66. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hamminkeln im Ortsteil Hamminkeln - Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (gemäß § 3 Abs. 1 BauGB) - Beschluss zur Beteiligung der Behörden (gemäß § 4 BauGB)
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant die 66. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Ortsteil Hamminkeln. Ziel dieser Änderung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Logistikcenters nördlich der Autobahn A3 sowie für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 22 „Logistikcenter Isselburger Straße“ zu schaffen. Im Rahmen der Änderung soll eine bestehende landwirtschaftliche Fläche in eine gewerbliche Baufläche umgewandelt werden.
Die Verwaltung legt dem Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung einen Beschlussentwurf vor, der die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 BauGB vorsieht. Grundlage für diesen Beschluss sind die vom Vorhabenträger erstellten Entwürfe der Planzeichnung und der Begründung.
In der Begründung zur Vorlage wird darauf hingewiesen, dass die Änderung mit einem großflächigen Verlust von Freiflächen einhergeht. Die zuständige Fachabteilung empfiehlt, dem Beschlussentwurf zu folgen, um das Aufstellungsverfahren fortzuführen. Der Beschluss steht zur Beratung im Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung für die Sitzung am 6. September 2023 an.
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Beratungsfolge
- 06.09.2023kein Ergebnis hinterlegt