Nachbesetzung von Ratsausschüssen und Benennung von Gremiumsmitgliedern in Drittorganisationen
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2023/0100 der Fachdienste 10 befasst sich mit der Nachbesetzung von Mandaten in kommunalen Ausschüssen sowie in Drittorganisationen. Hintergrund der Vorlage ist die Niederlegung von Mandaten durch einen sachkundigen Bürger zum 21. Juli 2023.
Aufgrund dieses Ausscheidens sind Nachfolgefeststellungen für verschiedene Gremien erforderlich. Dies betrifft die Besetzung eines ordentlichen Mitgliedplatzes im Bauausschuss sowie eines stellvertretenden Mitgliedplatzes im Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung. Zudem ist die Nachbesetzung eines stellvertretenden Mitgliedplatzes im Verbandsausschuss der Gruppe Gemeinden des Wasser- und Bodenverbands Untere Issel Süd vorgesehen.
Die Verwaltung legt dar, dass für die Nachbesetzung in den kommunalen Ausschüssen ein Mehrheitsbeschluss des Rates auf Vorschlag der entsprechenden Fraktion erforderlich ist, wobei die festgelegte Höchstzahl an sachkundigen Bürgern nicht überschritten werden darf. Für die Vertretung in Drittorganisationen ist ebenfalls eine Mehrheitswahl durch den Rat vorgesehen.
Die SPD-Fraktion hat für die zu besetzenden Positionen entsprechende Vorschläge unterbreitet. Im Bauausschuss soll ein Ratsmitglied als Mitglied nachrücken, während im Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung ein sachkundiger Bürger als stellvertretendes Mitglied vorgeschlagen wurde. Für den Verbandsausschuss der Unteren Issel Süd wurde ein Ratsmitglied als stellvertretendes Mitglied nominiert. Der Rat wird gebeten, diese Vorschläge zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 28.09.2023kein Ergebnis hinterlegt