Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (18. Sitzung)
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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin b) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit c) Feststellung der Tagesordnung d) Feststellung von Ausschließungsgründen
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Fragestunde für Einwohner/innen
- 2Sachstand Klimaprojekte im Stadtgebiet HamminkelnZur Vorlage · 2023/0104 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage mit der Nummer 2023/0104 dient der Information über den aktuellen Sachstand der Klimaschutzprojekte im Stadtgebiet von Hamminkeln. Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung am 6. September 2023 ist ein entsprechender Vortrag vorgesehen.
Die Vorlage, die von den Fachdiensten 61 erstellt wurde, befasst sich mit dem Fortschritt laufender Maßnahmen zur Reduzierung von CO2-Emissionen. Der Inhalt des Vortrags konzentriert sich auf die Darstellung des derzeitigen Standes dieser Projekte. Gemäß der Bewertung in der Vorlage werden durch die Umsetzung dieser Klimaschutzprojekte positive Auswirkungen auf die Reduzierung von CO2-Emissionen angestrebt. Eine detaillierte Erläuterung der einzelnen Maßnahmen oder spezifischer Projektdaten ist in diesem Dokument nicht enthalten.
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Beratungsfolge
- 06.09.2023 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (18. Sitzung)
- 3Sachstand AGFS (Arbeitsgemeinschaft fahrrad- und fußgängerfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in NRW) - Antrag der FWI-Fraktion vom 14.08.2023Zur Vorlage · 2023/0117 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 2023/0117 informiert über den aktuellen Sachstand zur Aufnahme der Stadt Hamminkeln in die Arbeitsgemeinschaft fahrrad- und fußgängerfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in Nordrhein-Westfalen (AGFS). Am 19. Oktober 2023 findet eine Hauptbegehung durch eine Kommission statt, die im Rahmen einer Fuß- und Radtour die örtischen Gegebenheiten prüft und im Anschluss über die Aufnahme der Stadt entscheidet.
Die Vorlage dokumentiert den Fortschritt verschiedener Maßnahmen, die aus einer Begehung vom 29. April 2022 hervorgingen. Ein Teil der geplanten Verkehrszeichenanpassungen und Beschilderungen, etwa in der Friedhofstraße, an der Kesseldorfer Straße oder im Bereich des Molkereiplatzes, wurde bereits umgesetzt. Auch die Anpassung der Verkehrsführung an der B473/L602 erfolgte nach Anordnung der zuständigen Fachabteilung.
Für zukünftige Vorhaben sind bauliche Veränderungen ab 2024 geplant, darunter der Rückbau einer Querungslösung an der L602/Hauptstraße sowie ein Konzept zum Austausch von Umlaufschranken gegen Poller oder Markierungen an verschiedenen Standorten wie dem Sportplatz Lupi-Nestege oder der Ausfahrt der Gesamtschule an der Diersfordter Straße. Die finanziellen Mittel für die bereits erfassten Maßnahmen stehen im Haushalt zur Verfügung. Die Verwaltung wird die Eigentümer der Fahrradreparaturstation am 19. Oktober vor Ort informieren, damit die Verbesserungsvorschläge direkt der Kommission mitgeteilt werden können.
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- 06.09.2023 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (18. Sitzung)
- 4Kontamination PFAS (Per- und polyfluorierte Alkylverbindungen) im Stadtgebiet Hamminkeln - Antrag der FWI-Fraktion vom 14.08.2023Zur Vorlage · 2023/0127 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die FWI-Fraktion hat im Rat der Stadt Hamminkeln einen Antrag gestellt, der die Erstellung eines Sachstandsberichtes zur Situation von Per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) im Stadtgebiet vorsieht. Mit dem Schreiben vom 14. August 2023 wurde die Verwaltung aufgefordert, Informationen über mögliche Belastungen durch diese Stoffe zusammenzutragen.
Die Verwaltung hat auf diesen Antrag mit einer Mitteilungsvorlage reagiert. Darin wird angekündigt, die bereits verfügbaren Informationen bis zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung am 6. September 2023 aufzubereiten und einen entsprechenden Bericht vorzulegen. Die zuständige Fachabteilung empfiehlt, dem Beschlussentwurf zu folgen.
Der vorliegende Beschlussentwurf sieht vor, dass der Ausschuss die Verwaltung offiziell mit der Erstellung des angeforderten Sachstandsberichtes bezüglich der PFAS-Belastungen beauftragt. Die Vorlage wurde von der zuständigen Fachdienstleitung sowie der Vorstandsbereichsleitung erstellt.
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- 06.09.2023 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (18. Sitzung)
- 5Außenbereichssatzung Butenfeld/Strauchheide im Ortsteil Hamminkeln - AufstellungsbeschlussZur Vorlage · 2023/0105 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2023/0105 der Fachdienste 61 befasst sich mit dem Aufstellungsbeschluss für eine Außenbereichssatzung im Bereich Butenfeld/Strauchheide im Ortsteil Hamminkeln. Der Rat der Stadt hatte im Dezember 2022 auf Antrag der CDU-Fraktion die Verwaltung mit der Erarbeitung dieser Satzung beauftragt.
Nach einer rechtlichen Prüfung durch einen Fachjuristen stellt die Verwaltung fest, dass das Grundstück Butenfeld 15 aufgrund fehlender baulicher Zusammenhänge nicht in den Satzungsbereich aufgenommen werden kann. Die von der Verwaltung vorgenommene engere Abgrenzung entspricht den gesetzlichen Vorgaben. Eine erweiterte Abgrenzung entlang bestehender Parzellengrenzen wäre zwar denkbar, würde jedoch keine automatische Erweiterung der Baumöglichkeiten für freistehende Wohnhäuser im hinteren Gartenbereich bedeuten, da die gesetzliche Beschränkung der Außenentwicklung bestehen bleibt.
Die Verwaltung schlägt vor, die Satzung durch die Festlegung von Bauzonen zu ergänzen, um die Form von Baumöglichkeiten klarzustellen. Dies würde den Spielraum für Umbauten, Anbauten oder Ersatzneubauten im Vergleich zu den allgemeinen Wohnflächenobergrenzen im Außenbereich erhöhen. Die Verwaltung empfiehlt jedoch, dem Beschlussentwurf zum Aufstellungsbeschluss nicht zu folgen, da die Erstellung der Satzung einen erheblichen Aufwand bedeutet und die Stadtplanung den Vorrang der Innenentwicklung verfolgt. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat den Tagesordnungspunkt vorerst vertagt und die Durchführung einer Anliegerversammlung angeordnet.
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- 06.09.2023 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (18. Sitzung)
- 6Antrag auf Errichtung einer Freiflächenphotovoltaik-Anlage im Ortsteil DingdenZur Vorlage · 2023/0106 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2023/0106 liegt ein Antrag zur Ausweisung einer Fläche für eine Freiflächen-Photovoltaikanlage im Ortsteil Dingden vor. Das betreffende Grundstück im Bereich Lankern, gelegen zwischen Lankerner Schulweg und Beltingsbach, ist im aktuellen Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen. Ein Bebauungsplan existiert für diesen Bereich im Außenbereich nicht.
Nach Angaben der Fachdienste 61 liegt das beantragte Areal vollständig im Trassenkorridor der geplanten A-Nord Erd-kabel-Verbindung der Amprion GmbH. Das entsprechende Planfeststellungsverfahren ist bereits beantragt, die Kabeltrasse verläuft laut aktuellen Planungen durch das Grundstück.
Die Verwaltung führt aus, dass bisherige Anträge für derartige Anlagen nur bei einem konkreten Bezug zu einem örtlichen Abnehmer oder im Rahmen von überwiegendem Eigenverbrauch befürwortet wurden. Da diese Kriterien im vorliegenden Fall nicht erfüllt sind, empfiehlt die Verwaltung, dem Antrag nicht zuzustimmen. Zudem wird auf die Kollision mit der Fachplanung der Kabeltrasse verwiesen.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat bereits am 6. August 2023 einstimmig empfohlen, dem Antrag auf Ausweisung der Fläche in Lankern abzulehnen. Die Entscheidung über den Antrag wird im Rat der Stadt Hamminkeln erwartet.
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- 28.09.2023 · Rat (21. Sitzung)
- 06.09.2023 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (18. Sitzung)
- 7Außenbereichssatzung "Am Küning" im Ortsteil Dingden - SachstandZur Vorlage · 2023/0108 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 2023/0108 der Fachdienste 61 informiert über den aktuellen Sachstand zur Erarbeitung der Außenbereichssatzung „Am Küning“ im Ortsteil Dingden. Nachdem die Verwaltung bereits in der Ratssitzung vom 15. Juni 2023 über den Fortschritt berichtet hatte, wird nun der aktuelle Stand der Planungsarbeiten dargelegt.
Im Zuge der Erarbeitung der Satzung wurde festgestellt, dass bestimmte wesentliche Belange zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht abschließend beurteilt werden können. Für eine fachlich fundierte Aufstellung der Außenbereichssatzung sind weitere Recherchen sowie Abstimmungsprozesse mit den zuständigen Behörden erforderlich.
Die Verwaltung plant, die Aufstellung der Satzung fortzusetzen, sobald die notwendigen fachlichen Klärungen erfolgt sind. Nach Abschluss dieser Untersuchungen wird der Sachverhalt dem Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung erneut zur Beratung vorgelegt. Eine Auswirkung auf den Klimawandel wird im Rahmen der Vorlage nicht festgestellt.
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- 06.09.2023 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (18. Sitzung)
- 81. Änderung des Bebauungsplanes Nr. BO14 "Ringstraße" im Ortsteil Dingden - Abwägungsbeschlüsse zur öffentlichen Auslegung - Satzungsbeschluss (gemäß § 10 Abs. 1 BauGB)Zur Vorlage · 2023/0114 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2023/0114 der Fachdienste 61 befasst sich mit der ersten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 „Ringstraße“ im Ortsteil Dingden. Ziel der vorhabenbezogenen Änderung ist die Schaffung zusätzlicher Baumöglichkeiten für Wohngebäude auf einer bisherigen Grünfläche.
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes im Sommer 2023 gingen Stellungnahmen verschiedener Stellen ein. Der Kreis Wesel wies über die Untere Wasserbehörde darauf hin, dass die Versickerung von Niederschlagswasser von befestigten Flächen mit motorisiertem Verkehr nur über Versickerungsmulden erfolgen kann. Zudem wurde angeregt, auf die Genehmigungspflichten für die Einleitung von Regenwasser in das Grundwasser, die Grundwasserentnahme sowie die Nutzung von Erdwärme hinzuweisen. Die Verwaltung sieht diese Hinweise als ergänzende Informationen an, die den Planinhalt nicht verändern, aber bei der Entwässerungsplanung und der Antragstellung zu beachten sind.
Ein weiterer Hinweis der Westnetz GmbH bezog sich auf bestehende Versorgungsleitungen und Leuchtstellen im Plangebiet. Die Verwaltung empfiehlt, diesen Punkt nicht im Bebauungsplan zu berücksichtigen, da die Relevanz primär die spätere Bauausführung und die Abstimmung zwischen Bauherr und Versorger betrifft.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, den Satzungsbeschluss für die Änderung des Bebauungsplanes zu fassen und die genannten Hinweise des Kreises Wesel zu beachten.
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- 28.09.2023 · Rat (21. Sitzung)
- 06.09.2023 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (18. Sitzung)
- 91. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 14 "Erholungsgebiet Dingdener Heide" im Ortsteil Dingden - Aufstellungsbeschluss - Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (gemäß § 3 Abs. 1 BauGB) - Beschluss zur Beteiligung der BehöZur Vorlage · 2023/0122 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2023/0122 der Fachdienste 61 befasst sich mit der ersten Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 14 „Erholungsgebiet Dingdener Heide“ im Ortsteil Dingden. Gegenstand der Planung ist die Verlagerung einer notwendigen Ausgleichsfläche. Diese soll aus dem Bereich des Erholungsgebietes an einen Standort südlich der Ortslage Dingden im Bereich des Heidebaches verlegt werden. Die Umsetzung der Ausgleichsverpflichtung ist dort mit einer weiteren Ausgleichsmaßnahme sowie einer Hochwasserschutzmaßnahme in Form der Anlage eines Retentionsraumes als Gesamtprojekt vorgesehen.
Die Änderung der Zuordnungsfestsetzung und die neue Darstellung der Ausgleichsfläche basieren auf einem Antrag der Erholungsgebiet Dingdener Heide GmbH aus dem Jahr 2022, dem der Rat bereits im Dezember 2022 zugestimmt hatte. Die Verwaltung prüft derzeit die Sicherstellung der Verfügbarkeit der neu geplanten Fläche.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat dem Rat der Stadt Hamminkeln einstimmig empfohlen, den Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Bebauungsplanes zu fassen. Zudem wird die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß Baugesetzbuch sowie die Beteiligung der Behörden vorgeschlagen. Die Verwaltung empfiehlt, dem Beschlussentwurf zu folgen.
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- 28.09.2023 · Rat (21. Sitzung)
- 06.09.2023 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (18. Sitzung)
- 104. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 "Dingden-Süd" als vorhabenbezogene Bebauungsplanänderung im Ortsteil Dingden - Abwägungsbeschlüsse - Beschluss zur öffentlichen Auslegung (gemäß § 3 Abs. 2 BauGB)Zur Vorlage · 2023/0121 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2023/0121 befasst sich mit der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 „Dingden-Süd“ im Ortsteil Dingden. Ziel der vorhabenbezogenen Änderung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlage für die Errichtung eines großflächigen Einzelhandelsbetriebes, konkret eines Lebensmitteldiscounters.
Im Rahmen des Verfahrens wurden verschiedene Anregungen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung sowie Stellungnahmen von Behörden geprüft. Bezüglich des Immissionsschutzes und der Pflege von Grünstreifen sieht die Verwaltung vor, entsprechende Verpflichtungen im Durchführungsvertrag mit dem Vorhabenträger zu verankern. Die Verwaltung empfiehlt, die Hinweise zur Artenschutzprüfung und zur Bautätigkeit im Umfeld nicht gesondert zu berücksichtigen, da die vorliegenden Gutachten den fachlichen Anforderungen entsprechen.
Die Beteiligung des Kreises Wesel führte zu Anpassungen im Bereich des Wasser- und Naturschutzes. Um die Interessen des Hochwasserschutzes und der ökologischen Ausgleichsmaßnahmen zu vereinen, ist die Anlage eines Auenwaldes geplant. Zudem wird die Regenwasserversickerung für einen benachbarten Kindergarten über eine neu anzulegende Mulde realisiert. Die Anforderungen der Unteren Immissionsschutzbehörde sowie der Gesundheitsaufsicht sollen ebenfalls durch Festlegungen im Durchführungsvertrag sichergestellt werden. Der Landesbetrieb Straßenbau NRW hat darauf hingewiesen, dass keine Ansprüche auf Lärmschutz geltend gemacht werden können, was die Verwaltung als bekannt zur Kenntnis nimmt. Die Verwaltung empfieilt dem Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung, die entsprechenden Abwägungsbeschlüsse sowie die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans zu beschließen.
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- 06.09.2023 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (18. Sitzung)
- 11Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 20 "Erweiterung Tischlereibetrieb" im Ortsteil Brünen - Abwägungsbeschlüsse zur Beteiligung der BehördenZur Vorlage · 2023/0110 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen des Verfahrens zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 20 „Erweiterung Tischlereibetrieb“ im Ortsteil Brünen liegt der Verwaltung eine Beschlussvorlage zur Kenntnisnahme vor. Die Fachdienste 61 weisen darin darauf hin, dass wesentliche Belastungen und fachliche Aspekte im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplans zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht abschließend beurteilt werden können.
Es besteht laut der Vorlage ein Bedarf an weiteren Recherchen sowie Abstimmungsprozessen mit den zuständigen Behörden, um eine fachlich fundierte Durchführung des Verfahrens zu gewährleisten. Aus diesem Grund können die Abwägungen zur Beteiligung der Behörden durch die Verwaltung derzeit nicht final vorbereitet werden. Die Verwaltung empfiehlt, dem Beschlussentwurf zu folgen, der vorsieht, dass der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung die Sachlage zur Kenntnis nimmt. Sobald die erforderlichen fachlichen Belange geklärt sind, soll das Verfahren entsprechend fortgeführt werden. Eine Auswirkung auf den Klimawandel wird in der Vorlage nicht festgestellt.
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- 06.09.2023 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (18. Sitzung)
- 1265. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hamminkeln im Ortsteil Brünen - Abwägungsbeschlüsse zur Beteiligung der BehördenZur Vorlage · 2023/0109 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Beschlussvorlage 2023/0109 wird über den aktuellen Stand der 65. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Hamminkeln im Ortsteil Brünen berichtet. Die Verwaltung informiert darüber, dass die Abwägungsbeschlüsse zur Beteiligung der Behörden derzeit noch nicht abschließend vorbereitet werden können.
Grund hierfür ist das laufende Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 20, welcher die Erweiterung eines Tischlereibetriebs zum Gegenstand hat. Im Zuge dieses Verfahrens wurde festgestellt, dass wesentliche Belange noch nicht abschließend beurteilt werden können. Es besteht ein Bedarf an weiteren Recherchen sowie Abstimmungen mit den zuständigen Behörden, um eine fachlich fundierte Durchführung des Verfahrens zu gewährleisten. Da die Änderung des Flächennutzungsplans in einem Parallelverfahren zu dem Bebauungsplan durchgeführt wird, sind die Auswirkungen auf die Abwägungsprozesse unmittelbar verknüpft.
Die zuständigen Fachdienste 61 geben an, dass das Verfahren fortgeführt wird, sobald die fachlichen Belange geklärt sind. Die Verwaltung empfiehlt dem Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung, den vorliegenden Entwurf anzunehmen und den Sachverhalt zur Kenntnis zu nehmen.
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- 06.09.2023 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (18. Sitzung)
- 13Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 19 "Erweiterung Elektrobetrieb" im Ortsteil Brünen - Abwägungsbeschlüsse zur Beteiligung der Behörden - Beschluss zur öffentlichen Auslegung (gemäß § 3 Abs. 2 BauGB)Zur Vorlage · 2023/0112 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen des Verfahrens zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 19 mit dem Titel „Erweiterung Elektrobetrieb“ im Ortsteil Brünen liegt der Verwaltung eine Beschlussvorlage zur Kenntnisnahme vor. Die Fachdienste 61 führen dazu aus, dass wesentliche Belange im aktuellen Stadium des Planungsverfahrens noch nicht abschließend beurteilt werden können.
Nach Angaben der Verwaltung sind für eine fachlich fundierte Durchführung des Verfahrens weitere Recherchen sowie Abstimmungen mit den zuständigen Behörden erforderlich. Da die Abwägungen zur Beteiligung der Behörden zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vollständig vorbereitet werden können, ist derzeit auch kein Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB möglich.
Die Verwaltung empfiehlt dem Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung, dem Entwurf zu folgen und die vorliegenden Informationen zur Kenntnis zu nehmen. Sobald die fachlichen Belange durch die notwendigen Abstimmungen geklärt sind, soll das Verfahren entsprechend fortgeführt werden. Die Vorlage wurde für die Sitzung des Ausschusses am 6. September 2023 vorbereitet.
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- 06.09.2023 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (18. Sitzung)
- 1464. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hamminkeln im Ortsteil Brünen - Abwägungsbeschlüsse zur Beteiligung der Behörden - Beschluss zur öffentlichen Auslegung (gemäß § 3 Abs. 2 BauGB)Zur Vorlage · 2023/0111 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Vorlage 2023/0111 wird über die 64. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hamminkeln im Ortsteil Brünen berichtet. Die Verwaltung stellt fest, dass im Zuge des Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 19 „Erweiterung Elektrobetrieb“ wesentliche Belange noch nicht abschließend beurteilt werden können. Für eine fachlich fundierte Durchführung des Verfahrens sind weitere Recherchen sowie Abstimmungen mit den zuständigen Behörden erforderlich.
Diese Situation wirkt sich auch auf die parallel durchzuführende 65. Änderung des Flächennutzungsplans aus. Da die Abwägungen zur Beteiligung der Behörden durch die Verwaltung zum aktuellen Zeitpunkt nicht abschließend vorbereitet werden können, kann derzeit auch kein Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB gefasst werden. Die Verwaltung gibt an, das Verfahren fortzuführen, sobald die fachlichen Belange geklärt sind.
Die zuständigen Fachdienste empfehlen, dem Beschlussentwurf zu folgen, wonach der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung lediglich Kenntnis über den Sachverhalt nimmt. Eine Auswirkung auf den Klimawandel wird in der Vorlage nicht festgestellt.
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- 06.09.2023 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (18. Sitzung)
- 15Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 17 "Mattenkamp" im Ortsteil Brünen - Umstellung vom Verfahren nach § 13b BauGB auf das NormalverfahrenZur Vorlage · 2023/0116 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 2023/0116 der Fachdienste 61 befasst sich mit der Änderung des Verfahrens für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 17 „Mattenkamp“ im Ortsteil Brünen. Ziel des Bebauungsplans ist die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlage für den Bau von drei Mehrfamilienhäusern. Der Rat der Stadt hatte bereits am 22. Dezember 2022 den Aufstellungsbeschluss gefasst, wobei ursprünglich ein beschleunigtes Verfahren nach § 13b BauGB vorgesehen war.
Aufgrund eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Juli 2023, welches die Anwendbarkeit der Regelungen des § 13b BauGB wegen Verstoßes gegen europäisches Recht als nicht zulässig einstuft, ist eine Umstellung des Verfahrens erforderlich. Die Verwaltung sieht daher die Notwendigkeit vor, das Verfahren auf das reguläre Verfahren nach dem Baugesetzbuch umzustellen.
Diese Umstellung umfasst die Erstellung eines Umweltberichtes, die Ermittlung und Feststellung von Ausgleichsmaßnahmen sowie die notwendige Änderung des Flächennutzungsplanes. In der Folge müssen die entsprechenden Unterlagen erarbeitet und eine erneute öffentliche Auslegung des Planentwurfs durchgeführt werden. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat dem Rat der Stadt bereits einstimmig empfohlen, das Aufstellungsverfahren wie vorgeschlagen in das Normalverfahren zu überführen.
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- 28.09.2023 · Rat (21. Sitzung)
- 06.09.2023 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (18. Sitzung)
- 1658. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hamminkeln im Ortsteil Brünen - AufstellungsbeschlussZur Vorlage · 2023/0119 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2023/0119 der Fachdienste 61 behandelt den Aufstellungsbeschluss für die 58. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hamminkeln im Ortsteil Brünen. Hintergrund der Vorlage ist die geplante Errichtung von drei Mehrfamilienhäusern im Rahmen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 17 „Mattenkamp“.
Ursprünglich war vorgesehen, den Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach den Regelungen des § 13b BauGB aufzustellen. Dieses Verfahren ermöglichte einen Verzicht auf eine gleichzeitige Änderung des Flächennutzungsplanes sowie auf bestimmte Beteiligungsprozesse. Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Juli 2023 hat jedoch festgestellt, dass die Regelungen des § 13b BauGB gegen europäisches Recht verstoßen und somit nicht anwendbar sind.
Da die im Bebauungsplan vorgesehene Wohnbebauung nicht mit der aktuellen Darstellung im Flächennutzungsplan übereinstimmt, welcher die betreffende Fläche als landwirtschaftliche Nutzfläche ausweist, ist eine Anpassung erforderlich. Die Änderung des Flächennutzungsplanes soll die bisherige landwirtschaftliche Fläche in Wohnbaufläche umwidmen. Die Verwaltung empfiehlt, dem Beschlussentwurf zu folgen. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat bereits einstimmig empfohlen, dem Rat der Stadt den Aufstellungsbeschluss für die 58. Änderung des Flächennutzungsplanes zu erlassen.
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- 28.09.2023 · Rat (21. Sitzung)
- 06.09.2023 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (18. Sitzung)
- 17Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 21 "An der Roßmühle" im Ortsteil Hamminkeln - Umstellung vom Verfahren nach § 13b BauGB auf das NormalverfahrenZur Vorlage · 2023/0115 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant die Umstellung des Aufstellungsverfahrens für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 21 „An der Roßmühle“ im Ortsteil Hamminkeln. Das Vorhaben sieht die Schaffung einer planungsrechtlichen Grundlage für ein Wohngebiet mit 18 Wohneinheiten westlich der Straße „Roßmühle“ vor. Ursprünglich war die Aufstellung nach dem beschleunigten Verfahren gemäß § 13b BauGB vorgesehen, welches unter anderem auf die Erstellung eines Umweltberichtes sowie auf die Behörden- und Bürgerbeteiligung verzichten konnte.
Aufgrund eines Beschlusses des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Juli 2023, wonach die Regelungen des § 13b BauGB gegen europäisches Recht verstoßen, ist die Fortführung des beschleunigten Verfahrens nicht mehr möglich. In der Folge muss das Verfahren auf das sogenannte Normalverfahren umgestellt werden. Dies erfordert die Erstellung eines Umweltberichtes, die Ermittlung und Feststellung von Ausgleichsmaßnahmen sowie eine Änderung des Flächennutzungsplanes.
Nach der Erarbeitung der erforderlichen Unterlagen ist eine erneute öffentliche Auslegung des Planentwurfes durchzuführen. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat dem Rat der Stadt Hamminkeln bereits einstimmig empfohlen, die Überführung des Verfahrens in das Normalverfahren zu beschließen. Die Verwaltung empfiehlt die Annahme des Beschlussentwurfes.
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- 28.09.2023 · Rat (21. Sitzung)
- 06.09.2023 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (18. Sitzung)
- 1869. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hamminkeln im Ortsteil Hamminkeln - AufstellungsbeschlussZur Vorlage · 2023/0120 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2023/0120 der Fachdienste 61 befasst sich mit der 69. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hamminkeln im Ortsteil Hamminkeln. Gegenstand der Vorlage ist der Aufstellungsbeschluss für eine Änderung des Flächennutzungsplanes, um die planungsrechtliche Grundlage für das Wohngebiet „An der Roßmühle“ zu sichern.
Der Rat der Stadt hatte bereits am 22. Dezember 2022 den Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 21 gefasst. Dieser sieht die Schaffung von 18 Wohneinheiten westlich der Straße „Roßmühle“ vor. Ursprünglich war vorgesehen, das Verfahren nach den Regelungen des § 13b BauGB beschleunigt durchzuführen, wodurch auf eine gleichzeitige Änderung des Flächennutzungsplanes sowie auf bestimmte Beteiligungsverfahren hätte verzichtet werden können.
Aufgrund eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Juli 2023 ist die Anwendung der Regelungen des § 13b BauGB jedoch nicht mehr möglich, da diese gegen europäisches Recht verstoßen. In der Folge ist eine Anpassung des Flächennutzungsplanes erforderlich, da die geplante Wohnbebauung nicht mit der aktuellen Darstellung im Flächennutzungsplan übereinstimmt, welche die betreffende Fläche als landwirtschaftliche Fläche ausweist. Die Änderung soll die Widmung von der Fläche für die Landwirtschaft hin zu Wohnbaufläche anpassen.
Die Verwaltung empfiehlt, dem Beschlussentwurf zu folgen. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat dem Rat der Stadt Hamminkeln mit 14 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen die Annahme des Aufstellungsbeschlusses empfohlen.
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- 28.09.2023 · Rat (21. Sitzung)
- 06.09.2023 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (18. Sitzung)
- 19Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 24 "Businesscenter" im Ortsteil Hamminkeln - erneuter AufstellungsbeschlussZur Vorlage · 2023/0124 · Beschlussvorlage
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Die Stadt Hamminkeln befasst sich mit einem erneuten Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 24 „Businesscenter“ im Ortsteil Hamminkeln. Ziel des Bebauungsplans ist die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlagen für eine gewerbliche Nutzung, die Bürogebäude, Produktions- und Gewerbehallen sowie ein Restaurant mit einem Veranstaltungsraum umfasst.
Der ursprüngliche Aufstellungsbeschluss wurde vom Rat der Stadt Hamminkeln im Juni 2023 auf Basis von Anträgen des PRO Mittelstand e.V. gefasst. Während eine frühere Konzeptfassung lediglich eine Erweiterung der Planungsflächen nach Norden vorsah, da für die südliche Fläche eine Sicherung fehlte, liegt nun ein neuer Antrag vor. Der Antragsteller hat die Flächenverfügbarkeit für die südliche Erweiterungsfläche sichergestellt und beantragt die Neufassung des Aufstellungsbeschlusses auf Grundlage dieser erweiterten Planung.
Die Verwaltung befürwortet die erweiterte Fassung, da diese eine optimale Nutzung der erschließbaren Flächen ermöglicht. Im Rahmen der Vorlage wird zudem ein Verlust von Freiflächen als Auswirkung auf den Klimawandel aufgeführt. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat dem Rat der Stadt Hamminkeln bereits mit 12 Ja-Stimmen und 4 Gegenstimmen empfohlen, den Aufstellungsbeschluss auf Basis der erweiterten Planfassung zu fassen.
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Beratungsfolge
- 28.09.2023 · Rat (21. Sitzung)
- 06.09.2023 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (18. Sitzung)
- 2068. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hamminkeln im Ortsteil Hamminkeln - erneuter AufstellungsbeschlussZur Vorlage · 2023/0123 · Beschlussvorlage
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Die Stadt Hamminkeln plant die 68. Änderung des Flächennutzungsplanes im Ortsteil Hamminkeln. Auf Basis der Beschlussvorlage 2023/0123 wird ein erneuter Aufstellungsbeschluss angestrebt, der auf einer erweiterten Planfassung basiert. Diese Erweiterung steht im Zusammenhang mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 24 „Businesscenter“ am Weikensee.
Das Ziel der Änderung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine gewerbliche Nutzung zu schaffen. Geplant sind Bürogebäude, Produktions- und Gewerbehallen sowie ein Restaurant mit einem Veranstaltungsraum. Im Vergleich zum ursprünglichen Aufstellungsbeschluss vom 15. Juni 2023 wurde das Plangebiet nach Süden erweitert, um die erforderliche Flächenverfügbarkeit sicherzustellen.
Die Anpassung des Flächennutzungsplanes ist notwendig, da die Festsetzungen in Bebauungsplänen aus den Darstellungen im Flächennutzungsplan hervorgehen müssen. Konkret sieht die Vorlage vor, eine Sondergebietsfläche mit der Zweckbindung „Hotel/Restaurant“, eine Parkplatzfläche und eine Grünfläche in eine gewerbliche Baufläche umzuwandeln. Zudem ist eine Änderung einer Parkplatzfläche in eine Grünfläche vorgesehen. Die Verwaltung befürwortet die erweiterte Fassung, da diese die Nutzung der erschließbaren Flächen optimiert. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat die Vorlage mit 12 Ja-Stimmen und 4 Gegenstimmen mit der Empfehlung an den Rat beschlossen, den Aufstellungsbeschluss auf Grundlage der erweiterten Planfassung zu fassen.
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Beratungsfolge
- 28.09.2023 · Rat (21. Sitzung)
- 06.09.2023 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (18. Sitzung)
- 2166. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hamminkeln im Ortsteil Hamminkeln - Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (gemäß § 3 Abs. 1 BauGB) - Beschluss zur Beteiligung der Behörden (gemäß § 4 BauGB)Zur Vorlage · 2023/0113 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant die 66. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Ortsteil Hamminkeln. Ziel dieser Änderung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Logistikcenters nördlich der Autobahn A3 sowie für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 22 „Logistikcenter Isselburger Straße“ zu schaffen. Im Rahmen der Änderung soll eine bestehende landwirtschaftliche Fläche in eine gewerbliche Baufläche umgewandelt werden.
Die Verwaltung legt dem Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung einen Beschlussentwurf vor, der die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 BauGB vorsieht. Grundlage für diesen Beschluss sind die vom Vorhabenträger erstellten Entwürfe der Planzeichnung und der Begründung.
In der Begründung zur Vorlage wird darauf hingewiesen, dass die Änderung mit einem großflächigen Verlust von Freiflächen einhergeht. Die zuständige Fachabteilung empfiehlt, dem Beschlussentwurf zu folgen, um das Aufstellungsverfahren fortzuführen. Der Beschluss steht zur Beratung im Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung für die Sitzung am 6. September 2023 an.
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Beratungsfolge
- 06.09.2023 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (18. Sitzung)
- 22Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 23Mitteilungen und Anfragen