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Beschlussvorlage

67. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hamminkeln im Ortsteil Dingden - Aufstellungsbeschluss

2023/0035 30.03.2023 Fachdienste 61

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 behandelt den Aufstellungsbeschluss für die 67. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hamminkeln im Ortsteil Dingden. Gegenstand des Antrags ist die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage auf einer etwa 5,3 Hektar großen Fläche im Gemarkung Dingden. Die geplante Anlage soll auf einer landwirtschaftlich genutzten Fläche von circa 4 Hektar errichtet werden, wobei der erzeugte Strom einem in Dingden ansässigen Gewerbebetrieb zugeführt werden soll.

Nach einer Prüfung durch die Verwaltung und einer raumordnerischen Bewertung durch den Regionalverband Ruhr wird die Vereinbarkeit des Vorhabens mit den Zielen der Raumordnung in Aussicht gestellt. Es bestehen keine Konflikte mit regionalplanerischen Festlegungen zum Hochwasserschutz, da das Gebiet nicht als Überschwemmungsgebiet eingestuft ist und die Anlage als Retentionsraum fungieren kann. Zur Förderung der Biodiversität wird eine Gestaltung mit natürlicher Vegetation empfohlen.

Da das Vorhaben nach den aktuellen Regelungen des Baugesetzbuums im Außenbereich nicht als privilegiertes Vorhaben gilt, ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans erforderlich. Die Änderung sieht vor, Flächen für Landwirtschaft, Gewerbe und Grünflächen in Flächen für Versorgungsanlagen mit der Zweckbestimmung für erneuerbare Energien umzuwandeln. Die Verwaltung empfiehlt die Zustimmung zum Aufstellungsbeschluss, wofür der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung mit 16 Ja-Stimmen und einer Gegenstimme die Beschlussempfehlung an den Rat abgegeben hat.

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