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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin b) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit c) Feststellung der Tagesordnung d) Feststellung von Ausschließungsgründen
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Fragestunde für Einwohner/innen
- 2Einführung Ratsmitglied hier: Ratsmitglied Pierre Gabriel für Matthias HoltkampZur Vorlage · 2023/0093 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Mitteilungsvorlage 2023/0093 informiert die Verwaltung über den Verzicht eines Ratsmitglieds auf sein Mandat sowie die damit verbundene Nachfolge. Das betroffene Ratsmitglied hat mit Wirkung zum 31. Juli 2023 auf das bei der Kommunalwahl 2020 erworbene Mandat verzichtet.
Als Nachfolger wurde gemäß der gesetzlichen Bestimmungen der Kommunalwahlordnung ein Ersatzbewerber der CDU aus der Reserveliste festgestellt. Die Einführung des neuen Ratsmitglieds erfolgt durch den Bürgermeister, der die Person zur gesetzesmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung der Aufgaben verpflichtet. Die Verpflichtung erfolgt in feierlicher Form durch das Bekunden des Einverständnisses mit einer vorgeschriebenen Formel, die die Einhaltung des Grundgesetzes, der Landesverfassung und der Gesetze sowie die Erfüllung der Pflichten zum Wohle der Gemeinde umfasst.
Da das bisherige Ratsmitglied am Tag der Ratssitzung noch im Amt ist, tritt das Mandat des Nachfolgers erst zum 1. August 2023 in Kraft. In der entsprechenden Sitzung des Rates kann das neue Ratsmitglied nach der Einführung lediglich als Zuhörer an der öffentlichen Sitzung teilnehmen. Die Vorlage wurde durch die zuständigen Fachdienste erstellt.
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Beratungsfolge
- 13.07.2023 · Rat (20. Sitzung)
- 3Bebauungsplan Nr. 32 "Grundschule Diersfordter Straße" im Ortsteil Hamminkeln - Abwägungsbeschlüsse öffentliche Auslegung - Satzungsbeschluss § 10 Abs. 1 BauGBZur Vorlage · 2023/0089 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2023/0089 befasst sich mit dem Bebauungsplan Nr. 32 „Grundschule Diersfordter Straße“ in Hamminkeln, der die Schaffung eines neuen Schulstandortes inklusive einer Turnhalle vorsieht. Im Rahmen des Abwägungsprozesses wurden verschiedene Stellungnahmen von Behörden und Unternehmen berücksichtigt. Die Gelsenwasser Energienetze GmbH sowie die Westnetz GmbH wiesen auf bestehende Versorgungsleitungen hin. Die Bezirksregierung Düsseldorf informierte über einen Kampfmittelverdacht, der im Plan berücksichtigt wird, während die Bezirksregierung Arnsberg Informationen zu Bergwerksfeldern beisteuerte.
Vom Kreis Wesel liegen Anregungen zur Eingriffsregelung über das Ökokonto „Veehbach“, zur Landschaftsplanung sowie zum Artenschutz vor, wobei insbesondere die Vermeidung der Hauptbrutsaison von März bis Ende Juli thematisiert wird. Die Untere Wasserbehörde und die Untere Altlasten- und Bodenschutzbehörde äußerten keine grundsätzlichen Bedenken, forderten jedoch die Beachtung von Hinweisen zur Versickerung sowie eine bodenkundliche Baubegleitung gemäß der Bundesbodenschutzverordnung.
Zusätzlich gingen im Rahmen der Offenlage Stellungnahmen des LVR Amt für Bodendenkmalpflege, des Landesbetriebes Wald und Holz sowie des Kampfmittelbeseitigungsdienstes der Bezirksregierung Düsseldorf ein, die Hinweise zu Bodendenkmälern und Erstaufforstungsgenehmigungen enthalten. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat, die genannten Hinweise zu beachten und den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan zu fassen. Die Verwaltung empfiehlt, dem Beschlussentwurf zu folgen.
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Beratungsfolge
- 13.07.2023 · Rat (20. Sitzung)
- 13.07.2023 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (17. Sitzung)
- 462. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hamminkeln - Abwägungsbeschlüsse öffentliche Auslegung - FeststellungsbeschlussZur Vorlage · 2023/0090 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln bereitet die 62. Änderung des Flächennutzungsplanes vor, um die planungsrechtliche Grundlage für einen neuen Grundschulstandort mit Turnhalle im Ortsteil Hamminkeln zu schaffen. Parallel dazu wird der Bebauungsplan Nr. 32 „Grundschule Diersfordter Straße“ aufgestellt. Im Rahmen des Verfahrens wurden die Stellungnahmen der Behördenbeteiligung sowie der Öffentlichkeitsbeteiligung geprüft.
Die Gelsenwasser Energienetze GmbH und die Westnetz GmbH wiesen auf bestehende Versorgungsleitungen im Bereich des Plangebietes hin. Die Verwaltung bewertete diese Hinweise als primär für die spätere Bauausführung relevant, da sich die betroffenen Leitungen nicht direkt im Plangebiet befinden. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfahl dem Rat, diese Hinweise zu beachten.
Vonseiten der Bezirksregierung Arnsberg wurde auf die Lage über ehemaligen Bergwerksfeldern hingewiesen, was jedoch keine Auswirkungen auf die aktuelle Planung hat. Der Kampfmittelbeseitigungsdienst der Bezirksregierung Düsseldorf meldete einen konkreten Kampfmittelverdacht und empfahl eine Sicherheitsdetektion bei Erdarbeiten. Hierzu ist im Bebauungsplan bereits ein entsprechender Hinweis vorgesehen. Der Kreis Wesel regte eine ortsrandeinbindende Eingrünung sowie die Darstellung von Ausgleichsflächen an. Die Verwaltung führt dazu aus, dass die Eingrünung im Bebauungsplan festgesetzt ist und der ökologische Ausgleich über das Ökokonto „Veehbach“ erfolgt.
Die Verwaltung empfiehlt dem Rat der Stadt, den Feststellungsbeschluss für die 62. Änderung des Flächennutzungsplanes zu fassen.
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Beratungsfolge
- 13.07.2023 · Rat (20. Sitzung)
- 13.07.2023 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (17. Sitzung)
- 5Einführung des Deutschlandtickets für Schülerinnen und SchülerZur Vorlage · 2023/0092 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant die Einführung des Deutschlandtickets für Schülerinnen und Schüler zum 1. August 2023. Die Beschlussvorlage sieht vor, dass das Ticket sowohl für Schüler, die nach der Schülerfahrkostenverordnung zur Freifahrt berechtigt sind, als auch für selbstzahlende Schüler zum Preis von 29 Euro angeboten wird. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs zu fördern und die Mobilität deutschlandweit zu ermöglichen.
Die Finanzierung der Selbstzahler-Tickets erfolgt durch die bisherigen Aufwendungen der Schulträger sowie durch Eigenanteile der Schüler. Sollten diese Mittel nicht ausreichen, wird die Differenz durch das Land Nordrhein-Westfalen ausgeglichen. Für die freifahrtberechtigten Schüler ersetzt das Deutschlandticket das bisherige Schokoticket. Die Verwaltung weist darauf hin, dass durch den Wechsel die Kosten pro Ticket von 735 Euro auf 588 Euro sinken, wobei die Einsparungen an den Verkehrsverbund abgeführt werden.
Die Verwaltung empfiehlt die Annahme des Beschlusses, da für das Schuljahr 2023/24 keine Mehrkosten für den Haushalt der Stadt entstehen. Durch das Deutschlandticket erweitert sich das Nutzungsangebot für Schülerinnen und Schüler, da nun auch die Nutzung von Zügen möglich ist. Eine vertragliche Regelung soll sicherstellen, dass die Vergütung für die Verkehrsunternehmen weiterhin auf dem bisherigen Niveau bleibt.
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Beratungsfolge
- 13.07.2023 · Rat (20. Sitzung)
- 6Neubesetzung von Ratsausschüssen und Benennung von Gremiumsmitgliedern in DrittorganisationenZur Vorlage · 2023/0094 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 10 befasst sich mit der Neubesetzung von Ratsausschüssen und Gremien in Drittorganisationen nach dem Ausscheiden eines Ratsmitglieds zum 31.07.2023. Da das betreffende Ratsmitglied sein Mandat niedergelegt hat, wurde durch die Nachfolgefeststellung ein Ersatzbewerber der CDU als neues Ratsmitglied zum 01.0läufigen 08.2023 ermittelt.
Da die Nachfolge im Rat nicht automatisch die Übernahme der bisherigen Mandate in Ausschüssen und Zweckverbänden beinhaltet, liegen entsprechende Vorschläge zur Neubesetzung vor. Die CDU-Fraktion hat hierzu personelle Vorschläge eingereicht. Der neue Ratsbewerber soll in den Haupt- und Finanzausschuss, den Rechnungsprüfungsausschuss, den Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung sowie den Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport berufen werden. In diesem Zusammenhang verliert der neue Ratsbewerber seine bisherigen Sitze als sachkundiger Bürger in diesen Gremien. Als Nachfolger für die Positionen als sachkundiger Bürger wird ein weiterer Vorschlag zur Besetzung des Rechnungsprüfungsausschusses sowie des Ausschusses für Soziale Angelegenheiten vorgelegt.
Darüber hinaus umfasst die Vorlage die Benennung von Vertretern für Drittorganisationen. Dies betrifft die Verbandsversammlung und den Betriebsausschuss des Wasserversorgungsverbandes Wittenhorst sowie den Zweckverband Hochwasserschutz Issel. Auch für den Verbandsausschuss und den Verbandsvorstand des Wasser- und Bodenverbandes Mittlere Issel sind Neubesetzungen vorgesehen. Die Verwaltung empfiehlt die Annahme der vorgeschlagenen Besetzungsvorschläge.
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Beratungsfolge
- 13.07.2023 · Rat (20. Sitzung)
- 7Mitteilungen und Anfragen