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Beschlussvorlage

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 17 "Mattenkamp" im Ortsteil Brünen - Umstellung vom Verfahren nach § 13b BauGB auf das Normalverfahren

2023/0116 28.09.2023 Fachdienste 61

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage 2023/0116 der Fachdienste 61 befasst sich mit der Änderung des Verfahrens für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 17 „Mattenkamp“ im Ortsteil Brünen. Ziel des Bebauungsplans ist die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlage für den Bau von drei Mehrfamilienhäusern. Der Rat der Stadt hatte bereits am 22. Dezember 2022 den Aufstellungsbeschluss gefasst, wobei ursprünglich ein beschleunigtes Verfahren nach § 13b BauGB vorgesehen war.

Aufgrund eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Juli 2023, welches die Anwendbarkeit der Regelungen des § 13b BauGB wegen Verstoßes gegen europäisches Recht als nicht zulässig einstuft, ist eine Umstellung des Verfahrens erforderlich. Die Verwaltung sieht daher die Notwendigkeit vor, das Verfahren auf das reguläre Verfahren nach dem Baugesetzbuch umzustellen.

Diese Umstellung umfasst die Erstellung eines Umweltberichtes, die Ermittlung und Feststellung von Ausgleichsmaßnahmen sowie die notwendige Änderung des Flächennutzungsplanes. In der Folge müssen die entsprechenden Unterlagen erarbeitet und eine erneute öffentliche Auslegung des Planentwurfs durchgeführt werden. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat dem Rat der Stadt bereits einstimmig empfohlen, das Aufstellungsverfahren wie vorgeschlagen in das Normalverfahren zu überführen.

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