62. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hamminkeln - Abwägungsbeschlüsse öffentliche Auslegung - Feststellungsbeschluss
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln bereitet die 62. Änderung des Flächennutzungsplanes vor, um die planungsrechtliche Grundlage für einen neuen Grundschulstandort mit Turnhalle im Ortsteil Hamminkeln zu schaffen. Parallel dazu wird der Bebauungsplan Nr. 32 „Grundschule Diersfordter Straße“ aufgestellt. Im Rahmen des Verfahrens wurden die Stellungnahmen der Behördenbeteiligung sowie der Öffentlichkeitsbeteiligung geprüft.
Die Gelsenwasser Energienetze GmbH und die Westnetz GmbH wiesen auf bestehende Versorgungsleitungen im Bereich des Plangebietes hin. Die Verwaltung bewertete diese Hinweise als primär für die spätere Bauausführung relevant, da sich die betroffenen Leitungen nicht direkt im Plangebiet befinden. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfahl dem Rat, diese Hinweise zu beachten.
Vonseiten der Bezirksregierung Arnsberg wurde auf die Lage über ehemaligen Bergwerksfeldern hingewiesen, was jedoch keine Auswirkungen auf die aktuelle Planung hat. Der Kampfmittelbeseitigungsdienst der Bezirksregierung Düsseldorf meldete einen konkreten Kampfmittelverdacht und empfahl eine Sicherheitsdetektion bei Erdarbeiten. Hierzu ist im Bebauungsplan bereits ein entsprechender Hinweis vorgesehen. Der Kreis Wesel regte eine ortsrandeinbindende Eingrünung sowie die Darstellung von Ausgleichsflächen an. Die Verwaltung führt dazu aus, dass die Eingrünung im Bebauungsplan festgesetzt ist und der ökologische Ausgleich über das Ökokonto „Veehbach“ erfolgt.
Die Verwaltung empfiehlt dem Rat der Stadt, den Feststellungsbeschluss für die 62. Änderung des Flächennutzungsplanes zu fassen.
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- 13.07.2023kein Ergebnis hinterlegt
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