.
Nach einer raumordnerischen Bewertung durch den Regionalverband Ruhr ist das Vorhaben mit den Zielen der Landesentwicklungsplanung vereinbar. Es bestehen keine Konflikte mit regionalplanerischen Festlegungen zu Überschwemmungsgebieten, da die geplante Aufständerung der Module auf etwa 1,5 Meter die Fläche im Hochwasserfall als Retentionsraum nutzbar hält. Zur Förderung der Biodiversität und zur Minimierung von Landschaftseingriffen sind Maßnahmen wie die Nutzung von extensiven Grünlandflächen, die Pflanzung von Hecken oder Blühstreifen vorgesehen.
Da das Vorhaben nach aktueller Rechtslage im Außenbereich nicht als privilegiertes Vorhaben gilt, ist eine rechtliche Zulässigkeit nur durch ein Parallelverfahren mit der Ausweisung im Flächennutzungsplan und die Aufstellung eines Bebauungsplanes möglich. Die Verwaltung empfiehlt die Zustimmung zum Aufstellungsbeschluss. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat diesen Beschluss mit 16 Ja-Stimmen und einer Nein-Stimme empfohlen.
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Beratungsfolge
- 30.03.2023kein Ergebnis hinterlegt
- 15.03.2023kein Ergebnis hinterlegt