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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin b) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit c) Feststellung der Tagesordnung d) Feststellung von Ausschließungsgründen
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Fragestunde für Einwohner/innen
- 2Pro Campesinos 1977 e.V., Antrag auf Mietunterstützung aufgrund Satzungsgrundlage des VereinsZur Vorlage · 2023/0126 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2023/0126 der Fachdienste 40 befasst sich mit einem erneuten Antrag des Vereins Pro Campesinos 1977 e.V. auf Mietunterstützung. Der Verein begründet das Ersuchen mit seiner Satzungsgrundlage. Ein inhaltlich identischer Antrag wurde bereits im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2023 von den politischen Gremien abgelehnt.
Nachdem die Politik die Verwaltung mit der Durchführung eines Gesprächs mit dem Verein beauftragt hatte, wurde dieses am 26. Juni 2023 geführt. Das Ergebnis dieses Gesprächs ist die erneute Einreichung des Antrags. Die Verwaltung stellt in der Vorlage fest, dass durch die erneute Antragstellung kein neues Sachverhaltsvorbringen vorliegt. Dennoch wurde zugesagt, den wiederholten Antrag den Gremien vorzulegen.
Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag abzulehnen, da aufgrund der aktuellen Haushaltslage der Stadt Hamminkeln eine jährliche Kostenübernahme in Höhe von 4.000 Euro nicht möglich ist. Der Entwurf für den Beschluss sieht vor, dass auch den Wiederholungsantrag abzulehnen ist. Der Haupt- und Finanzausschuss hat diese Empfehlung in seiner Sitzung am 21. September 2023 mit neun Ja-Stimmen und sechs Nein-Stimmen übernommen und empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, dem Antrag nicht stattzugeben.
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Beratungsfolge
- 28.09.2023 · Rat (21. Sitzung)
- 21.09.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (18. Sitzung)
- 3Prüfung der Denkmaleigenschaft der ehemaligen Volksschule Hamminkeln, Lehrerhaus und Turnhalle sowie mögliche Folgenutzung; hier Anträge a) Hamminkelner Verkehrsverein b) Senioren UnionZur Vorlage · 2023/0140 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2023/0140 befasst sich mit der Prüfung der Denkmaleigenschaft der ehemaligen Volksschule in Hamminkeln sowie des dazugehörigen Lehrerhauses und der Turnhalle. Grundlage der Vorlage sind Anträge des Hamminkelner Verkehrsvereins und der Senioren Union.
Nach einer Einschätzung des Rheinischen Amtes für Denkmalpflege aus dem Jahr 2022 erfüllt das Schulgebäude aufgrund umfangreicher baulicher Veränderungen an Dachstuhl, Fenstern und Innenraum die Voraussetzungen für ein Baudenkmal nicht mehr. Auch die Prüfung des Ensembles, bestehend aus dem Schulgebäude, den Lehrerhäusern und der Turnhalle, ergab nach einem Ortstermin im Juli 2023, dass aufgrund substanzieller Veränderungen kein Antrag auf Unterschutzstellung gestellt wird. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Lehrerhäuser sich in Privateigentum befinden und die Turnhalle bauliche Mängel aufweist.
Hinsichtlich einer möglichen Folgenutzung des Schulgebäudes nach Fertigstellung des neuen Schulkomplexes werden verschiedene Optionen aufgeführt, die von der Vermarktung der gesamten Fläche bis zur Überlassung des Gebäudes an Dritte reichen. Die Verwaltung vertritt die Ansicht, dass der schulhistorische Wert allein nicht für eine Nutzung als Heimathaus oder Haus der Vereine ausreicht. Antragstellende werden dazu angehalten, ein Nutzungskonzept sowie einen Wirtschaftsplan vorzulegen. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Beratung zur Folgenutzung des Gebäudes im Bauausschuss fortzuführen.
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Beratungsfolge
- 28.09.2023 · Rat (21. Sitzung)
- 21.09.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (18. Sitzung)
- 4Dritter Ort Schloss Ringenberg - weitere Förderung des Landes NRW 2025-2027Zur Vorlage · 2023/0125 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2023/0125 der Fachdienste 40 befasst sich mit der Fortführung der kulturellen Arbeit am Schloss Ringenberg sowie der Einbindung eines kommunalen Gesamtkonzepts für kulturelle Bildung. Das Schloss wird seit 2021 als „Dritter Ort“ geführt und erhält nach Mitteilung des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes NRW ab 2024 eine degressive Förderung. Für das Jahr 2024 ist eine Fördersumme von 50.000 Euro vorgesehen, die in den Jahren 2025 und 2026 auf 40.000 Euro beziehungsweise 30.000 Euro sinken wird.
Die Verwaltung kalkuliert für das Jahr 2024 Gesamtkosten in Höhe von 129.000 Euro für den Kulturbetrieb, das Personal sowie Instandsetzungsmaßnahmen. Bei erwarteten Einnahmen und Fördermitteln von 90.500 Euro ergibt sich ein Eigenanteil der Stadt Hamminkeln von 38.500 Euro, welcher in den Folgejahren aufgrund der sinkenden Landesmittel auf bis zu 58.000 Euro im Jahr 2026 ansteigen wird.
Zudem wird die Einbeziehung eines Gesamtkonzepts kultureller Bildung thematisiert, dessen finale Phase für die Einreichung beim Land im Oktober 2023 geplant ist. Die Umsetzung der Maßnahmen könnte Preisgelder von bis zu 15.000 Euro generieren. Die Verwaltung empfiehlt, die kulturelle Arbeit am Schloss Ringenberg fortzusetzen und die entsprechenden Haushaltsmittel bereitzustellen. Die zukünftige Raumnutzung des Schlosses soll im Rahmen der Gespräche mit potenziellen neuen Eigentümern vertraglich geregelt werden.
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Beratungsfolge
- 28.09.2023 · Rat (21. Sitzung)
- 21.09.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (18. Sitzung)
- 5Unterbringung von Flüchtlingen im Stadtgebiet; hier: Antrag der FWI-Fraktion im Rat der Stadt Hamminkeln vom 13.09.2023 betreffend zentrale UnterbringungseinrichtungZur Vorlage · 2023/0142 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2023/0142 des Vorstandsbereichs II befasst sich mit dem Antrag der FWI-Fraktion zur Unterbringung von Flüchtlingen im Stadtgebiet Hamminkeln, insbesondere im Hinblick auf eine zentrale Unterbringungseinrichtung. Der Antrag fordert Beschlüsse über weitere Unterbringungskapazitäten.
Die Verwaltung empfiehlt dem Rat, den Tagesordnungspunkt abzusetzen, da für eine Entscheidungsvorbereitung wesentliche Sachverhalte noch ungeklärt sind. Der vorliegende Beschlussentwurf sieht vor, die Errichtung einer zentralen Unterbringungseinrichtung in Dingden oder einem anderen Ortsteil abzulehnen und die Verwaltung anzuweisen, Gespräche mit zuständigen Stellen zur Errichtung einer solchen Einrichtung abzubrechen.
Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, Vorsorge für zu erwartende Steigerungen der Flüchtlingszahlen zu treffen. Dabei sollen Flüchtlinge dezentral auf alle Ortsteile verteilt werden, wobei die Einwohnerzahl der Ortsteile als Maßstab dient. Für die Ortsteile Brünen, Dingden, Hamminkeln, Loikum, Marienthal, Mehrhoog, Ringenberg und Wertherbruch soll die Ist- und Soll-Verteilung von anerkannten und nicht anerkannten Flüchtlingen dargestellt werden. Das Thema soll im nächsten Sitzungslauf in den zuständigen Fachausschüssen als öffentlicher Tagesordnungspunkt beraten werden, wobei die Ist- und Soll-Quoten sowie verschiedene Unterbringungsoptionen zur Diskussion stehen sollen. Zudem ist die Durchführung von Bürgerinformationsveranstaltungen in den genannten Ortsteilen vorgesehen, um die aktuelle Situation und die Optionen vorzustellen.
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Beratungsfolge
- 28.09.2023 · Rat (21. Sitzung)
- 6Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur" - Einreichung von Projektskizzen für vier kommunale Liegenschaften der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2023/0103 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln beabsichtigt, im Rahmen des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ Projektskizzen für vier kommunale Liegenschaften einzureichen. Das Programm, dessen Mittel vom Deutschen Bundestag im Rahmen des Bundeshaushalts 2023 bereitgestellt wurden, zielt darauf ab, den Sanierungsstau bei sozialen Infrastrukturen abzubauen. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der energetischen Modernisierung von Sportstätten und Schwimmhallen, um den Klimaschutz und die Ressourcenschonung zu fördern.
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 sieht vor, die Teilnahme am aktuellen Projektaufruf zu genehmigen. Konkret sollen Projektskizzen für das Hallenbad Hamminkeln, die Turnhalle der Gesamtschule Hamminkeln, die Hogenbuschhalle Mehrhoog sowie die Turnhalle der Grundschule Wertherbruch eingereicht werden. Während für die Turnhallen in Hamminkeln und Mehrhoog bereits Energieberichte vorliegen, werden die entsprechenden Berichte für die Turnhalle der Grundschule Wertherbruch und das Hallenbad noch erstellt.
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss von maximal 45 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben und umfasst sowohl investive als auch investitionsvorbereitende Kosten. Das Verfahren ist zweistufig aufgebaut, wobei die erste Phase die Einreichung der Projektskizzen umfasst. Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag auf Teilnahme am Projektaufruf zu billigen, damit die Unterlagen fristgerecht beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung eingereicht werden können.
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Beratungsfolge
- 28.09.2023 · Rat (21. Sitzung)
- 21.09.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (18. Sitzung)
- 7Geförderter Breitbandausbau der "Grauen Flecken" hier: Beteiligung an der Infrastrukturförderung und Anschluss an einen KreisantragZur Vorlage · 2023/0128 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln prüft die Teilnahme am geförderten Breitbandausbau sogenannter „Grauer Flecken“. Ziel ist es, die Versorgungslücken zwischen den bereits eigenwirtschaftlich erschlossenen Gebieten und den Bereichen mit einer Bandbreite von unter 30 Mbit/s zu schließen. Nach der neuen Gigabit-Richtlinie des Bundes können Adressen gefördert werden, die aktuell und perspektivksam mit weniger als 200 Mbit/s symmetrisch versorgt sind.
Die Stadt schließt sich hierzu einem Kreisantrag des Kreises Wesel an, um die Infrastrukturförderung zu beantragen. Ein Markterkundungsverfahren ergab für Hamminkeln eine potenzielle Anzahl von 882 förderfähigen Adressen. Die damit verbundenen Gesamtkosten werden auf bis zu 12.789.000 Euro geschätzt. Bei einem kommunalen Eigenanteil von 20 % ergäbe sich für das Haushaltsjahr 2025 eine Belastung von etwa 2.557.800 Euro. Sollte die Stadt Hamminkeln aufgrund ihrer Haushaltslage für eine Befreiungsmöglichkeit in Betracht kommen, könnte sich dieser Eigenanteil auf 10 % reduzieren, was einer Belastung von 1.278.900 Euro entspräche. Zusätzlich fallen Kosten für die förderrechtliche Abwicklung durch den Kreis an.
Die Verwaltung empfiehlt im Beschlussentwurf, dem Antrag nicht zu folgen, da die finanzielle Belastung angesichts der aktuellen Haushaltslage eine Abwägung des Einsatzes von Steuermitteln erfordert. Der vorliegende Beschlussentwurf sieht jedoch vor, den Ausbau durchzuführen, die Befreiungsmöglichkeiten vom Eigenanteil mit der Bezirksregierung Düsseldorf abzustimmen und sich der Antragstellung des Kreises anzuschließen.
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Beratungsfolge
- 28.09.2023 · Rat (21. Sitzung)
- 21.09.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (18. Sitzung)
- 83. Satzung zur Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung für Unterkünfte für Flüchtlinge und Obdachlose vom 09.06.2017Zur Vorlage · 2023/0129 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln beabsichtigt, die bestehende Benutzungs- und Gebührensatzung für Unterkünfte für Flüchtlinge und Obdachlose vom 09.06.2017 anzupassen. Gegenstand der Beschlussvorlage 2023/0129 ist die Verabschiedung der dritten Satzung zur Änderung dieser Regelung.
Hintergrund der Vorlage ist die Notwendigkeit, seit dem Beginn des Krieges in der Ukraine im Februar 2022 zusätzliche Unterbringungsmöglichkeiten für Asylbewerber bereitzustellen. Hierfür wurde das Gebäude der ehemaligen Gaststätte Kamps sowie das zugehörige Wohngebäude in der Brüner Straße 7 und 7a vorgesehen. Um die Kosten für diese neu geschaffene Unterkunft per Bescheid festsetzen und erlassen zu können, soll die entsprechende Liegenschaft in die Anlage der bestehenden Satzung aufgenommen werden.
Die Fachdienste 50 haben die Vorlage erstellt. Der Haupt- und Finanzausschuss hat am 21.09.2023 die einstimmige Empfehlung an den Rat ausgesprochen, die Änderungssatzung in der beigefügten Fassung zu beschließen. Die Entscheidung über die Satzungsänderung steht auf der Tagesordnung des Rates für die Sitzung am 28.09.2023.
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Beratungsfolge
- 28.09.2023 · Rat (21. Sitzung)
- 21.09.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (18. Sitzung)
- 9Vierte Satzung zur Änderung der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Hamminkeln vom 25. Oktober 2010Zur Vorlage · 2023/0138 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Hamminkeln hat mit der Vorlage 2023/0138 eine Änderung der Verwaltungsgebührensatzung vom 25. Oktober 2010 vorgeschlagen. Ziel der vierten Satzungsänderung ist die Anpassung der Regelungen an die fortschreitende Digitalisierung der Verwaltungsprozesse.
Im Rahmen der Einführung von Online-Formularen mit integrierter Bezahlfunktion sollen Dienstleistungen künftig schneller bereitgestellt werden können. Da diese digitalen Prozesse eine Bezahlung vor der Erbringung der Leistung ermöglichen, soll der Paragraph 7 zur Fälligkeit der Gebühren angepasst werden. Während die Gebühr bisher mit der Erbringung der Leistung fällig wird, sieht der neue Entwurf vor, dass die Gebühr auch vor der Leistungserbringung gefordert werden kann, sofern die Satzung keinen anderen Zeitpunkt bestimmt.
Zusätzlich ist die Aufnahme der Tarifnummer D8 für eine Anliegerauskunft vorgesehen, für die eine Gebühr in Höhe von 20,00 Euro erhoben werden soll. Durch diese Neuerung verschieben sich die nachfolgenden Tarifnummern in der Satzung entsprechend.
Die Verwaltung geht davon aus, dass die Gebühren kostendeckend sind, weshalb keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt entstehen. Der Haupt- und Finanzausschuss hat bereits eine einstimmige Beschlussempfehlung an den Rat abgegeben, die Änderung der Satzung in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung zu verabschieden.
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- 28.09.2023 · Rat (21. Sitzung)
- 21.09.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (18. Sitzung)
- 10Schienenersatzverkehr auf der Bahnstrecke Wesel-Hamminkeln-Bocholt hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 29.08.2023Zur Vorlage · 2023/0141 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat einen Antrag gestellt, der den Rat der Stadt Hamminkeln dazu bewegen soll, sich gemeinsam mit den Städten Wesel und Bocholt für die Aufrechterhaltung des Schienenverkehrs auf der Strecke Wesel-Hamminkeln-Bocholt einzusetzen. Ziel ist es, den Schienenverkehr während der Sperrzeiten auf der Hauptstrecke von Oberhausen nach Emmerich, die durch Bauarbeiten zum Ausbau der Betuwe-Linie notwendig sind, aufrechtzuerhalten und so den Einsatz von Schienenersatzverkehr durch Busse zu vermeiden.
Die Verwaltung führt dazu aus, dass die Nebenstrecke bei einer Stromabschaltung auf der Hauptstrecke ebenfalls stromlos wird, da kein separater Stromkreis existiert. Ein Betrieb mit Dieselfahrzeugen wäre theoretisch möglich, erfordert jedoch umfangreiche Abstimmungen mit der DB Netz AG, dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr sowie dem Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe und Schulungen des Personals. Für die aktuelle Sperrung bis zum 29. September 2023 sowie für die nächste geplante Sperrpause Ende November 2023 ist eine Änderung nicht mehr realisierbar.
Die Verwaltung empfiehlt, dem Beschlussentwurf zu folgen. Der Rat soll zur Kenntnis nehmen, dass die Bürgermeister der beteiligten Städte bereits gemeinsame Schreiben an die zuständigen Verkehrsverbünde versandt haben, und die weiteren Aktivitäten der Bürgermeister unterstützen. Finanzielle Auswirkungen werden nicht erwartet.
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- 28.09.2023 · Rat (21. Sitzung)
- 11Antrag auf Errichtung einer Freiflächenphotovoltaik-Anlage im Ortsteil DingdenZur Vorlage · 2023/0106 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2023/0106 liegt ein Antrag zur Ausweisung einer Fläche für eine Freiflächen-Photovoltaikanlage im Ortsteil Dingden vor. Das betreffende Grundstück im Bereich Lankern, gelegen zwischen Lankerner Schulweg und Beltingsbach, ist im aktuellen Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen. Ein Bebauungsplan existiert für diesen Bereich im Außenbereich nicht.
Nach Angaben der Fachdienste 61 liegt das beantragte Areal vollständig im Trassenkorridor der geplanten A-Nord Erd-kabel-Verbindung der Amprion GmbH. Das entsprechende Planfeststellungsverfahren ist bereits beantragt, die Kabeltrasse verläuft laut aktuellen Planungen durch das Grundstück.
Die Verwaltung führt aus, dass bisherige Anträge für derartige Anlagen nur bei einem konkreten Bezug zu einem örtlichen Abnehmer oder im Rahmen von überwiegendem Eigenverbrauch befürwortet wurden. Da diese Kriterien im vorliegenden Fall nicht erfüllt sind, empfiehlt die Verwaltung, dem Antrag nicht zuzustimmen. Zudem wird auf die Kollision mit der Fachplanung der Kabeltrasse verwiesen.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat bereits am 6. August 2023 einstimmig empfohlen, dem Antrag auf Ausweisung der Fläche in Lankern abzulehnen. Die Entscheidung über den Antrag wird im Rat der Stadt Hamminkeln erwartet.
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Beratungsfolge
- 28.09.2023 · Rat (21. Sitzung)
- 06.09.2023 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (18. Sitzung)
- 121. Änderung des Bebauungsplanes Nr. BO14 "Ringstraße" im Ortsteil Dingden - Abwägungsbeschlüsse zur öffentlichen Auslegung - Satzungsbeschluss (gemäß § 10 Abs. 1 BauGB)Zur Vorlage · 2023/0114 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2023/0114 der Fachdienste 61 befasst sich mit der ersten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 „Ringstraße“ im Ortsteil Dingden. Ziel der vorhabenbezogenen Änderung ist die Schaffung zusätzlicher Baumöglichkeiten für Wohngebäude auf einer bisherigen Grünfläche.
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes im Sommer 2023 gingen Stellungnahmen verschiedener Stellen ein. Der Kreis Wesel wies über die Untere Wasserbehörde darauf hin, dass die Versickerung von Niederschlagswasser von befestigten Flächen mit motorisiertem Verkehr nur über Versickerungsmulden erfolgen kann. Zudem wurde angeregt, auf die Genehmigungspflichten für die Einleitung von Regenwasser in das Grundwasser, die Grundwasserentnahme sowie die Nutzung von Erdwärme hinzuweisen. Die Verwaltung sieht diese Hinweise als ergänzende Informationen an, die den Planinhalt nicht verändern, aber bei der Entwässerungsplanung und der Antragstellung zu beachten sind.
Ein weiterer Hinweis der Westnetz GmbH bezog sich auf bestehende Versorgungsleitungen und Leuchtstellen im Plangebiet. Die Verwaltung empfiehlt, diesen Punkt nicht im Bebauungsplan zu berücksichtigen, da die Relevanz primär die spätere Bauausführung und die Abstimmung zwischen Bauherr und Versorger betrifft.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, den Satzungsbeschluss für die Änderung des Bebauungsplanes zu fassen und die genannten Hinweise des Kreises Wesel zu beachten.
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Beratungsfolge
- 28.09.2023 · Rat (21. Sitzung)
- 06.09.2023 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (18. Sitzung)
- 131. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 14 "Erholungsgebiet Dingdener Heide" im Ortsteil Dingden - Aufstellungsbeschluss - Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (gemäß § 3 Abs. 1 BauGB) - Beschluss zur Beteiligung der BehöZur Vorlage · 2023/0122 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2023/0122 der Fachdienste 61 befasst sich mit der ersten Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 14 „Erholungsgebiet Dingdener Heide“ im Ortsteil Dingden. Gegenstand der Planung ist die Verlagerung einer notwendigen Ausgleichsfläche. Diese soll aus dem Bereich des Erholungsgebietes an einen Standort südlich der Ortslage Dingden im Bereich des Heidebaches verlegt werden. Die Umsetzung der Ausgleichsverpflichtung ist dort mit einer weiteren Ausgleichsmaßnahme sowie einer Hochwasserschutzmaßnahme in Form der Anlage eines Retentionsraumes als Gesamtprojekt vorgesehen.
Die Änderung der Zuordnungsfestsetzung und die neue Darstellung der Ausgleichsfläche basieren auf einem Antrag der Erholungsgebiet Dingdener Heide GmbH aus dem Jahr 2022, dem der Rat bereits im Dezember 2022 zugestimmt hatte. Die Verwaltung prüft derzeit die Sicherstellung der Verfügbarkeit der neu geplanten Fläche.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat dem Rat der Stadt Hamminkeln einstimmig empfohlen, den Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Bebauungsplanes zu fassen. Zudem wird die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß Baugesetzbuch sowie die Beteiligung der Behörden vorgeschlagen. Die Verwaltung empfiehlt, dem Beschlussentwurf zu folgen.
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- 28.09.2023 · Rat (21. Sitzung)
- 06.09.2023 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (18. Sitzung)
- 14Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 17 "Mattenkamp" im Ortsteil Brünen - Umstellung vom Verfahren nach § 13b BauGB auf das NormalverfahrenZur Vorlage · 2023/0116 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 2023/0116 der Fachdienste 61 befasst sich mit der Änderung des Verfahrens für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 17 „Mattenkamp“ im Ortsteil Brünen. Ziel des Bebauungsplans ist die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlage für den Bau von drei Mehrfamilienhäusern. Der Rat der Stadt hatte bereits am 22. Dezember 2022 den Aufstellungsbeschluss gefasst, wobei ursprünglich ein beschleunigtes Verfahren nach § 13b BauGB vorgesehen war.
Aufgrund eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Juli 2023, welches die Anwendbarkeit der Regelungen des § 13b BauGB wegen Verstoßes gegen europäisches Recht als nicht zulässig einstuft, ist eine Umstellung des Verfahrens erforderlich. Die Verwaltung sieht daher die Notwendigkeit vor, das Verfahren auf das reguläre Verfahren nach dem Baugesetzbuch umzustellen.
Diese Umstellung umfasst die Erstellung eines Umweltberichtes, die Ermittlung und Feststellung von Ausgleichsmaßnahmen sowie die notwendige Änderung des Flächennutzungsplanes. In der Folge müssen die entsprechenden Unterlagen erarbeitet und eine erneute öffentliche Auslegung des Planentwurfs durchgeführt werden. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat dem Rat der Stadt bereits einstimmig empfohlen, das Aufstellungsverfahren wie vorgeschlagen in das Normalverfahren zu überführen.
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- 28.09.2023 · Rat (21. Sitzung)
- 06.09.2023 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (18. Sitzung)
- 1558. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hamminkeln im Ortsteil Brünen - AufstellungsbeschlussZur Vorlage · 2023/0119 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2023/0119 der Fachdienste 61 behandelt den Aufstellungsbeschluss für die 58. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hamminkeln im Ortsteil Brünen. Hintergrund der Vorlage ist die geplante Errichtung von drei Mehrfamilienhäusern im Rahmen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 17 „Mattenkamp“.
Ursprünglich war vorgesehen, den Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach den Regelungen des § 13b BauGB aufzustellen. Dieses Verfahren ermöglichte einen Verzicht auf eine gleichzeitige Änderung des Flächennutzungsplanes sowie auf bestimmte Beteiligungsprozesse. Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Juli 2023 hat jedoch festgestellt, dass die Regelungen des § 13b BauGB gegen europäisches Recht verstoßen und somit nicht anwendbar sind.
Da die im Bebauungsplan vorgesehene Wohnbebauung nicht mit der aktuellen Darstellung im Flächennutzungsplan übereinstimmt, welcher die betreffende Fläche als landwirtschaftliche Nutzfläche ausweist, ist eine Anpassung erforderlich. Die Änderung des Flächennutzungsplanes soll die bisherige landwirtschaftliche Fläche in Wohnbaufläche umwidmen. Die Verwaltung empfiehlt, dem Beschlussentwurf zu folgen. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat bereits einstimmig empfohlen, dem Rat der Stadt den Aufstellungsbeschluss für die 58. Änderung des Flächennutzungsplanes zu erlassen.
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- 28.09.2023 · Rat (21. Sitzung)
- 06.09.2023 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (18. Sitzung)
- 16Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 21 "An der Roßmühle" im Ortsteil Hamminkeln - Umstellung vom Verfahren nach § 13b BauGB auf das NormalverfahrenZur Vorlage · 2023/0115 · Beschlussvorlage
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Die Stadt Hamminkeln plant die Umstellung des Aufstellungsverfahrens für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 21 „An der Roßmühle“ im Ortsteil Hamminkeln. Das Vorhaben sieht die Schaffung einer planungsrechtlichen Grundlage für ein Wohngebiet mit 18 Wohneinheiten westlich der Straße „Roßmühle“ vor. Ursprünglich war die Aufstellung nach dem beschleunigten Verfahren gemäß § 13b BauGB vorgesehen, welches unter anderem auf die Erstellung eines Umweltberichtes sowie auf die Behörden- und Bürgerbeteiligung verzichten konnte.
Aufgrund eines Beschlusses des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Juli 2023, wonach die Regelungen des § 13b BauGB gegen europäisches Recht verstoßen, ist die Fortführung des beschleunigten Verfahrens nicht mehr möglich. In der Folge muss das Verfahren auf das sogenannte Normalverfahren umgestellt werden. Dies erfordert die Erstellung eines Umweltberichtes, die Ermittlung und Feststellung von Ausgleichsmaßnahmen sowie eine Änderung des Flächennutzungsplanes.
Nach der Erarbeitung der erforderlichen Unterlagen ist eine erneute öffentliche Auslegung des Planentwurfes durchzuführen. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat dem Rat der Stadt Hamminkeln bereits einstimmig empfohlen, die Überführung des Verfahrens in das Normalverfahren zu beschließen. Die Verwaltung empfiehlt die Annahme des Beschlussentwurfes.
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- 28.09.2023 · Rat (21. Sitzung)
- 06.09.2023 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (18. Sitzung)
- 1769. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hamminkeln im Ortsteil Hamminkeln - AufstellungsbeschlussZur Vorlage · 2023/0120 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2023/0120 der Fachdienste 61 befasst sich mit der 69. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hamminkeln im Ortsteil Hamminkeln. Gegenstand der Vorlage ist der Aufstellungsbeschluss für eine Änderung des Flächennutzungsplanes, um die planungsrechtliche Grundlage für das Wohngebiet „An der Roßmühle“ zu sichern.
Der Rat der Stadt hatte bereits am 22. Dezember 2022 den Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 21 gefasst. Dieser sieht die Schaffung von 18 Wohneinheiten westlich der Straße „Roßmühle“ vor. Ursprünglich war vorgesehen, das Verfahren nach den Regelungen des § 13b BauGB beschleunigt durchzuführen, wodurch auf eine gleichzeitige Änderung des Flächennutzungsplanes sowie auf bestimmte Beteiligungsverfahren hätte verzichtet werden können.
Aufgrund eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Juli 2023 ist die Anwendung der Regelungen des § 13b BauGB jedoch nicht mehr möglich, da diese gegen europäisches Recht verstoßen. In der Folge ist eine Anpassung des Flächennutzungsplanes erforderlich, da die geplante Wohnbebauung nicht mit der aktuellen Darstellung im Flächennutzungsplan übereinstimmt, welche die betreffende Fläche als landwirtschaftliche Fläche ausweist. Die Änderung soll die Widmung von der Fläche für die Landwirtschaft hin zu Wohnbaufläche anpassen.
Die Verwaltung empfiehlt, dem Beschlussentwurf zu folgen. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat dem Rat der Stadt Hamminkeln mit 14 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen die Annahme des Aufstellungsbeschlusses empfohlen.
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- 28.09.2023 · Rat (21. Sitzung)
- 06.09.2023 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (18. Sitzung)
- 18Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 24 "Businesscenter" im Ortsteil Hamminkeln - erneuter AufstellungsbeschlussZur Vorlage · 2023/0124 · Beschlussvorlage
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Die Stadt Hamminkeln befasst sich mit einem erneuten Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 24 „Businesscenter“ im Ortsteil Hamminkeln. Ziel des Bebauungsplans ist die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlagen für eine gewerbliche Nutzung, die Bürogebäude, Produktions- und Gewerbehallen sowie ein Restaurant mit einem Veranstaltungsraum umfasst.
Der ursprüngliche Aufstellungsbeschluss wurde vom Rat der Stadt Hamminkeln im Juni 2023 auf Basis von Anträgen des PRO Mittelstand e.V. gefasst. Während eine frühere Konzeptfassung lediglich eine Erweiterung der Planungsflächen nach Norden vorsah, da für die südliche Fläche eine Sicherung fehlte, liegt nun ein neuer Antrag vor. Der Antragsteller hat die Flächenverfügbarkeit für die südliche Erweiterungsfläche sichergestellt und beantragt die Neufassung des Aufstellungsbeschlusses auf Grundlage dieser erweiterten Planung.
Die Verwaltung befürwortet die erweiterte Fassung, da diese eine optimale Nutzung der erschließbaren Flächen ermöglicht. Im Rahmen der Vorlage wird zudem ein Verlust von Freiflächen als Auswirkung auf den Klimawandel aufgeführt. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat dem Rat der Stadt Hamminkeln bereits mit 12 Ja-Stimmen und 4 Gegenstimmen empfohlen, den Aufstellungsbeschluss auf Basis der erweiterten Planfassung zu fassen.
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Beratungsfolge
- 28.09.2023 · Rat (21. Sitzung)
- 06.09.2023 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (18. Sitzung)
- 1968. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hamminkeln im Ortsteil Hamminkeln - erneuter AufstellungsbeschlussZur Vorlage · 2023/0123 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant die 68. Änderung des Flächennutzungsplanes im Ortsteil Hamminkeln. Auf Basis der Beschlussvorlage 2023/0123 wird ein erneuter Aufstellungsbeschluss angestrebt, der auf einer erweiterten Planfassung basiert. Diese Erweiterung steht im Zusammenhang mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 24 „Businesscenter“ am Weikensee.
Das Ziel der Änderung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine gewerbliche Nutzung zu schaffen. Geplant sind Bürogebäude, Produktions- und Gewerbehallen sowie ein Restaurant mit einem Veranstaltungsraum. Im Vergleich zum ursprünglichen Aufstellungsbeschluss vom 15. Juni 2023 wurde das Plangebiet nach Süden erweitert, um die erforderliche Flächenverfügbarkeit sicherzustellen.
Die Anpassung des Flächennutzungsplanes ist notwendig, da die Festsetzungen in Bebauungsplänen aus den Darstellungen im Flächennutzungsplan hervorgehen müssen. Konkret sieht die Vorlage vor, eine Sondergebietsfläche mit der Zweckbindung „Hotel/Restaurant“, eine Parkplatzfläche und eine Grünfläche in eine gewerbliche Baufläche umzuwandeln. Zudem ist eine Änderung einer Parkplatzfläche in eine Grünfläche vorgesehen. Die Verwaltung befürwortet die erweiterte Fassung, da diese die Nutzung der erschließbaren Flächen optimiert. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat die Vorlage mit 12 Ja-Stimmen und 4 Gegenstimmen mit der Empfehlung an den Rat beschlossen, den Aufstellungsbeschluss auf Grundlage der erweiterten Planfassung zu fassen.
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Beratungsfolge
- 28.09.2023 · Rat (21. Sitzung)
- 06.09.2023 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (18. Sitzung)
- 20Änderung der Straßenreinigungssatzung hier: Bürgerantrag zur Aufnahme der Straße "Im Isselgrund"Zur Vorlage · 2023/0131 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2023/0131 befasst sich mit dem Antrag eines Anliegers, die Straße „Im Isselgrund“ in das Straßenverzeichnis zur Straßenreinigungssatzung aufzunehmen. Der entsprechende Bürgerantrag ging fristgerecht ein.
Im Rahmen des Verfahrens wurde eine Abfrage der betroffenen Grundstückseigentümer durchgeführt. Von den 22 berechtigten Eigentümern stimmten 16 für die Aufnahme des Straßenabschnitts in das Verzeichnis, während sechs Eigentümer gegen die Aufnahme stimmten oder sich nicht zurückmeldeten. Damit liegt die Zustimmung bei 72 Prozent. Da die erforderliche Hürde von 70 Prozent erreicht wurde, ist die Vorlage für eine Entscheidung durch den Rat zulässig.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass durch die Verlängerung der Reinigungsstrecke ein erhöhter CO2-Ausstoß des eingesetzten Reinigungsfahrzeugs entsteht. Die Verwaltung empfiehlt, dem Beschlussvorschlag zu folgen. Der Bauausschuss hat bereits eine einstimmige Beschlussempfehlung an den Rat abgegeben, den Straßenabschnitt „Im Isselgrund“ in das Straßenverzeichnis zur Straßenreinigungssatzung aufzunehmen und die Reinigung entsprechend durchzuführen.
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Beratungsfolge
- 28.09.2023 · Rat (21. Sitzung)
- 14.09.2023 · Bauausschuss (16. Sitzung)
- 21Technische und kaufmännische Voruntersuchung des Abwasserbetriebes hier: Ergebnisse und weitere VorgehensweiseZur Vorlage · 2023/0130 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2023/0130 befasst sich mit den Ergebnissen einer technischen und kaufmännischen Untersuchung des Abwasserbetriebs in Hamminkeln. Die Gelsenwasser AG wurde von der Verwaltung beauftragt, den aktuellen Stand der technischen Leistungserbringung sowie die kaufmännische Situation zu prüfen.
Die Untersuchung zeigt, dass der gewerbliche Betrieb der Kläranlage und des Netzes mit 13 Beschäftigten personell gesichert ist. Im Bereich der Planung und Verwaltung besteht jedoch ein Bedarf an etwa 3,5 bis 3,75 Vollzeitäquivalenten in verschiedenen Fachgebieten. Da eine rein interne Besetzung dieses Bedarfs die Problematik nicht lösen würde, empfiehlt die Verwaltung eine Zusammenarbeit mit einem Partner.
Hinsichtlich der Investitionen weist die Analyse eine Diskrepanz zwischen der Planung und dem tatsächlichen Geschehen auf. Während das Abwasserbeseitigungskonzept für den Zeitraum 2023 bis 2028 Investitionsziele von rund 25,3 Millionen Euro vorsieht, deuten die Daten der letzten zehn Jahre auf ein geringeres tatsächliches Aufkommen hin. Es wurde ein Investitionsrückstand von etwa 20 Millionen Euro, insbesondere bei der Kanalsanierung, festgestellt.
Der technische Zustand der Kläranlage wird als gut bis sehr gut bewertet, wobei die Maschinentechnik und die Bautechnik durch sukzessive Erneuerungen gepflegt sind. Bei den Ablaufgrenzwerten wird aufgrund der Überwachung der Wasserrahmenrichtlinie mit zukünftigen Verschärfungen gerechnet. Im Rahmen eines Energiechecks wurde zudem festgestellt, dass die spezifische Faulgasproduktion im Vergleich zu Anlagen ähnlicher Größenklasse gering ist, was auf das Fehlen einer Vorklärung zurückgeführt wird.
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Beratungsfolge
- 28.09.2023 · Rat (21. Sitzung)
- 14.09.2023 · Bauausschuss (16. Sitzung)
- 22Einbringung des Jahresabschlusses 2022 der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2023/0101 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln hat die Beschlussvorlage 2023/0101 zur Einbringung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2022 vorgelegt. Der Entwurf des Jahresabschlusses wurde durch den Kämmerer erstellt und vom Bürgermeister bestätigt. Gemäß der gesetzlichen Vorgaben umfasst der Abschluss die Bilanz, die Ergebnisrechnung, die Finanzrechnung, die Teilrechnungen sowie den Anhang und einen Lagebericht. Ziel des Abschlusses ist es, unter Einhaltung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde abzubilden.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat den Entwurf des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2022 zur Kenntnis nimmt. Im weiteren Verfahren wird das Dokument an den Rechnungsprüfungsausschuss weitergeleitet, damit dieser die erforderliche Prüfung gemäß den kommunalen Ordnungsvorschriften durchführen kann. Erst nach dieser Prüfung durch den Ausschuss erfolgt der endgültige Feststellungsbeschluss durch den Rat. Die Federführung für die Vorlage liegt bei den Fachdiensten 20. Die Beratung im Rat ist für den Termin am 28. September 2023 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 28.09.2023 · Rat (21. Sitzung)
- 23Vorlage des 2. Quartalsberichtes der Stadt Hamminkeln 2023Zur Vorlage · 2023/0118 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln hat mit der Mitteilungsvorlage 2023/0118 den zweiten Quartalsbericht für das Jahr 2023 vorgelegt. Das Dokument umfasst die Ergebnis- und Finanzrechnungen sowie eine Übersicht über die Abwicklung investiver Maßnahmen für die Monate Januar bis Juni 2023. Ein besonderer Fokus liegt aufgrund prognostizierter negativer Salden in den kommenden Finanzplänen auf der Liquiditätsplanung und der Betrachtung des Stands der liquiden Mittel.
Im Bereich der Gesamterträge wurden im ersten Halbjahr 2023 rund 34 % der für das Gesamtjahr geplanten Beträge verbucht. Bei den Steuern und ähnlichen Abgaben liegt der Ist-Wert mit 39 % unter dem Planansatz, da die Gewerbesteuerveranlagung bislang um 1,9 Millionen Euro hinter den Erwartungen zurückblieb. Auch bei den Gemeindeanteilen an der Einkommens- und Umsatzsteuer wird ein Unterschreiten des Planansatzes erwartet. Im Gegensatz dazu sind die Leistungen nach dem Familienleistungsausgleich bereits vollständig eingegangen.
Die Zuwendungen und allgemeinen Umlagen weisen einen Ist-Wert von 25 % des Planansatzes auf, wobei Schlüsselzuweisungen und die Schulpauschale bereits in voller Höhe verbucht wurden. Die geplanten Zuwendungen für den Breitbandausbau im Außenbereich stehen noch aus, werden jedoch im Jahresverlauf erwartet. Bei den öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten wurden 52 % der Planwerte erreicht, wobei Gebühren für Flüchtlingsunterkünfte und Verwaltungsgebühren voraussichtlich die Planansätze übersteigen werden. Die Kostenerstattungen und Umlagen liegen mit 102 % über dem Planwert.
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Beratungsfolge
- 28.09.2023 · Rat (21. Sitzung)
- 24Nachbesetzung von Ratsausschüssen und Benennung von Gremiumsmitgliedern in DrittorganisationenZur Vorlage · 2023/0100 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2023/0100 der Fachdienste 10 befasst sich mit der Nachbesetzung von Mandaten in kommunalen Ausschüssen sowie in Drittorganisationen. Hintergrund der Vorlage ist die Niederlegung von Mandaten durch einen sachkundigen Bürger zum 21. Juli 2023.
Aufgrund dieses Ausscheidens sind Nachfolgefeststellungen für verschiedene Gremien erforderlich. Dies betrifft die Besetzung eines ordentlichen Mitgliedplatzes im Bauausschuss sowie eines stellvertretenden Mitgliedplatzes im Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung. Zudem ist die Nachbesetzung eines stellvertretenden Mitgliedplatzes im Verbandsausschuss der Gruppe Gemeinden des Wasser- und Bodenverbands Untere Issel Süd vorgesehen.
Die Verwaltung legt dar, dass für die Nachbesetzung in den kommunalen Ausschüssen ein Mehrheitsbeschluss des Rates auf Vorschlag der entsprechenden Fraktion erforderlich ist, wobei die festgelegte Höchstzahl an sachkundigen Bürgern nicht überschritten werden darf. Für die Vertretung in Drittorganisationen ist ebenfalls eine Mehrheitswahl durch den Rat vorgesehen.
Die SPD-Fraktion hat für die zu besetzenden Positionen entsprechende Vorschläge unterbreitet. Im Bauausschuss soll ein Ratsmitglied als Mitglied nachrücken, während im Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung ein sachkundiger Bürger als stellvertretendes Mitglied vorgeschlagen wurde. Für den Verbandsausschuss der Unteren Issel Süd wurde ein Ratsmitglied als stellvertretendes Mitglied nominiert. Der Rat wird gebeten, diese Vorschläge zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 28.09.2023 · Rat (21. Sitzung)
- 25Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 26Mitteilungen und Anfragen